Fußballverband Niederrhein e.v. Kreis Jugend Ausschuss Düsseldorf

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Transkript:

Fußballverband Niederrhein e.v. Kreis Jugend Ausschuss Düsseldorf

Inhaltsverzeichnis I. Allgemein... 3 II. Spielregeln... 3 III. Pflicht und Freundschaftsspiele... 4 IV. Spielerpässe... 5 V. DFBnet Modul Spielbericht... 5 VI. Schiedsrichteranforderung/ einladung... 6 VII. Auf und Abstieg (Allgemein)... 8 VIII. Auf und Abstiegsplan (A Junioren)... 9 IX. Auf und Abstiegsplan (B Junioren)... 9 X. Auf und Abstiegsplan (C Junioren)... 10 XI. Auf und Abstiegsplan (D Junioren)... 11 XII. Auf und Abstieg (Sonderregelung für 2er Mannschaften A, B und C Junioren)... 12 XIII. Auf und Abstieg (Sonderregelung für D2 Junioren Mannschaften)... 12 XIV. Pokalwettbewerb... 13 XV. Turnierrichtlinien... 13 XVI. Futsal Turniere auf Kreisebene... 15 XVII. Altersklassen für die Saison 2014/15... 15 XVIII. Schlussbestimmung 16 Anlagen KJA Düsseldorf Seite 2

I. Allgemein 1. Der Rahmenspielplan des Kreis Jugend Ausschusses Düsseldorf wird in Anlehnung an den Rahmenspielplan des Fußballverbandes Niederrhein e.v. Abteilung Jugend erstellt. 16 Absatz 4 der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußball und Leichtathletikverbandes e.v. (JSpO WFLV) findet entsprechende Anwendung. 2. Die spieltechnischen Angelegenheiten, die in den Amtlichen Mitteilungen des Fußballverbandes Niederrhein e.v. (AM) veröffentlicht werden, sind bindend. 3. Die Staffelleiter sind für alle spieltechnischen Angelegenheiten in ihrem Aufgabenbereich zuständig. Einsprüche und Beschwerden sind entsprechend der Rechts und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußball und Leichtathletikverbandes e.v. (RuVO WFLV) vorzubringen. 4. Die Jugendabteilungen der Vereine verpflichten sich, dienstags von 19.00 bis 20.00 Uhr unter der im Anschriftenverzeichnis (DFBnet Modul Meldebogen ) angegebenen Rufnummer erreichbar zu sein. 5. Die Vereine sind verpflichtet, Änderungen innerhalb der Jugendabteilung im DFBnet Modul Meldebogen einzupflegen und zusätzlich, bei Wechsel des Jugendleiters, den Kreis Jugend Ausschuss über die neue Anschrift schriftlich zu informieren. 6. In den Wintermonaten wird eine Platzkommission eingesetzt, die in Schlechtwetterphasen über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheidet. Eine erläuternde Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig in den AM. 7. Verbandsaufsicht zu einem Spiel kann beim Vorsitzenden des Kreis Jugend Ausschusses schriftlich angefordert werden. Die Kosten in Höhe von 30,00 sind am Spieltag dem anwesenden Instanzenmitglied vom anfordernden Verein auszuzahlen. 8. Bei den Spielen sollten sich die Mannschaften vor Spielbeginn per Handschlag begrüßen und nach dem Abpfiff verabschieden. II. Spielregeln 1. Alle Spiele werden nach den Satzungen, Ordnungen und Regeln des Deutschen Fußball Bundes, des Westdeutschen Fußball und Leichtathletikverbandes e.v. sowie des Fußballverbandes Niederrhein e.v. durchgeführt. 2. Für die Spiele der E und F Junioren sowie Bambini Mannschaften (7er Mannschaften) und der D Junioren(9er oder 7er Mannschaften) gelten die Spielregeln des Fußballverbandes Niederrhein e.v. 3. Bei den Spielen der A, B und C Junioren Mannschaften können bis zu 4 Spieler aus und wiedereingewechselt werden. Das Aus und Einwechseln in den übrigen Altersklassen regeln die Satzungen und Ordnungen des Westdeutschen Fußball und Leichtathletikverbandes e.v. KJA Düsseldorf Seite 3

4. Stehen am Ende der Saison zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich in der Tabelle, dann werden Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Platzierung angesetzt, sofern diese Platzierung für Meisterschaft, Abstieg oder Teilnahme an den Qualifikationsrunden Bedeutung hat. Diese Spiele können auch an einem Werktag angesetzt werden. 5. Der Spielbetrieb der G Junioren (Bambini) und F Junioren werden im Fair Play Modus durchgeführt. III. Pflicht und Freundschaftsspiele 1. Die Anstoßzeiten und Spielstätten sind im DFBnet hinterlegt und sind bindend. 2. Die Vereine haben bis 10 Tage vor dem Spiel die Anstoßzeit in das DFBnet einzupflegen. Spätere Änderungen, die nur durch den Staffelleiter vorgenommen werden können, sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 3. Alle für Sonntags angesetzten Pflichtspiele sind ab 11.00 Uhr durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Vereine, die am bestreffenden Spieltag zwei Heimspiele durchzuführen und nur einen Platz zur Verfügung haben. 4. Der Ausfall eines Pflichtspiels ist im DFBnet unverzüglich durch den Platzverein zu erfassen. Ausgenommen hiervon sind generelle Spielabsagen des Verbandes oder Kreises. Die Neuansetzung wird vom Staffelleiter geregelt und verbindlich im DFBnet veröffentlicht. 5. Spielabsagen sind mindestens 2 Tage vor dem angesetzten Termin mitzuteilen, danach erfolgt ein Ordnungsgeld. 6. Damit ein ordnungsgemäßer Verlauf des Spielbetriebs gewährleistet werden kann, sind Spielverlegungen nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei kann ein Spiel nur vor dem ursprünglichen Termin gelegt werden. Das Einverständnis beider Vereine ist dem Staffelleiter mindestens 14 Tage vor dem Pflichtspiel vorzulegen. Der Antrag auf Spielverlegung ist über das DFBnet Modul Antrag Spielverlegung zu stellen. Die Spielverlegungen werden durch den Staffelleiter im DFBnet bearbeitet. Die Vereine werden über das DFBnet informiert. 7. Von jedem Spiel, auch bei Spielausfall, ist ein Spielbericht zu fertigen. Dieser ist unverzüglich an den zuständigen Staffelleiter zu senden, mit Ausnahme einer generellen Spielabsage. Ist ein Schiedsrichter (SR) angesetzt oder angefordert, dann ist zusätzlich eine Durchschrift des Spielberichts für den zuständigen Ansetzer zu fertigen. Dies gilt auch, wenn kein SR erscheint. Für die Absendung des Spielberichtsoriginals ist der Platzverein verantwortlich, für die Absendung der Durchschrift der SR. Falls trotz Einladung/Anforderung kein SR erscheint, ist die Versendung der Durchschrift ebenfalls vom Platzverein vorzunehmen. Diese Regelung gilt, mit Ausnahme des Satzes 1, nicht, wenn das DFBnet Modul Spielbericht zur Anwendung kommt. 8. Die Vereine sind verpflichtet, das Ergebnis eines Pflichtspiels der A bis G Junioren und der Juniorinnen sowie der Pokalspiele der A bis D Junioren, einschließlich eines evtl. Abbruchs oder Spielausfalls, unverzüglich, spätestens bis 60 Minuten nach Spielende in das DFBnet System einzupflegen. Dabei müssen die Ergebnisse an den Wochenendspieltagen bis spätestens 18.00 Uhr des jeweiligen Spieltages eingepflegt sein. Dies gilt auch bei Freundschaftsspielen der A bis D Junioren. Diese Regelung gilt nicht, wenn das DFBnet Modul Spielbericht zur Anwendung kommt. KJA Düsseldorf Seite 4

9. Ausgefallene Spiele, die nicht vor dem letzten Spieltag ausgetragen sind, werden für beide Vereine als verloren gewertet. 10. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs ist der Wechsel von Mannschaften einer aufstiegsberechtigten in einer klassentiefere Gruppe grundsätzlich unzulässig. 11. Freundschaftsspiele aller Juniorinnen und Junioren sind per E Mail anzumelden (Meldepflicht). Dabei ist der Vordruck Anmeldung eines Freundschaftsspiels bindend zu nutzen. 12. Die Freundschaftsspiele der einzelnen Altersklassen sind bei folgenden KJA Mitgliedern anzumelden: A /B Junioren Leistungs /Kreisklassen Helmut Röder A /B /C Junioren Bundes /Regionalliga A /B /C Junioren Niederrheinliga C /D Junioren Revier und Nachwuchscup Michael Lesch C /D Junioren Leistungs und Kreisklassen Juniorinnen Niederrheinliga E /F /G Junioren Kreisklassen Dirk Thielmann Juniorinnen Kreisklassen Patricia Saracino 13. Der Ausrichter eines Pflicht oder Freundschaftsspiels ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Zum Schutz von Spielern, Trainern, Offiziellen und Zuschauern ist ggf. ein funktionierender Ordnungsdienst nachweisbar einzurichten. IV. Spielerpässe 1. Liegt ein Spielerpass bei einem Spiel nicht vor, dann ist dieser innerhalb einer Woche (ggf. direkt nach Rückerhalt vor der Passstelle) dem zuständigen Staffelleiter unaufgefordert mit Freiumschlag vollständig (mit Foto, Unterschrift des Spielers und des Vereins) vorzulegen, ansonsten wird ein Ordnungsgeld erhoben. 2. Vom Schiedsrichter/Spielleiter beanstandete Pässe (fehlende oder nicht aktuelle Lichtbilder, fehlende Unterschriften/Stempel) sind innerhalb von 14 Tagen dem Staffelleiter mit Freiumschlag unaufgefordert zuzusenden. 3. Die Zusendung von Passkopien für die Altersklassen A bis D Junioren/ Juniorinnen ist nicht zulässig. 4. Sollte ein Spielerpass dem Staffelleiter innerhalb einer Woche nicht vorliegen, so gilt ein Verfahren von Amts wegen zur Feststellung der Spielberechtigung als eingeleitet. V. DFBnet Modul Spielbericht 1. In allen Altersklassen der Junioren und Juniorinnen kommt das DFBnet Modul Spielbericht bei Meisterschafts /Pokal und Freundschaftsspielen zur Anwendung (elektronischer Spielbericht). Entsprechende Zugangsberechtigungen erhalten die Mannnnschaftsverant KJA Düsseldorf Seite 5

wortlichen durch den Vereinsadministrator. 2. Ist zu einem Spiel kein angesetzter Schiedsrichter anwesend, so ist dies durch Betätigung des Buttons Nichtantritt Schiri im elektronischen Spielbericht zu erfassen und der Name des Spielleiters einzugeben. 3. Der SR/Spielleiter hat im Spielbericht zusätzlich zu den allgemeinen Angaben, wie Spielzeiten und (Halbzeit )Ergebnis, auch die persönlichen Strafen wie Verwarnungen, Zeitstrafen und Feldverweise sowie die Torschützen einzutragen. 4. Nach Spielschluss ist ausschließlich der SR/Spielleiter für das weitere Ausfüllen des Spielberichts verantwortlich. Nach Fertigstellung lässt er die Angaben durch die beiden Vereinsvertreter prüfen, die damit die Eintragungen zur Kenntnis nehmen. Nachdem der SR/Spielleiter im elektronischen Spielbericht alle Eintragungen vorgenommen hat, ist der Spielbericht in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter, die im Spielbericht als Mannschaftsverantwortlicher gekennzeichnet sind, vom SR/Spielleiter freizugeben. Fehlt einer der Verantwortlichen, so ist dies unter Besondere Vorkommnisse zu vermerken. 5. Ist der elektronische Spielbericht ordnungsgemäß durch den SR/Spielleiter mit Ergebnis freigegeben, so entfällt die Ergebnismeldung im DFBnet. 6. Die Spielerpässe sind auch beim Einsatz des elektronischen Spielberichts dem SR/Spielleiter rechtzeitig vor dem Spiel zur Kontrolle vorzulegen. Fehlende Pässe werden vom SR/Spielleiter im Bericht zum Spiel vermerkt. Bei der Verwendung des elektronischen Spielberichts ist die Unterschrift des Spielers nicht notwendig. Kann ein Verein aufgrund von kurzfristigen Neuanmeldungen/Passbeantragungen oder aus anderen Gründen einen Spieler nicht im elektronischen Spielbericht aufstellen, dann hat der Verein den Namen des Spielers im Feld Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen einzutragen und der SR/Spielleiter die Eingaben zu kontrollieren. 7. Spielerpässe, die bei den Spielen fehlen, sind nach den üblichen Grundsätzen dem Staffelleiter vorzulegen. Absatz IV. der Durchführungsbestimmungen findet entsprechende Anwendung. 8. Kann der elektronische Spielbericht aus technischen Gründen nicht erstellt werden, so ist dies im Papierspielbericht zu vermerken. Der Spielbericht in Papierform ist nach den üblichen Grundsätzen zu fertigen. Zusätzlich zu den üblichen Eintragungen müssen die gelben Karten sowie die Torschützen eingetragen sein. 9. Wurde der Spielbericht in Papierform erstellt, so sind die Vereine dennoch verpflichtet, die Aufstellung im elektronischen Spielbericht noch am Spieltag nachträglich vollständig einzugeben und diesen freizugeben. VI. VI.1. Schiedsrichteranforderung/ einladung Meisterschaftsspiele 1.1 Die Schiedsrichter der A bis D Junioren Leistungsklasse werden vom Kreis Schiedsrichter Ausschuss (KSA) im DFBnet angesetzt. Dazu sind die Anstoßzeiten dieser Spiele vom Kreis Jugend Ausschuss (KJA) verbindlich festgelegt. 1.2 Sollte bei Spielen der Leistungsklassen der im DFBnet angesetzte SR zur angesetzten Zeit nicht erscheinen, so haben sich die Vereine ohne Wartezeit auf einen anderen SR/Spielleiter zu einigen. KJA Düsseldorf Seite 6

1.3 Zu allen anderen Spielen der A bis D Junioren können Schiedsrichter per FVN EPost beim zuständigen Ansetzer angefordert werden. Dabei muss die Einladung mindestens 10 Tage vorher beim SR Ansetzer vorliegen. 1.4 Sollte bei Spielen der A bis D Junioren Kreisklassen der angesetzte SR nicht erscheinen, dann entfällt die Wartezeit und das Spiel muss von einem anderen anwesenden SR oder einem Spielleiter zur angesetzten Zeit angepfiffen werden. 1.5 Bei allen anderen Spielen ist der Platzverein für die Gestellung des Spielleiters verantwortlich. 1.6 Zu den Meisterschaftsspielen der A und B Junioren Leistungsklassen sind Schiedsrichterassistenten zu stellen. Diese können von den am Spiel beteiligten Vereinen gestellt oder per Doppelkarte beim KSA Herrn Kappitz angefordert werden. 1.7 SR Ansetzer für die A Junioren Leistungsklasse: Gerd Brockelmann, Greifswalder Str. 10, 40668 Meerbusch, Tel.: 02150/609333 oder 0177/7731252, E Mail: g.brockelmann@srduesseldorf.de 1.8 SR Ansetzer für alle anderen Klassen: Christian Kappitz, Staufenplatz 15, 40629 Düsseldorf, Telefon: 0175/5089215, E Mail: c.kappitz@sr duesseldorf.de VI.2. Freundschaftsspiele/Pflichtfreundschaftsspiele 2.1 Zu den Freundschaftsspielen, an denen 1er Mannschaften der A bis D Junioren beteiligt sind, werden SR durch den Kreis Schiedsrichter Ausschuss angesetzt. 2.2 Zu Freundschaftsspielen der A B und C Junioren Bundes /Regional und Niederrheinligen sowie Spiele der A bis D Junioren gegen Vereine, die nicht dem Kreisgebiet angehören, beteiligt sind, werden Schiedsrichter angesetzt. 2.3 Zu allen anderen Spielen der A bis D Junioren können Schiedsrichter per FVN EPost beim zuständigen Ansetzer angefordert werden. Dabei muss die Einladung mindestens 10 Tage vorher beim SR Ansetzer vorliegen. 2.4 Die Spiele der E Junioren werden durch einen Spielleiter der Vereine geleitet. Dabei ist der Platzverein für die Gestellung des Spielleiters verantwortlich. Die Spiele der F und G Junioren werden im Fair Play Modus ausgetragen. 2.5 SR Ansetzer für Freundschaftsspiele: Christian Kappitz, Staufenplatz 15, 40629 Düsseldorf, Telefon: 0175/5089215, E Mail: c.kappitz@sr duesseldorf.de VI.3. Pokalspiele 3.1 Für die Durchführung von Pokalspielen sind gesonderte Bestimmungen (siehe unter Pkt. XIV) erlassen. KJA Düsseldorf Seite 7

VI.4. Turniere/Treffs 2.5 Für die Durchführung von Turnieren/Treffs sind gesonderte Bestimmungen (siehe Unter Pkt. XV) erlassen. VII. Auf und Abstieg (Allgemein) 1. Der Auf und Abstiegsplan der Niederrheinligen wird vom Verbandsjugendausschuss festgelegt und veröffentlicht. Der Kreis Jugend Ausschuss meldet die Teilnehmer zu den Qualifikationsspielen der jeweiligen Altersklasse zum Aufstieg in die Niederrheinligen. 2. Der Auf und Abstiegsplan für die Leistungsklassen wird vom Kreis Jugend Ausschuss unter Berücksichtigung des Auf und Abstiegsplanes des Verbandes festgelegt. 3. Eine 2. Mannschaft kann nicht in der gleichen Spielklasse wie die 1. Mannschaft spielen. Steigt die 1. Mannschaft ab, dann muss die 2. Mannschaft ggf. eine Klasse tiefer eingestuft werden, damit der Abstand von einer Klasse erhalten bleibt. Ein abgestiegener Verein kann nicht in der gleichen Saison mit der 2. Mannschaft an der Qualifikation teilnehmen. 4. Die Leistungsklassen der A, B und C Junioren werden durch eine Qualifikationsrunde für die Saison 2015/16 neu gebildet. Spielberechtigt für diese Qualifikationsrunde sind die Spieler, die die Spielberechtigung für ihren Verein besitzen und in der Saison 2015/16 noch für die Altersklasse, in sie eingesetzt werden, spielberechtigt sind. Absatz XII gilt hinsichtlich der Sonderregelung für 2erMannschaften der A, B und C Junioren entsprechend auch für diese. 5. Sollte ein Verein auf die Teilnahme an den Qualifikationsspielen verzichten oder meldet er eine Mannschaft der entsprechenden Altersklasse nicht zu den Spielen der Saison 2015/16, so hat er dies dem Kreis Jugend Ausschuss schriftlich anzuzeigen. Verzichtet eine Mannschaft der Kreisklasse auf die Teilnahme an den Qualifikationsspielen, rückt automatisch die nächstplatzierte teilnahmeberechtigte Mannschaft der entsprechenden Gruppe nach. 6. Spieltermine, Austragungsorte, Durchführungsbestimmungen und weitere Einzelheiten zu den Qualifikationsspielen werden in den AM veröffentlicht. 7. Sollten in den Qualifikationsspielen zwei oder mehrere Mannschaften punktgleich in der Tabelle sein, dann entscheidet das Torverhältnis nach dem Subtraktionsverfahren. Besteht abermals Gleichheit, so endscheidet die Anzahl der erzielten Tore. Ist auch diese Anzahl gleich, entscheidet der direkte Vergleich. Ein Endscheidungsspiel bzw. eine Entscheidungsrunde wird bei abermaliger Gleichheit durchgeführt. 8. Tritt eine Mannschaft zu einem Qualifikationsspiel nicht an, wird das Spiel mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Zieht ein Verein seine Mannschaft aus der Qualifikationsrunde zurück, so werden alle Qualifikationsspiele des Vereins mit jeweils 2:0 Toren und 3 Punkten für die gegnerischen Mannschaften gewertet und die Angelegenheit dem zuständigen Rechtsorgan übergeben. 9. Die Qualifikationsspiele zum Aufstieg in die Leistungsklassen 2014/15 werden am 06./07.06., 10./11.06. und 13./14.06.2015 durchgeführt. Die nötigen Entscheidungsspiele werden danach an Wochentagen oder Wochenenden angesetzt. Die entsprechenden Termine werden den Vereinen am Tag der Auslosung zur Qualifikation bekannt gegeben. KJA Düsseldorf Seite 8

VIII. Auf und Abstiegsplan (A Junioren) 1. Die A Junioren Leistungsklasse besteht aus 14 Mannschaften. 2. Die A Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 die ersten 5 Plätze belegen, verbleiben in der Leistungsklasse, während die Mannschaften auf den Plätze 12, 13 und 14 aus der Leistungsklasse absteigen. 3. Die Mannschaften auf den Plätzen 6 bis 11 aus der Leistungsklasse können an der Qualifikationsrunde teilnehmen. 4. Zieht ein Leistungsklassenverein vor dem letzten Spiel der Saison 2014/15 die Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, so gilt dieser als Absteiger der Saison 2014/15. 5. Die Sieger der Kreisklassen Gruppen 1 und 2 steigen direkt in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. 6. An der Qualifikationsrunde können auch die A Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 in den Kreisklassen Gruppen 1 und 2 die Plätze 2 bis 4 belegen, teilnehmen. 7. Die Qualifikationsrunde wird in 4 Gruppen zu je 3 Mannschaften durchgeführt. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Runde den 1. Platz belegen, steigen in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. Die restlichen freien Plätze werden unter Berücksichtigung des Auf und Abstiegs der Niederrheinliga unter den Nächstplatzierten der Gruppen ausgespielt. 8. Vereine, die mit ihren A Junioren in der Bundesliga West der Saison 2015/16 spielen werden, können sich mit ihren 2. Mannschaften in der Saison 2014/15 für die Aufstiegsspiele zur Niederrheinliga qualifizieren. Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich: Die Mannschaft hat sich in der Leistungsklasse 2014/15 für die Qualifikationsspiele zur Niederrheinliga 2015/16 qualifiziert. Sämtliche Meisterschaftsspiele der Saison 2014/15 wurden mit Spielern des jüngeren Jahrganges (1.1.1997 und jünger) bestritten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des älteren Jahrganges (1.1.1996) eingesetzt werden können. Die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV sind zu beachten. Die Aufstiegsspiele zur Saison 2015/16 sind mit Spielern des Jahrganges 1.1.1998 und jünger zu bestreiten, wobei auch hier in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des Jahrganges 1997 unter Berücksichtigung des 9 JSpO WFLV eingesetzt werden dürfen. IX. Auf und Abstiegsplan (B Junioren) 1. Die B Junioren Leistungsklasse besteht aus 14 Mannschaften. 2. Die B Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 die ersten 5 Plätze belegen, verbleiben in der Leistungsklasse, während die Mannschaften auf den Plätze 12, 13 und 14 aus der Leistungsklasse absteigen. 3. Die Mannschaften auf den Plätzen 6 bis 11 aus der Leistungsklasse können an der Qualifikationsrunde teilnehmen. KJA Düsseldorf Seite 9

4. Zieht ein Leistungsklassenverein vor dem letzten Spiel der Saison 2014/15 die Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, so gilt dieser als Absteiger der Saison 2014/15. 5. Die Sieger der Kreisklassen Gruppen 1 und 2 steigen direkt in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. 6. An der Qualifikationsrunde können auch die B Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 in den Kreisklassen Gruppen 1 und 2 die Plätze 2 bis 4 belegen, teilnehmen. 7. Die Qualifikationsrunde wird in 4 Gruppen zu je 3 Mannschaften durchgeführt. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Runde den 1. Platz belegen, steigen in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. Die restlichen freien Plätze werden unter Berücksichtigung des Auf und Abstiegs der Niederrheinliga unter den Nächstplatzierten der Gruppen ausgespielt. 8. Vereine, die mit ihren B Junioren in der Bundesliga West der Saison 2015/16 spielen werden, können sich mir ihren 2. Mannschaften in der Saison 2014/15 für die Aufstiegsspiele zur Niederrheinliga qualifizieren. Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich: Die Mannschaft hat sich in der Leistungsklasse 2014/15 für die Qualifikationsspiele zur Niederrheinliga 2015/16 qualifiziert. Sämtliche Meisterschaftsspiele der Saison 2014/15 wurden mit Spielern des jüngeren Jahrganges (1.1.1999 und jünger) bestritten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des älteren Jahrganges (1.1.1998) eingesetzt werden können. Die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV sind zu beachten. Die Aufstiegsspiele zur Saison 2015/16 sind mit Spielern des Jahrganges 1.1.2000 und jünger zu bestreiten, wobei auch hier in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des Jahrganges 1999 unter Berücksichtigung des 9 JSpO WFLV eingesetzt werden dürfen. X. Auf und Abstiegsplan (C Junioren) 1. Die C Junioren Leistungsklasse besteht aus 14 Mannschaften. 2. Die C Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 die ersten 5 Plätze belegen, verbleiben in der Leistungsklasse, während die Mannschaften auf den Plätze 12, 13 und 14 aus der Leistungsklasse absteigen. 3. Die Mannschaften auf den Plätzen 6 bis 11 aus der Leistungsklasse können an der Qualifikationsrunde teilnehmen. 4. Zieht ein Leistungsklassenverein vor dem letzten Spiel der Saison 2014/15 die Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, so gilt dieser als Absteiger der Saison 2014/15. 5. Die Sieger der Kreisklassen Gruppen 1 bis 3 steigen direkt in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. 6. An der Qualifikationsrunde können auch die C Junioren Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 in den Kreisklassen Gruppen 1 bis 3 die Plätze 2 und 3 belegen, teilnehmen. KJA Düsseldorf Seite 10

7. Die Qualifikationsrunde wird in 4 Gruppen zu je 3 Mannschaften durchgeführt. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Runde den 1. Platz belegen, steigen in die Leistungsklasse der Saison 2015/16 auf. Die restlichen freien Plätze werden unter Berücksichtigung des Auf und Abstiegs der Niederrheinliga unter den Nächstplatzierten der Gruppen ausgespielt. 8. Vereine, die mit ihren C Junioren in der Regionalliga West der Saison 2015/16 spielen werden, können sich mir ihren 2. Mannschaften in der Saison 2014/15 für die Aufstiegsspiele zur Niederrheinliga qualifizieren. Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich: Die Mannschaft hat sich in der Leistungsklasse 2014/15 für die Qualifikationsspiele zur Niederrheinliga 2015/16 qualifiziert. Sämtliche Meisterschaftsspiele der Saison 2014/15 wurden mit Spielern des jüngeren Jahrganges (1.1.2001 und jünger) bestritten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des älteren Jahrganges (1.1.2000) eingesetzt werden können. Die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV sind zu beachten. Die Aufstiegsspiele zur Saison 2015/16 sind mit Spielern des Jahrganges 1.1.2002 und jünger zu bestreiten, wobei auch hier in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des Jahrganges 2001 unter Berücksichtigung des 9 JSpO WFLV eingesetzt werden dürfen. XI. Auf und Abstiegsplan (D Junioren) 1. Die D Junioren Leistungsklasse der Saison besteht aus 12 Mannschaften. 2. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 die Plätze 10, 11 und 12 belegen, steigen aus der Leistungsklasse ab. Die Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 9 verbleiben in der Leistungsklasse. 3. Die D Junioren Kreisklasse Gruppe 1 besteht aus 12 Mannschaften. 4. Nach Abschluss der Saison 2014/15 steigen die Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 3 in die Leistungsklasse auf, während die Mannschaften auf den Plätzen 4 bis 9 in der Kreisklasse Gruppe 1 verbleiben. Die Mannschaften auf den Plätzen 10, 11 und 12 steigen aus der Kreisklasse Gruppe 1 ab. 5. Die Mannschaften, die nach Abschluss der Saison 2014/15 den 1. Platz in den Kreisklassen Gruppen 2 bis 4 belegen, steigen in die Kreisklasse Gruppe 1 auf. 6. Sollte eine nichtaufstiegsberechtigte D2 Junioren Mannschaft (siehe Sonderregelung unter XIII.) den 1. Platz in den Kreisklassen Gruppe 1 bis 3 belegen, so steigt jeweils die nächstplatzierte D1 Junioren bzw. aufstiegsberechtigte D2 Junioren Mannschaft auf. 7. Zieht ein Verein der Leistungsklasse oder der Kreisklasse Gruppe 1 in der laufenden Saison 2014/15 die Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, so gilt diese als erster Absteiger der Saison 2014/15. 8. An den Meisterschaftsspielen der Leistungsklasse können in der Saison 2015/16 nur D1 Junioren Mannschaften teilnehmen, während an den Meisterschaftsspielen der Kreisklasse Gruppe 1 auch berechtigte D2 Junioren Mannschaften (siehe Sonderregelung unter XIII.) teilnehmen können. KJA Düsseldorf Seite 11

XII. Auf und Abstieg (Sonderregelung für 2er Mannschaften A, B und C Junioren) Vereine, die mit ihren Juniorenmannschaften in der A Bundesliga, der B Junioren Bundesliga, der C Junioren Regionalliga oder der A, B bzw. C Junioren Niederrheinliga der Saison 2015/16 spielen werden, können sich mit ihren 2. Mannschaften in der Saison 2014/15 für die Leistungsklasse 2015/16 direkt bzw. für die Qualifikationsrunde zur Leistungsklasse der jeweiligen Altersklasse qualifizieren. Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich: Die Mannschaft hat sich für die Leistungsklasse 2014/15 direkt bzw. für die Qualifikationsrunde qualifiziert. Sämtliche Meisterschaftsspiele der Saison 2014/15 wurden mit Spielern des jüngeren Jahrganges bestritten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des älteren Jahrganges eingesetzt werden können. Die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV sind zu beachten. Ist die Mannschaft für die Leistungsklasse der Saison 2015/16 nicht direkt qualifiziert, sind die Qualifikationsspiele mit Spielern der Jahrgänge 1.1.1998 und jünger (bei den A Junioren), 1.1.2000 und jünger (bei den B Junioren) und 01.01.2002 und jünger (bei der C Junioren) zu bestreiten, wobei auch hier in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des jeweils älteren Jahrganges unter Beachtung des 9 JSpO WFLV eingesetzt werden können. XIII. Auf und Abstieg (Sonderregelung für D2 Junioren Mannschaften) Vereine, die in der Saison 2015/16 mit ihren D1 Junioren Mannschaften in der Leistungsklasse spielen werden, können sich mit ihren D2 Junioren Mannschaften in der Saison 2014/15 für den Aufstieg in die Kreisklasse Gruppe 1 der Saison 2014/15 qualifizieren. Folgende Voraussetzungen sind dafür erforderlich: Die D1 Junioren Mannschaft hat sich für die Leistungsklasse der Saison 2014/15 qualifiziert und verbleibt in der Saison 2015/16 in der Leistungsklasse (siehe auch VII.3). Eine D2 Junioren Mannschaft wurde für die Saison 2014/15 zum Spielbetrieb der Kreisklassen Gruppen 2, 3 oder 4 gemeldet. Sämtliche Meisterschaftsspiele der Saison 2014/15 wurden mit Spielern des jüngeren Jahrganges (1.1.2003 und jünger) bestritten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des Jahrganges 1.1.2002 eingesetzt werden dürfen. Dabei sind die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV zu beachten. KJA Düsseldorf Seite 12

Vereine, die mit ihrer D2 Junioren Mannschaft in der Saison 2014/15 in der Kreisklasse Gruppe 1 spielen, sind verpflichtet, alle Spiele mit Spielern des jüngeren Jahrganges (1.1.2003 und jünger) zu bestreiten, wobei in jedem Spiel bis zu zwei Spieler des Jahrganges 1.1.2002 eingesetzt werden dürfen. Dabei sind die Bestimmungen des 9 JSpO WFLV zu beachten. XIV. Pokalwettbewerb 1. Der Kreis Jugend Ausschuss führt einen Pokalwettbewerb für die 1. Mannschaften, die in der laufenden Spielzeit in einer 1er Gruppe spielen, der Altersklassen A, B, C und D Junioren durch. 2. Die Pokalspiele werden an Wochentagen und Wochenenden angesetzt. 3. Die Paarungen mit den Terminen der einzelnen Runden werden in den AM veröffentlicht und im DFBnet eingepflegt. Bei Wochentagsterminen ist der Termin möglichst genau einzuhalten, da die SR Gestellung auf die Anzahl der Spiele abgestimmt ist. 4. Die technische Leitung der Pokalspiele wird vom jeweiligen Staffelleiter der Altersklasse wahrgenommen. 5. Die Pokalspiele werden bis zur endgültigen Entscheidung durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei unentschiedenem Spielstand nach regulärer Spielzeit eine der Altersklasse entsprechende Verlängerung (siehe 19 Abs. 2 JSpO WFLV) durchgeführt wird. Ist auch nach Ablauf dieser Verlängerung keine Entscheidung gefallen, dann erfolgt ein Elfmeterschießen bis zur Entscheidung. Dieses Elfmeterschießen ist gem. 1 Abs. 2 der DFB Spielordnung durchzuführen. 6. Die SR für die Pokalspiele werden vom KSA im DFBnet angesetzt. Sollte zu diesen Spielen der angesetzte SR nicht erscheinen, dann entfällt die Wartefrist und das Spiel muss von einem anderen anwesenden SR oder einem Spielleiter zur angesetzten Zeit angepfiffen werden. 7. Der Platzverein ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels verantwortlich. Bei Kassierung sind die entsprechenden Satzungsbestimmungen bezüglich der Abrechnung zu beachten. 8. Der Fußballverband Niederrhein e.v. führt für die A, B und C Junioren einen Pokalwettbewerb auf Verbandsebene durch. Der Kreis Jugend Ausschuss meldet die Vertreter zu diesem Wettbewerb. 9. Die Mannschaften der A und B Junioren Bundesliga sowie der C Junioren Regionalliga nehmen nicht am Pokalwettbewerb auf Kreisebene teil. XV. Turnierrichtlinien 1. Antrag Die Vereine können erst nach erteilter Genehmigung davon ausgehen, dass das Turnier in der beantragten Form durchgeführt werden darf. Der Antrag auf Genehmigung muss spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin elektronisch eingereicht sein. Turniere mit KJA Düsseldorf Seite 13

mehr als 20 teilnehmenden Mannschaften sind mit einer Frist von 6 Wochen einzureichen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist das ordnungsgemäße Einreichen folgender Unterlagen, unter Beachtung der vorgenannten Frist und der, dem Veranstalter vorliegenden, schriftlichen Zusagen der Teilnehmer (brauchen bei der Beantragung nicht mit eingereicht werden): Vollständig ausgefüllter digitaler Antrag Turniergenehmigung Turnierordnung (einfach) Spielplan (einfach) Zusätzlich bei Turnieren mit ausländischen Mannschaften: Das Antragsformular für internationale Freundschaftsspiele ist ausgefüllt direkt an den Fußballverband Niederrhein zu senden. Eine Kopie dieses Antrages ist dem Antrag auf Turniergenehmigung beizufügen. 2. Turniere von F Junioren und Bambini Mannschaften werden nicht genehmigt. In diesem Bereich sind nur Treffs ohne Zwischen und Endrunden gestattet. Diese Treffs müssen aber auch, wie oben beschrieben, beantragt werden. 3. Bei den Treffs der E Junioren ist die Ermittlung eines Siegers zulässig. Darüber hinaus sollten die teilnehmenden Mannschaften gleiche Präsente erhalten. 4. An Pflichtspieltagen sowie am Tag des Jugendfußballs und am Tag des Mädchenfußballs werden grundsätzlich keine Turniere/Treffs genehmigt. 5. Schiedsrichteranforderung Für alle genehmigten A bis D Junioren Turniere werden SR durch den Beisitzer des KSA Herrn Kappitz automatisch angesetzt. Spiele von E Junioren Turnieren werden von Mitarbeitern des ausführenden Vereins bzw. der teilnehmenden Mannschaft geleitet. Spiele von F Junioren und Bambini Treffs wurden im Fair Play Modus ausgetragen. 6. Hallenfußballturniere Für Hallenfußballturniere gelten die Bestimmungen des DFB analog. Hinsichtlich der zu beachtenden Abweichungen sind die Richtlinien des Fußballverbandes Niederrhein e.v. zur Durchführung von Hallenspielen in der zur Zeit gültigen Fassung bindend. 7. Spielberichte Es sind ausschließlich Turnierspielberichte zu verwenden, die in doppelter Ausführung zu fertigen sind. Das Original ist dem zuständigen Mitglied des Kreis Jugend Ausschusses innerhalb von einer Woche zuzusenden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine sofortige Abgabe an die Kreis Jugend Spruchkammer. Bei Nichtantreten oder kurzfristiger Absage einer Mannschaft ist die schriftliche Zusage im Original dem Turnierspielbericht beizulegen. Der Durchschlag des Turnierspielberichts ist dem zuständigen KSA Mitglied zuzusenden. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Versendung gilt Pkt. III.6 analog. KJA Düsseldorf Seite 14

XVI. Futsal Turniere auf Kreisebene 1. Auf Kreisebene werden Futsal Turniere in folgenden Altersklassen durchgeführt: B Junioren (Stichtag: 01.01.1998 und jünger) C Junioren (Stichtag: 01.01.2000 und Jünger) B Juniorinnen (Stichtag: 01.01.1998 und jünger) C Juniorinnen (Stichtag: 01.01.2000 und jünger) D Juniorinnen (Stichtag: 01.01.2002 und jünger) 2. Pro Altersklasse qualifiziert sich ein Verein für die Futsal Endrunde des Fußballverbandes Niederrhein. 3. Die Turnierplanung und Organisation liegt in der Hand des Kreis Jugend Ausschusses. 4. Teilnahmeberechtigt sind die bestplatzierten Mannschaften in der Leistungsklasse bzw. Niederrheinliga sowie eine Mannschaft des Ausrichters in der entsprechenden Altersklasse. 5. Die Schiedsrichter werden vom Kreis Jugend Ausschuss angefordert. XVII. Altersklassen für die Saison 2014/15 A Junioren U19/U18 01.01.1996 31.12.1997 B Junioren U17/U16 01.01.1998 31.12.1999 C Junioren U15/U14 01.01.2000 31.12.2001 D Junioren U13/U12 01.01.2002 31.12.2003 E Junioren U11/U10 01.01.2004 31.12.2005 F Junioren U9/U8 01.01.2006 31.12.2007 G Junioren (Bambini) U7 01.01.2008 und jünger A Juniorinnen U19/U18 01.01.1996 31.12.1997 B Juniorinnen U17/U16 01.01.1998 31.12.1999 C Juniorinnen U15/U14 01.01.2000 31.12.2001 D Juniorinnen U13/U12 01.01.2002 31.12.2003 E Juniorinnen U11 01.01.2004 und jünger XVIII. Schlussbestimmung Diese Bestimmungen treten am 1. August 2014 in Kraft und verlieren ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen 2015. Düsseldorf, den 01.08.2014 Röder I. Waldinger Hayen Saracino Thielmann Schröder Lesch KJA Düsseldorf Seite 15

Anlage 1 Anschriftenverzeichnis Kreis Jugend Ausschuss Vorsitzender Helmut Röder Sachbearbeitung A /B Junioren Postfach 41 01 53 Sachbearbeitung Sofort /Zweitspielrecht 40576 Düsseldorf Tel.: 0211/97711092 E Mail: vorsitzender.kja@fussball kreis1.de Geschäftsführung Ingrid Waldinger Sachbearbeitung Turniere Postfach 10 01 61 40701 Hilden Tel.: 0173/2863659 Sachbearbeitung Schulfußball Laura Hayen Veranstaltungen Kulmer Str. 1 40599 Düsseldorf Tel.: 0211/7489942 Sachbearbeitung Mädchen Patrizia Saracino Koordination Mädchen Kreisauswahl/ Bankstr. 43 Mädchen Stützpunkt 40476 Düsseldorf Tel.: 0178/2354418 Jugendbildungsbeauftragter Hans Peter Schröder Am Kleff 50 40699 Erkrath Tel.: 02104/39459 E Mail: hpserkrath@aol.com Sachbearbeitung E /F /G Junioren Dirk Thielmann FVN Internet Postfach 10 09 13 40709 Hilden Tel.: 02103/397093 oder 0172/7454910 E Mail: staffelleiter@dirk thielmann.de Sachbearbeitung C /D Junioren Michael Lesch DFBnet, Spielplanung Postfach 33 03 22 Koordination DFB Stützpunkt/Kreisauswahl 40436 Düsseldorf Tel.: 0152/54055458 E Mail: fvn.kreis1.kja@gmx.de KJA Düsseldorf Seite 16

Anlage 1 Anschriftenverzeichnis Kreis Jugend Spruchkammer Vorsitzender Beisitzer Joachim Post Alfred Döblin Str. 30 40595 Düsseldorf Tel.: 0211/617261 (privat), 0211/8992994 (dienstl.) Fax: 0211/617261 (privat), 0211/8932294 (dienstl.) E Mail: kjskduesseldorf@web.de Hermann Niermann Berliner Str. 28 40880 Ratingen Tel.: 02102/444346 Jörg Reineke c/o Dr. Gerhards, Pragal, Reineke & Kollegen Königsallee 82 84 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/86585 0 Fax: 0211/86585 22 E Mail: reineke@rae gerhards pragal.de Carmen Büttner Bahnstr. 21 40878 Ratingen Axel Lautermann Heinrich Könn Str. 267 40625 Düsseldorf Tel.: 0211/200502 KJA Düsseldorf Seite 17

Anlage 1 Anschriftenverzeichnis Allgemein Deutscher Fußball Bund e.v. Otto Fleck Schneise 6 60528 Frankfurt/Main Tel.: 069/67880 Fax: 069/6788266 E Mail: info@dfb.de Westdeutscher Fußball und Friedrich Alfred Str. 11 Leichtathletikverband e.v. Postfach 10 15 12 47015 Duisburg Tel.: 0203/71720 Fax: 0203/7172110 Fax: 0203/7172119 (Passabteilung) E Mail: wflv@wflv.de Fußballverband Niederrhein e.v. Friedrich Alfred Str. 15 Postfach 10 05 62 47005 Duisburg Tel.: 0203/77800 Fax: 0203/7780207 E Mail: info@fvn.de KJA Düsseldorf Seite 18

Anlage 2 Platzbelegung Die Rangfolge bei Überschneidungen tritt nur in Kraft, wenn auf dem Platz an einem Tag nur ein Spiel ausgetragen werden kann oder wenn von zwei vorhandenen Spielfeldern nur ein Platz bespielbar ist. 1. 3. Liga 2. Frauen Bundesliga 3. Regionalliga West 4. A Junioren Bundesliga 5. 2. Frauen Bundeliga 6. B Junioren Bundesliga 7. B Juniorinnen Bundesliga 8. Frauen Regionalliga West 9. Oberliga Niederrhein 10. Landesliga 11. C Junioren Regionalliga West 12. A Junioren Niederrheinliga 13. Frauen Niederrheinliga 14. Frauen Landesliga 15. B Junioren Niederrheinliga 16. Herren Bezirksliga 17. B Juniorinnen Niederrheinliga 18. Frauen Bezirksliga 19. C Junioren Niederrheinliga 20. A Junioren Leistungsklasse 21. B Junioren Leistungsklasse 22. C Junioren Leistungsklasse 23. Herren Kreisliga A 24. Herren Kreisliga B 25. Frauen Kreisliga 26. Allgemeine Junioren und Juniorinnengruppen 27. Herren Kreisliga C 28. Herren Kreisliga D KJA Düsseldorf Seite 19

Anlage 3 Spielregeln für D Junioren (9er Mannschaften) Austragungsmodus D Junioren 9er Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreis Jugend Ausschuss organisiert werden. Eine Spielberechtigung für Pflicht spiele ist erforderlich. Spielerzahl 9 : 9 (Mindestspielerzahl: 6) Ein und Auswechseln Spielfeldgröße Spieldauer Tore Torraum Strafraum Strafstoß Ecken bis zu 4 Spieler beliebig Die Spiele werden von 16er zu 16er ausgetragen. Spiel feldgröße ca 70 x 50 m. Die seitliche Begrenzung ist daher ggf. von der Seitenauslinie des Normalspielfeldes nach innen zu verlegen. 2 x 30 Minuten 5 m x 2 m (kippsicher aufstellen) 4 m (Markierung nicht erforderlich) 12 m (Markierung mit flachen Hütchen möglich) 8 m lange Ecken (Eckfahne oder Schnittpunkt der einge rückten Linien) Abstoß Torraum (4 m) Mittelkreis 9,15 m (vorhandenen Kreis des Normalspielfeldes nutzen) Spielball Lightball Größe 5 (350 g) Abseitsregel Rückpassregel Freistöße kommt zur Anwendung kommt zur Anwendung direkte und indirekte Freistöße KJA Düsseldorf Seite 20

Anlage 3 Spielregeln für D Junioren (9er Mannschaften) Spielfeldbeispiel Spielfeldbeispiel mit Seitenlinie mit eingerückten Seitenlinien KJA Düsseldorf Seite 21

Anlage 4 Spielregeln für E Junioren Austragungsmodus E Junioren Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreis Jugend Ausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht aus gespielt. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich. Spielerzahl 7 : 7 (Mindestspielzahl 5) Ein und Auswechseln Spielfeldgröße Spielfeld Spieldauer Tore Torraum Strafraum Strafstoß bis zu 4 Spieler beliebig ca. 55 m x 35 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden. 2 x 25 Minuten 5 m x 2 m (kippsicher aufstellen) 4 m (Markierung nicht erforderlich) 12 m (Markierung mit flachen Hütchen möglich) 8 m Spielball Lightball Größe 5 (290 g) Abseitsregel Rückpassregel kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung Abstoß Vom Boden (Torraum 4 m) Regelwidriges Spiel Spielleiter Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß wird von einem der beteiligten Vereine gestellt KJA Düsseldorf Seite 22

Anlage 4 Spielregeln für E Junioren Spielfeldbeispiele Die Umsetzung ist abhängig von der Größe des Gesamtspielfeldes KJA Düsseldorf Seite 23

Anlage 5 Spielregeln für F Junioren Austragungsmodus F Junioren Mannschaften können zu Spielrunden gemeldet werden, die vom Kreis Jugend Ausschuss organisiert werden. Kreismeister werden nicht ausge spielt. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele ist erforderlich. Spielerzahl ideal: 7 : 7 (Mindestspielerzahl 5) Ein und Auswechseln Spielfeldgröße Spielfeld Spieldauer Tore Torraum Strafraum Strafstoß beliebig oft ca. 40 m x 35 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden. 2 x 20 Minuten 5 m x 2 m (kippsicher aufstellen) 4 m (Markierung nicht erforderlich) 12 m (Markierung mit flachen Hütchen möglich) 8 m Spielball Lightball Größe 5 (290 g) Abseitsregel Rückpassregel Abstoß Einwurf Regelwidriges Spiel Spielleiter kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung wahlweise aus der Hand oder vom Boden keine Konsequenz bei falscher Ausführung, Fehler erklären Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß kein Spielleiter, da Fair Play Liga KJA Düsseldorf Seite 24

Anlage 5 Spielregeln für F Junioren Spielfeldbeispiel KJA Düsseldorf Seite 25

Anlage 6 Spielregeln F /G Junioren (Fair Play) Alter der Spieler G Junioren/Bambini einer Spielzeit sind Jungen und Mädchen, die im Kalenderjahr, in der das Spieljahr beginnt, das 6. Lebensjahr vollendeten haben sowie jüngere Spieler Austragungsmodus Treff: Spielrunden: eine Veranstaltung mit Spielfestcharakter, die nicht länger als 3 Stunden dauert Mannschaften werden zu Freundschaftsspielrunden gemeldet, die vom Kreis Jugend Ausschuss organisiert werden Spielerzahl Ideal: 7 : 7 (Mindestspielerzahl: 5) Ein und Auswechseln Spielfeldgröße Spielfeldmarkierungen Spieldauer Tore beliebig oft ca. 35 m x 25 m Außenlinien können mit Hütchen markiert werden. max. 2 x 20 Minuten (bei nur einem Spiel) bei einem Spieltreff je nach Anzahl der Spiele, max. 80 Minuten pro Mannschaft 5 m x 2 m (kippsicher aufstellen) Spielball Leichtball Größe 4 (290 g) Abseitsregel Rückpassregel Anstoß Einwurf Regelwidriges Spiel Spielleiter kommt nicht zur Anwendung kommt nicht zur Anwendung wahlweise aus der Hand oder vom Boden keine Konsequenz bei falscher Ausführung, Fehler erklären Verstoß erklären, Freistoß nur direkt, in Tornähe: Strafstoß (8 m) kein Spielleiter, da Fair Play Liga KJA Düsseldorf Seite 26

Anlage 6 Spielregeln für Bambini/G Junioren Fair Play Liga Spielfeldaufbau KJA Düsseldorf Seite 27