DEUTSCHE NORM DIN Entwurf

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Transkript:

DEUTSCHE NORM DIN 14530-26 Entwurf November 2010 D ICS 13.220.10 Entwurf Einsprüche bis 2011-03-31 Vorgesehen mit E DIN 14530-5:2010-11 als Ersatz für DIN 14530-5:2007-10 Löschfahrzeuge Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 Firefighting vehicles Part 26: Group pumping appliance for rescue operations HLF 10 Vehicules extincteurs d incendie Partie 26: Engine pompe de groupe pour opérations de secours HLF 10 Anwendungswarnvermerk Dieser Norm-Entwurf mit Erscheinungsdatum 2010-11-29 wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Weil die beabsichtigte Norm von der vorliegenden Fassung abweichen kann, ist die Anwendung dieses Entwurfes besonders zu vereinbaren. Stellungnahmen werden erbeten vorzugsweise als Datei per E-Mail an fnfw@din.de in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter www.din.de/stellungnahme oder für Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen der DKE unter www.dke.de/stellungnahme abgerufen werden; oder online im Norm-Entwurfs-Portal des DIN unter www.entwuerfe.din.de, sofern dort wiedergegeben; oder in Papierform an den Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN, 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin). Die Empfänger dieses Norm-Entwurfs werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevanten Patentrechte, die sie kennen, mitzuteilen und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin Gesamtumfang 16 Seiten Preisgruppe 10 www.din.de www.beuth.de!$l;7" 1732420

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Inhalt Seite Vorwort... 3 1 Anwendungsbereich... 5 2 Normative Verweisungen... 5 3 Begriffe... 6 4 Maße, Masse, Bezeichnung... 6 5 Anforderungen... 6 5.1 Allgemeines... 6 5.2 Fahrgestell... 7 5.3 Fahrerraum und Mannschaftsraum... 7 5.4 Aufbau... 7 5.5 Dach... 7 5.6 Löschtechnische Einrichtungen... 7 6 Abnahmeprüfung bei Lieferung... 8 7 Feuerwehrtechnische Beladung... 9 Literaturhinweise... 16 2

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 Vorwort Diese Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge Löschfahrzeuge SpA zu CEN/TC 192/WG 3 erarbeitet. Im Rahmen der vorhandenen Raum- und Gewichtsreserven können neben der Beladung (siehe Abschnitt 7) Sonderausstattungen vorgesehen werden, sofern sie dem Stand der Technik entsprechen. Die Änderung der Fahrzeugbezeichnung von HLF 10/6 in HLF 10 wurde vorgenommen, weil die bundesweite Einführung des digitalen BOS-Funks eine einheitliche und verbindliche Bezeichnung von Fahrzeugen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes verlangt. Bei jedem Verbindungsaufbau wird ein Datensatz, die sogenannte operativ-taktische Adresse (OPTA), der Funkteilnehmer auf den Displays der Funkgeräte im Klartext angezeigt. Das Digitalfunksystem erfordert somit, dass jeder Teilnehmer/jedes digitale Endgerät eine eigene eindeutige Adresse besitzt (wie eine IP-Adresse im Internet bzw. wie individuelle Mobilfunknummern) und damit jedes Gerät eindeutig identifizierbar ist. Dies setzt konsequenterweise eine einheitliche Systematik bei der Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen und Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes voraus. Die Vergabe von einheitlichen Adressen für Funkgeräte ist nach Vorgabe durch die BDBOS mit der Richtlinie für die operativ-taktische Adresse (OPTA) im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Ausschusses für Informations- und Kommunikationswesen des Arbeitskreises V bundesweit als notwendiger technischer Standard beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen worden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. Das DIN ist nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. DIN 14530 Löschfahrzeuge besteht aus: Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10 (in Vorbereitung) Teil 8: Löschgruppenfahrzeug LF-KatS für den Katastrophenschutz (in Vorbereitung) Teil 11: Löschgruppenfahrzeug LF 20 (in Vorbereitung) Teil 16: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Teil 17: Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Teil 18: Tanklöschfahrzeug TLF 2000 (in Vorbereitung) Teil 21: Tanklöschfahrzeug TLFP 4000 (in Vorbereitung) Teil 22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (in Vorbereitung) Teil 24: Kleinlöschfahrzeug KLF Teil 25: Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 Teil 26: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 (in Vorbereitung) Teil 27: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 (in Vorbereitung) 3

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Änderungen Gegenüber DIN 14530-5:2007-10 wurden folgende signifikanten Änderungen vorgenommen: a) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10/6 aus DIN 14530-5 in diesen neuen Teil 26 von DIN 14530 überführt; b) Änderung der Fahrzeugbezeichnung von HLF 10/6 in HLF 10 vorgenommen wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks; c) Vorwort neu formuliert; d) zulässige Gesamtmasse auf 12 000 kg erhöht; e) Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge auf 1 000 l festgelegt; f) Anforderungen zum Aufbau und zum Dach aufgenommen; g) Standardbeladung vollständig überarbeitet; h) Inhalt redaktionell überarbeitet. 4

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 10 (Begriff siehe Abschnitt 3) und legt ergänzende und/oder einschränkende typspezifische Anforderungen zu den allgemeinen Anforderungen in DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 fest. 2 Normative Verweisungen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Zu den Abschnitten 1 bis 7, ausgenommen Tabelle 1: DIN 14011, Begriffe aus dem Feuerwehrwesen DIN 14330-1, C-Druckkupplung PN 16 für Druckschläuche S, aus Aluminium-Legierung, für Druckschlauch S 28 DIN 14330-2, C-Druckkupplung PN 16 für Druckschläuche S, aus Aluminium-Legierung, für Druckschlauch S 32 DIN 14420, Feuerlöschpumpen Feuerlöschkreiselpumpen Anforderungen an die saug- und druckseitige Bestückung, Prüfung nach Einbau im Feuerwehrfahrzeug DIN 14430, Feuerwehrwesen Druckzumischanlagen und Druckluftschaumanlagen E DIN 14502-2:2009-07, Feuerwehrfahrzeuge Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 (Vorschlag für eine Europäische Norm) E DIN 14800-18, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 18: Zusatzbeladungsmodule für Löschfahrzeuge DIN 14811, Feuerlöschschläuche - Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge DIN 82101, Einzelteile zum Heben, Schleppen, Zurren Schäkel, gerade Unlegierter Qualitätsstahl DIN EN 136, Atemschutzgeräte Vollmasken Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 137, Atemschutzgeräte Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung DIN EN 1028-1, Feuerlöschpumpen Feuerlöschkreiselpumpen mit Entlüftungseinrichtung Teil 1: Klassifizierung; Allgemeine und Sicherheitsanforderungen DIN EN 1846-1, Feuerwehrfahrzeuge Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnung DIN EN 1846-2:2010-01, Feuerwehrfahrzeuge Teil 2: Allgemeine Anforderungen Sicherheit und Leistung DIN EN 1846-3, Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung Sicherheits- und Leistungsanforderungen DIN EN 1947, Feuerlöschschläuche Formstabile Druckschläuche und Einbände für Pumpen und Feuerwehrfahrzeuge DIN EN 15182-2, Strahlrohre für die Brandbekämpfung Teil 2: Hohlstrahlrohre PN 16 Weitere normative Verweisungen, siehe Tabelle 1. 5

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 sowie die folgenden Begriffe. 3.1 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 Löschfahrzeug 1) mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe 2), das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen 2) dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit 2) bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) 2) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 10 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat 4 Maße, Masse, Bezeichnung 4.1 Die Maximallänge beträgt 7 300 mm, die Maximalbreite beträgt 2 500 mm und die Maximalhöhe beträgt 3 300 mm, gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung. 4.2 Die zulässige Gesamtmasse darf 12 000 kg nicht überschreiten. Das HLF 10 entspricht der Gewichtsklasse M nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2. ANMERKUNG Bei der Bemessung der Beladungsmasse sind mittlere handelsübliche Gerätemassen zu verwenden. Alternativ gelten bei der Abnahme die tatsächlich gewogenen Gewichte. Für Ausrüstungsgegenstände, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden sind, gelten mittlere handelsübliche Gerätemassen. 4.3 Bezeichnung des Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10, d. h., eines Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeugs (HLF) mit einer gegenüber dem LF 10 erweiterten, festgelegten Beladung für die Technische Hilfeleistung, mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit einem Nennförderstrom von 1 000 l/min (10) und einem eingebauten Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von 1 000 l: 5 Anforderungen 5.1 Allgemeines Fahrzeug DIN 14530 HLF 10 5.1.1 Art und Umfang der technischen Einrichtung und der Beladung sind Mindestanforderungen. Alternativsysteme dürfen verwendet werden, sofern bei Verwendung von anderen als den zitierten Geräten und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Schutzziele mindestens der angestrebte technische Einsatzwert, die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt sind. 5.1.2 Es gelten die allgemeinen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3 und E DIN 14502-2 sowie die ergänzenden und/oder einschränkenden typspezifischen Anforderungen nach Abschnitt 4 bis Abschnitt 7. 1) Begriff Löschfahrzeug siehe DIN EN 1846-1. 2) Begriffe Gruppe, Technische Hilfeleistung und Taktische Einheit siehe DIN 14011. 6

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 5.2 Fahrgestell 5.2.1 Es muss ein handelsübliches Fahrgestell verwendet werden. 5.2.2 Die Art des Antriebs, Allradantrieb (All) oder Straßenantrieb (Str), ist bei Bestellung des Fahrgestells zu vereinbaren. Als Antriebsart des HLF 10 ist vorrangig Allradantrieb zu wählen. Das HLF 10 mit Straßenantrieb muss der Kategorie 1 (straßenfähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. Das HLF 10 mit Allradantrieb muss der Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. Es muss eine Differenzialsperre an der Hinterachse vorhanden sein, bei Allradantrieb zusätzlich in Längsrichtung und optional an der Vorderachse. Die Geschwindigkeit des HLF 10 muss auf höchstens 100 km/h begrenzt sein. 5.2.3 Vorn und hinten muss eine Schleppvorrichtung vorhanden sein, die ein Abschleppen des Fahrzeugs möglich macht; Ausführung nach Wahl des Herstellers. Sie muss in der Lage sein, Schäkel ähnlich Form C der Nenngröße 3 nach DIN 82101 aufzunehmen. 5.2.4 Eine Anhängekupplung darf auf Wunsch des Bestellers vorhanden sein. Die zulässige Stützlast der Anhängekupplung muss dabei min. 80 kg und die zulässige Anhängelast mindestens gebremst 2 000 kg, ungebremst 1 500 kg betragen. 5.3 Fahrerraum und Mannschaftsraum 5.3.1 Die Räume müssen gestatten, eine Gruppe (1/8) als Besatzung aufzunehmen. 5.3.2 Zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte nach DIN EN 137 sowie zwei zu den Geräten gehörende Atemanschlüsse (Vollmaske) nach DIN EN 136 müssen im Mannschaftsraum so untergebracht sein, dass sie während der Fahrt angelegt werden können. 5.4 Aufbau 5.4.1 Die Sprechfunkeinrichtung muss E DIN 14502-2:2009-07, 3.2.2, entsprechen, wobei am Pumpenbedienstand des HLF 10 zusätzlich noch eine an die Sprechfunkeinrichtung angeschlossene zweite Sprechstelle angebracht sein muss. 5.4.2 Es wird empfohlen, eine Energiebilanz des Fahrzeugs aufzustellen. 5.5 Dach Eine Beleuchtung der begehbaren Dachfläche ist vorzusehen. 5.6 Löschtechnische Einrichtungen 5.6.1 Eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-1000 muss im Fahrzeug nach DIN 14420 eingebaut sein und einen A-Sauganschluss und mindestens zwei absperrbare B-Druckabgänge haben. Die Feuerlöschkreiselpumpe muss mit einem Umschaltorgan Saugbetrieb/Tankbetrieb ausgestattet sein. 7

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² 5.6.2 Zur schnellen Wasserabgabe müssen zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche DIN 14811-C 42-15-KL1-K 3) oder zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche DIN 14811-D 25-15-KL1-K 3) (im hinteren rechten Geräteraum in Buchten gelagert) und ein Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung C, Durchflussmenge Q 235 l/min oder ein Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung D, Durchflussmenge Q 100 l/min schnell und einfach mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbunden werden können. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und im hinteren rechten Geräteraum entnommen werden können. Alternativ darf auf Wunsch des Bestellers eine Schnellangriffseinrichtung (Wasser) eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel für 50 m Feuerlöschschlauch DIN EN 1947-I-A-1-25-20-50 (50 m formstabiler Druckschlauch DN 25) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 28 und einem Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung C, Durchflussmenge Q 235 l/min oder einem Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung D, Durchflussmenge Q 100 l/min oder 30 m Feuerlöschschlauch DIN EN 1947-I-A-1-33-20-30 (30 m formstabiler Druckschlauch DN 33) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 32 und einem Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung C, Durchflussmenge Q 235 l/min oder einem Hohlstrahlrohr nach DIN EN 15182-2 mit Festkupplung D, Durchflussmenge Q 100 l/min. Die Schnellangriffseinrichtung (Wasser) muss im hinteren rechten Geräteraum angeordnet und mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbunden sein und abgesperrt werden können. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und im hinteren rechten Geräteraum entnommen werden können. 5.6.3 Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von 1 000 l eingebaut sein. 5.6.4 Die mitgeführte Schaummittelmenge muss mindestens einen 10-minütigen Einsatz eines Kombinationsschaumrohres M4/S4-B ermöglichen. Eine Druckzumischanlage nach DIN 14430 ist zulässig. Bei einem dafür fest eingebauten Schaummittelbehälter können die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten sechs Schaummittelbehälter 20, der Zumischer Z4 R und der Ansaugschlauch D 1500 entfallen. 6 Abnahmeprüfung bei Lieferung Ein Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung wird in DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G, gegeben. 3) Eine abweichende Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren. 8

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 7 Feuerwehrtechnische Beladung Die feuerwehrtechnische Beladung ist eingeteilt in a) eine Standardbeladung nach Tabelle 1, die komplett auf dem HLF 10 vorhanden sein muss; b) eine Zusatzbeladung nach E DIN 14800-18 einschließlich deren Beiblätter (oder andere örtliche Zusatzbeladung). Die konkrete Zusammensetzung ist auf die entsprechenden einsatztaktischen Erfordernisse abzustimmen und ist abhängig von den verbleibenden Raum- und Gewichtsreserven. ANMERKUNG 1 In E DIN 14800-18 einschließlich deren Beiblätter sind Beispiele für zweckmäßige Zusatzbeladungen zusammengestellt. Es müssen bzw. können nicht alle Teile von E DIN 14800-18 einschließlich deren Beiblätter vorgesehen werden. Weitere Beispiele für zweckmäßige Zusatzbeladungen siehe die weiteren Normen der Reihe DIN 14800 (alle Teile). ANMERKUNG 2 Alternativsysteme dürfen verwendet werden, sofern bei Verwendung von anderen als den zitierten Geräten und Einrichtungen unter Berücksichtigung der Schutzziele mindestens der angestrebte technische Einsatzwert, die Sicherheit und die Gebrauchstauglichkeit sichergestellt ist. Die Beladung muss nach feuerwehrtechnischen Gesichtspunkten gelagert werden. Zusammengehörige Teile sollten zusammen gelagert werden. Besonderer Wert ist auf eine ergonomisch günstige Be- und Entladung zu legen. Bei Beladungsteilen, welche nur auf Wunsch des Bestellers vorhanden sein müssen, sind Stückmasse, Anzahl und Gesamtmasse in den folgenden Tabellen in Klammern angegeben. Tabelle 1 Standardbeladung Gruppe/ lfd. Nr Gegenstand nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg 1 Schutzkleidung und Schutzgerät 1.1 Warnkleidung (Weste) DIN EN 471 0,5 9 4,5 1.2 Atemschutzgerät, ohne Atemanschluss (in der für die DIN EN 137 17,5 4 70 Feuerwehr anerkannten Ausführung) 1.3 Atemanschluss (Vollmaske; in der für die Feuerwehr DIN EN 136 0,8 4 b 3,2 anerkannten Ausführung) Klasse 3 1.4 Atemanschluss (Vollmaske; in der für die Feuerwehr DIN EN 136 (0,8) (5) b (4) anerkannten Ausführung) Klasse 3 1.5 Kombinationsfilter A2B2E2K2P3 DIN EN 14387 (0,4) (9) b (3,6) 1.6 Atemschutzüberwachungssystem mit Zubehör 1,5 1 1,5 1.7 Schutzbrille, dicht am Auge schließend, tragbar in DIN EN 175 0,2 2 0,4 Kombination mit dem Feuerwehrhelm, auch für Brillenträger geeignet 1.8 Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten DIN EN 381-5 1,5 2 3 Kettensägen, Form C (Hose oder Beinlinge) Schutzklasse 1 mit Gürtel (1,2 m lang) 1.9 Schutzhelm für Benutzer von handgeführten 0,6 2 1,2 Kettensägen, mit Gesichts- und Gehörschutz, nach DIN EN 352, DIN EN 397 und DIN EN 1731 1.10 Filtergerät mit Haube zur Selbstrettung bei Bränden DIN EN 403 0,7 2 1,4 (Fluchthaube) 1.11 Karton mit mindestens 50 Paar DIN EN 455 0,2 1 0,2 Infektionsschutzhandschuhen Summe Gruppe 1 85 c 9

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Tabelle 1 (fortgesetzt) Gruppe/ lfd. Nr 2 Löschgerät Gegenstand nach Stückmasse kg a 2.1 Kübelspritze A 10 (gefüllt) DIN 14405 20 1 20 2.2 Tragbarer Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver und einer Leistungsklasse min. 21 A-113 B, mit Kfz- Halterung DIN EN 3 (alle Teile) 11 1 11 2.3 Tragbarer Feuerlöscher mit 5 kg Kohlendioxid und einer Leistungsklasse min. 89 B, mit Kfz-Halterung DIN EN 3 (alle Teile) 15 1 15 Stückzahl Gesamtmasse kg 2.4 Kombinationsschaumrohr M4/S4-B 9 1 9 2.5 Zumischer Z4 R DIN 14384 8 1 d 8 2.6 Ansaugschlauch D 1500 DIN 14819 0,8 1 d 0,8 2.7 Schaummittelbehälter 20 (gefüllt mit für die DIN 14452 25 6 d 150 Brandklasse B geeignetem Schaummittel) Summe Gruppe 2 214 c 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör 3.1 Druckschlauch B 75-5-KL 1-K (abweichende DIN 14811 4 1 4 Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren) 3.2 Druckschlauch B 75-20-KL 1-K (abweichende DIN 14811 12,2 14 170,8 Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren) 3.3 Druckschlauch C 42-15-KL 1-K (abweichende DIN 14811 4,9 12 58,8 Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren) 3.4 Druckschlauch C 42-15-KL 1-K (abweichende DIN 14811 4,9 2 9,8 Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren) (als löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe) oder lfd. Nr 3.5 3.5 Druckschlauch D 25-15-KL 1-K (abweichende DIN 14811 (2,9) (2) (5,8) Schlauchklasse sowie die Schlauchfarbe sind bei Bestellung zu vereinbaren) (als löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe) oder lfd. Nr 3.6 3.6 Feuerlöschschlauch I-A-1-25-20-50 (50 m DIN EN 1947 (23) (1) (23) formstabiler Druckschlauch DN 25) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 28 oder lfd. Nr 3.7 3.7 Feuerlöschschlauch I-A-1-33-20-30 (30 m DIN EN 1947 (16) (1) (16) formstabiler Druckschlauch DN 33) mit Druckkupplung DIN 14330-C-S 32 3.8 Feuerlöschschlauch A-110-1500-K (Saugschlauch) e DIN EN ISO 14557 14 4 e 56 3.9 Saugkorb A DIN 14362-1 6 1 6 3.10 Saugschutzkorb A (Draht) 1,3 1 1,3 3.11 Standrohr 2B DIN 14375-1 7,2 1 7,2 3.12 Sammelstück A-2B DIN 14355 3,6 1 3,6 3.13 Verteiler BV oder BK DIN 14345 6,6 1 6,6 3.14 B-C Übergangsstück DIN 14342 0,7 2 1,4 3.15 C-D Übergangsstück DIN 14341 0,4 1 0,4 3.16 Hohlstrahlrohr mit Festkupplung B; Durchflussmenge Q 400 l/min oder lfd. Nr 3.17 DIN EN 15182-2 3,5 1 3,5 10

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 Tabelle 1 (fortgesetzt) Gruppe/ lfd. Nr Gegenstand nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg 3.17 Strahlrohr mit Vollstrahl und/oder einem DIN EN 15182-3 (2,7) (1) (2,7) unveränderlichen Sprühstrahlwinkel und Festkupplung B; Durchflussmenge Q 400 l/min 3.18 Stützkrümmer SK DIN 14368 2 1 2 3.19 Hohlstrahlrohr mit Festkupplung C; DIN EN 15182-2 3,5 3 10,5 Durchflussmenge Q 235 l/min 3.20 Hohlstrahlrohr mit Festkupplung C; DIN EN 15182-2 3,5 1 3,5 Durchflussmenge Q 235 l/min (für löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe bzw. für Schnellangriffseinrichtung (Wasser)) oder lfd. Nr 3.21 3.21 Hohlstrahlrohr mit Festkupplung D; DIN EN 15182-2 (1,5) (1) (1,5) Durchflussmenge Q 100 l/min (für löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe bzw. für Schnellangriffseinrichtung (Wasser)) 3.22 Mehrzweckleine DIN 14920 1,7 2 3,4 3.23 Seilschlauchhalter SH 1600 - H oder lfd. Nr 3.24 DIN 14828 0,15 3 0,45 3.24 Seilschlauchhalter SH 1600 - KF DIN 14828 (0,15) (3) (0,45) 3.25 Schlauchbrücke 2B-H oder vergleichbar DIN 14820-1 12 3 36 3.26 Schlauchtragekorb STK - C DIN 14827-1 3 4 12 3.27 Kupplungsschlüssel ABC DIN 14822-2 0,7 3 2,1 3.28 Schlüssel B (für Überflurhydrant) DIN 3223 2,2 1 2,2 3.29 Schlüssel C (für Unterflurhydrant) DIN 3223 5,6 1 5,6 3.30 Paar Schachthaken (mit Kette) 0,3 1 0,3 Summe Gruppe 3 407 c 4 Rettungsgerät 4.1 Steckleiter, 4-teilig, 4-LM oder lfd. Nr 4.2 DIN EN 1147 Bbl 1 40 1 40 4.2 Steckleiter, 4-teilig, 4-H oder lfd. Nr 4.3 DIN EN 1147 Bbl 1 (50) (1) (50) 4.3 Multifunktionsleiter DIN EN 1147 Bbl 1 (25) (2) (50) 4.4 Einsteckteil LME oder lfd. Nr 4.5 DIN EN 1147 Bbl 1 (3) (1) (3) 4.5 Einsteckteil HE DIN EN 1147 Bbl 1 (4) (1) (4) 4.6 Feuerwehrleine FL 30-KF mit lfd. Nr 4.7 DIN 14920 2,5 4 10 4.7 Feuerwehrleinenbeutel mit Tragleine DIN 14921 0,4 4 1,6 4.8 Rettungsausrüstung für Sicherheitstrupp 6 1 6 Summe Gruppe 4 58 c 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät 5.1 Krankentrage N oder lfd. Nr 5.2 DIN 13024-1 7,3 1 7,3 5.2 Krankentrage K DIN 13024-2 (7,2) (1) (7,2) 5.3 Tragetuch, mit Tasche DIN EN 1865 3,5 1 3,5 5.4 Krankenhausdecke, etwa 1 900 mm 1 400 mm in 1,8 1 1,8 Schutzhülle 5.5 Rettungsbrett (5) (1) (5) 5.6 Verbandkasten K f oder lfd. Nr 5.7 DIN 14142 6,2 1 6,2 5.7 handelsübliche(r) Notfalltasche oder -rucksack mit (15) (1) (15) der Grundausstattung zur erweiterten Ersten Hilfe nach DIN 13155 Summe Gruppe 5 19 c 11

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Tabelle 1 (fortgesetzt) Gruppe/ lfd. Nr Gegenstand nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg 6 Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegerät 6.1 Explosionsgeschützte Einsatzleuchte DIN V 14649 0,4 3 1,2 6.2 Explosionsgeschützte Einsatzleuchte DIN V 14649 0,4 1 0,4 oder lfd. Nr. 6.3 6.3 Handscheinwerfer Ex DIN 14642 (2,2) (1) (2,2) 6.4 Warndreieck nach StVZO g 2 2 2 g 6.5 Warnleuchte nach StVZO g 1 2 1 g 6.6 Verkehrswarngerät mit beidseitigem Lichtaustritt, mit 3,5 4 14 Signalscheibe mit einem Durchmesser von min. 150 mm, mit Batterie, oder lfd. Nr 6.6 6.7 Leitkegelleuchte (3,5) (4) (14) 6.8 Anhaltestab, beleuchtet, beidseitig rot leuchtend 0,7 1 h 0,7 6.9 Verkehrsleitkegel, voll reflektierend, etwa 500 mm 1,6 4 6,4 hoch 6.10 Leitungsroller nach DIN EN 61316, 230 V, Schutzart 20 2 40 IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1) Leitung H07RN-F3G2,5 nach DIN VDE 0282-4 (VDE 0282 Teil 4), Länge: 50 m, mit Stecker DIN 49443, 16 A 250 V drei Stück Steckdose DIN 49442, 2P + PE, 16 A 250 V 6.11 Flutlichtstrahler, spritzwassergeschützt (Schutzart 5 2 10 IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1)), 230 V, 1 000 W, mit 10 m langer Anschlussleitung H07RN-F3G1,5 nach DIN VDE 0282-4 (VDE 0282 Teil 4), Stecker 16 A nach DIN 49443 und Lampe i 6.12 Stativ, auf mindestens 3 500 mm ausziehbar, mit 15 1 15 Aufsteckzapfen C nach DIN 14640, mit Sturmverspannung 6.13 Aufnahmebrücke für zwei Flutlichtstrahler, 1 1 1 aufsteckbar auf Aufsteckzapfen C nach DIN 14640 6.14 BOS-Handsprechfunkgerät für den 1 4 4 Einsatzstellenfunk Summe Gruppe 6 96 c 7 Arbeitsgerät 7.1 Tauchpumpe TP 4/1 DIN 14425 25 1 25 7.2 Fehlerstrom-Schutzschalter 230 V, 16 A/0,03 A, 0,5 1 0,5 zweipolig mit etwa 0,8 m Leitung, Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1), Steckdose in IP 55 nach DIN EN 60529 (VDE 0470 Teil 1) 7.3 Bindestrang, 2 m lang, 8 mm Durchmesser 0,1 6 0,6 7.4 Einreißhaken DIN 14851 5,2 1 5,2 7.5 Mulde St DIN 14060 6 1 6 7.6 Rundschlinge aus Polyester, Tragfähigkeit einfach DIN EN 1492-2 3,5 1 3,5 direkt 4 000 kg, Nutzlänge l 1 = 4 m, mit verschiebbarem Kantenschutz 7.7 Schäkel ähnlich Form C, Nenngröße 3; erhöhte DIN 82101 2 2 4 Beanspruchung bis 100 kn (hochfeste Ausführung), verzinkt 7.8 Kettensäge mit Verbrennungsmotor, Schwertlänge DIN EN ISO 11681-1 10 1 10 etwa 400 mm, mit Zubehör 7.9 Ersatzkette für Kettensäge 0,5 1 0,5 12

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 Tabelle 1 (fortgesetzt) Gruppe/ lfd. Nr Gegenstand nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg 7.10 Fäll- und Spaltkeil aus Aluminium, Kunststoff oder 0,5 1 0,5 Holz 7.11 Stromerzeuger DIN 14685; Leistung an die Beladung DIN 14685 136 1 136 angepasst 7.12 Abgasschlauch DIN 14572 50 2 500 DIN 14572 4 1 4 7.13 Kanister, gefüllt mit 5 l Kraftstoff für Stromerzeuger, DIN 7274-1 5,2 1 5,2 mit Ausgussstutzen b 7.14 Säbelsäge elektrisch, 230 V, Leistung: min. 1 000 W, vier Pendelstufen, elektronische Hubzahlregelung, Sägehub: etwa 30 mm, in Koffer mit fünf Stück Sägeblätter für Holz und Kunststoffe; Länge: etwa 250 mm 4 1 4 fünf Stück Sägeblätter für Holz (Grünholz, Baumschnitte, Ausasten); Länge: etwa 250 mm fünf Stück Sägeblätter für Holz mit Nägeln, Buntmetall; Länge: etwa 150 mm fünf Stück BI-Metallsägeblätter für Bleche, Metalle und Profile; Länge: etwa 200 mm 7.15 Elektromotorpumpe als Pumpenaggregat MTO nach DIN EN 13204 zum Antrieb der vorhandenen hydraulischen Rettungsgeräte nach lfd. Nr 7.16 bis lfd. Nr 7.18. Die Leistung muss ausreichen, die Rettungsgeräte in der vorgegebenen Mindestzeit öffnen und schließen zu können. Die Ölmenge muss ausreichen, alle oben genannten Rettungsgeräte zugleich einsetzen zu können. DIN EN 13204 50 1 50 7.16 Spreizer min. Typ BS oder Spreizer höherer Leistung, DIN EN 13204 56 1 56 mit Zubehör 7.17 Schneidgerät min. Typ BC oder Schneidgerät höherer DIN EN 13204 25 1 25 Leistung, mit Zubehör 7.18 Satz Rettungszylinder min. Typ R60, bestehend aus DIN EN 13204 (53) (1) (53) max. drei Rettungszylindern mit einer eingefahrenen Baulänge des kürzesten Rettungszylinders von max. 540 mm und einer ausgefahrenen Baulänge des längsten Rettungszylinders von min. 1 500 mm. Für den Hub gilt, dass die eingefahrene Baulänge des jeweils größeren Rettungszylinders etwa 10 % kleiner sein muss als die ausgefahrene Baulänge des jeweils kleineren Rettungszylinders, oder gleichwertiger Satz Rettungszylinder oder Satz Rettungszylinder höherer Leistung und lfd. Nr 7.19, jedoch ohne Zubehör 7.19 Schwelleraufsatz für Rettungszylinder HLF 10 1 10 7.20 Bereitstellungsplane HLF 2 1 2 7.21 Material zum Abdecken von Schnittkanten HLF 1 2 2 7.22 Satz Unterbaumaterial aus Kunststoff oder Holz für 10 1 10 Fahrzeuge. Die Teile müssen ein abgestuftes Unterbauen eines PKW ermöglichen. HLF 7.21 Absaugvorrichtung für Kraftstoff mit Behälter für 20 l HLF 2 1 2 7.22 Transportkasten, z. B. Kasten 14880-1-O, Kastenwerkstoff freigestellt, mit Formhölzern (Keile, Pfropfen, Bretter) nach Wahl des Bestellers. Die Beladung darf nach oben überstehen. DIN 14880 HLF 35 1 35 13

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Tabelle 1 (fortgesetzt) Gruppe/ lfd. Nr Gegenstand nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg 397 c Summe Gruppe 7 8 Handwerkszeug und Messgerät 8.1 Multifunktionales, aus einem Stück geschmiedetes 5,5 1 5,5 Hebel-/Brechwerkzeug, mit folgenden Eigenschaften: Länge etwa 750 mm; korrosionsfreier Stahl oder mindestens korrosionsbeständige Oberflächenbeschichtung; Bruchfestigkeit mindestens ausreichend für eine Bedienungszugkraft von 2 500 N; auf einer Stielseite Kuhfußklaue in einem Winkel von etwa 30 zum Werkzeugstiel, Klauenspalt min. 18 mm auf größter Breite; auf der anderen Stielseite keilförmige Querschneide und gegebenenfalls Dorn in einem Winkel von 90 zueinander und jeweils 90 zum Stiel mit Schlagfläche. 8.2 Spalthammer 4 1 4 8.3 Feuerwehr-Werkzeugkasten DIN 14881 37 1 37 8.4 Axt B 2 SB-A DIN 7294 2,6 1 2,6 8.5 Bügelsäge B DIN 20142 1,5 1 1,5 8.6 Bolzenschneider (Schneidleistung min. 9 mm) 3 1 3 8.7 Spaten 850, jedoch mit Griffstiel CY 900 nach DIN 20127 2 1 2 DIN 20152 8.8 Dunghacke mit Stiel, etwa 1 400 mm lang 2 1 2 8.9 Stechschaufel 5 mit Stiel 1 300 nach DIN 20151 DIN 20121 2,1 1 2,1 8.10 Stoßbesen mit Stiel, etwa 1 400 mm lang 1,5 2 3 8.11 Verkehrsunfallkasten DIN 14800 VUK DIN 14800-13 20 1 20 8.12 Wärmebildkamera für Atemschutztrupp (2,5) (1) (2,5) Summe Gruppe 8 83 c 9 Sondergerät 9.1 Abgasschlauch, passend zum Fahrzeug DIN 14572 6,5 1 6,5 9.2 Unterlegkeil nach Angabe des Fahrgestellherstellers 4,5 2 4,5 g Abschleppseil für 3 500 kg Anhängelast, 5 m lang, 1,6 1 1,6 mit rotem Warntuch, 200 mm x 200 mm (handelsübliche Ausführung) 9.3 Ölbindemittel Typ I R, geeignet zur Aufnahme von 18 1 18 etwa 40 l Öl, in wiederverwendbarem Behälter verpackt j 9.4 Doppelkanister; gefüllt mit 5 l Kraftstoff für 7,8 1 7,8 Kettensäge und 2 l Kettenöl Summe Gruppe 9 38 c Summe der Standardbeladung ohne Klammerwerte (gerundet) 1397 Summe der Standardbeladung Klammerwerte, jedoch ohne oder -Positionen (gerundet) 71 Summe der Standardbeladung einschließlich Klammerwerte, jedoch ohne oder -Positionen (gerundet) 1468 14

²(QWZXUI² E DIN 14530-26:2010-11 Gruppe/ lfd. Nr a b c d e f g h i j Gegenstand Tabelle 1 (fortgesetzt) nach Stückmasse kg a Stückzahl Gesamtmasse kg In einigen der zitierten Normen ist anstelle der ungefähren Masse die max. Masse angegeben. Der Zahlenwert ist jedoch unverändert. Sofern nicht Bestandteil der persönlichen Ausrüstung. Die in Klammern stehenden Massen sind nicht berücksichtigt. Die Summe ist gerundet. Siehe 5.6.4. Alternativlängen sind zulässig. Die Gesamtlänge muss min. 6 m betragen. Auf Wunsch des Bestellers mit Beatmungshilfe. Ein Warndreieck, eine Warnleuchte und ein Unterlegkeil sind im Fahrgestellzubehör enthalten; deren Masse ist in der Leermasse enthalten. Darf/Dürfen auf Wunsch des Bestellers entfallen. Die Kabellänge kann am Scheinwerfer bei Verwendung einer kombinierten Trageeinheit mit Anschlusskabel abweichen. Es muss sichergestellt sein, dass das Anschlusskabel bei vollständig ausgezogenem Stativ und aufgesteckter Trageeinheit bis zum Boden reicht. Siehe Richtlinien für Ölbinder des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; zu beziehen durch: nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. 15

E DIN 14530-26:2010-11 ²(QWZXUI² Literaturhinweise DIN 14800-2, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Strahlenschutz-Messgerätesatz DIN 14800-4, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Schornstein-Werkzeugsatz DIN 14800-5, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Mehrzweckzüge DIN 14800-6, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Hebesatz mit Hydraulikpressen DIN 14800-7, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Brennschneidgerät, tragbar DIN 14800-9, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 9: Werkzeugkästen für Metall- und Holzbearbeitung DIN 14800-10, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 10: Dichtungskasten DIN 14800-11, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 11: Hebekissenzubehörkasten DIN 14800-12, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 12: Sperrwerkzeugkasten DIN 14800-13, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 13: Verkehrsunfallkasten DIN 14800-14, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 14: Verbrauchsmaterialkasten DIN 14800-15, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 15: Umweltschadenkasten DIN 14800-16, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 16: Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m DIN 14800-17, Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge Teil 17: Gerätesatz Absturzsicherung GUV-V C 51, Unfallverhütungsvorschrift Forsten mit Durchführungsanweisungen 4) StVZO, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) 5) TR BOS, Rahmenrichtlinie für Mobilfunkgeräte und Handfunkgeräte 6) 4) Zu beziehen durch: Bundesverband der Unfallkassen e. V. (BUK), Fockensteinstr. 1, 81539 München. 5) Nachgewiesen in der DITR-Datenbank der DIN Software GmbH, zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin sowie bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh (Bezug des Bundesgesetzblattes, Teil I und Teil II), Breite Straße 7880, 50667 Köln. 6) Zu beziehen durch: Polizeitechnisches Institut bei der Polizei-Führungsakademie, Zum Roten Berge 18-24, 48165 Münster. 16