LANDRATSAMT REGENSBURG

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Transkript:

LANDRATSAMT REGENSBURG Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - Landratsamt Regensburg. Postfach 12 03 29. 93025 Regensburg Mit Postzustellungsurkunde Regensburger Wohnstätten der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung ggmbh Gebelkofen, Wolkeringer Straße 3 93083 Obertraubling Telefax Direkte-E-Mail-Adresse (09 41) 40 09- heimaufsicht 299 @landratsamt-regensburg.de Ihre Zeichen / Bei Antwort angeben Telefon, Name Zimmer-Nr. Dienstgebäude Datum Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen (09 41) 40 09-715 L 43 053 I 28.12.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Regensburger Wohnstätten der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung ggmbh, Wolkeringer Straße 3, 93083 Obertraubling Internetadresse des Einrichtungsträgers: Geprüfte Einrichtung: www.rgbgwo.de Wohnstätte in Niedertraubling, Schlossstraße 19, 93083 Obertraubling In der Einrichtung wurde am 02.11.2011 eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Bewohnerzusammensetzung Personalstrukturen Dienstplan Speisenversorgung Mitarbeitergespräch Dokumentation Haus- und Lieferanschriften der Dienstgebäude: Telefon: Telefax: Allgemeine Besuchszeiten: Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde: Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Mo. - Mi. 07.30-15.00 Uhr I = Landratsamt, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg (09 41) 40 09-0 (09 41) 40 09-2 99 Mo., Di. 13.00-15.30 Uhr Do. 07.30-17.00 Uhr II = Landratsamt, Altmühlstraße 6, 93059 Regensburg (09 41) 40 09-3 90 (09 41) 40 09-2 01 Do. 13.00-17.30 Uhr Fr. 07.30-11.30 Uhr III = Landratsamt, Altmühlstraße 1, 93059 Regensburg (09 41) 40 09-0 (09 41) 40 09-4 90 SIE KÖNNEN IV = - MIT AUSNAHME DER STRAßENVERKEHRSBEHÖRDE - Landratsamt, Sedanstraße 1, 93055 Regensburg (09 41) 40 09-0 (09 41) 40 09-7 64 AUCH WÄHREND UND AUßERHALB DIESER BESUCHSZEITEN TERMINE VEREINBAREN. Bankverbindungen: E-Mail: Alle Dienstgebäude des Landratsamtes sind gut mit den Buslinien des RVV erreichbar: Sparkasse Regensburg Postgiroamt Nürnberg Kto.-Nr. 20 14 104 63-854 BLZ 750 500 00 760 100 85 poststelle@landratsamt-regensburg.de Internet: www.landratsamt-regensburg.de www.landkreis-regensburg.de Haltestellen Dienstgebäude I, II und III = Isarstraße, Nordgaustraße, Donaustaufer Straße Dienstgebäude IV = Weißenburgstraße

- 2 - I. Daten zur Einrichtung Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Mehrfachbehinderung Angebotene Wohnformen: Beschützender Wohnbereich Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung Wohnbereich für Menschen mit Mehrfachbehinderung Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung außerhalb der Einrichtung (Behindertenwerkstätte) Therapieangebote: Physiotherapie Ergotherapie Angebotene Plätze: 16 davon Beschützende Plätze: 16 davon Plätze für Rüstige: ---- Belegte Plätze: 16 Einzelzimmerquote: 67 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 87,18 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: -- II. Informationen zur Einrichtung Die Verwendung des Begriffes Bewohner bzw. Pflegebedürftiger bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen und Bewohner und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss erreicht werden.

- 3 - II. 1 Positive Aspekte [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Einrichtung gliedert sich in den sog. Alt- und Neubau Im Neubau, der einen offenen, einladenden Blick gewährt, waren Bilder von aktuelleren Unternehmungen und Reisen aufgehängt, es besteht Aufnahme und Austausch z.b. bei Gemeindefesten, behindertengerechte Betten (ohne Bettgitter) wurden angeschafft, insgesamt war die Einrichtung sehr sauber. Die Snozelen-Ecke wird von den Bewohnern in unterschiedlicher Weise genutzt, eine entspannende Wirkung kann durch die Betonung eines Sinnes erfolgen. Im Speisesaal wurde der Raum mit schönen Bildern, insbesondere einen Geburtstagskalender mit der Abbildung der Bewohner, ausgestattet. Im Neubau wurden im Wohnzimmer neue große Flachbildfernsehgeräte gesichtet. Die Gänge im Alt- und Neubau sowie Bewohnerzimmer wurden mit schönen und warmen Wandfarben ausgetüncht. Die Bewohner konnten die Wandfarbe des eigenen Zimmers selbst bestimmen. Besonders erwähnenswert ist der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. In der Einrichtung wurden Niederflurbetten angeschafft, wobei nachts eine Matratze vor das Bett gelegt wird. So ist es möglich, freiheitsentziehende Maßnahmen wie z.b. Bettgitter oder Bauchgurt gänzlich zu vermeiden. Es erfolgten weitere Anschaffungen, wie neue Einbauschränke für die Lagerräume, bewohnerbezogene Körbchen für die Badartikel und die neue Pflegebadewanne zum Kippen, wobei bei Behinderungen ein leichter Einstieg möglich ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Einrichtung in einem sehr sauberen und wohnlichen Zustand präsentierte. Bewohnerzusammensetzung: In der Einrichtung leben 11 Bewohner mit der Hilfebedarfsstufe 4 und 5 Bewohner mit der Hilfebedarfsstufe 3. Die Bewohner haben unterschiedliche Stufen im pflegeversicherungsrechtlichen Sinne. Personalstrukturen: Die gesetzliche Fachkraftquote beträgt 50 % als Mindestanforderung. Mit einer Fachkraftquote von 87,18 % wird die gesetzliche Anforderung weit mehr als erfüllt. In der Wohnstätte sind vom Berufsbild Heilerziehungspflegerinnen, Krankenschwester, Dipl.-Sozialpädagogin und Psychologin beschäftigt.

- 4 - Dienstplan: Bei der Überprüfung des Dienstplanes gab es keinen Grund zu Beanstandungen. Es wird ein sauberer und korrekter Dienstplan geführt. Speisenversorgung: Nach den vorliegenden Speisenplänen werden abwechslungsreiche Essen angeboten. Mitarbeitergespräch: Themen waren Stabilität bzw. Krisen der Bewohner, Abschied von Mitarbeitern, konzeptionelle Grundlage. Es wurde berichtet über den Zeitraum von etwa einem Jahr, in dem keine außerordentlichen Probleme zu bewältigen waren; die Bewohnerinnen und Bewohner zeichneten sich eher durch ihre Stabilität aus. Hier bedarf es eines vielfältigen Zusammenwirkens und einer konstruktiven Arbeitshaltung, um dies zu erreichen. Möglicherweise trägt auch dazu bei, dass lediglich drei Bewohner einen größeren Sprachschatz aufweisen, einige manches bis vieles verstehen und wenig sprechen können und zugleich die Gestik und Mimik von den Mitarbeitern aufgenommen und verstanden wird. Interessant war in diesem Zusammenhang das Phänomen, dass die zurückkehrenden Bewohner eher selbstbewusst auf die FQA-Leute zugegangen sind. Die konzeptionelle Grundlage wird getragen von dem Ziel, sich wohlzufühlen, eine Heimat zu finden und sich auch in dem Bedürfnis nach Selbständigkeit angenommen zu fühlen. Dokumentation: Die Förderziele werden jedes halbe Jahr von dem Bezugsbetreuer, dem Kollegium und der/dem Bewohner/in selbst in Augenschein genommen. Der Eindruck war, dass diese Förderziele nah an der psychischen Realität des Bewohners sind. II. 2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Bei den bisherigen Überprüfungen der Wohnstätte konnten keinerlei Defizite festgestellt werden. Sehr erfreulich ist, dass immer wieder Investitionen erfolgen, um die Wohnqualität zu verbessern. In der Einrichtung herrscht eine hohe Wohnqualität und Bewohnerzufriedenheit. Die geleistete Arbeit der Mitarbeiter ist anerkennenswert.

- 5 - II. 3 Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] --------------- III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnungen nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel festgestellt.

- 6 - VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.