Antrag des Abgeordneten Gerald Loacker und Kollegen betreffend Prüfung der Arbeiterkammer Tirol durch den Bundesrechnungshof Der Nationalrat wolle beschließen, die Arbeiterkammer Tirol einer Prüfung des Bundesrechnungshofes nach 1 Abs (4) BRG zu unterziehen. Begründung Die Mitgliedsbeiträge der Arbeiterkammer sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dies und die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führen zu einem Einnahmenaufkommen, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert ist, sondern mit steigender Lohnsumme mitwächst. Die Einnahmen aus Beiträgen der AK Tirol sind daher in den Jahren von 2004 2014 im mehr als doppelten Ausmaß der Inflation gestiegen. Die Arbeiterkammer Tirol wurde 1999 das letzte Mal vom Rechnungshof geprüft. Dies und, weil - wie oben skizziert wurde - zu vermuten ist, dass die Arbeiterkammer Tirol über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären, liegt eine Überprüfung nach 1 Abs (4) RHG nahe.
Diverse Anfragebeantwortungen und andere Hinweise haben ergeben, dass insbesondere folgende Themen die Aufmerksamkeit der Prüfer verdienen: Unbebaute Gründstücke und Bauten 1. Die Arbeiterkammer Tirol ist unter allen Länderarbeiterkammern diejenige mit dem weitaus höchsten Vermögen an unbebauten Grundstücken und Bauten. Wie ist das mit dem gesetzlichen Auftrag lt. 62 AKG vereinbar, der die Arbeiterkammern zu einer Gebarung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet? 2. Wann wurden die jeweiligen Immobilien angeschafft? 3. Aus welchen Mitteln wurden sie finanziert? 4. Wurden für die jeweiligen Geschäfte Rücklagen aufgelöst? 5. In welchen Jahren und Beträgen wurden die Rücklagen gebildet? Seehof 1. Wie hoch waren die Kosten, die für den Umbau des Seehofs anfielen? 2. Aus welchen Mitteln wurde der Umbau finanziert? 3. Wurden für den Umbau Rücklagen aufgelöst? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. Wurden die gesetzlichen Vorschriften bei der Auftragsvergabe eingehalten? 5. Wurden Aufträge signifkant häufig an Zirler Unternehmer_innen vergeben? 6. Führt die Arbeiterkammer Tirol für anfallende Übernachtungen korrekt die Ortstaxe ab? Rücklagen 1. Wie ist der hohe Stand an Rücklagen zu erklären? 2. Wofür wurden in den einzelnen Jahren Rücklagen gebildet und in welcher Höhe?
3. Wie sind die hohen Zuführungen an Rücklagen zu erklären? Nach Wien (71,4 Mio. EUR), Oberösterreich (63,4 Mio. EUR) und der Steiermark (53,3 Mio. EUR) ist Tirol (44,9 Mio. EUR) noch vor NÖ (38,6 Mio. EUR) das Bundesland mit den höchsten Zuführungen an Rücklagen - mit einem Betrag, der mehr als dem Vierfachen von Salzburg (10,4 Mio. EUR) entspricht. 4. Wofür hat die Arbeiterkammer Tirol im Zeitraum von 2004 2014 Rücklagen in der Höhe von 43,296.845,79 EUR aufgelöst? Mitarbeiter 1. Wie ist eine Steigerung des Mitarbeiterstands im Zeitraum von 2004 und 2014 von 167,12 auf 260,28 VZÄ, d.h. um 56%, zu erklären, während alle anderen Länderkammern den Mitarbeiterstand im Wesentlichen gehalten oder nur leicht gesteigert haben?
2. Warum ist der Personalaufwand in der Zeit von 2004-2014 um 81,2% gestiegen, was die höchste Steigerungsrate aller Länderarbeiterkammern darstellt? Inwiefern hat die rasante Steigerung ab 2008 mit dem Präsidentschaftsantritt von Erwin Zangerl zu tun? Rückstellungen 1. Warum ist der Betrag der Rückstellungen, der nicht personalabhängig gebildet wurde, von 1,9 Mio. EUR 2004 auf 3,5 Mio. EUR 2014, also um mehr als 80% gestiegen? 2. Wofür wurden diese Rückstellungen gebildet? Auftragsvergabe 1. Werden Aufträge der Arbeiterkammer Tirol signifikant häufiger an Zirler Unternehmer_innen vergeben? 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Auftragssumme? 3. Wurden die Vorschriften zur Auftragsvergabe eingehalten? Werbeaufträge und Medienkooperationen nach 2 BVG MedKF-T 1 Wie ist zu rechtfertigen, dass die Arbeiterkammer Tirol im Jahr ca. 400.000 EUR für Inserate, Werbeaufträge und Medienkooperationen nach 2 BVG MedKF-T ausgibt, finanziert aus Zwangsmitgliedsbeiträgen der Arbeiter und Angestellten Tirols? 2 Geht die Höhe der Ausgaben konform mit 62 AKG, der die Arbeiterkammern zu einer Gebarung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet? Ausgelagerte Gesellschaften Tiroler Sozialmarkt GmbH, Tiroler Arbeitsmarktförderung GmbH, Geschützte Werkstätten GmbH 1. Welche Zahlungsströme gibt es von der Arbeiterkammer Tirol hin zu den jeweiligen Gesellschaften? In welcher Höhe jeweils pro Jahr? Unter welchem Titel? 2. Welche Zahlungsströme gibt es von den drei Gesellschaften jeweils zur Arbeiterkammer Tirol? In welcher Höhe jeweils pro Jahr? Unter welchem Titel? 3. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der jeweiligen Gesellschaften? 4. Gibt es ein regelmäßiges und nachvollziehbares Reporting der jeweiligen Gesellschaften an ihre Eigentümerin AK Tirol? 5. Gibt es einen Zielekatalog, der jährlich zwischen der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Eigentümerin AK Tirol vereinbart und gemonitort wird, und aus dem strategische und operative Maßnahmen abgeleitet werden? 6. Ist die Transparenz gegenüber dem Vorstand/der Vollversammlung gegeben?
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit Wie sind folgende Punkte mit dem gesetzlichen Auftrag lt. 62 AKG vereinbar, der die Arbeiterkammern zu einer Gebarung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet, und wie hoch waren die dafür aufgewendeten Beträge pro Jahr im Prüfungszeitraum (Gesamtbeträge, also jedenfalls inkl. Kosten für Konzeption, Umsetzung, Produktion/Ankauf, Durchführung, Bewerbung)? 1. Feste und Feierlichkeiten (interne und externe), z.b. AK Comedy Zugi meets Blues mit Tour durch ganz Tirol und freiem Eintritt und Würsteljause 2. Konsumententests, z.b. für Konditor-Faschingskrapfen vs. Faschingskrapfen von Bilighandelskette 3. AK-Schutzkarte der AK Tirol Unterstützung für wahlwerbende Gruppen Aufgrund des 54 Abs. 3 Z 13 AKG ist es möglich, dass die Arbeiterkammer wahlwerbenden Gruppen eine finanzielle Unterstützung nach Maßgabe des Jahresvoranschlages zukommen lassen können. Diese Tatsache ist aufgrund mehrerer Aspekte kritisch zu beurteilen. Innerhalb der Arbeiterkammer sind wahlwerbende Gruppen vertreten, die eindeutig als Vorfeld- bzw. Teilorganisationen im Parlament vertretener Parteien zu klassifizieren sind. Demzufolge stellt die finanzielle Unterstützung dieser wahlwerbenden Gruppen eine indirekte Parteienfinanzierung dar. Zusätzlich erscheint fragwürdig, weshalb wahlwerbende Gruppen innerhalb von Interessensvertretungen überhaupt finanziell gefördert werden sollen. Insbesondere weil die Mittel zur finanziellen Unterstützung durch Zwangsbeiträge der jeweiligen Zwangsmitglieder bereitgestellt werden müssen. Es ist keineswegs die Aufgabe einer Interessensvertretung, mit Zwangsbeiträgen politische Vorfeld- oder Teilorganisationen finanziell zu fördern. Österreich hat auch ohne Fraktionsförderung durch die Kammern die höchste Parteienförderung in Europa. 1. Wie hoch waren die finanziellen Unterstützungen pro wahlwerbende Gruppe und Jahr? 2. Nach welchen Kriterien wurde die Höhe der Unterstützung festgelegt? 3. Waren diese Kriterien allen wahlwerbenden Gruppen im Vorhinein bekannt? Wie wurden das gewährleistet?