ANTRAG. an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien am 29. November 2011
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- Hertha Adenauer
- vor 8 Jahren
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1 ANTRAG an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Wien am 29. November 2011 Wien, Im Wirtschaftsparlament der WK Wien am 31. Mai dieses Jahres wurden folgende Forderungen bereits eingebracht: Wegfall des Selbstbehalts im GSVG Senkung der Mindestbeitragsgrundlage Einführung eines gesetzlichen Krankengeldes für EPU Erhöhung des Wochengeldes für Selbstständige Mütter Mehr Transparenz in der SVA Der Antrag nach Erhöhung des Wochengeldes für Selbstständige Mütter fand eine mehrheitliche Unterstützung im Wirtschaftsparlament. Es geht dabei darum, das Wochengeld für Selbstständige Mütter auf Basis des Einkommens der letzten drei Jahre zu berechnen, allerdings muss es mindestens die derzeitigen 26,26 Euro betragen. Auch die verbesserte Transparenz in der SVA, wie gefordert, ist bereits in Umsetzung. Die anderen Forderungen zur besseren sozialen Absicherung von Selbstständigen wurden im Wirtschaftsparlament abgelehnt. Daher werden sie in unten stehender Form von der Grünen Wirtschaft und vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband erneut eingebracht. Seite 1 von 5
2 Wegfall des Selbstbehalts im GSVG Österreich hat eines der besten Sozialsysteme der Welt, doch leider nicht für Selbstständige. Wir alle wissen, wie schwierig es momentan für viele Selbstständige ist, Finanzierungen aufzustellen, Löhne und Mieten zu zahlen und an Aufträge zu kommen. Sich zusätzlich auf eigene Kosten sozial abzusichern, ist für Einpersonenunternehmen, Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe nahezu unmöglich. Doch gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine faire soziale Absicherung besonders wichtig. EPU und KMU haben sich als besonders krisenfest erwiesen, Unternehmen und Arbeitsplätze wurden großteils erhalten und durch die Krise getragen. Diese UnternehmerInnen haben es sich verdient, sich auf eine faire Sozialpolitik verlassen zu können. Wir, als Mitglieder des Wirtschaftsparlaments können diese faire Sozialpolitik im Sinn der Selbstständigen aktiv mitgestalten und dafür kämpfen, UnternehmerInnen besser sozial abzusichern. Die Einkommenssituation vieler Selbständiger ist äußerst schwierig. 25% der Selbstständigen verdienen weniger als Euro im Jahr das sind ca. 310 Euro monatlich; 50% verdienen weniger als Euro im Jahr * das sind ca. 944 Euro monatlich; und 75% verdienen weniger als Euro im Jahr * das sind ca Euro monatlich. Die mit geringem Einkommen Versicherten der SVA können keine zusätzliche Kosten für die Krankenbehandlung übernehmen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind ohnehin für alle (ArbeitnehmerInne wie ArbeitgeberInnen) gleich. Doch die Leistung ist ungleich. Wir wollen gleiche Leistung für gleichen Beitrag. Beitragssatz in % Davon DN % Davon DG % Arbeiter 7,65 3,95 3,70 Angestellte 7,65 3,82 3,83 Beamte 7,65 4,10 3,55 Selbstständige 7,65 Bauern 7,65 Seite 2 von 5
3 Der Selbstbehalt, den Selbstständige zu bezahlen haben, ist eines der plakativen Beispiele für die Ungerechtigkeiten im Sozialsystem. Versicherte des GSVG haben derzeit einen Kostenanteil von in der Regel 20% zu bezahlen, bei bestimmten Leistungen etwa aus dem Zahnbereich bzw. der Kieferorthopädie bis zu 50%. Nicht nur, dass dieser Selbstbehalt eine maßgebliche Ungerechtigkeit darstellt, so kann der Arztbesuch für Selbstständige zur Existenzbedrohung werden. Darüber hinaus sind auch ExpertInnen zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Selbstbehalt keinen entsprechenden Regulierungsfaktor aufweist. Versicherte gehen durch den Selbstbehalt wesentlich später mit jeweils höheren Folgekosten zum Arzt. Wir stellen daher folgenden Antrag und laden alle Fraktionen des Wirtschaftsparlaments ein, Die Wirtschaftskammer Wien möge im Wege der Wirtschaftskammer Österreich alle Delegierten in die nächste Generalversammlung der SVA auffordern, einen Entfall des Selbstbehaltes zu beschließen. Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage Die Einkommenslage der Selbstständigen hat sich weitgehend verändert, wie der Einkommensbericht des Rechnungshofes zeigt. 25% von ihnen verdienen weniger als Euro im Jahr das sind ca. 310 Euro monatlich; 50% verdienen weniger als Euro im Jahr das sind ca. 944 Euro monatlich; und 75% verdienen weniger als Euro im Jahr das sind ca Euro monatlich. Selbstständige befinden sich mit ihrem Einkommen oft an der Mindestgrenze und vor allem an der Armutsgrenze. Es ist daher eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung an die Geringfügigkeitsgrenze des ASVG notwendig. Bei der Pensionsversicherung ist das bereits passiert und ab dem Jahr 2015 voll wirksam. Derzeit liegt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbständige deutlich höher als die Minimalbelastung bei den ArbeitnehmerInnen. Während für Seite 3 von 5
4 UnternehmerInnen eine Mindestbeitragsgrundlage von 667,02 zu einen Monatsbeitrag von 51,03 führt, ist die Mindestbeitragsgrundlage bei den ArbeitnehmerInnen mit 374,02 festgelegt, was zu einem Monatsbeitrag von 28,61 führt. Daher ist es an der Zeit die Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige in der Krankenversicherung auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG anzugleichen. Wir stellen daher folgenden Antrag und laden alle Fraktionen des Wirtschaftsparlamentes ein Die Wirtschaftskammer Wien möge im Wege der Wirtschaftskammer Österreich mit den anderen Sozialpartnern, der Bundesregierung und den im österreichischen Nationalrat vertretenen politischen Parteien Kontakt aufnehmen und sich für eine Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für Selbständige bzw. Gleichstellung mit dem ASVG einsetzen. Gesetzliches Krankengeld und Betriebshilfe für EPU Die derzeitige soziale Lage der Einpersonenunternehmen drängt Selbstständige, die durch Krankheit oder Verletzung längere Zeit arbeitsunfähig sind oft an den Rand der Existenzbedrohung. Der oder die Selbstständige kann keine Aufträge mehr annehmen bzw. angenommene Aufträge nicht mehr erledigen und da es keine/n MitarbeiterIn bzw. keine Mitarbeiterin gibt, kann die Arbeit von niemandem übernommen werden. Das heißt Einpersonenunternehmen verlieren nicht nur ihr eigenes Einkommen, sondern den Umsatz des gesamten Betriebes. Dass man sich schnell am Rande der Armutsgrenze bzw. der Existenzbedrohung befindet, ist unschwer zu erkennen. Es bedarf hier daher dringend eines sozialen Netzes, das Selbstständige bei längerer Arbeitsunfähigkeit auffängt. Die Basis solcher Maßnahmen muss, entsprechend dem sozialen Netz für ArbeitnehmerInnen, ein solidarisches Sozialversicherungssystem darstellen. Derzeit benötigen Selbstständige einer Zusatzversicherung, gegen eine zusätzliche Beitragsentrichtung gibt es die Möglichkeit eines Krankengeldes. Dies ist angesichts der oft dramatisch schlechten Einkommenssituation für viele finanziell nicht leistbar. Derzeit können Seite 4 von 5
5 insgesamt nur drei Prozent der UnternehmerInnen diese Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Die Einführung eines gesetzlichen Krankengeldes für Einpersonenunternehmen analog zum ASVG ist ebenso dringend notwendig, wie der Ausbau der Betriebshilfe, damit UnternehmerInnen ihre Aufträge sowie ihre Kunden nicht verlieren. Ohne soziale Maßnahmen ergibt sich für Selbstständige nicht nur der unmittelbare Schaden für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch massiver nachhaltiger Schaden durch den Verlust von Aufträgen und Kunden. Wir stellen daher folgenden Antrag und laden alle Fraktionen des Wirtschaftsparlamentes ein Die Wirtschaftskammer Wien möge im Wege der Wirtschaftskammer Österreich mit den anderen Sozialpartnern, der Bundesregierung und den im österreichischen Nationalrat vertretenen politischen Parteien Kontakt aufnehmen und sich für ein gesetzliches Krankengeld für Selbständige und eine verbesserte Betriebshilfe für EPU einzusetzen. KommR Akan Keskin Mitglied des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Wien Hans Arsenovic Mitglied des Wirtschaftsparlaments der Wirtschaftskammer Wien Seite 5 von 5
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