3-Lernorte-Treffen: 30. November 2016 Herzlich Willkommen

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Transkript:

3-Lernorte-Treffen: 30. November 2016 Herzlich Willkommen

Programm 2

Hauptthema: Neue Bildungsverordnung / neuer Bildungsplan FaGe ab 01.01.2017 3

Ziele Informationen zur «neuen» Bildungsverordnung/Bildungsplan Veränderungen Umsetzung an den 3 Lernorten (Schule, ük, Praxis) Schulung des Neuen Sie verfügen über das notwenige Wissen (und Können), um ihre FaGe Lernenden mit Lehrbeginn 01.08.2017 nach den neuen gesetzlichen Vorgaben auszubilden. Sie können anhand dieser Schulung, die Informationen an die Berufsbildner in ihrem Betrieb weitergeben. Sie können die Berufsbildner schulen und befähigen, nach den neuen gesetzlichen Vorgaben auszubilden. 4

Schulungsangebote für Berufsbildner Montag, 20. Februar 2017, 09.00-16.00 Uhr im Ausbildungszentrum SOdAS Reservedatum: Mittwoch, 8. März 2017, 09.00-16.00 Uhr Einladung mit Anmeldemöglichkeit wird Ihnen anfangs Dezember 2016 zugestellt/auf Homepage. Refresher-Schulung: Donnerstag, 1. Juni 2017, 13.00-16.30 Uhr 5

Organisatorische Hinweise Liste mit Menuvorschlägen zirkuliert Kosten übernimmt jeder selbst 6

Warum Anpassungen in der BiVo, im BIPla? Anpassungen aufgrund dem Ergebnis der 5-Jahresüberprüfung* * übergeordnete gesetzliche Grundlage 7

Informationen aus dem BBZ Olten/BZ-GS Hanspeter Bader, Fachschaftsleiter FaGe zum Thema: Ver-/Änderungen im Berufsfachunterricht mit neuer BiVo/BiPla 8

Informationen aus dem ük Zentrum Ursula Grüring, Leiterin ük und Geschäftsführerin zum Thema: News aus der SOdAS Ver-/Änderungen im ük mit neuer BiVo/BiPla 9

Neue Bildungsverordnung (BiVo) Art 4: Handlungskompetenzbereiche (insgesamt 8: A. bis H.) und Handlungskompetenzen (insgesamt 37, mit Nummern gekennzeichnet) Seite 6, Register E im Ausbildungshandbuch FaGe 10

Neue Bildungsverordnung (BiVo) Art. 5: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz. Ausführliche Beschreibungen dazu mit Massnahmen im Anhang 2, Register E Art. 6: Bestimmungen zur Bildung in beruflicher Praxis in der schulisch organisierten Grundbildung (haben wir im Kt. SO nicht) Art. 7. und 8: Lektionentafel für den schulischen Unterricht und das detaillierte ük Programm Art. 12 bis 15: neu gegliederte Bestimmungen zu Lerndokumentationen, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation Anhänge Register E: Erweiterte, völlig neu gegliederte Kataloge der Anhänge Zu Art. 5: mehr dazu durch Herr Seiler, Berufsinspektor Vorbildfunktion Verantwortung 11

Weitere Änderungen Pädagogisch-didaktisches Modell: Situationsdidaktik (und nicht mehr KoRe) Situationsdidaktik (SiD) (Register B) Ausgangspunkt des Lehren und Lernens ist immer eine Situation = Alltagssituation bzw. Lebenssituationen «von den Lernenden direkt erfahrene oder durch Modelle beispielhaft abgebildete Situationen in didaktische Situationen zu überführen, die man reflektieren kann oder anhand deren man Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, erlernen kann». Zitat aus: SiD, EHB, Gianni et al, Lugano 2014. Neue Gliederung des Bildungsplans Neue Gliederung Ausbildungshandbuch Verankerung Qualifikationsverfahren; neu geregelt in der BiVo, sämtliche Regelungen zur Umsetzung QV im Dokument «Ausführungsbestimmungen zum QV». Liegen zwar bereits vor, wird jedoch erst im 2020 kommuniziert. 12

Inhaltliche Änderungen BiVo Standardisierte verkürzte Lehre wurde gestrichen. Nach BBG sind verkürzte Lehren auch ohne diese Bestimmung möglich. Zum Beispiel: Einstieg ins 2. Lehrjahr: Braucht Genehmigung durch ABMH NHB Kt. SO, Art. 32 Art. 11: Neuregelung der Höchstzahl der Lernenden Art. 18: QV IPA wird beibehalten Gesamtdauer unverändert; Fachgespräch um 10 Minuten verlängert Keine Fallnoten und keine Positionen in Berufskenntnissen Berufskenntnisse werden höher gewichtet Kompetenznachweise Praxis bleiben, erhalten neue, einheitliche und verbindliche Form 13

und sonst noch. Die 4-jährige schulgestützte Ausbildung mit integrierter Berufsmaturität kommt nicht. SBFI hat das Ausbildungsmodell nicht zugelassen. 14

Inhaltliche Anpassungen Bildungsplan (Register E) Berufsbild bleibt unverändert, wird jedoch durch einen neuen Standardtext vom SBFI eingeleitet. «FaGe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse und Haltungen aus:» Kap. A 2.1 8 Handlungskompetenzbereiche Qualifikationsprofil: 37 Handlungskompetenzen Beruf bleibt unverändert, ist aber aktualisiert Situationsbeschreibungen Beispielhafte Situationen (und nicht mehr typische Situationen) Neu Handlungsleitende Normen und Regelungen, keine Wiederholung mehr unter den Kenntnissen Verzicht auf die «externen Ressourcen» Liste Pflegediagnosen und Krankheitsbilder im Anhang: Neu sind psychiatrische Themen aufgenommen 15

Inhaltliche Anpassungen Bildungsplan (Register E) Lektionentafel und ük Berufskenntnisse wie bis anhin 1 040 Lektionen 2 Schultage im 1. und 2. LJ, 1 Schultag im 3. LJ 34 ük Tage mit vorgegebenen Themen, davon 5 ük Tage für versorgungsspezifische Themen Neue Bestehensregelungen für die Validierung: erste Validierungen nach neuer BiVo finden frühestens im Jahr 2020 statt. 16

Instrumente zur Qualitätssicherung in der Praxis Die Lerndokumentation: Verlaufsdokumentation und Strukturiertes Gespräch, Lernjournal Der Bildungsbericht Der Kompetenznachweis Das pädagogisch-didaktische Modell (SiD), Register C 17

10.15-11.00 Uhr 18

Informationen aus dem ABMH Patrick Seiler, Berufsinspektor 19

Umsetzung der neuen Vorgaben was heisst das nun für die Ausbildung in der Praxis, in der Begleitung der Lernenden? Den Weg und die Vorgaben dazu schauen wir uns nun an. 20

Die Lerndokumentation Register F Art. 12 der BiVo 1 Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher Praxis eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhält. 2 Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation mindestens einmal pro Semester. Sie oder er bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person. nach: Modell-Lehrgang Verlaufsdokumentation Register F 21

und so sieht die Verlaufsdokumentation aus und das muss benützt werden; wird elektronisch zur Verfügung stehen 22

23

24

Vorgaben SOdAS: Mind. 1 x pro Arbeitssequenz 25

Strukturierte Besprechungen Jeweils Mitte jedes Semesters; April und Oktober Lernende erhalten eine Kopie 26

Vorlage strukturiertes Gespräch Ist auf der Homepage www.sodas.ch abrufbar Dokument steht zurzeit noch nicht zur Verfügung 27

Lernjournal Berufsbilderin korrigiert Inhalt und gibt Rückmeldung an L 1x pro Arbeitssequenz 28

Dokument steht zurzeit noch nicht zur Verfügung 29

Bildungsbericht Berufsbildner /in 30

Dokument steht zurzeit noch nicht zur Verfügung Hinweis auf Notengebung 31

Wichtig für alle Dokumente mit Bewertungs- und Qualifikations-Charakter Unterschriften von: Lernende/r Elternteil, wenn Volljährigkeit noch nicht erreicht ist Berufsbilder/in Berufsbildungsverantwortliche Unterschrift der Lernenden sagt aus, dass die Bewertung/Einstufung besprochen wurde. Es sagt nicht aus, dass die Lernende damit einverstanden ist. Deshalb kann eine Lernende die Unterschrift nicht verweigern. 32

Kompetenznachweise Der Kompetenznachweis überprüft, ob die oder der Lernende über die verlangten Ressourcen verfügt, die für die fachlich korrekte Durchführung der geprüften Handlungskompetenz erforderlich sind. Verbindliches Konzept Pro Semester (1. bis 5. Semester) wird 1 Handlungskompetenz geprüft. Eine Handlungskompetenz darf nur einmal geprüft werden und kann nicht wiederholt werden. 3 Handlungskompetenzen aus den Handlungskompetenzbereichen B und D 2 Handlungskompetenzen aus den Handlungskompetenzbereichen C, E (ohne E1 und E3), F, G, H. 33

Wir haben Lernortsprinzip! 34

Zuteilung der prüfbaren Handlungskompetenzen Die Zuteilung der prüfbaren Handlungskompetenzen auf die Semester erfolgt gemäss dem Bildungsprogramm, ist national festgelegt und verbindlich. In dieser Zuteilung ist ersichtlich, ab welchem Semester welche Handlungskompetenz überprüft werden kann. 35

Übergeordnete Handlungskompetenzen Alle Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs A = Umsetzung von Professionalität und Klientenzentrierung = A1 bis A5 Handlungskompetenzen E1 (Arbeitssicherheit, Hygienemassnahmen und Umweltschutz einhalten) und E3 (die Ressourcen von Klientinnen und Klienten fördern) Sind übergeordnete Handlungskompetenzen und werden in jeder Bewertung miteinbezogen. Die Handlungskompetenz C1 (in Notfallsituationen situationsgerecht reagieren) ist nicht planbar und kann somit in einem Kompetenznachweis nicht geprüft werden. 36

Zuständigkeit Kompetenznachweise Durch Berufsbildner/in durchgeführt Nach den expliziten Vorgaben Wird gegen Ende des Semesters durchgeführt Die Berufsbildner/in legt die zu prüfende Handlungskompetenz fest Informiert Lernende 1 Monat vor der Durchführung über den Zeitpunkt (noch nicht über die Handlungskompetenz) Lernende wird frühestens am Vortag über die zu prüfende Handlungskompetenz und die konkrete Situation informiert (als Vortag gilt der letzte Arbeitstag in der praktischen Ausbildung vor der Durchführung des Kompetenznachweises) Die Berufsbilder/in stellt die Rahmenbedingungen für die Durchführung sicher Kann ein Kompetennachweis aus begründetem Anlass nicht im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden: Abklärung zum Vorgehen beim Berufsinspektor Patrick Seiler 37

Durchführung des Kompetenznachweises 3 Elemente mind. 1 Std. max. 1 Stunde Umfang: 1-2 Seiten 38

Bewertung Jedes Element wird bewertet Bewertung erfolgt in Punkten (nur ganze Punkte) Reflexion wird von der Berufsbildnerin korrigiert mit entsprechenden Bemerkungen. Bewertung muss nachvollziehbar sein Im Anschluss an den Kompetenznachweis erhält die Lernende ein Feedback und die Note wird mitgeteilt Bei einem ungenügenden Kompetenznachweis legt die Berufsbildnerin Fördermassnahmen und Ziele fest. Formular 39

Bewertung Vor-und Nachbereitung 40

Bewertung Durchführung 41

Bewertung Begründung und Reflexion Anforderung des Ausbildungsstandes. Übergeordnete Kompetenzen gemäss Bildungsprogramm werden in der Bewertung berücksichtigt. 42

Notenberechnung Kompetenznachweis Notenerfassung voraussichtlich elektronisch Notenzusammenfassung mittels Formular für ABMH 43

Kompetenznachweis 1. Semester Handlungskompetenz G1 Auftrag an Lernende: Frau K, Zimmer 020: Ankleiden nach der Morgentoilette; Frau K hat um 10.00 Uhr einen Termin zum Röntgen des rechten Fusses. Herr J; Zimmer 022: Ankleiden nach dem Duschen; Herr J hat um 09.30 Uhr Gehtraining mit der Physiotherapie Auftrag zur Vorbereitung geben Dieser Teil wird bewertet; Bewertungskriterien siehe 2. Seite Kompetenznachweis-Formular Nachbereitung des Auftrages; dh: Arbeitsplatz aufräumen und Material fachgerecht reinigen/entsorgen wird in diesem Bereich bewertet 44

Durchführung des Auftrages; direkte Beobachtung Fähigkeiten werden geprüft Erkennt und nutzt Ressourcen Berücksichtigt die Gewohnheiten und Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten Berät in der Kleidungsauswahl Sorgt für saubere Wäsche Berücksichtigt die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Unterstützt Klientinnen und Klienten beim An- und Auskleiden Leitet Angehörige bei der Unterstützung von Klientinnen und Klienten an 45

Haltungen werden geprüft Respektiert die Anliegen und Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten Achtet auf eine gepflegte Erscheinung der Klientinnen und Klienten Zeigt einen respektvollen Umgang mit den Kleidungsstücken der Klientinnen und Klienten Inklusive Handlungskompetenzbereich A (= A1 bis A5) und Handlungskompetenzen E1 und E3 Sie als Berufsbilderin müssen die Inhalte der Handlungskompetenzen genau kennen 46

Begründung und Reflexion Schriftliche Einzelarbeit der Lernenden; nach Durchführung der «Pflegehandlung» 47

Kompetenznachweis 3. Semester Handlungskompetenz D1 Auftrag an Lernende: BD Kontrolle, Puls Kontrolle und Atmungsüberwachung bei folgenden Patienten; Zimmer 131, 132 133 und 134 Flüssigkeitsbilanz Zimmer 136 und 140 Auftrag zur Vorbereitung geben Dieser Teil wird bewertet; Bewertungskriterien siehe 2. Seite Kompetenznachweis-Formular Nachbereitung des Auftrages; dh: Arbeitsplatz aufräumen und Material fachgerecht reinigen/entsorgen wird in diesem Bereich bewertet 48

Durchführung des Auftrages; direkte Beobachtung Fähigkeiten werden geprüft Beherrscht die Messtechniken zur Erhebung der Vitalparameter Erkennt und vermeidet Messfehler Berechnet die Flüssigkeitsbilanz, dokumentiert diese und handelt gemäss der Verordnung Führt prä- und postoperative Massnahmen durch Informiert die zuständige diplomierte Pflegefachfrau Kommuniziert klar, verständlich und situationsgerecht Erkennt Abweichungen der Vitalwerte und informiert die zuständige Fachperson 49

Haltungen werden geprüft Pflegt einen sorgfältigen Umgang mit Messgeräten Inklusive Handlungskompetenzbereich A (= A1 bis A5) und Handlungskompetenzen E1 und E3 Sie als Berufsbilderin müssen die Inhalte der Handlungskompetenzen genau kennen 50

Begründung und Reflexion Schriftliche Einzelarbeit der Lernenden; nach Durchführung der «Pflegehandlung» 51

Arbeitsauftrag in 3-er Gruppen Anhand Formular Kompetenznachweis o o o sich weitere Informationen zum Vorgehen holen Sich Gedanken machen zur persönliche Planung zur Durchführung; wie coachen Sie Ihre Berufsbildnerin? Fragen festhalten Zeitbudget: 20 Minuten Plenum: Fragen klären 52

Förderkonzept Register G Fördermassnahmen sind wichtig in jeder Phase der Lehre. Fördermassnahmen müssen gezielt auf die Lernende und dem Ausbildungsstand formuliert sein. Schriftliche Dokumentation muss beinhalten: - Leistungsdefizite, Lernschwierigkeiten - Massnahmen konkret formuliert - Evaluationstermine Wird dann auch im Bildungsbericht Ende Semester erwähnt. Stand der Dinge, Stand der Entwicklung. Weitere Ziele und Massnahmen. 53

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FaGe Ausbildungshandbuch Bestellung bei Careum Verlag Den Lernenden FaGe 17 wird es im 1. ük abgegeben. Rechnung an Lehrbetrieb. Lehrbetrieb entscheidet, ob er dies dem L in Rechnung stellt (je nach Abmachungen im Lehrvertrag) 56

Hinweise https://www.odasante.ch/berufliche-grundbildung/eidgenoessischesfaehigkeitszeugnis-efz/#c495 http://www.sodas.ch/ 57

und noch ganz WICHTIG FaGe mit Lehrbeginn 2015 und 2016 werden nach der heute aktuellen Bildungsverordnung und Bildungsplan ausgebildet. Das heisst konkret, ab dem 01.08.2017 haben wir für 2 Jahre unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. 58

Schulungsangebote für Berufsbildner Montag, 20. Februar 2017, 09.00-16.00 Uhr im Ausbildungszentrum SOdAS Reservedatum: Mittwoch, 8. März 2017, 09.00-16.00 Uhr Einladung mit Anmeldemöglichkeit wird Ihnen anfangs Dezember 2016 zugestellt/auf Homepage. Refresher-Schulung: Donnerstag, 1. Juni 2017, 13.00-16.30 Uhr 59

Vielen Dank fürs Mitmachen und gute Heimreise Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Ursula Grüring, Geschäftsführerin und ük Leiterin Telefon: 032 652 87 42, Mail: ursula.gruering@sodas.ch Marianne L. Schär, Stiftungsrätin und Vorsitzende Bildungskommission SOdAS Telefon: 032 627 42 47, Mail: marianne.schaer@spital.so.ch 60