Das Angebot bezieht sich auf sämtliche 1'948'640 A-Aktien.

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Transkript:

Freiwilliges Angebot zur Umwandlung von Namenaktien der Serie A (Stimmrechtsaktien) mit Nennwert von je CHF 2.50 in Namenaktien der Serie B mit Nennwert von je CHF 25.00 der Zug Estates Holding AG vom 22. März 2018 Beschluss des Verwaltungsrats und der Generalversammlung Der Verwaltungsrat der Zug Estates Holding AG, Industriestrasse 12, 6300 Zug (UID: CHE-302.337.802) ("Gesellschaft") hat beschlossen, den Aktionären mit Namenaktien der Serie A (Stimmrechtsaktien) ("") mit Nennwert von je CHF 2.50 anzubieten, in kotierte Namenaktien der Serie B ("") mit Nennwert von je CHF 25.00 umzuwandeln. Die Umwandlung erfolgt nur für diejenigen, für die das Umwandlungsangebot ("Angebot") angenommen wird, jeweils im Verhältnis von 10 zu 1 B-Aktie. Das Aktienkapital bleibt unverändert bei CHF 12'750'000. Voraussetzung für die Umwandlung ist, dass die Generalversammlung der Gesellschaft, die am 10. April 2018 stattfindet, dieser Umwandlung zustimmt und die Statuten entsprechend ändert. Zweck des Angebots Umwandlung und Bedingung Zweck des Angebots ist die Vergrösserung des frei handelbaren Anteils an B- Aktien sowie den Vollzug eines Generationenwechsels innerhalb der bedeutenden Aktionäre zu ermöglichen. Daher haben sich die bedeutenden Aktionärsgruppen und Aktionäre bereit erklärt, insgesamt 1'434'130 in zu wandeln. Das Angebot bezieht sich auf sämtliche 1'948'640. Während der Frist vom 22. März 2018 bis zum 6. April 2018, 14.00 Uhr können Aktionäre mit das Angebot zur Umwandlung von in im Verhältnis 10 zu 1 B-Aktie annehmen, indem sie rechtzeitig gegenüber ihrer Depotbank erklären, dass sie dieses Angebot zur Umwandlung annehmen möchten. Die Anzahl, für die ein Aktionär das Angebot annimmt, muss durch 10 ohne Rest teilbar sein, d.h. ein Spitzenausgleich findet nicht statt. Das Angebot steht unter der Bedingung, dass die Generalversammlung der Gesellschaft vom 10. April 2018 der Umwandlung zustimmt. Die Umwandlung erfolgt für die Aktionäre in der Schweiz grundsätzlich spesenfrei. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Depotbanken den Aktionären allfällige Spesen auferlegen. Diese haben sie selber zu tragen. Abwickelnde Bank Kapitalstruktur Die Bank Vontobel AG ist die abwickelnde Bank. Vor der Umwandlung setzt sich das Aktienkapital der Gesellschaft wie folgt zusammen: Anzahl Kategorie Nennwert Gesamtnennwert Kotierung 1'948'640 Namenaktien A 2.50 4'871'600 Nein (Stimmrechtsaktien) 315'136 Namenaktien B 25.00 7'878'400 Ja Total 12'750'000 This communication and the information contained herein is not being issued and may not be distributed in the United States of America, Canada, Australia or Japan and does not constitute an offer of securities for purchase or sale in such countries.

Sollten alle Publikumsaktionäre ihre 22'600 zur Umwandlung bringen, würde sich das Aktienkapital unter Einbezug der Umwandlungen der bedeutenden Aktionäre voraussichtlich wie folgt zusammensetzen: Anzahl Kategorie Nennwert Gesamtnennwert Kotierung 491'910 Namenaktien A 2.50 1'229'775 Nein (Stimmrechtsaktien) 460'809 Namenaktien B 25.00 11'520'225 Ja Total 12'750'000 Sollten keine Publikumsaktionäre zur Umwandlung bringen, würde sich das Aktienkapital unter Einbezug der Umwandlungen der bedeutenden Aktionäre voraussichtlich wie folgt zusammensetzen: Anzahl Kategorie Nennwert Gesamtnennwert Kotierung 514'510 Namenaktien A 2.50 1'286'275 Nein (Stimmrechtsaktien) 458'549 Namenaktien B 25.00 11'463'725 Ja Total 12'750'000 Stimmenanteil der bedeutenden Aktionäre und der Gesellschaft und eigene Aktien Die bedeutenden Aktionäre der Gesellschaft halten folgende Anzahl Aktien: Aktionäre Aktien Gruppe Buhofer Bündelung der Stimmrechte in Trust, Aktionärbindungsvertrag / gemeinsamer Absprache Elisabeth Buhofer, 6332 Hagendorn Heinz M. Buhofer, 6300 Zug Annelies Häcki Buhofer, 6300 Zug 1'489'650 29.21% 65.80% Philipp Buhofer, 6332 Hagendorn Martin Buhofer, 8006 Zürich Julia Häcki, 8001 Zürich 4'965 0.97% 0.22% Gruppe Stöckli Aktionärbindungsvertrag Ursula Stöckli-Rubli, 6300 Zug Dr. Walter Stöckli-Rubli, 6300 Zug Elisabeth Stöckli Enzmann, 6343 340'800 6.68% 15.05% Rotkreuz Johannes Stöckli, 6300 Zug Helen Jauch-Stöckli, 6300 Zug Dr. Matthias Stöckli-Aguilar, Guatemala-City, 17'486 3.43% 0.77% Guatemala Dr. Hubert Stöckli-Hernandez, 1700 Fribourg Othmar Stöckli, 6300 Zug WEMACO Werner O. Weber, 8702 Zollikon 82'000 1.61% 3.62% 46'600 9.14% 2.06% 2 6

Die Aktionäre der Gruppe Buhofer haben sich verpflichtet, für insgesamt 1'066'610 in der Gruppe gehaltene und zusätzlichen für 1'520 nicht in der Gruppe gehaltene das Angebot anzunehmen. Die Aktionäre der Gruppe Stöckli haben sich für 284'000 zur Annahme verpflichtet. Die WEMACO Invest AG hat sich als direkte Aktionärin verpflichtet, das Angebot für 82'000 anzunehmen. Alle diese Pflichten zur Annahme sind darauf bedingt, dass für mindestens 1'400'000 das Angebot angenommen wird. Die Gesellschaft hält keine und 5'592. Auswirkungen auf die Kontrolle der Gesellschaft In der nachfolgenden Tabelle wurden die Auswirkungen des Angebots auf die Anteile der bedeutenden Aktionäre dargestellt. Dabei werden die Stimmenprozente einmal für die Lage mit Umwandlung aller, die im Publikum gehalten sind (max.), und einmal mit Umwandlung keiner, die im Publikum gehalten sind (min.), angegeben. Bei der Gruppe Buhofer wird berücksichtigt, dass Heinz M. Buhofer und Philipp Buhofer nach erfolgreicher Umwandlung aus der Gruppe ausscheiden werden. Die Gruppe setzt sich im Übrigen aus den verbleibenden Mitgliedern zusammen. Gruppe Buhofer Gruppe Stöckli WEMACO (min.) % Stimmen (max.) 409'470 8.03% 42.08% 42.98% (min.) % Stimmen (max.) 61'872 12.13% 6.36% 6.49% % Stimmen 56'800 1.11% 5.84% 5.96% % Stimmen 45'886 9.00% 4.72% 4.82% % Stimmen 0 0.00% 0.00% 0.00% % Stimmen 54'800 10.75% 5.63% 5.75% Frei handelbarer Teil der Vollzug des Angebots Vor dem Angebot beläuft sich der frei handelbare Teil der auf 78.09%, entsprechend 246'085 von total 315 136. Nach dem Angebot und nach Gruppenänderungen, beläuft sich der frei handelbare Teil der auf minimal 52.83% (242'250 von 458'549 ) und maximal 53.06% (244'510 von 460'809 ). Der Vollzug findet voraussichtlich am 12. April 2018 statt. Die neuen können voraussichtlich ab dem 12. April 2018 an der SIX Swiss Exchange gehandelt werden. 3 6

Aktionäre mit, die ihre umwandeln und daher dieses Angebot annehmen möchten, haben dies gemäss den Instruktionen ihrer Depotbank zu veranlassen. Ein allfälliger Zu- oder Verkauf von Spitzen in hat ebenfalls über die Depotbank zu geschehen. Allfällige Umsatzabgaben und Gebühren und Spesen, die sich aus den dafür erforderlichen Käufen oder Verkäufen ergeben, gehen zu Lasten der entsprechenden Aktionäre. Weder die Gesellschaft noch die abwickelnde Bank bieten einen Spitzenausgleich an. Allgemeine Bestimmungen, für die das Angebot angenommen worden ist, werden von den Depotbanken in den Valor 40 775 552 (ISIN: CH 040 775 552 6) "angemeldete Namenaktien A" umgebucht. Die Annahme des Angebots hat keinen Einfluss auf die Stimmberechtigung und Stimmkraft an der Generalversammlung vom 10. April 2018. Das Ergebnis der Umwandlung wird voraussichtlich am 10. April 2018 in gleicher Form wie dieses Inserat veröffentlicht werden. Am 11. April 2018 erfolgt voraussichtlich die Veröffentlichung der Offiziellen Mitteilung (SIX Swiss Exchange) betreffend die Anzahl der neu kotierten. Nicht-öffentliche Informationen Geschäftsbericht Webseite mit Transaktionsmeldungen Valorennummern / ISIN / Symbole Im Sinne der geltenden Bestimmungen bestätigt die Gesellschaft, dass sie weder direkt noch indirekt über nicht-öffentliche Informationen verfügt, welche die Aktionäre der Gesellschaft bei ihrem Entscheid hinsichtlich des vorliegenden Angebotes massgeblich beeinflussen könnten. Der Geschäftsbericht 2017 der Gesellschaft kann bei der Gesellschaft (Zug Estates Holding AG, Industriestrasse 12, CH-6300 Zug, +41 41 729 10 10, info@zugestates.ch) oder im Internet (https://www.zugestates.ch/index.php?id=38&l=0) bezogen werden. https://www.zugestates.ch/investor-relations/generalversammlung.html Valorennummer ISIN Symbol 14'805'211 CH0148052118 n/a (kotiert) 14'805'212 CH0148052126 ZUGN Verfügung der Übernahmekommission (684/01) Die Übernahmekommission hat am 7. März 2018 folgendes entschieden: 1. Das geplante Angebot von Zug Estates Holding AG zur Umwandlung eigener Namenaktien der Serie A mit einem Nennwert von je CHF 2.50 in eigene Namenaktien der Serie B mit einem Nennwert von je CHF 25.00 fällt unter die Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote und untersteht den Bestimmungen und Auflagen des UEK-Rundschreibens Nr. 1. 2. Zug Estates Holding AG werden Ausnahmen von Rn 9, 11, 16, 36 Satz 3 und 38 des UEK-Rundschreibens Nr. 1 gewährt. 3. Das Rückkaufinserat von Zug Estates Holding AG hat das Dispositiv der vorliegenden Verfugung und den Hinweis zu enthalten, innert welcher Frist und unter 4 6

welchen Voraussetzungen ein Aktionär Parteistellung beanspruchen und Einsprache gegen diese Verfügung erheben kann. 4. Die vorliegende Verfügung wird nach ihrer Eröffnung an Zug Estates Holding AG koordiniert mit der Publikation des Rückkaufsinserates von Zug Estates Holding AG auf der Webseite der Übernahmekommission veröffentlicht. 5. Die Gebühr zu Lasten von Zug Estates Holding AG beträgt CHF 50'000. Antrag auf Erhalt der Parteistellung (Art. 57 UEV) Einsprache (Art. 58 UEV) Anwendbares Recht / Gerichtsstand Aktionäre der Zug Estates Holding AG, die mindestens 3% der Stimmrechte an der Zug Estates Holding AG, ob ausübbar oder nicht (eine "Qualifizierte Beteiligung"), halten (jeder ein "Qualifizierter Aktionär"), erhalten Parteistellung, wenn sie dies bei der UEK beantragen. Der Antrag eines Qualifizierten Aktionärs muss innerhalb von fünf Börsentagen nach dem Datum der Veröffentlichung der Verfügung der UEK bei der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich; Fax: +41 (0)44 283 17 40) eingehen. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung der Verfügung der UEK auf ihrer Webseite zu laufen. Gleichzeitig mit dem Antrag ist der Nachweis der Qualifizierten Beteiligung des Antragstellers zu erbringen. Die UEK kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Qualifizierte Aktionär weiterhin eine Qualifizierte Beteiligung hält. Die Parteistellung eines Qualifizierten Aktionärs bleibt auch für allfällige weitere im Zusammenhang mit dem Umwandlungsangebot ergehende Verfügungen der UEK bestehen, sofern der Qualifizierte Aktionär weiterhin eine Qualifizierte Beteiligung hält. Ein Qualifizierter Aktionär, der bisher nicht am Verfahren teilgenommen hat, kann Einsprache gegen die Verfügung der UEK erheben. Die Einsprache muss innerhalb von fünf Börsentagen nach dem Datum der Veröffentlichung der Verfügung der UEK bei der UEK (Stockerstrasse 54, 8002 Zürich; Fax: +41 (0)44 283 17 40) eingereicht werden. Die Frist beginnt am ersten Börsentag nach der Veröffentlichung der Verfügung der UEK auf der Webseite der UEK zu laufen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Qualifizierten Beteiligung gemäss Art. 56 UEV enthalten. Das Angebot untersteht Schweizer Recht. Zuständig sind die Gerichte am Sitz der Gesellschaft, d.h. in Zug. Ort und Datum Zug, 9. März 2018 Dieses Umwandlungsinserat stellt keinen Emissionsprospekt und keine ähnliche Mitteilung im Sinne von Art. 652a, Art. 752 oder Art. 1156 OR und keinen Kotierungsprospekt im Sinne von Art. 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. 5 6

ANGEBOTSRESTRIKTIONEN United States of America The offer described in this document will not be made directly or indirectly by use of the mail of, or by any means or instrumentality of interstate or foreign commerce of, or any facilities of a national securities exchange of, the United States of America (hereinafter the U.S. means the United States of America, its territories and possessions, any state of the United States of America and the District of Columbia) and may only be accepted outside the U.S. This includes, but is not limited to, facsimile transmission, telex or telephones. This document and any other offering materials with respect to the offer described in this document must not be distributed in or sent into the U.S. and must not be used for the purpose of soliciting the sale or purchase of any securities of Zug Estates Holding AG from anyone in the U.S. Zug Estates Holding AG is not soliciting the tender or exchange of securities of Zug Estates Holding AG by any holder of such securities in the U.S. Securities of Zug Estates Holding AG will not be accepted from holders of such securities in the U.S. Any purported acceptance of the offer that Zug Estates Holding AG or its agents believe has been made in or from the U.S. will be invalidated. Zug Estates Holding AG reserves the absolute right to reject any and all acceptances determined by it not to be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful. By tendering securities of Zug Estates Holding AG into this offer, you will be deemed to represent that you (a) are not a U.S. person, (b) are not acting for the account or benefit of any U.S. person, and (c) are not in or delivering the acceptance from, the United States. The securities to be issued pursuant to the offer described in this document have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the U.S. Securities Act), or under any law of any state of the United States of America, and may not be offered, sold, resold, or delivered, directly or indirectly, in or into the U.S., except pursuant to an exemption from the registration requirements of the U.S. Securities Act and applicable state securities laws. Neither this offer prospectus nor the public tender offer described in this offer prospectus constitutes an offer to sell or the solicitation of an offer to buy any securities in the U.S. or in any other jurisdiction in which such an offer or solicitation would be unlawful. Zug Estates Holding AG will not register or make a public offer of its securities, or otherwise conduct the public tender offer, in the U.S. United Kingdom This communication is directed only at persons in the U.K. who (i) have professional experience in matters relating to investments falling within article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (the Order), (ii) are persons falling within article 49(2)(a) to (d) («high net worth companies, unincorporated associations, etc.») of the Order or (iii) to whom it may otherwise lawfully be communicated (all such persons together being referred to as Relevant Persons). This communication must not be acted on or relied on by persons who are not Relevant Persons. Any investment or investment activity to which this communication relates is available only to Relevant Persons and will be engaged in only with Relevant Persons. Australia, Canada, Japan The offer is not addressed to shareholders of Zug Estates Holding AG whose place of residence, seat or habitual abode is in Australia, Canada or Japan, and such shareholders may not accept the offer. European Economic Area The offer described in this document (the Offer) is only being made within the European Economic Area (EEA) pursuant to an exemption under Directive 2003/71/EC (as amended and together with any applicable adopting or amending measures in any relevant member state (as defined below), the Prospectus Directive), as implemented in each member state of the EEA (each a relevant member state), from the requirement to publish a prospectus that has been approved by the competent authority in that relevant member state and published in accordance with the Prospectus Directive as implemented in that relevant member state or, where appropriate, approved in another relevant member state and notified to the competent authority in that relevant member state, all in accordance with the Prospectus Directive. Accordingly, in the EEA, the Offer and documents or other materials in relation to the Offer and the shares in Zug Estates Holding AG are only addressed to, and are only directed at, (i) qualified investors (qualified investors) in the relevant member state within the meaning of Article 2(1)(e) of the Prospectus Directive, as adopted in the relevant member state, and (ii) persons who hold, and will accept the offer for, the equivalent of at least EUR 100,000 worth of shares in Zug Estates Holding AG (collectively, permitted participants). This offer prospectus and the documents and other materials in relation to the Offer may not be acted or relied upon by persons in the EEA who are not permitted participants, and each shareholder seeking to participate in the Offer that is resident in the EEA will be deemed to have represented and agreed that it is a qualified investor or that it is accepting the Offer for the equivalent of EUR 100,000 worth of shares. 6 6