Satzung. Motorsportclubs (MSC) Jever-Heidmühle im ADAC. des. vom 11. März 1986

Ähnliche Dokumente
Motorsportclub Lauf e.v. im ADAC Satzung

Satzung des Motorsport-Club Kirchheim unter Teck e. V. im ADAC (MCKT)

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Oldtimerverein Chemnitz e.v.

S a t z u n g des Motorclub Hassloch im ADAC e. V.

Satzung. des AC Kellinghusen e.v. im ADAC OFF ROAD CLUB HOLSTEIN

Satzung. Ahr-Automobil-Club 1924 e.v. Der am in Bad Neuenahr gegründete Club führt den Namen "Ahr-AutomobilClub 1924 e.v.

Satzung des MCSW im ADAC e.v.

SATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN

SATZUNG. Sportfahrer-Club Bremerhaven e.v. im ADAC. Er bildet als Ortsclub des ADAC eine Vereinigung von wenigstens* ADAC-Mitgliedern.

Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC

Er hat seinen Sitz in Dreieich und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Offenbach am Main eingetragen.

Präambel und Satzung. der. Sportbootvereinigung (SBV) e.v. Deutschen Motoryachtverband

Satzung des Citroen-SM-Club Deutschland e.v.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung des Vereins Interessengemeinschaft Historische Landtechnik Dargun e.v.

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Förderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen

Freundeskreis Baumberger Altstadtviertel e.v. Meisenstr Monheim SATZUNG

(1) Der am in Panitzsch gegründete Verein führt den Namen SV Panitzsch/ Borsdorf 1920

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung Vereins EL21

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Spiel- und Sport-Clubs Firmenich 1913 e.v.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Schützenverein Lauffen a.n.

Lenggrieser Tennisclub LTC e.v.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )

Satzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins

1: Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2: Zweck, Aufgaben. 3: Mitgliedschaft

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Bürgerverein Wellingsbüttel e. V. Satzung

Reisen mit Rollstuhl e.v.

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

Vereinssatzung der Red Kings Karlsruhe e.v.

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

SATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr

. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung Feuerschützengesellschaft Lauf e.v. gegr. um 1375

George-Orwell-Oberschule

FÖRDERVEREIN DES. JOHANNEUMS ZU LÜBECK e.v.

S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.

Vereinssatzung des MEC-Marburg e.v. (Geänderte Fassung vom )

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.

V e r e i n s s a t z u n g

S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.

Kino ist Programm e.v. - SATZUNG [Stand ]

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

DAAD-Freundeskreis e.v.

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung der Schützen-Zunft von Wesenberg i.m./e.v

1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford.

Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.

2 Zweck des Vereins. a) Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen, die dazu dienen, den Stadtteil Kaltental zu verschönern und die Lebensqualität

Satzung des Vereins Ärztegemeinschaft Berlin-Weissensee e. V.

Satzung des herzhaus Reha-Sport e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit

Satzung des Debattierclub Hamburg

Walldorfer Kerweverein e.v.

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Transkript:

Satzung des Motorsportclubs (MSC) Jever-Heidmühle im ADAC vom 11. März 1986 Geänderte Fassung vom 18. Nov 2008

Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Seite 3 2 Zweck und Ziele Seite 3 3 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft Seite 4 4 Aufnahme Seite 4 5 Beiträge Seite 4 6 Beendigung der Mitgliedschaft Seite 5 7 Organe Seite 5 8 Mitgliederversammlung Seite 6 9 Durchführung der Mitgliederversammlung Seite 6 10 Ausserordentliche Mitgliederversammlung Seite 7 11 Der Vorstand Seite 8 12 Rechnungsprüfer Seite 9 13 Satzungsänderungen Seite 9 14 Auflösung Seite 9 15 Vermögensverwendung Seite 10 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand Seite 10 2

SATZUNG des Motorsportclub (MSC) Jever-Heidmühle e.v. im ADAC 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der am 10. Februar 1976 in Jever gegründete Club führt den Namen: Motorsportclub (MSC) Jever-Heidmühle e.v. im ADAC. Er hat seinen Sitz in 26441Jever und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Jever unter der Nummer VR 332 eingetragen. I Er bildet als Ortsclub des ADAC eine Vereinigung von wenigstens 50 ADAC-Mitgliedern. II Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Ziele I. Zweck des Clubs ist die Wahrnehmung und Förderung der Interessen des Kraftfahrwesens, des Motorsports und des Tourismus. Er betätigt sich im Rahmen der Satzungen des ADAC-Gesamtclubs sowie des ADAC-Gaues Weser-Ems und wahrt die Richtlinien des ADAC-Verwaltungsrates und die Belange der gesamten ADAC-Organisation. I Der Club erfüllt seine Aufgabe u.a. durch sportliche, touristische und gesellige Veranstaltungen. Bei der Ausübung des Sports und bei der Durchführung von Clubveranstaltungen fördert der Club durch geeignete Maßnahmen den kameradschaftlichen und fairen Umgang der Clubmitglieder untereinander und mit außenstehenden Veranstaltungsteilnehmern. Der Club trifft geeignete Maßnahmen, um die allgemeine Sicherheit der Sport- und Veranstaltungsteilnehmer zu fördern. Der Club betätigt sich aktiv auf dem Gebiet des Jugendsports und der Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen. Der Club und seine Mitglieder sollen sich an Maßnahmen und Veranstaltungen des ADAC-Gaues Weser-Ems und/ oder des ADAC-Gesamtclubs zur Förderung dieser Ziele beteiligen. 3

3 Mitgliedschaft I. Jede an den Zwecken und Zielen des Clubs interessierte Person kann Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder des Ortsclubs können nur Volljährige sein. Sie sollen zugleich Mitglieder des ADAC sein. I Kinder und (minderjährige) Jugendliche können Jugendmitglied sein. Sie sind außerordentliches Mitglied des Ortsclubs und haben die Rechte und Pflichten gemäß dieser Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Zu Ehrenmitgliedern kann der Club Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienst um den Ortsclub erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Sie sind von Beiträgen befreit. Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag mit einfacher Mehrheit ernannt. 4 Aufnahme I. Die Aufnahme in den Ortsclub muss bei diesem besonders beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekannt gegeben werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Ablehnung rechtsverbindlich. 5 Beiträge Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern angemessene Beiträge deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung festlegt. Die Zahlung erfolgt im Voraus. 4

6 Beendigung der Mitgliedschaft I. Die Beendigung der Mitgliedschaft bei dem Ortsclub kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erfolgen. Durch das Ausscheiden aus dem Ortsclub wird die Mitgliedschaft im ADAC nicht berührt. Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste des Clubs gestrichen werden, wenn: a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt oder b) die Streichung im Interesse des Ortsclubs notwendig erscheint oder c) die Streichung als Mitglied im Interesse des ADAC-Gesamtclubs oder des zuständigen ADAC-Gaues notwendig erscheint. I Die Streichung nach Abs. II c darf nur nach vorherigem Einvernehmen mit dem Gauvorstand ausgesprochen werden. IV. Gegen die Streichung kann innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, so ist die Streichung rechtswirksam. 7 Organe Die Organe des Clubs sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand. 5

8 Mitgliederversammlung I. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsclubs. Sie muss jährlich vor der Mitgliederversammlung des Gaues Weser-Ems stattfinden und wird durch den Vorstand des Ortsclubs einberufen. Alle Mitglieder sind schriftlich, per Email oder durch die Presse, das Jeversche Wochenblatt und die Wilhelmshavener Zeitung mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Ortsclubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Der Vorstand des Gaues Weser-Ems ist unter Vorlage einer Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu verständigen. I Die Tagesordnung muss mindestens folgende Punkte enthalten: a) Bericht des Vorstandes b) Bericht der Rechnungsprüfer c) Feststellung der Stimmliste d) Entlastung des Vorstandes e) Wahlen f) Voranschlag für das Geschäftsjahr g) Anträge mit Inhaltsangabe h) Verschiedenes. IV. Im Rahmen der Jahres-Mitgliederversammlung gemäß Abs. I wählen nur die ADAC-Mitglieder die Delegierten des Ortsclubs für die Mitgliederversammlung des ADAC Gau Weser-Ems. 9 Durchführung der Mitgliederversammlung I. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende ordentliche Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig. Jugendmitglieder ( 3 ) sind teilnahme- und redeberechtigt, jedoch ohne Antrags- Stimm-, und (aktives und passives) Wahlrecht. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungültige Stimmen und bei Abstimmung mit Stimmzetteln unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. 6

Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über: a) Satzungsänderungen b) die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen c) Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes d) Auflösung des Clubs. I Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Wahl durch Handzeichen durchzuführen. IV. Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden. V. Anträge für die Mitgliederversammlung des Clubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit sie nicht auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern oder Satzungsänderung gerichtet sind. VI. Über die Verhandlungen und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist Niederschrift zu führen, aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Dem Gau Weser-Ems-Vorstand ist die Niederschrift innerhalb von 14 Tagen zu übersenden. V Den Mitgliedern des ADAC-Präsidiums und den Mitgliedern des Gau Weser-Ems- Vorstandes steht das Recht zu, an allen Veranstaltungen und Sitzungen des Ortsclubs mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilzunehmen. 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen: a) auf Anordnung des Präsidiums des ADAC oder des Gau Weser-Ems- Vorstandes b) auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Clubs. 7

11 Der Vorstand I. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind: 1. der/die Vorsitzende 2. der/die stellvertretende/r Vorsitzende/r 3. der/die Schatzmeister/in 4. der/die Schriftführer/in 5. der/die Sportleiter/in 6. der/die Jugendsportleiter/in Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes für besondere Aufgaben weitere Mitglieder in den Vorstand wählen. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Club gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder zu 2. bis 6. sind jedoch dem Club gegenüber verpflichtet, diesen gemeinsam nur bei Verhinderung des Vorsitzenden zu vertreten. Die Mitglieder, die nicht als Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmt sind, darüber hinaus nur, wenn auch dieser verhindert ist. I Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. IV. Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzung und im Rahmen der Richtlinien des ADAC. V. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung. Jedes zweite Jahr scheiden Mitglieder des Vorstandes wechselweise aus, erstmals die unter den ungeraden Ziffern aufgeführten, sodann die unter den geraden Ziffern aufgeführten. VI. Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist mit Ausnahme der Ämter des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden zulässig. V Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Die Inhaber der Ämter haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse des Ortsclubs gemachten Auslagen. Die Höhe bestimmt der Vorstand. Wenn Angestellte des ADAC, seiner Gaue/Regionalclubs oder des 8

Ortsclubs Mitglieder des Ortsclubs sind, so ruht während der Dauer der Gehaltsbezüge Sitz-, Stimm- sowie aktives und passives Wahlrecht. VI Der Schriftverkehr mit dem ADAC-Präsidium und der ADAC-Zentrale muss ausschließlich über den ADAC-Weser-Ems geführt werden. 12 Rechnungsprüfer Zur Prüfung des Finanzgebarens werden zwei Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. 13 Satzungsänderungen I. Der Ortsclub übernimmt auf Verlangen des Gau Weser-Ems-Vorstandes in seine Satzung die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC festgelegten Mindesterfordernisse für die Satzungen der Ortsclubs in ihrer gültigen Fassung. Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein so gefasster Beschluss wird wirksam, wenn er vom zuständigen Gau-Weser- Ems-Vorstand sowie vom Präsidium des ADAC genehmigt ist. 14 Auflösung I. Die Auflösung des Ortsclubs kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen. I Im Falle einer Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren. 9

15 Vermögensverwendung Bei der Auflösung oder Aufhebung des Ortsclubs oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an die gemeinnützige ADAC Luftrettung GmbH, München zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben. 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Ortsclub-Mitglied ist 26441 Jever. 10