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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48995*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: AGEG Inhaber der ABE und Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48995*03 2 Die Firmenbezeichnung hat sich von AEZ Leichtmetallräder GmbH in Alcar Leichtmetallräder GmbH geändert. Die ABE-Nr. 48995 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2, Typ AGEG, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0077-12-WIRD/N3 vom 04.03.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 17 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.03.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 31.03.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0077-12-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.03.2015

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48995*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 15-TARR-0088 Seite: 1 von 4 G U T A C HTE N Z U R E R T E I L UN G E I NE S NA C HT R AG S Z U R A B E 4 8 9 9 5 366-0077-12-WIRD/N3 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 Art: Typ: 53721 Siegburg Sonderrad 8 J X 18 H2 AGEG Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mittenl och Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum AGEG6HA35571 PCD100 ET35 ohne 100/5 57,1 35 675 2114 05/12 AGEG6KP35571 PCD100 ET35 ohne 100/5 57,1 35 675 2114 05/12 AGEG8HA37571 PCD112 ET37 ohne 112/5 57,1 37 675 2114 05/12 AGEG8HA38571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 675 2114 05/12 AGEG8HA50571 PCD112 ET50 ohne 112/5 57,1 50 675 2114 05/12 AGEG8KP37571 PCD112 ET37 ohne 112/5 57,1 37 675 2114 05/12 AGEG8KP38571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 675 2114 05/12 AGEG8KP50571 PCD112 ET50 ohne 112/5 57,1 50 675 2114 05/12 AGEG8HA25666 PCD112 ET25 ohne 112/5 66,6 25 675 2114 05/12 AGEG8HA40666 PCD112 ET40 ohne 112/5 66,6 40 675 2114 05/12 AGEG8KP25666 PCD112 ET25 ohne 112/5 66,6 25 675 2114 05/12 AGEG8KP40666 PCD112 ET40 ohne 112/5 66,6 40 675 2114 05/12 I.1. Antragsteller Beschreibung der Sonderräder : Alcar Leichtmetallräder GmbH Hersteller Handelsmarke Art der Sonderräder Korrosionsschutz 53721 Siegburg : Alcar Leichtmetallräder GmbH : : 53721 Siegburg : AEZ Genua : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt : Mehrschicht-Einbrennlackierung

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 Masse des Rades I.2. siehe Anlage I.3. Radanschluß : ca. 11,6 kg Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung AGEG6HA35571: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : ALCAR Radtyp : -- : AGEG Radausführung : -- : PCD112 ET50 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Typzeichen : KBA 48995 : -- Einpreßtiefe : -- : ET50 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.b. 05.12 Herkunftsmerkmal : -- : MIG Gießereikennzeichnung : -- : HS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. II.1. Sonderradprüfung Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Seite: 2 von 4 Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht RP-004442-B0-144 12.12.2012 TÜV NORD

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 III. III.1. Anbau- und Verwendungsprüfung: Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Seite: 3 von 4 Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 3 AUDI AGEG6HA35571; 35 04.03.2015 liegt bei AGEG6KP35571 4 SEAT AGEG6HA35571; 35 04.03.2015 liegt bei AGEG6KP35571 1 SKODA AGEG6HA35571; AGEG6KP35571 35 04.03.2015 liegt bei

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 2 VOLKSWAGEN AGEG6HA35571; AGEG6KP35571 5 AUDI AGEG8HA37571; AGEG8KP37571 8 AUDI AGEG8HA38571; AGEG8KP38571 12 AUDI AGEG8HA50571; AGEG8KP50571 7 QUATTRO GmbH AGEG8HA38571; AGEG8KP38571 13 QUATTRO GmbH AGEG8HA50571; AGEG8KP50571 10 SEAT AGEG8HA38571; AGEG8KP38571 11 SEAT AGEG8HA50571; AGEG8KP50571 9 SKODA AGEG8HA38571; AGEG8KP38571 15 SKODA AGEG8HA50571; AGEG8KP50571 6 VOLKSWAGEN AGEG8HA38571; AGEG8KP38571 14 VOLKSWAGEN AGEG8HA50571; AGEG8KP50571 16 AUDI AGEG8HA25666; AGEG8KP25666 17 AUDI AGEG8HA40666; AGEG8KP40666 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Seite: 4 von 4 35 04.03.2015 liegt bei 37 04.03.2015 liegt bei 38 04.03.2015 liegt bei 50 04.03.2015 liegt bei 38 04.03.2015 liegt bei 50 04.03.2015 liegt bei 38 04.03.2015 liegt bei 50 04.03.2015 liegt bei 38 04.03.2015 liegt bei 50 04.03.2015 liegt bei 38 04.03.2015 liegt bei 50 04.03.2015 liegt bei 25 04.03.2015 liegt bei 40 04.03.2015 liegt bei Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.03.2015 KUB

ANLAGE: 12 AUDI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 Fahrzeughersteller Raddaten: : AUDI Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 4 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum AGEG8HA50571 PCD112 ET50 ohne 57,1 675 2114 05/12 AGEG8KP50571 PCD112 ET50 ohne 57,1 675 2114 05/12 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : AUDI : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8J; (Kugelbund Serie) : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8PA; 8P; 8V; 8J; 8PB; 4F; 4F1 : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET 8P e1*2001/116*0456*.. 75-118 215/40R18 89 51J Cabrio; Frontantrieb; 225/40R18 88W 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75-147 215/40R18 89Y 51J 12A; 51A; 71K; 721; 225/40R18 92 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 8V e1*2007/46*0607*.. 77-132 205/40R18 86W Sportback (4-türig); 77-135 215/40R18 89 2-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 8P e1*2001/116*0217*.. 66-85 215/40R18 85 5EG Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 66-110 215/40R18 89 Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 66-147 215/40R18 89Y 12A; 51A; 573; 71K; 225/40R18 88Y 5FE 721; 725; 73C; 74C; 66-195 225/40R18 92 77E

ANLAGE: 12 AUDI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO 4F e1*2001/116*0254*.., 89-140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89-257 245/40R18 51G Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: AUDI TT 8J e1*2001/116*0369*.. 250 225/45R18 51G; 52J bis e1*2001/116*0369*16; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7BN; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster 8J e1*2001/116*0369*.. 135-169 235/40R18 91 ab 245/40R18 93 e1*2001/116*0369*17; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

ANLAGE: 12 AUDI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 Seite: 3 von 4 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der

ANLAGE: 12 AUDI Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.03.2015 Seite: 4 von 4 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.