Die GAB Ansprechpartner für das Förderprogramm Alte Lasten Neue Energien

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Transkript:

Die GAB Ansprechpartner für das Förderprogramm Dr. Thilo Hauck Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Informationsveranstaltung für Kommunen in Niederbayern am 17.09.2012 in Landshut, Regierung von Niederbayern

Inhalt Inhalt Vortragsgliederung 1. GAB im Überblick 2. Das Förderprogramm 2

1. GAB im Überblick 3

Gesellschafter und Geschäftsbereiche der GAB GAB im Überblick Gesellschafter und Geschäftsbereiche der GAB Geschäftsbereich 1 Industriell-gewerbliche Altlasten Geschäftsbereich 2 Gemeindeeigene Hausmülldeponien Förderprogramm Alte Lasten Neue Energien Gesamtvolumen 70 Mio. Laufzeit 1989 2012 Basis: Konsortialvertrag Gesamtvolumen 100 Mio. Laufzeit 2006 2015 Basis: BayBodSchG Fördersumme 2 Mio. p.a. Laufzeit 2012 2014 Basis: Beleihung StMUG 4

GB 1: Zwischenbilanz Industriell-gewerbliche Altlasten Zwischenbilanz Seit 1989 wurden 203 Anträge eingereicht sowie geprüft und davon 81 Altlastensanierungen fachlich und finanziell unterstützt: 63 abgeschlossen 12 laufende Sanierungsprojekte 6 laufende Untersuchungsprojekte 81 Projekte übernommen Gesamtkosten davon Mittel der GAB rd. 67,0 Mio. Euro rd. 46,4 Mio. Euro (Stand: 31. Juli 2012) 5

GB 2: Zwischenbilanz Gemeindeeigene Hausmülldeponien Zwischenbilanz Seit Juli 2006 wurden 474 Anträge auf Maßnahmen bei 376 Deponien eingereicht, 385 Maßnahmen bei 292 Deponien bewilligt 173 Maßnahmen abgeschlossen 58 Anträge derzeit noch nicht vollständig bzw. in Bearbeitung 41 Anträge nicht förderfähig (Stand: 31. Juli 2012) förderfähige Gesamtkosten davon Zuschüsse/Beschluss 49,8 Mio. Euro 39,9 Mio. Euro 6

2. Das Förderprogramm: 7

Zweck der Förderung Förderprogramm Zweck der Förderung Errichtung von PVA auf Altlasten und Deponien Investitionsanreiz Planerische und bauliche Mehrkosten kompensieren (Gründung, Leitungen, Freihalten techn. Einrichtungen) Erhöhung der wirtschaftlichen Attraktivität Rückführung der vorgenutzten Flächen in den Wirtschaftskreislauf und damit Reduzierung der Flächeninanspruchnahme höherwertige Nutzung dieser Flächen 8

Gegenstand der Förderung Förderprogramm Gegenstand der Förderung Errichtung von PVA auf Altlasten und Deponien in Bayern Altlasten im Kataster nach Art. 3 BayBodSchG erfasst mindestens abgeschlossene OU nach BBodSchG keine Einschränkung oder Behinderung erforderlicher Maßnahmen nach BBodSchG Deponien abfallrechtlich genehmigte Deponie mit endgültiger Oberflächenabdichtung / -abdeckung keine Einschränkung oder Behinderung der Nachsorgemaßnahmen nach KrWG Anzeige bei Genehmigungsbehörde vor Antragstellung 9

Zuwendungsempfänger Förderprogramm Zuwendungsempfänger Betreiber der PVA Kommunale Körperschaften und deren Eigenbetriebe GmbH, GmbH & Co. KG (auch mit kommunaler Beteiligung) Eingetragene Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften, die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben 10

Art und Umfang der Förderung Förderprogramm Art und Umfang der Förderung Projektbezogen mit einem festen Betrag als Zuwendung Förderung in Höhe von 200,- Euro pro installiertem kw p Höhe der Förderung mindestens 20.000,- Euro und höchstens 200.000,- Euro Keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern Förderung als De-minimis - Beihilfe Zuwendung gilt als Subvention Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-K bzw. ANBest-P): Ausschreibung und Vergabe nach VOB/A bzw. VOL/A! 11

Verfahren Förderprogramm Verfahren Bewilligungsstelle ist die GAB Umsetzung des Förderprogramms in vollem Umfang Beratung der Träger und Begleitung der Projekte Förderanträge mit Formular Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung von Photovoltaikanlagen aus dem Programm stellen Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage der GAB Zuwendungsbescheid stellt Zuwendung zunächst in Aussicht mit Zusage, dass nach Verwirklichung und Prüfung der Verwendung die Zuwendung geleistet wird 12

Verfahren Förderprogramm Verfahren Öffentliches Vergaberecht (VOB/A und VOL/A) beachten! Beginn der Maßnahme (Beauftragung) grundsätzlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids Beginn des Vorhabens spätestens 6 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids Verwendung der Zuwendung ist mittels Verwendungsbestätigung nachzuweisen Auszahlung nach Prüfung der Verwendungsbestätigung Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden für 20 Jahre, bei kürzerer Nutzung ermäßigt sich die Zuwendung je fehlendem vollen Jahr um 5 v.h. 13

Viel Erfolg bei der Realisierung Ihrer Ökoenergie-Projekte! Für allgemeine Fragen zur Vorgehensweise bei Ihren Photovoltaik-Projekten und für Rückfragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne frühzeitig an uns! Innere Wiener Straße 11 a/i 81667 München Tel. 089 44 77 85-0 www.altlasten-bayern.de gab@altlasten-bayern.de Fax 089 44 77 85-22 Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh