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Transkript:

BEILAGE zum Mitteilungsblatt Stück 9a 2003/2004 S T U D I E N P L A N für den UNIVERSITÄTSLEHRGANG FÜR TOURISMUSMANAGEMENT an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Studiendauer und Studiengliederung 1 a) Der Universitätslehrgang für Tourismusmanagement an der Universität Klagenfurt erstreckt sich über 4 Semester und umfasst insgesamt 47 Semesterstunden. b) Der Tourismuslehrgang umfasst 2 Module zu je 2 Semestern. Das 1. Modul (1. Studienjahr) Marketing und Verkauf im Tourismus umfasst 2n. Das 2. Modul (2. Studienjahr) Tourismusmanagement umfasst 26 Semesterstunden. Es ist möglich nach jedem erfolgreich abgeschlossenem Modul ein Universitätszeugnis zu erhalten. Für die Führung der Bezeichnung Akademischer Tourismusmanager bzw. Akademische Tourismusmanagerin sind der erfolgreiche Abschluss beider Module und einer praxisorientierten Projektarbeit erforderlich. c) Im ersten Modul Marketing und Verkauf im Tourismus werden die allgemeinen Grundlagen von strategischem Management und Marketing im Tourismus sowie die Techniken des Operativen Marketings und des Destinationsmanagements vermittelt. d) Im zweiten Modul Tourismusmanagement werden die Grundlagen von Organisation und Personalmanagement im Tourismus vermittelt. Modul 2 dient darüber hinaus der Vermittlung von Kenntnissen und Techniken der Geschäfts- und Investitionsplanung sowie des Controllings in Hotellerie und Gastronomie. e) Im zweiten Studienjahr ist in Form einer Projektarbeit das erworbene Wissen an Hand eines konkreten Falles praktisch aufzuarbeiten. Durch diese selbstständige Bearbeitung eines Themas aus einem dem Universitätslehrgang zugehörigen Fach hat der Kandidat unter sinngemäßer Anwendung des 61 und UniStG den Erfolg der wissenschaftlichen Berufsfortbildung darzutun. Die Projektarbeit ist in einem Abschlussseminar aufzuarbeiten. Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 1

f) Den Teilnehmern des Lehrgangs wird dringend empfohlen, bei noch mangelnden Fremdsprachkenntnissen vom umfangreichen universitären bzw. außeruniversitären Fortbildungsangebot Gebrauch zu machen. Besonders empfohlen werden Sprachkenntnisse in den Bereichen Englisch, Italienisch und Slowenisch. 2 Modul 1: Marketing und Verkauf im Tourismus Im ersten Modul Marketing und Verkauf im Tourismus (1. Studienjahr) des Tourismuslehrganges sind folgende Pflichtlehrveranstaltungen zu besuchen: Strategisches Management und Marketing im Tourismus (14 ECTS-Punkte) a) Grundlagen erfolgreichen Tourismusmanagements und - marketings 2 Semesterstunden b) Gästeverhalten und Marktforschung c) Verkaufstraining d) Marketingstrategie und Angebotspolitik 2 Semesterstunden e) Praktikergespräche/Fallstudien Operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie (14 ECTS-Punkte) a) Operatives Marketing im Tourismus b) Werbung, PR und Verkaufsförderung 2 Semesterstunden c) Neue Medien im Tourismus d) Grundlagen des Qualitätsmanagements e) Gästebindungsmanagement f) Praktikergespräche/Fallstudien Überbetriebliches Tourismusmanagement und marketing/destinationsmanagement (14 ECTS-Punkte) a) Destinationsmanagement inkl. gesetzlicher Grundlagen 2 Semesterstunden b) Markenpolitik im regionalen Tourismus c) Special Interest Groups und Customer Relationship Management d) Touristische Kooperationen/Kooperationsmanagement d) Managementfragen der Reiseveranstalter e) Praktikergespräche/Fallstudien Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 2

3 Modul 2: Tourismusmanagement Im zweiten Modul Tourismusmanagement (2. Studienjahr) sind folgende Pflichtlehrveranstaltungen zu besuchen: Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie (14 ECTS-Punkte) a) Grundlagen der Organisation und Führung b) Führungstechniken und Motivation c) Personalbedarfsplanung und Mitarbeitereinsatz in Hotellerie und Gastronomie d) Personalwirtschaft (inkl. Arbeitsrecht und Lohnverrechnung) e) Personalbeurteilung und Personalentwicklung f) Mitarbeiterorientierte Managementmethoden g) Praktikergespräche/Fallstudien Controlling in Hotellerie und Gastronomie (14 ECTS-Punkte) a) Das Controlling-Konzept b) Bilanz und Bilanzpolitik c) Kostenrechnung und Preispolitik d) Food & Beverage Management 2 Semesterstunden d) Beherbergungsmanagement e) Seminar: Präsentation der Projektarbeiten Investition und Finanzierung (16 ECTS-Punkte) a) Feasibility Studies und Standortanalysen b) Investitionsplanung, -abwicklung und -kontrolle 2 Semesterstunden c) Finanzierung und Förderung d) Betriebsübergabe und übernahme f) Sanierung und Restrukturierung g) Seminar: Präsentation der Projektarbeiten h) Exkursion Abs. 4 Projektstudium (26 ECTS-Punkte) Ausarbeitung der Projektarbeiten (8 ECTS-Punkte) 4 Semesterstunden Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 3

Projektarbeit 4 Die Studierenden des Tourismuslehrganges sind verpflichtet, im Rahmen einer Projektarbeit das durch den Tourismuslehrgang vermittelte theoretische Wissen an Hand eines konkreten Falles praktisch aufzuarbeiten. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema der Projektarbeit im Rahmen der Prüfungsfächer der kommissionellen Gesamtprüfung vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen. Das Thema der Projektarbeit bedarf der Zustimmung durch den betreuenden Universitätslehrer. Die Projektarbeit ist grundsätzlich als Hausarbeit unter Anleitung eines Universitätslehrers des Tourismuslehrganges durchzuführen. Über die Projektarbeit ist ein schriftlicher Bericht zur Dokumentation von Inhalt und Ergebnissen abzufassen. 5 Prüfungsordnung Gemäß 52 UniStG sind im Rahmen des Tourismuslehrganges aus folgenden Fächern Prüfungen abzulegen: Prüfungen des ersten Studienjahres (Modul 1: Marketing und Verkauf) sind: a) Strategisches Management und Marketing im Tourismus b) Operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie c) Überbetriebliches Tourismusmanagement und marketing/ Destinationsmanagement Prüfungen des zweiten Studienjahres (Modul 2: Tourismusmanagement) sind: a) Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie b) Controlling in Hotellerie und Gastronomie c) Investition und Finanzierung Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 4

Die Prüfungen sind im Sinne des 52 und 55 UniStG als Einzelprüfungen in schriftlicher Form abzulegen. Die konkrete Ausgestaltung der Prüfungen obliegt der Lehrgangsleitung. Abs. 4 Prüfungen werden von den Vortragenden der Lehrveranstaltungen über das betreffende Prüfungsfach abgenommen. Abs. 5 Über die Anerkennung von Prüfungen aus vorangegangenen Universitätslehrgängen für Tourismus entscheidet die wissenschaftliche Leitung im Sinne des 59 UniStG. 6 Der Universitätslehrgang für Tourismusmanagement endet mit einer kommissionellen Gesamtprüfung. Die Zulassung zur kommissionellen Gesamtprüfung ist von der positiven Bewertung der im ersten und zweiten Modul/Studienjahr vorgesehenen Prüfungen gemäß 5 und der positiven Beurteilung der Projektarbeit abhängig. Prüfungsfächer der kommissionellen Gesamtprüfung sind: 1. Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: a) Strategisches Management und Marketing im Tourismus oder b) Operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie 2. Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: a) Überbetriebliches Tourismusmanagement und marketing/ Destinationsmanagement oder b) Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie 3. Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: a) Controlling in Hotellerie und Gastronomie oder b) Investition und Finanzierung Abs. 4 Das Fach, dem die Projektarbeit zuzuordnen ist, ist jedenfalls als Prüfungsfach gemäß zu wählen. Abs. 5 Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 5

Die kommissionelle Gesamtprüfung wird unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des 49 und des 56 des UniStG vor einem Prüfungssenat mündlich abgelegt. 7 Der Erfolg der Prüfungen gemäß 5 ist unter Anwendung des 45 des UniStG zu beurteilen (fünfteilige Notenskala). Für die Abschlußprüfung ist gemäß 45 des UniStG eine Gesamtnote auszusprechen. Auf die Wiederholung der Prüfungen gemäß 5 und der kommissionellen Gesamtprüfung finden die Bestimmungen des 58 UniStG sinngemäße Anwendung. Abs. 4 Über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module wird von den zuständigen akademischen Behörden ein Zeugnis ausgestellt, indem sämtliche Beurteilungen der einzelnen Fächer der Lehrveranstaltungen ausgewiesen werden. Verleihung einer Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen 8 Nach erfolgreicher Absolvierung aller Prüfungen des Lehrgangs und der erfolgreichen Fertigstellung der Projektarbeit wird an die Absolventen des Universitätslehrganges für Tourismusmanagement gemäß 23 UniStG die Bezeichnung "Akademische(r) Tourismusmanager(in)" (Certified Tourism Manager) verliehen. Studienplan (10/2003) - Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 6

S A T Z U N G des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR TOURISMUSMANAGEMENT an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Unter Berücksichtigung Art. 1 - Errichtung ' ' ' ' ' der hohen Bedeutung des Tourismus für die österreichische, insbesondere die Kärntner Wirtschaft, der Wichtigkeit einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung für die Tourismuswirtschaft insbesondere im Raum Kärnten, der beabsichtigten Öffnung der Universität über den Kreis der Teilnehmer ordentlicher Studienrichtungen hinaus, der bildungspolitischen Bedeutung von Kurzstudien sowie des Fort- und Weiterbildungsangebotes universitärer Einrichtungen und des Angebots einer Trägerschaft von seiten des Landes Kärnten und der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten wird an der Universität Klagenfurt als Fortführung des seit dem Sommersemester 1993 bestehenden Universitätslehrganges zur Ausbildung von Tourismuskaufleuten ab dem Studienjahr 2003/2004 der Universitätslehrgang für Tourismusmanagement gemäß 23 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. I Nr. 48/1997 in der derzeit geltenden Fassung eingerichtet. Art. 2 - Zielsetzung des Universitätslehrganges Im Sinne der Bestimmungen des 4 Z 17 und den Bestimmungen des 23 des UniStG, wonach Universitätslehrgänge der Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten dienen, liegt der besondere Unterrichtszweck dieses Universitätslehrganges in der Vermittlung jenes Managementwissens, dass man zur Führung von Hotels und Restaurants, von Betrieben des Reisebürogewerbes sowie von überbetrieblichen und überregionalen, touristischen Einrichtungen benötigt. Darüber hinaus soll das betriebswirtschaftliche Grundwissen der LehrgangsteilnehmerInnen geschult und den Satzung (10/2003) Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 1

TeilnehmerInnen ein Einblick in aktuelle tourismuswirtschaftliche Zusammenhänge geboten werden. Der Schwerpunkt des Lehrganges liegt in der Vermittlung praktischer Kenntnisse aus dem Bereich des Tourismusmanagements. Art. 3 - Lehrgangsdauer Der Universitätslehrgang dauert 4 Semester. Innerhalb dieser 4 Semester sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 47 Semesterstunden (705 Unterrichtseinheiten) zu besuchen. Die zeitliche Abhaltung der Lehrveranstaltungen hat in sinngemäßer Anwendung des 7 und Abs. 4 UniStG, die Besuchsmöglichkeiten von berufstätigen Teilnehmern zu berücksichtigen (Abendveranstaltungen, Blockkurse). Art. 4 Voraussetzungen für die Zulassung Entsprechend den Ausbildungszielen des Universitätslehrgangs wendet sich dieser an Personen, die sich derzeit oder zukünftig mit Fragen des Tourismusmanagements auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene beschäftigen. Die Teilnehmer sollen über eine entsprechende einschlägige Grundausbildung in einem Tourismusberuf und über Praxiserfahrung verfügen. In begründeten Fällen können aber auch Absolventen und Hörer einer Universität sowie Maturanten mit einschlägiger Fachpraxis aufgenommen werden. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die wissenschaftliche Leitung. Die Teilnahme am Universitätslehrgang ist des weiteren von der Einzahlung des Teilnehmerbetrages sowie der sonstigen gemäß Hochschultaxengesetz und Hochschülerschaftsgesetz zu entrichtenden Gebühren und Beiträge abhängig. Art. 5 - Lehrveranstaltungen (1) Im ersten Studienjahr sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 2n aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern, die in Form von Blocklehrveranstaltungen über zwei Semester angeboten werden, zu besuchen: Z 1. Strategisches Management und Marketing im Tourismus 7 Semesterstunden Z 2. Operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie 7 Semesterstunden Z 3. Überbetriebliches Tourismusmanagement und 7 Semesterstunden Marketing/Destinationsmanagement (2) Im zweiten Studienjahr sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 Semesterstunden aus folgenden Pflicht- und Wahlfächern, die in Form von Blocklehrveranstaltungen über zwei Semester angeboten werden, zu besuchen: Satzung (10/2003) Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 2

Z 1. Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie Z 2. Controlling in Hotellerie und Gastronomie Z 3. Investition und Finanzierung Z 4. Projektstudium 7 Semesterstunden 7 Semesterstunden 8 Semesterstunden 4 Semesterstunden Art. 6 - Praxis Gemäß 9 UniStG ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten des Studierenden, soweit nicht eine einschlägige tourismusrelevante Berufspraxis von mindestens drei Jahren vor Anmeldung nachgewiesen werden kann, nach dem ersten Jahr eine facheinschlägige Praxis von mindestens 12 Wochen zu absolvieren. Art. 7 - Schriftliche Abschlussarbeit (Projektarbeit) Am Ende des vierten Semesters ist von den LehrgangsteilnehmerInnen eine schriftliche Abschlussarbeit vorzulegen, die eine praxisorientierte Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu beinhalten hat (Projektarbeit). Diese Abschlussarbeit kann in Anlehnung an 61 UniStG nach Zustimmung der Lehrgangsleitung durch mehrere Studierende gemeinsam bearbeitet werden, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Art. 8 - Prüfungsordnung Über die Pflichtfächer gemäß Art. 5 Z 1-3 und Z 5-7 ist jeweils eine Fachprüfung in schriftlicher Form abzulegen. Am Ende des Lehrganges ist eine mündliche kommissionelle Gesamtprüfung aus folgenden Pflichtfächern abzulegen: 1.) Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: Strategisches Management und Marketing im Tourismus oder operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie 2.) Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: Überbetriebliches Tourismusmanagement und marketing/ Destinationsmanagement oder Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie. 3.) Nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin: Operatives Management und Controlling in Hotellerie und Gastronomie oder Investition und Finanzierung Satzung (10/2003) Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 3

Voraussetzung zum Antritt zur kommissionellen Gesamtprüfung ist die positive Absolvierung der schriftlichen Fachprüfungen aus allen Pflichtfächern, sowie die positive Beurteilung der Projektarbeit. Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs wird durch ein von den zuständigen akademischen Behörden ausgestelltes Abschlusszeugnis bestätigt. Art. 9 - Lehrgangsträger und Lehrgangsleitung Der Träger des Lehrgangs ist die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Klagenfurt in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten und der Wirtschaftskammer Kärnten. Die wissenschaftliche Leitung wird vom Dekan gemäß 3a UOG bestellt. Die Tätigkeiten der Lehrgangsleitung werden durch ein in Zusammenarbeit mit dem finanziellen Träger des Lehrgangs einzurichtendes Lehrgangsbüro administrativ unterstützt. Die Kosten des Universitätslehrganges werden, soweit sie nicht durch die Einhebung von Teilnehmerbeiträgen und Prüfungsgebühren abzudecken sind, auf der Basis einer jährlichen, von der Lehrgangsleitung zu erstellenden Budgetvorausschau und eines Rechnungsberichts durch das Land Kärnten und die Wirtschaftkammer Kärnten getragen. Art. 10 - Vortragende Die Vortragenden der gemäß Studienplan vorgesehenen Fächer üben ihre Tätigkeit aufgrund der Entscheidung des/der Studiendekans/in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik aus. Der Lehrgangsleitung obliegt es, dem/der Studiendekan/in entsprechende Vorschläge aus dem Kreis der UniversitätslehrerInnen, sonstiger auf dem Gebiet des Tourismusmanagements wissenschaftlich Tätiger oder als hervorragend bekannter beruflichpraktisch tätiger Personen des In- und Auslandes zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Art. 11 - Lehrgangstaxen Das Fakultätskollegium der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik setzt auf Vorschlag der Lehrgangsleitung unter Bezugnahme einer Budgetvorschau zu Beginn des Studienjahres gemäß 5 Hochschultaxengesetz eine Lehrgangsgebühr fest. Auf die allgemeinen Kostensteigerungen ist Rücksicht zu nehmen. Es liegt in der Kompetenz der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik die Prüfungstaxen festzulegen. Satzung (10/2003) Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 4

Art. 12 - Bezeichnung der AbsolventInnen Bei positiver Absolvierung gemäß 26 UniStG wird die Bezeichnung Akademische(r) Tourismusmanager(in) verliehen. Art. 13 Europäisches System (ECTS-Anrechnungen) Gemäß 23 UniStG sind den einzelnen Fächern, der Projektarbeit sowie nach positiver Absolvierung der Fachprüfungen folgende ECTS (European Credit Transfer System) - Anrechnungspunkte zuzuordnen: Projektstudium (inkl. Projektarbeit): Aufarbeitung der Projektarbeit: 26 ECTS-Anrechnungspunkte 8 ECTS-Anrechnungspunkte Block 1: Strategisches Management und Marketing im Tourismus 14 ECTS-Anrechnungspunkte Block 2: Operatives Marketing in Hotellerie und Gastronomie 14 ECTS-Anrechnungspunkte Block 3: Überbetriebliches Tourismusmanagement und marketing/ Destinations- management 14 ECTS-Anrechnungspunkte Block 4: Organisation und Personalmanagement in Hotellerie und Gastronomie Block 5: Controlling in Hotellerie und Gastronomie Block 6: Investition und Finanzierung Gesamt 14 ECTS-Anrechnungspunkte 14 ECTS-Anrechnungspunkte 16 ECTS-Anrechnungspunkte 120 ECTS-Anrechnungspunkte Art. 14 In-Kraft-Treten Die vorliegende Satzung tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. Satzung (10/2003) Universitätslehrgang für Tourismusmanagement 5