Lehrordnung des Rheinhessischen Tischtennis-Verband

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Lehrordnung des Rheinhessischen Tischtennis-Verband Seite 1. Allgemeines 12-2 2. Organisation 12-2 3. Trainerausbildung 12-3 3.1. Ausbildungsstrukturen 12-3 3.2. Ausbildungslehrgänge 12-4 3.2.1. Trainer/in D Ausbildung (Zertifizierungsebene) 3.2.2. Kindertrainer Ausbildung (Zertifizierungsebene) 3.2.3. Assistenztrainer Ausbildung (Zertifizierungsebene) 3.2.4. Trainer/in C Ausbildung (1. Lizenzstufe) 3.2.4.1 Kursbeschreibung 3.2.4.2 Lernerfolgskontrolle Trainer C Ausbildung 3.2.5. Trainer B - Leistungssport (2. Lizenzstufe) 3.2.5.1 Kursbeschreibung 3.2.4.2 Lernerfolgskontrolle Trainer B Ausbildung 3.2.6. Übungsleiter B Sport in der Prävention (2. Lizenzstufe) 3.2.6.1 Kursbeschreibung 3.2.6.2 Lernerfolgskontrolle Übungsleiter B - Ausbildung 4. Trainerfortbildung 12-13 4.1. Allgemeines 4.2. Lizenzverlängerung 4.3. Anerkennung sonstiger Fortbildungsmaßnahmen 4.4. Teilnehmerzahl bei Fortbildungen 4.5. Fortbildungsgebühren 5. Ausbildungsordnung 12-14 5.1. Erstellung von Ausbildungskonzeptionen 5.2. Referenten 5.3. Lehrgangsgebühren 5.4. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge 5.5. Lizenzentzug 5.6. Wiedererlangung bereits abgelaufener Lizenzen 5.7. Lizenzvergabe / Lizenzverlust 1

Lehrordnung 1. Allgemeines 1.1 Zweck der Lehrordnung Zweck der Lehrordnung des RTTV ist es, die Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Tischtennis Bundes (DTTB), des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) und des Sportbundes Rheinhessen (SBRhh), im Verbandsgebiet des RTTV umzusetzen und anlehnend an diese Bestimmungen Aus- und Fortbildungskonzepte für den Verbandsbereich des RTTV zu entwickeln. 1.2. Lehrausschuss Für die Umsetzung der Aus- und Fortbildungsangebote der Trainer/innen ist der Lehrausschuss zuständig. Seine Zusammensetzung ergibt sich aus 12 Nr. 5 Abs. 1 der Satzung. Er ist insbesondere zuständig für: a) die Erstellung und Fortschreibung der Aus- und Fortbildungsrichtlinien des RTTV in Anlehnung an die Rahmenrichtlinien des DTTB b) die Erstellung des jährlichen Lehrgangsangebotes des RTTV c) die Planung und Durchführung der Aus- und Fortbildungslehrgänge für die verschiedenen Lizenzstufen (mit Ausnahme der A-Trainer) d) die Entwicklung und Fortschreibung der Lehrgangsunterlagen des RTTV e) die Bearbeitung von Änderungen der Lehrordnung des RTTV 2. Organisation 2.1. Einberufung Lehrausschuss Der Lehrausschuss wird vom Lehrreferenten bei Bedarf einberufen. 2.2. Der Lehrreferent ist insbesondere zuständig für: a) Einberufung des Lehrausschusses b) Aufstellung und Einhaltung des Lehretat c) Organisation der Aus- und Fortbildungslehrgänge d) Gestaltung des jährlichen Lehrgangsplans e) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (DTTB, SBRhh, usw.) f) Anschaffung und Unterhalt der notwendigen Lehrgangsmaterialien 2.3. Die Beisitzer sind insbesondere zuständig für: a) Mitarbeit bei der Konzeption der Aus- und Fortbildungsrichtlinien b) Mitarbeit bei der Konzeption des Lehrgangsplans c) Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen 2

3. Trainerausbildung 3.1. Ausbildungsstrukturen B-Trainer Leistungssport mindestens 60 LE Übungsleiter B Prävention 48 LE Modul C + Leistungssport 22 LE / 2 Tage Modul C + Gesundheit 22 LE / 2 Tage C-Trainer mindestens 120 LE Gesamtausbildung (inkl. D-Trainer und Kindertrainer) Kindertrainer 18-20 LE / 2 Tage keine Prüfung D-Trainer 18-20 LE / 2 Tage keine Prüfung Assistenztrainer 18-20 LE / 2 Tage keine Prüfung 3

3.2. Ausbildungslehrgänge Stand: 26.11.2016 3.2.1. Trainer/in D Ausbildung (Zertifizierungsebene) Diese Ausbildung richtet sich an im Verein tätige nicht lizenzierte Betreuer, denen der Umfang der C- Trainer Ausbildung zu groß ist oder an interessierte Personen, die in einem Art Schnupperkurs einmal Einblick in das Trainergeschäft erhalten möchten. Die Ausbildung wird als praxisorientierter Wochenendkurs durchgeführt und vermittelt die wichtigsten Bausteine des Vereinstrainings in stark komprimierter Form. Im Unterschied zur C-Lizenz berechtigt diese Lizenz nicht zu Vereinszuschüssen seitens des Sportbundes! Als Grundlage der Trainerausbildung ist sie gleichzeitig das erste Modul der C-Trainer Ausbildung und damit Voraussetzung zur Teilnahme an einer C-Trainer-Ausbildung Ausbildungsinhalte Tischtennisspezifisch: - Aufbau einer Trainingseinheit - Schlagtechnik/Fehlerkorrektur - Spiel-und Wettkampfformen - Grundlagen der Methodik - Balleimertraining - Übungsauswahl - Beinarbeitstechniken Sportartübergreifend: Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Prüfung Lizenz Fortbildung - Aufwärmen - Koordinationstraining - Ein Wochenende, 18-20 Lerneinheiten á 45 Minuten - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen - Ausbildung frühestens nach Vollendung des 16.Lebensjahres - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 20 Personen - es erfolgt keine Abschlussprüfung - die Teilnehmer erhalten die D-Lizenz des DTTB - die Lizenz ist bundesweit gültig und zeitlich nicht begrenzt - die Lizenz wird vom Sportbund nicht bezuschusst - Fortbildungen sind nicht erforderlich aber durchaus wünschenswert 4

3.2.2. Kindertrainer Ausbildung (Zertifizierungsebene) Stand: 26.11.2016 Kinder sind die Zukunft jeder Sportart: für die Vereine sind sie der hoffnungsvolle Nachwuchs, im Spitzensport die Leistungsträger der kommenden Generationen. Kinder müssen für den Sport gewonnen, durch gutes Training motiviert und langfristig an den Verein gebunden werden. Ein Tischtennistrainer muss heute speziell für das Training mit Kindern sensibilisiert und ausgebildet werden. Für Kinder gelten dabei spezielle Regeln der Kommunikation, der Pädagogik und des Lernens. Ein modernes Kindertraining motiviert, macht Spaß und vermittelt die sportartspezifischen Inhalte. Der Trainer ist dabei Lehrer, Freund, sportlicher Berater und Seelentröster zugleich. Jede Menge Aufgaben, für die er gewappnet sein muss. Die Kindertrainer-Lizenz ist ein Baustein, der Trainer fit for kids machen soll. Wissen und Anregungen sollen dem Trainer mit auf den Weg gegeben und das Bewusstsein für die speziellen Belange des Kindertrainings geschärft werden. Die Umsetzung in die Praxis ist dabei der wichtigste Aspekt. Diese Ausbildung richtet sich sowohl an angehende C-Trainer ( diese Ausbildung ist ein Modul der C-Trainer-Ausbildung und Voraussetzung für die Ausstellung der C-Lizenz), wie auch an nicht lizenzierte Vereinsbetreuer, D-Trainer und alle Interessierte, die schwerpunktmäßig mit dem Bereich des Kinder- und Anfängertrainings zu tun haben. Ausbildungsinhalte Tischtennisspezifisch: - Aufbau einer Trainingseinheit im Anfängerbereich - Methodische Übungsreihen zum Erlernen von Schlagtechniken - Anfängermethodik - Alternative Spiel- und Wettkampfformen - Möglichkeiten der Talentgewinnung und bindung / Aufbau einer Kindertrainingsgruppe Sportartübergreifend: Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Prüfung Lizenz Fortbildung - Schulung der koordinativen Fähigkeiten - Kleine Spiele - sportpädagogische Aspekte ( Kommunikation, Interaktion Trainer-Spieler, Motivation ) - Ein Wochenende, 18-20 Lerneinheiten á 45 Minuten - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen - Ausbildung frühestens nach Vollendung des 16.Lebensjahres - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 16 Personen - es erfolgt keine Abschlussprüfung - die Teilnehmer erhalten die Kindertrainer-Lizenz des DTTB - die Lizenz ist bundesweit gültig und zeitlich nicht begrenzt - die Lizenz wird vom Sportbund nicht bezuschusst - Fortbildungen sind nicht erforderlich aber durchaus wünschenswert 5

3.2.3. Assistenztrainer Ausbildung (Zertifizierungsebene) Um für unsere Vereinstrainer Unterstützung für ihre Übungsstunden zu gewinnen bieten der TTVR/RTTV die Ausbildung zum Assistenztrainer an. Die Assistenz-Ausbildung richtet sich an jüngere Spieler zwischen 12 und 15 Jahren, die in der Trainings- und Vereinsarbeit mithelfen wollen, aber für eine D-Trainer- oder Kindertrainer Ausbildung noch zu jung sind. Ziel der Ausbildung ist es, jüngere Spieler dafür zu gewinnen und zu befähigen, sich aktiv in die Trainings- und Vereinsarbeit einzubringen und teilweise Verantwortung zu übernehmen. In dieser Ausbildung erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Trainingsgestaltung im Tischtennis. Sie lernen verschiedene Elemente der Trainingspraxis kennen wie z.b. Spiel- und Wettkampfformen, Balleimerzuspiel, Grundlagen der TT-Technik oder Kleine Spiele und Koordinationsschulung. Mit dem Erlernten sollen die Kinder im Anschluss ihren Vereinstrainer oder Betreuer bei der Arbeit in der Halle unterstützen, als Balleimertrainer, durch Übernahme von kleinen Gruppenteilen innerhalb des Trainings oder durch neue Ideen für Spiel- und Wettkampfformen, Kleinen Spielen oder bei der Gestaltung eines attraktiven koordinativen Aufwärmens. Mit dieser Ausbildung wird allen Vereinen die Möglichkeit gegeben, für ihre oft auf sich allein gestellten Übungsleiter Unterstützung zu gewinnen und damit die Vereinsarbeit zu verbessern und die Trainingsstunden attraktiver und effektiver zu gestalten. Auch können so bereits junge Spieler früh für die Trainerarbeit gewonnen werden und sich dann vielleicht später durch weitere Ausbildungen bis zum Erwerb der C-Lizenz qualifizieren. Ausbildungsinhalte Tischtennisspezifisch: Technik, Balleimer, Fehlerkorrektur Taktik, Coaching Aufbau/Inhalt eines Training, Übungsbeispiele Wettkampfformen Sportartübergreifend: - Aufwärmen, Kleien Spiele, Schnelligkeit - Koordinationstraining - Pädagogische Aspekte; Rechtsfragen Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Prüfung Lizenz Fortbildung - Ein Wochenende, 18-20 Lerneinheiten á 45 Minuten - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen - Ausbildung für 12-15jährige - Ausbildung nur mit Zustimmung des Vereins - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 20 Personen - es erfolgt keine Abschlussprüfung - die Teilnehmer erhalten die Assistenztrainerlizenz des TTVR/RTTV - die Lizenz ist innerhalb des TTVR/RTTV unbegrenzt gültig - die Lizenz wird vom Sportbund nicht bezuschusst - Fortbildungen sind nicht erforderlich aber durchaus wünschenswert 6

3.2.4. Trainer C Ausbildung (1. Lizenzstufe) 3.2.4.1 Kursbeschreibung Die C-Lizenz-Ausbildung soll die Teilnehmer dazu befähigen, ein breitensportorientiertes als auch wettkampforientiertes Vereinstraining zu strukturieren und durchzuführen. Ausbildungsinhalte Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Lizenzantrag/Anmeldung Erste-Hilfe Nachweis Lizenz - Technik/Bewegungskorrektur - Trainingsplanung - Taktik/Wettkampf - Anfängermethodik - Organisation/Führung/Sozialkompetenz - Konditionstraining/Sportmedizin - Aufwärmen/Koordinationstraining - Spiel- und Wettkampfformen - Balleimertraining - Regelkunde - Coaching - Lernerfolgskontrollen - Gesamtausbildung mindestens 120 LE ( inkl. D-Trainer- Modul und Kindertrainermodul) - Die Ausbildung wird in modularer Form und/oder in Form von Kompaktkursen durchgeführt - Der Hauptteil der C-Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren durchgeführt werden - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen - Ausbildung frühestens nach Vollendung des 16.Lebensjahres - Sportpraktische Erfahrung - Sportpraktische Teilnahme am Lehrgang muss gewährleistet sein - Die D-Trainer Ausbildung muss vor Beginn der weiteren Ausbildung absolviert sein, darf aber maximal 4 Jahre zurück liegen. - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 20 Personen - Die Anmeldung erfolgt an die Geschäftsstelle des RTTV oder TTVR - Dem Lizenzantrag sind 2 Passbilder und der aktuelle Ehrenkodex des LSB beizufügen Der Nachweis einer 16-stündigen Erste-Hilfe Ausbildung (max.2 Jahre alt ) ist bis Ausbildungsende vorzulegen Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle und der Einreichung aller Unterlagen die C- 7

Lizenzgültigkeit Lizenzverlängerung Stand: 26.11.2016 Trainerlizenz Tischtennis. Die Lizenz wird frühestens nach Vollendung des 18.Lebensjahres durch den RTTV / TTVR ausgestellt. - die Lizenz ist im Bereich des DTTB und DOSB gültig - die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre ab Lizenzausstellung - eine gültige Lizenz ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Sportbünde - Zur Verlängerung der Lizenz um weitere 4 Jahre müssen während des Gültigkeitszeitraums Fortbildungsmaßnahmen/- veranstaltungen im Umfang von mindesten 15 LE besucht werden. 3.2.4.2 Lernerfolgkontrolle Trainer C Ausbildung Information zur Prüfung Zulassung zur Prüfung Prüfungsteile Wertung der Prüfungsteile Wertung der Gesamtprüfung Die Prüfungsmodalitäten müssen den Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung bekannt gemacht werden. A) Zur Prüfung wird nur zugelassen wer 1. aktiv und vollständig am Gesamtlehrgang teilgenommen hat. 2. die im Laufe der Ausbildung gestellten schriftlichen Übungsaufgaben regelmäßig bearbeitet und mindestens 60% der möglichen Gesamtpunktzahl aller Übungsaufgaben erreicht hat a. Balleimer b. Technikdemonstration c. Fragekatalog d. Durchführung Lehrprobe e. schriftliche Ausarbeitung einer Trainingseinheit nach Themenvorgabe 1. Die Note der Planung und Durchführung einer Trainingseinheit setzt sich aus der schriftlichen Ausarbeitung ( 30% ), der praktischen Durchführung ( 45% ) und dem Prüfungsgespräch ( 25% ) zusammen. 2. Die Note der Balleimerprüfung setzt sich zu 40% aus der Bewertung der geforderten Einspieltechniken, zu 30% aus dem Bereich Fehlerkorrektur, Trainerverhalten und zu 30% aus der Demonstration der Schlag- und Beinarbeitstechniken zusammen. 3. Die Endnote der schriftlicher Klausur setzt sich zu 65% aus der Note der Klausur sowie zu 35% aus der Note der Übungsaufgaben zusammen. Die 5 Prüfungsteile werden benotet, die Gesamtprüfung wird als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Jeder der 5 Prüfungsteile muss mit mindestens ausreichend als Endnote bewertet sein, um die Prüfung als bestanden anzuerkennen. Mangelhaft oder ungenügend bewertete Prüfungsteile müssen vollständig wiederholt werden. Wird innerhalb eines Prüfungsteils ein einzelner Bestandteil ( wie z.b. die schriftliche Ausarbeitung beim Teil Planung und 8

Wiederholung der Prüfung Stand: 26.11.2016 Durchführung einer Trainingseinheit oder die Fehlerkorrektur bei der Balleimerprüfung ) mit ungenügend bewertet, so ist der gesamte Prüfungsteil zu wiederholen. Jeder Prüfungsteil kann 1x wiederholt werden, wobei die Wiederholung der schriftlichen Klausur in besonderen Ausnahmefällen auch in mündlicher Form erfolgen kann. Über solche Ausnahmen entscheidet der Lehrausschuss. Werden Prüfungsteile oder die Gesamtprüfung auch nach der Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so sind Ausbildungsabschnitte nach Vorgabe des Ausschuss für Aus- und Fortbildung zu wiederholen, um erneut zur Prüfung zugelassen zu werden. Im Falle eines erneuten Nichtbestehens der Prüfung entscheidet der Ausschuss für Aus- und Fortbildung über die weitere Vorgehensweise. 3.2.5. Trainer B Ausbildung Leistungssport (2. Lizenzstufe) 3.2.5.1 Kursbeschreibung Auf der Basis der absolvierten C-Lizenz-Ausbildung erfolgt in der B-Lizenz-Ausbildung eine an den Anforderungen den des Leistungssports orientierte Qualifikation. Die Trainer/innen werden für eine systematische Gestaltung des Trainings unter leistungssportlichen Aspekten auf Vereinsebene und auf Verbandsebene (Stützpunkte, Talentnester, usw.) aufbauend auf den Inhalten der C-Lizenz ausgebildet. Ausbildungsinhalte Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen - Balleimertraining - TT-Technik/Bewegungskorrektur - Taktik/Wettkampf - Methodik - Konditionstraining/Sportmedizin - Trainingslehre, Trainingsplanung, Leistungssteuerung - Sportmechanik - Leistungssportstrukturen im TTVR/RTTV - Organisation/Führung/Sozialkompetenz - Talentsichtung - Koordinationstraining/Wahrnehmung - Ernährung - Sportpsychologie - Videoanalysen - Hospitationsmaßnahmen - Regelkunde - Lernerfolgskontrollen Teil 1: Modullehrgang Tischtennis Leistungssport 22 LE Teil 2: B-Trainerlehrgang mindestens 60 LE (davon mindestens 8 LE Hospitation im Verbandskader) - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen - Besitz einer gültigen Trainer/-in C-Lizenz - Nachweis einer einjährigen Trainertätigkeit im Verein 9

Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Anmeldung Lizenz Lizenzgültigkeit Lizenzverlängerung Stand: 26.11.2016 - Teilnahme am Modul Tischtennis-Leistungssport vor der B-Lizenz-Ausbildung - durch Einschätzung des Lehrgangsleiters im Rahmen des Modullehrgang Tischtennis Leistungssport - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 16 Personen - Die Anmeldung erfolgt an die Geschäftsstelle des RTTV oder TTVR - der Anmeldung ist ein Passbild beizufügen Nach erfolgreich abgelegter Lernerfolgskontrolle und Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die B-Lizenz durch dem TTVR / RTTV ausgestellt. - die Lizenz ist im Bereich des DTTB und DOSB gültig - die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre ab Lizenzausstellung - Zur Verlängerung der Lizenz um weitere 4 Jahre müssen während des Gültigkeitszeitraums Fortbildungsmaßnahmen/- veranstaltungen im Umfang von mindesten 15 LE besucht werden. Davon müssen mindestens 3 LE in Form von Hospitation im Verbandskader bzw. bei TTVR/RTTV Lehrgängen absolviert werden! - Zur Verlängerung einer bereits ungültigen Lizenz sind mindestens 30 LE nachzuweisen. - Ist die Lizenz länger als 4 Jahre abgelaufen, stellt der Bewerber einen schriftlichen Antrag zur Wiedererlangung der Lizenz an den Ausschuss für Aus- und Fortbildung; dieser entscheidet über die Modalitäten der Wiedererlangung. 3.2.5.2 Lernerfolgkontrolle Trainer B Ausbildung Information zur Prüfung Zulassung zur Prüfung Prüfungsteile und Wertung der Prüfungsteile Wertung der Gesamtprüfung Die Prüfungsmodalitäten müssen den Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung bekannt gemacht werden. Zur Prüfung wird nur zugelassen wer 1. aktiv und vollständig am Gesamtlehrgang teilgenommen hat. 2. die im Laufe der Ausbildung gestellten Übungsaufgaben regelmäßig bearbeitet hat Die Prüfung besteht aus 3 Teilen: 1. Der schriftliche Teil der Prüfung: geht zu 25% in die Endnote ein und besteht aus einem schriftlich zu beantwortenden Fragebogen. 2. Der praktische Teil der Prüfung: geht zu 45% in die Endnote ein und besteht aus einer schriftlich ausgearbeiteten Lehrprobe zu einem vorgegebenen Thema, der praktischen Durchführung dieser Lehrprobe und einer anschließenden Befragung ( 50 % der Note) sowie einer Balleimerprüfung inkl. Technikdemonstration ( 50% der Note ). 3. Eine Haus- oder Projektarbeit: diese geht mit 30 % in die Endnote ein. Sie ist spätestens bis zur Prüfung einzureichen 1. Die Gesamtprüfung und die einzelnen Prüfungsteile werden im Schulnotensystem mit sehr gut - ungenügend benotet. 2. Jeder Prüfungsteil muss mindestens mit ausreichend bestanden werden. 10

Wiederholung der Prüfung Stand: 26.11.2016 Jeder Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung auch dann nicht bestanden, so sind Ausbildungsabschnitte nach Vorgabe des Ausschusses zu wiederholen, um erneut zur Prüfung zugelassen zu werden. 3.2.6. Übungsleiter B Sport in der Prävention, Profil Herz-Kreislauf-Training (2. Lizenzstufe) 3.2.6.1 Kursbeschreibung Mit der Ausbildung zum Präventionsübungsleiter sollen C-Trainer, aufbauend auf den Inhalten der C-Trainer-Ausbildung, zur Durchführung eines gesundheitsorientierten Sportangebotes im Tischtennis mit dem Profil Herz-Kreislauf-Training qualifiziert werden. Die P-Lizenz ist ein Ausbildungslehrgang auf der 2. Lizenzstufe und entspricht in ihrer Qualifikation einer B-Lizenz- Ausbildung. Ausbildungsinhalte Ausbildungsdauer Leistungen Zulassungsvoraussetzungen Lehrgangsgebühr Teilnehmerzahl Anmeldung - Kursplanung - Herz-Kreislauftraining mit Tischtennis - Koordinationstraining/Techniktraining mit Erwachsenen - Kräftigung/Körperwahrnehmung - Entspannungstraining - Wissensvermittlung - Planungs- und Organisationshilfen - Sozialkompetenz - Sportmedizin - Gesundheitssport - Lernerfolgskontrollen Teil 1: Modullehrgang C plus Gesundheit 22 LE Teil 2: Präventionsübungsleiterausbildung 48 LE - Ausbildung durch ausgewählte Referenten - Ausbildungsunterlagen inkl. Kursprogramm Gesundheitssport Tischtennis - gültige Trainer C-Lizenz oder eine als gleichwertig anzuerkennende Ausbildung - Ausbildungsbeginn frühestens nach Vollendung des 18.Lebensjahres - der Modullehrgang C plus Gesundheit ist vor Beginn der Präventionübungsleiterausbildung zu absolvieren - gemäß Beitrags- und Gebührenordnung des RTTV - bis zu 16 Personen - Die Anmeldung erfolgt an die Geschäftsstelle des RTTV oder TTVR - der Anmeldung ist ein Passbild beizufügen 11

Lizenz Lizenzgültigkeit Lizenzverlängerung Stand: 26.11.2016 Nach erfolgreich abgelegter Lernerfolgskontrolle und Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die P-Lizenz Tischtennis Profil Herz-Kreislauf-Training durch dem TTVR / RTTV ausgestellt. - die Lizenz ist im Bereich des DTTB und DOSB gültig - die Gültigkeitsdauer beträgt 4 Jahre ab Lizenzausstellung - Zur Verlängerung der Lizenz um weitere 4 Jahre müssen während des Gültigkeitszeitraums Fortbildungsmaßnahmen/- veranstaltungen im Umfang von mindesten 15 LE besucht werden. 3.2.6.2 Lernerfolgkontrolle Übungsleiter B Sport in der Prävention Information zur Prüfung Zulassung zur Prüfung Prüfungsteile und Wertung der Prüfungsteile Wertung der Gesamtprüfung Wiederholung der Prüfung Die Prüfungsmodalitäten müssen den Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung bekannt gemacht werden. Zur Prüfung wird nur zugelassen wer 1. aktiv und vollständig am Gesamtlehrgang teilgenommen hat. Die Prüfung besteht aus einer schriftlich ausgearbeiteten Lehrprobe zu einem vorgegebenem Thema, der praktischen Durchführung dieser Lehrprobe und einer anschließenden mündlichen Reflexion. Die Gesamtprüfung wird als bestanden oder nicht bestanden gewertet Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird die Prüfung auch dann nicht bestanden, so sind Ausbildungsabschnitte nach Vorgabe des Ausschusses zu wiederholen, um erneut zur Prüfung zugelassen zu werden. 3.2.7 Trainer/-in A Ausbildung - Träger der Ausbildung ist der DTTB - die A-Lizenz-Ausbildung wird geregelt durch die Rahmen-Richtlinien des DTTB 12

4. Trainerfortbildung 4.1. Allgemeines a) die Richtlinien zur Fortbildung werden vom Lehrausschuss festgelegt, der auch für die Planung und Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen zuständig ist. b) die Lehrgangsmaßnahmen dienen primär der Fort- und Weiterbildung sowie Lizenzverlängerung von Übungsleitern, C- und B-Trainern. Darüber hinaus sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei freien Kapazitäten auch offen für D-Trainer, Kinder- und Assistenztrainer, Lehrkräften, sowie sonstigen an der Trainingspraxis interessierten Personen ohne Trainerlizenz. c) Die Verlängerung der Lizenz erfolgt durch den Nachweis von 15 Fortbildungsstunden. Diese werden in Form von Tageslehrgängen, Wochenendlehrgängen oder sonstigen Fortbildungsworkshops absolviert. 4.2. Lizenzverlängerung Die Verlängerung der Übungsleiter-, C-Trainer oder B-Trainerlizenz erfolgt jeweils für 4 Jahre. 4.3. Anerkennung sonstiger Fortbildungsmaßnahmen a) Symposium des VDTT Das Symposium wird mit 15 LE zur Fortbildung der C-Lizenz und B-Lizenz anerkannt b) Lehrerfortbildungslehrgängen im Tischtennis die Teilnahme an Lehrfortbildungslehrgängen im Tischtennis werden anerkannt c) Lehrgänge sonstiger Ausbildungsträger Dies werden nur dann anerkannt, wenn ein eindeutiger inhaltlicher Bezug und ein erkennbarerer Nutzen für die Fortbildung des Tischtennistrainers erkennbar ist (z. Bsp. Fortbildung zu der Thematik der Kondition oder der Koordination). 4.4. Teilnehmerzahl bei Fortbildungen Die Mindestteilnehmerzahl bei Fortbildungslehrgängen liegt bei 8 Personen. Liegen bei Meldeschluss weniger als 8 Meldungen vor, so ist eine Absage des Lehrgangs bzw. des Workshops möglich. 4.5. Fortbildungsgebühren Die Lehrgangsgebühren für Fortbildungsmaßnahmen sind in der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt. Eventuelle Übernachtungen und Verpflegung sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu tragen. 13

5. Ausbildungsordnung 5.1. Erstellung von Ausbildungskonzeptionen Der RTTV entwickelt für seine Ausbildungslehrgänge eigene Ausbildungskonzeptionen. Diese Konzeptionen orientieren sich an der jeweils gültigen Fassung der Rahmenrichtlinien für Aus- und Fortbildung des DTTB. 5.2. Referenten Der Lehrausschuss des RTTV beruft für die Umsetzung seiner Lehrgangsmaßnahmen geeignete Lehrkräfte. Die Referenten erhalten ein Honorar von Euro 20,00 pro Lerneinheit (45 Minuten) und eine Erstattung ihrer Auslagen entsprechend der Spesenordnung des RTTV. 5.3. Lehrgangsgebühren Die Lehrgangsgebühren werden vom Lehrausschuss festgelegt und in die Beitrag- und Gebührenordnung des RTTV aufgenommen. Eventuelle Übernachtungen und Verpflegung sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu tragen. 5.4. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Der Lehrausschuss des RTTV kann in eigener Zuständigkeit darüber entscheiden, inwiefern Ausbildungen anderer Ausbildungsträger anerkannt werden. Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse ausländischer Staatsbürger werden dann anerkannt, wenn die Ausbildungen und Trainertätigkeiten den Richtlinien des TTVR/RTTV entsprechen 5.5. Lizenzentzug Der Lehrausschuss des RTTV hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber schwerwiegend gegen die Satzung oder Ordnungen des RTTV verstoßen hat. 5.6. Wiedererlangung bereits abgelaufener Lizenzen Ist eine Lizenz bereits mindestens 1 Jahr abgelaufen ohne dass die notwendigen Fortbildungsstunden zur Verlängerung absolviert wurden, sind je nach Länge des Ablaufdatums folgende Leistungen zu erbringen, um wieder eine gültige Lizenz zu erhalten: a) Lizenz ist mindestens 1 Jahr, höchsten 4 Jahre abgelaufen Zur Verlängerung einer bereits ungültigen C- oder B-Lizenz sind mindestens 30 LE nachzuweisen. b. Lizenz ist länger als 4 Jahre und bis zu 8 Jahre abgelaufen es muss an einer D-Trainer Ausbildung, einem Pflichtmodul der C-Trainer-Ausbildung (2 Tage) und einer Hospitation (mindestens 3 LE) teilgenommen werden 14

c) Lizenz ist länger als 8 Jahre abgelaufen: es muss an einer D-Trainer Ausbildung, einem Pflichtmodul der C-Trainer-Ausbildung (2 Tage) und einem Neigungsmodul der C-Trainer-Ausbildung (2 Tage) und einer Hospitation (mindestens 3 LE) teilgenommen werden, Eine Prüfung zur Erlangung der abgelaufenen Lizenz erfolgt nicht. 5.7. Lizenzvergabe / Lizenzverlust Bei Verlust einer Trainerlizenz erfolgt gegen eine Gebühr eine Ersatzausstellung der Lizenz. Die Gebühr ist in der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt 6. Schlussbestimmung Diese Ordnung tritt durch Beschluss des RTTV- Beirates vom 13. November 1999 in Kraft. Änderungen bis 26. November 2016 sind eingearbeitet.. 15