Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Cuxhaven



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Cuxhaven Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 σ - Finanzgruppe Seite: 1 von 44

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 7 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 9 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 11 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 22 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 22 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 28 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 35 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 37 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 38 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 39 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 41 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 42 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 44 σ - Finanzgruppe Seite: 2 von 44

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS AGG BaFin CRD CRR CVA EBA ECA ECAI GuV HGB Instituts- VergV Asset Backed Securities Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Directive Capital Requirements Regulation Credit Valuation Adjustment Europäische Bankenaufsichtsbehörde Export Credit Agency (Exportversicherungsagentur) Extern Credit Assessment Institution (Ratingagentur) Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG MaRisk NGG NPersVG NSpG OGA OTC SolvV SVN kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz Niedersächsisches Sparkassengesetz Organismen für gemeinsame Anlagen over the counter (außerbörslich) Solvabilitätsverordnung Sparkassenverband Niedersachsen σ - Finanzgruppe Seite: 3 von 44

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Quantitative Angaben Gemäß Artikel 436 Buchstaben c) bis e) CRR erklärt die folgendes: In der waren am 31. Dezember 2014 keine Tochtergesellschaften vorhanden, die eine Eigenkapitalunterdeckung aufweisen. σ - Finanzgruppe Seite: 4 von 44

1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Stadtparkasse Cuxhaven macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind i.d.r. als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Stadtsparkasse Cuxhaven veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht (Abschnitt Lagebericht) der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Geschäftsbericht (Abschnitt Lagebericht). σ - Finanzgruppe Seite: 5 von 44

1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. σ - Finanzgruppe Seite: 6 von 44

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Geschäftsbericht (Abschnitt Lagebericht) nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikomanagement offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde am 02.07.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands keine keine Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats keine keine Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im NSpG, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung der Stadt Cuxhaven als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönli- σ - Finanzgruppe Seite: 7 von 44

che Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Rat der Stadt Cuxhaven entsandt (Träger der Sparkasse ist die Stadt Cuxhaven). Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Geschäftsbericht (Teil Lagebericht) nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikobericht offengelegt. σ - Finanzgruppe Seite: 8 von 44

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 9.793.591,27-8.172.569,76 * 0,00 0,00 1.621.021,51 10. Genussrechtskapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 1.022.583,76 0,00 0,00 0,00 1.022.583,76 b) Kapitalrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen 60.530.192,20-1.100.000,00 # 59.430.192,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 d) Bilanzgewinn 1.090.309,99-1.090.309,99 0,00 0,00 0,00 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. CRR) 0,00 0,00 0,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) 0,00 0,00 0,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. CRR) -100.000,00 0,00 0,00 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 0,00 0,00 0,00 59.330.192,20 0,00 2.643.605,27 σ - Finanzgruppe Seite: 9 von 44

Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung * Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen # Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. σ - Finanzgruppe Seite: 10 von 44

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Sparkassenkapitalbriefe ohne außerordentliches Kündigungsrecht (vor CRR) Stille Einlagen Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 31.12.2014 Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 59.430.192,20 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 0,00 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0,00 486 (2) 0,00 σ - Finanzgruppe Seite: 11 von 44

Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0,00 483 (2) 0,00 0,00 84, 479, 480 0,00 0,00 26 (2) 59.430.192,20 0,00 0,00 34, 105-20.000,00 36 (1) (b), 37, 472 (4) -80.000,00 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 0,00 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0,00 32 (1) 0,00 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 33 (b) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 σ - Finanzgruppe Seite: 12 von 44

19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (k) 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0,00 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 0,00 467 0,00 467 0,00 468 0,00 468 σ - Finanzgruppe Seite: 13 von 44

26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0,00 481 davon:... 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -80.000,00 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) 59.330.192,20 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft -100.000,00-80.000 0,00 51, 52 0,00 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 0,00 486 (3) 0,00 483 (3) 0,00 0,00 85, 86, 480 0,00 486 (3) 0,00 0,00 0,00 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 σ - Finanzgruppe Seite: 14 von 44

40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes -80.000,00 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0,00-80.000,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -80.000,00 0,00 477, 477 (3), 477 (4) (a) 0,00 0,00 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 davon:... 0,00 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0,00 56 (e) 80.000,00 36 (1) (j) 0,00 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 59.330.192,20 σ - Finanzgruppe Seite: 15 von 44

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 1.022.583,76 62, 63 1.621.021,51 486 (4) 1.621.021,51 0,00 483 (4) 0,00 0,00 87, 88, 480 0,00 486 (4) 0,00 50 Kreditrisikoanpassungen 0,00 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 2.643.605,27 1.621.021,51 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0,00 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 σ - Finanzgruppe Seite: 16 von 44

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0,00 0,00 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0,00 0,00 467, 468, 481 0,00 467 0,00 468 davon:... 0,00 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 2.643.605,27 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 61.973.797,47 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 0,00 0,00 0,00 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) σ - Finanzgruppe Seite: 17 von 44

davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0,00 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 0,00 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 529.907.304,59 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,20 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,20 92 (2) (b), 465 11,70 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 0,00 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspo- 0,00 CRD 131 6,70 CRD 128 2.498.131,81 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), σ - Finanzgruppe Seite: 18 von 44

sitionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0,00 62 5.944.764,30 62 0,00 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0,00 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0,00 484 (3), 486 (2) und (5) 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 0,00 484 (4), 486 (3) und (5) 8.425.600,00 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0,00 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. σ - Finanzgruppe Seite: 19 von 44

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Geschäftsbericht (Abschnitt Lagebericht) nach 289 HGB unter dem Punkt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage (Vermögenslage) wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde am 02.07.2015 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) 31.12.2014 TEUR Standardansatz Kreditrisiko Eigenmittelanforderung Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 72 Öffentliche Stellen 6 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 22 Unternehmen 15.026 Mengengeschäft 9.157 Durch Immobilien besicherte Positionen 6.867 Ausgefallene Positionen 1.585 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 36 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 3.115 Beteiligungspositionen 986 Sonstige Posten 1.175 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 217 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 σ - Finanzgruppe Seite: 20 von 44

Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 4.129 Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 CVA-Risiko Fortgeschrittene Methode 0 Standardmethode * 0 Auf OEM-Grundlage 0 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen * Bei den Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko ergab sich ein Wert von unter 1 TEUR. σ - Finanzgruppe Seite: 21 von 44

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.139,6 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. σ - Finanzgruppe Seite: 22 von 44

31.12.2014 Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 6,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 16,9 Öffentliche Stellen 0,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 135,3 Unternehmen 265,8 Mengengeschäft 297,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 238,9 Ausgefallene Positionen 16,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 12,3 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 126,9 Sonstige Posten 22,2 Gesamt 1.139,6 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (99 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. σ - Finanzgruppe Seite: 23 von 44

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 6,9 0 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 15,2 4,2 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 0 Institute 142,5 0 0 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0 127,5 0 0 0 Ausgefallene Positionen 0 0 0 0 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 1,1 0 Gesamt 149,4 127,5 15,2 5,3 0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor σ - Finanzgruppe Seite: 24 von 44

31.12.2014 Mio. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 11,8 7,2 28,3 14,0 0 Davon: KMU 11,8 7,2 12,3 14,0 0 Mengengeschäft 10,4 0,6 3,8 20,1 0 Davon: KMU 10,4 0,6 3,8 20,1 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,5 0,2 1,1 5,3 0 Davon: KMU 0,5 0,2 1,1 5,3 0 Ausgefallene Positionen 0,1 0,1 1,3 5,2 0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 1,2 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 0 Gesamt 22,8 8,1 34,5 45,8 0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen σ - Finanzgruppe Seite: 25 von 44

31.12.2014 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 0 15,0 25,4 33,3 44,5 76,8 9,3 Davon: KMU 0 11,9 22,4 33,3 44,5 76,8 0 Mengengeschäft 0 14,0 3,0 1,3 10,4 38,6 174,5 Davon: KMU 0 14,0 3,0 1,3 10,4 38,6 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 9,2 2,0 2,5 33,2 31,6 188,0 Davon: KMU 0 9,2 2,0 2,5 33,2 31,6 0 Ausgefallene Positionen 0 3,6 0,3 0,3 2,3 2,9 2,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 0 0 0 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0,2 0 0,4 20,3 Gesamt 0 41,8 30,7 37,6 90,4 150,3 394,8 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen σ - Finanzgruppe Seite: 26 von 44

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 6,9 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 15,2 0,1 4,2 Öffentliche Stellen 0 0 0,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 90,8 50,6 1,1 Unternehmen 65,0 28,7 172,1 Mengengeschäft 120,2 20,3 136,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 15,8 15,4 241,8 Ausgefallene Positionen 7,9 0,5 10,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 1,2 0 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 0 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 0 0 127,5 Sonstige Posten 7,0 0 14,6 Gesamt 330,0 115,6 708,6 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten σ - Finanzgruppe Seite: 27 von 44

5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 1,0 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,3 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,1 Mio. EUR. σ - Finanzgruppe Seite: 28 von 44

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettoauflösung / -zuführung für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0 0 Privatpersonen 2,4 1,2 0,1 0-0,7-0,1 0,9 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 18,9 8,2 1,1 0-0,3-0,1 1,9 0,3 0,1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,1 Verarbeitendes Gewerbe 3,3 2,6 0,2 0-0,4 0 0 Baugewerbe 2,9 0,8 0,2 0-0,2 0 0,1 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5,5 2,4 0,3 0-0,1-0,1 0,5 0,4 0,2 0 0 +0,1 0 0,2 0,3 0,2 0 0-0,2 0 0 1,9 0,3 0,1 0 +0,4 0 0,8 4,3 1,6 0,3 0 +0,1 0 0,2 σ - Finanzgruppe Seite: 29 von 44

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettoauflösung / -zuführung für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt 21,3 9,4 1,2 0-1,0-0,2 2,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Da die Sparkasse ein regional tätiges Unternehmen ist, fällt der weit überwiegende Anteil der notleidenden und überfälligen Risikopositionen auf Deutschland (99 %). Daher wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung verzichtet. σ - Finanzgruppe Seite: 30 von 44

Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 8,9 2,7 1,4 0,8 0 9,4 Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 1,5 0 0,3 0 0 1,2 10,4 2,7 1,7 0,8 0 10,6 0 0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge σ - Finanzgruppe Seite: 31 von 44

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Internationale Organisationen Standard & Poor`s, Moody`s Moody`s Moody`s Moody`s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. σ - Finanzgruppe Seite: 32 von 44