Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gem. Störfallverordnung 11

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Transkript:

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gem. Störfallverordnung 11

Die folgenden Punkte basieren auf den Anforderungen des 11 in Verbindung mit Anhang V der Störfallverordnung (01.06.2005) und werden durch den Betreiber freiwillig veröffentlicht: 1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches Freiberger Compound Materials GmbH Am Junger Löwe Schacht 5 09599 Freiberg 2. Beauftragter für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Bezeichnung der Stellung dieser Person Die Freiberger Compound Materials GmbH unterliegt aufgrund der gelagerten und verwendeten Chemikalienmengen nicht der Pflicht einen Störfallbeauftragten zu berufen. Tel.-Nr. Zentrale: 03731 280 0 3. Anwendung der Störfallverordnung und Anzeige bei den Behörden Die Freiberger Compound Materials GmbH geht mit verschiedenen Chemikalien um. Die Stoffmengen erreichen teilweise die Mengenschwelle der Störfallverordnung. Daraus resultieren die Grundpflichten für FCM, wonach ein Sicherheitskonzept erstellt wurde. Darüber hinaus wurden freiwillig betriebliche Alarm und Gefahrenabwehrpläne erarbeitet.

4. Erläuterung der Tätigkeiten in den Betriebsbereichen Im Betrieb werden Galliumarsenid-Einkristalle und Galliumarsenid- Scheiben zur Weiterverarbeitung in der Halbleiterindustrie (Hochfrequenzanwendung und Optoelektronik) gefertigt. Das Gefahrenpotential basiert auf dem Einsatz von Arsen im thermischen Kristallisationsprozess in abgeschlossenen, überwachten Anlagen, arsenikhaltigem Staub, welcher jedoch durch aufwendige Reinigungsstufen der Abluft sowie Einsatz von nasschemischen Verfahren aufgefangen wird, der Verwendung von mit Wasser verdünnter Flusssäure in der Endreinigungsstufe der Oberflächenbehandlung, deren Abwässer durch die vorhandene betriebliche Abwasseranlage vorschriftsmäßig behandelt werden. Die Rohstoffe werden mit LKW in das Unternehmen geliefert. Es ist erforderlich, die Rohstoffe, hier vor allem Arsen und Flusssäure sowie die Abfallstoffe (z.b. Reinigungsmittel mit arsenhaltigen Anhaftungen) zwischenzulagern. Die Abfallprodukte verlassen ebenfalls per LKW den Betrieb.

5. Stoffe und Zubereitungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte und deren wesentliche Gefahreneigenschaften Zum Erreichen der geforderten Eigenschaften unserer Erzeugnisse ist der Einsatz von Stoffen erforderlich, die in der Störfallverordnung als gefährlich eingestuft sind. Diese Stoffe sind nachfolgend mit ihren Gefährlichkeitsmerkmalen und Gefahreneigenschaften aufgeführt. Gefährlichkeitsmerkmal (Gefahrensymbol) Wesentliche Gefahreneigenschaften nach Störfallverordnung Sehr giftig beim Einatmen Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und/ oder Sehr giftig beim Verschlucken Giftig beim Einatmen Giftig beim Verschlucken Schädlich für Wasserorganismen Typische Beispiele von Stoffen Flusssäure Arsen Arsenhaltiges Sägewasser Flusssäurehaltige Waschlösungen Brandfördernd Dichlorisocyanursäure als Bestandteil im Poliermittel Hochentzündlich Wasserstoff gasförmig

6. Gefährdungsarten bei einem Störfall und mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Nicht jeder Unfall auf dem Betriebsgelände ist ein Störfall, welcher mit entsprechenden Auswirkungen verbunden ist. Unter dem Störfall im Sinne der Störfallverordnung versteht man ein Schadensereignis, bei dem durch größere Freisetzung von in der Verordnung genannten Stoffen in die Luft, das Wasser oder den Boden eine ernste Gefahr hervorgerufen wird. Diese Gefahr muss mit der Bedrohung der Gesundheit von Menschen bzw. der Schädigung der Umwelt oder der Kulturgüter im Zusammenhang stehen. Bei FCM werden verhältnismäßig geringe Stoffmengen bzw. kleine Gebindegrößen verwendet. Die moderne, gesetzeskonforme Bauweise und ein flächendeckendes Meldesystem dienen der Schadensbegrenzung im Brandfall. Betriebliche Maßnahmen zur Störfallvorsorge und Gefahrenbekämpfung sind in betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie in Betriebsanweisungen geregelt.

7. Warnung und fortlaufende Information über den Verlauf eines Störfalls Größere Betriebsstörungen (vorsorglich): Bei größeren Betriebsstörungen kann eine vorsorgliche Meldung an einzelne öffentliche Dienststellen erfolgen. Nicht jede betriebliche Störung ist jedoch ein Störfall. Von einer Gefährdung der Nachbarschaft wird in diesem Falle nicht ausgegangen. Bei einem Störfall im Sinne der Störfallverordnung werden unverzüglich folgende Stellen benachrichtigt: Rettungsleitstelle der Feuerwehr Landratsamt Mittelsachsen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Untere Wasserbehörde Landesdirektion Chemnitz, Abt. Arbeitsschutz Entsorgungsfachbetrieb Berufsgenossenschaft Chemie 8. Verhalten im Störfall Halten Sie sich unbedingt an die nachfolgenden Verhaltensregeln. Die Verhaltensregeln können Ihnen auch eine Hilfe bei anderen Havarien und Naturereignissen sein, bei denen Sie auf äußere Hilfe angewiesen sind. Geschlossene Räume aufsuchen Türen und Fenster schließen Radio und Fernseher einschalten Nicht telefonieren (außer zum Selbstschutz) Weisungen der Einsatzkräfte befolgen

9. Interne Maßnahmen zur Brandbekämpfung Für den Betrieb gilt einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist. Durch regelmäßige Übungen mit der Feuerwehr auf dem Werksgelände und Betriebsbegehungen ist diese im Umgang mit den vorhandenen Stoffen vertraut. Unser Unternehmen hat in eine Reihe von technischen Maßnahmen investiert, mit dem Ziel, Störfälle zu verhindern oder die Auswirkungen zu begrenzen. Dazu zählen u.a.: die Installation von Brandmeldeanlagen Verknüpfung der Brandmeldeanlage mit der ständig besetzten Haustechnik sowie automatische Weiterleitung des Alarms an die Rettungsleitstelle Freiberg. Absperrbares Kanalsystem Löschwasserrückhaltung die Einrichtung von Auffangräumen in allen Bereichen mit Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen zum Schutz von Boden und Gewässern. 10. Externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Die Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen erfolgte freiwillig. Diese sind mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

11. Einholung weiterer Informationen Weitere Informationen über Sicherungsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall / Brandfall erhalten Sie auf Anfrage während der normalen Arbeitszeit von Frau Dipl.-Ing Annett Hoffmann Sicherheitsingenieur Freiberger Compound Materials GmbH Tel.-Nr.: 03731 / 280 186 Fax.-Nr.: 03731 / 280 106 Stand: September 2014