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Transkript:

Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6 Prüfungskommission 7 Zulassung von Hilfsmitteln 8 Prüfungsbewertung 9 Zertifikate 10 Rezertifizierung Diese Durchführungsbestimmung ist Bestandteil der Prüfungs- und Zertifizierungsordnung für Personalzertifizierungen der Hanseatischen Zertifizierungsagentur (HZA). 1 Gültigkeitsbereich (1) Diese Durchführungsbestimmung bezieht sich auf das Prüfungsverfahren zur Erlangung eines HZA Zertifikates als "Customer Contact Agent CCV. (2) Grundlage dieser Durchführungsbestimmung ist die Prüfungs- und Zertifizierungsordnung der HZA in der jeweils gültigen Fassung. 2 Prüfungsgegenstand (1) Das Prüfungsverfahren bezieht sich auf das Grundwissen und die Kompetenzen in den Bereichen: 1. Persönlichkeitskompetenz 2. Soziale Kompetenz 3. Kommunikative Kompetenz 4. Methodenkompetenz 5. Prozesskompetenz 6. Fachkompetenz Die geprüften Kompetenzen gliedern sich in folgende Einzelgebiete: Persönlichkeitskompetenz Frustrationstoleranz/Stressstabilität Leistungsfähigkeit Fähigkeit zur Eigenmotivation Klare, deutliche und verständliche Aussprache Angemessene Sprechweise (Modulation, Geschwindigkeit, Pausen, Lautstärke, Akzentuierung) VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 1 von 6

Soziale Kompetenz Teamfähigkeit Fähigkeit zur Empathie Positive, optimistische Grundeinstellung Kritikfähigkeit Dienstleistungsbewusstsein Ausstrahlen von Begeisterung und Kompetenz am Telefon Kommunikative Kompetenz Berücksichtigung der Besonderheiten der Telefonkommunikation Aufbau der Beziehungsebene Schaffung einer angenehmen und offenen Gesprächsatmosphäre Gesprächsführung auf der Sach- und Beziehungsebene Gesprächstechniken - Techniken der Gesprächseröffnung - Fragetechniken zur zielorientierten Gesprächsführung - Spiegeln/Paraphrasieren - Aktives Zuhören - Erklären und Beschreiben - Argumentationstechniken/Vorteil-Nutzen-Matrix Sprachlicher Ausdruck - positiv - kundenorientiert - konkret - strukturiert - verständlich Methodenkompetenz Gesprächsgliederung Gesprächseinstieg Bedarfsanalyse Produktpräsentation Einwandbehandlung / Vorwandbehandlung Deeskalationsstrategien Gesprächsabschluss Abschlusstechniken "Closing" Kundenorientierter Schriftverkehr (Brief, Fax, E-Mail) - Inhalt - Gestaltung (Sprache, Form) - Leserbezogenes Schreiben und Formulieren - Kreativer Umgang mit Gesprächsleitfäden und Arbeit mit Verbal-Scripts - Erstellen von Gesprächsleitfäden - Vereinbarung mit Kunden zu Folgeaktionen (UWG-gerechter Gesprächsabschluss) - Multi-Tasking-Fähigkeit (Schreiben-Hören-Lesen-Sprechen) - Gesprächsvorbereitung/Gesprächsnachbereitung VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 2 von 6

Prozesskompetenz Terminvereinbarung Kündigungsprävention Reklamationsbearbeitung/Beschwerdemanagement Adressqualifizierung Fachkompetenz Rechtschreibung und Grammatik Fachbegriffe im Call Center Grundbegriffe der Kommunikation PC-Kenntnisse - Textverarbeitung, Internet - Tastaturbeherrschung 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung (1) Die Zulassung zur Prüfung ist an folgende Voraussetzung gebunden: 1. Vollendung des 18. Lebensjahres 2. Nachweis über eine Grundausbildung im Prüfungsbereich (2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung der Formulare "Prüfungsanmeldung Contact Agent CCV" und "Nachweis Grundausbildung CC". Die Anmeldung ist 2 Wochen vor Prüfungsbeginn mit allen im Formular geforderten Unterlagen bei der HZA einzureichen. * Es wird eine eintägige Prüfungsvorbereitung durch einen von der HZA dafür anerkannten, qualifizierten Bildungsträger empfohlen. 4 Anforderungen an die Prüfungsräume (1) Es ist zu gewährleisten, dass jeder Teilnehmer an der Prüfung angemessene Arbeitsbedingungen hat und die Möglichkeit der gegenseitigen Beeinflussung der Teilnehmer ausgeschlossen wird. (2) Rechtzeitig vor dem Prüfungstermin sind die Prüfungsräume hinsichtlich ihrer Tauglichkeit zu prüfen (siehe Formular "Anforderung an Prüfungsräume CC") und bei Notwendigkeit Maßnahmen zur Herstellung der Tauglichkeit festzulegen und ihre Realisierung zu überwachen. 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung dauert 8 Stunden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Personen. (2) Die Prüfung teilt sich in drei schriftliche und drei mündliche Blöcke sowie einem Textdiktat auf. Für jede Aufgabe des schriftlichen Bereichs liegen Lösungen vor, die Varianten der unterschiedlichen Herangehensweise berücksichtigen. Im mündlichen Bereich bilden standardisierte Auswertungsbögen die Grundlage der Bewertung. VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 3 von 6

(3) Der Ablauf der Prüfung gestaltet sich wie folgt: Zeit in Minuten Schriftlich Mündlich 15 Bekanntgabe des Prüfungsablaufes/der Prüfungsordnung 20 Vorbereitung Block 1 100 Block 1 15 Pause Feedback bewerten von Gesprächen Kriterien für die Bewertung Positives Negatives/Verbesserungen Kurze Auswertung Inbound-Gespräch (Terminvereinbarung). (Teilnehmer legen während der Bearbeitung von "Block 1 schriftlich" einzeln den "Block 1 mündlich" ab.) 30 Vorbereitung Block 2 90 Block 2 Vorteil-Nutzen-Matrix erstellen Inbound-Gespräch (Reklamationsbearbeitung). Gesprächsleitfaden entwickeln 5 Einwände bearbeiten Kundenbetreuung-CRM 45 Pause 20 Textdiktat Tastaturbeherrschung Rechtschreibung (Teilnehmer legen während der Bearbeitung von "Block 2 schriftlich" einzeln den "Block 2 mündlich" ab.) 30 Vorbereitung Block 3 105 Block 3 Call Center-Techniken und Kommunikation(MC-Fragen) Formatierungen am PC Internet-Recherche und Darstellung der Ergebnisse E-Mail erstellen (schriftliche Weiterleitung von Reklamationen) Outbound-Gespräch (Verkauf) (Teilnehmer legen während der Bearbeitung von "Block 3 schriftlich" einzeln den "Block 3 mündlich" ab.) Die schriftlichen und mündlichen Blöcke werden jeweils in separaten Räumen durchgeführt. VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 4 von 6

6 Prüfungskommission (1) Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Prüfern. (2) Die HZA entsendet zusätzlich eine Prüfungsaufsicht, die diese Prüfung begleitet. 7 Zulassung von Hilfsmitteln (1) Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen. 8 Prüfungsbewertung (1) Die Bewertung der einzelnen Blöcke im schriftlichen Teil gliedert sich wie folg auf: Block I 3 x 10 Punkte gesamt: 30 Punkte Block II gesamt: 38 Punkte Block III MC-Fragen 10 Punkte Textverarbeitung 10 Punkte Internetrecherche 10 Punkte Email erstellen 4 Punkte gesamt: 34 Punkte Die Prüfung ist im schriftlichen Teil bestanden, wenn von den maximal erreichbaren 102 Punkten mindestens 68 Punkte erreicht werden. Eine detailliert, aufgeschlüsselte Bepunktung kann dem Bewertungsbogen "Punktebewertung der Aufgaben schriftliche Prüfungsteil Costomer Contact Agent CCV entnommen werden. (2) Für die Bewertung der einzelnen Blöcke im mündlichen Teil wird für jede Aufgabe von jedem Prüfer eine standardisierte Gesprächauswertung abgegeben. Aus allen Gesprächsauswertungsbögen wird am Schluss der Prüfung für die geprüften Kompetenzen der Mittelwert gebildet, welcher der zu erreichenden maximalen Punktzahl gegenübergestellt wird. Die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung wird somit Aufgaben übergreifend vorgenommen. Die zu erreichende maximale Punktzahl gliedert sich wie folgt: Bewertungsblatt BI-III BI-III 1. Erklären/Beschreiben 9 Punkte BI-III 2. Fragetechnik 9 Punkte BI-III 3. Aktives Zuhören 9 Punkte BI-III 4. Gesprächsführung/Einwandbehandlung 10 Punkte BI-III 5 Argumentation 11 Punkte BI-III 6. Kundenorientiertes Sprechen 9 Punkte BI-III 7. Sprachliche Gewandtheit 5 Punkte BI-III 8.1. Nutzen eines vorgegebenen Gesprächsleitfadens 6 Punkte BI-III 8.2. Serviceorientierung (CRM) 7 Punkte BI-III 8.3. Verkauf 8 Punkte VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 5 von 6

Gesamteindruck (G) 1. Sprechstil 1.1. Dialektfreiheit 3 Punkte 1.2. Lautstärke 2 Punkte 1.3. Betonung 2 Punkte 1.4. Sprechgeschwindigkeit 2 Punkte 1.5. freundliches und kompetentes Auftreten 2 Punkte 2. Sprachstil 2.1. Wortwahl 3 Punkte 2.2. Satzbau 3 Punkte Die Gesamtpunktzahl der Teile A und B beträgt 100 Punkte. Die Prüfung ist im mündlichen Teil bestanden, wenn mindestens 67 Punkte erreicht werden. (3) Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil bestanden wird. (4) Eine nicht bestandene Gesamtprüfung kann 2mal wiederholt werden. Es sind jeweils beide Prüfungsteile zu wiederholen. Bei Nichtbestehen aller 3 Prüfungsdurchläufe tritt ab dem Datum der letzten Nachprüfung, eine Sperrfrist für 1 Jahr in Kraft. 9 Zertifikate (1) Nach bestandener Prüfung, erhält der Teilnehmer ein Zertifikat "Costumer Contact Agent CCV". (2) Die Zertifikatserteilung erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach bestandener Prüfung (3) Die Gültigkeit des Zertifikates beginnt mit dem Ausstellungsdatum und läuft über 3 Jahre. 10 Rezertifizierung (1) Zur Rezertifizierung muss der Zertifikatsinhaber der HZA folgendes nachweisen: Eine mindestens 24-monatige Berufstätigkeit im Call Center innerhalb der Bereiche Sales oder Service während der Gültigkeitsdauer, oder eine mindestens 12-monatige Berufstätigkeit im Call Center innerhalb der Bereiche Sales oder Service während der Gültigkeitsdauer zzgl. einer eintägigen Schulung innerhalb des Prüfungsgegenstandes. Bei einer Berufstätigkeit von weniger als 12 Monaten während der Gültigkeitsdauer erfolgt keine Rezertifizierung. (2) Der Antrag auf Rezertifizierung erfolgt auf dem Formblatt "Antrag Rezertifizierung CC" der HZA. Dieses ist frühestens 2 Monate vor bzw. spätestens 1 Monat nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikates bei der HZA einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge führen zur Beendigung des Zertifikates. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates aus der Rezertifizierung entspricht ebenfalls 3 Jahre und schließt sich an das Enddatum des "alten" Zertifikates an. VA Durchführungsbestimmung Contact Agent CCV / Gültig ab: Mai 2011 Seite 6 von 6