i.d.z. Prüfungsordnung

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1 i.d.z. Prüfungsordnung Inhalt 1 Geltungsbereich 2 2 Fachbeirat Fachbeirat Zusammensetzung Fachbeirat Aufgaben Fachbeirat Beschlussfähigkeit 3 3 Prüfungsunterlagen 3 4 Prüfungsgebühren 4 5 Prüfung Anmeldung zur Prüfung und Identitätskontrolle Prüfungsinhalte Prüfungsverfahren Bewertung von Prüfungen Wiederholung einer Prüfung Zugelassene Hilfsmittel Prüfungszeitpunkt 5 6 Technische Voraussetzungen 5 7 Rechtsmittel 6 8 In Kraft setzen 6 Anlage 1 7 Seite 1 von 8

2 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für Prüfungen zum Erwerb von i.d.z. Zertifikaten. 2 Fachbeirat Das i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung setzt für jedes Zertifikat einen Fachbeirat ein. Über diesen Fachbeirat wird sichergestellt, dass im Rahmen der Entwicklung und Aufrechterhaltung des jeweiligen Zertifizierungsprogrammes die Interessen aller am Zertifizierungsprogramm beteiligten Kreise vertreten sind, ohne dass Einzelinteressen dominieren. 2.1 Fachbeirat Zusammensetzung Ein Fachbeirat setzt sich entsprechend der Thematik des Zertifikates aus mindestens drei Fachleuten der geprüften Inhalte und dem Vorsitzenden zusammen. Den Vorsitz innerhalb des Fachbeirates hat der Geschäftsführer des i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH. Vertretungsweise ist vom Geschäftsführer ein Stellvertreter zu bestimmen. Die Mitglieder des Fachbeirates werden auf Vorschlag des i.d.z. Institutes für Dienstleistungszertifizierung berufen. Die Mitglieder des Fachbeirates verpflichten sich zu persönlicher Integrität und Vertrauenswürdigkeit, um die Vertraulichkeit der erlangten Information im Zertifizierungs und Prüfungsverfahren zu wahren. 2.2 Fachbeirat Aufgaben Der Fachbeirat hat folgende Aufgaben: (1) Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zertifizierungsprogramms mit Freigabe des Prüfungs, Zertifizierungs und Rezertifizierungsverfahrens einschließlich der Prüfungsordnung und der allgemeinen Bestimmungen für die verschiedenen Prüfungsteile, (2) Auswählen, Freigeben und Überwachen der Aktualität der Prüfungsfragen. Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung, (3) Entscheidungen bei Täuschungsvorwürfen und versuchen. Seite 2 von 8

3 2.3 Fachbeirat Beschlussfähigkeit Der Fachbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der unter Punkt 2.1 gelisteten Funktionen vertreten ist. Er beschließt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende des Gremiums. Die Mitglieder haben Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu bewahren. Der Fachbeirat tagt in unregelmäßigen Zeitabständen oder aus gegebenem Anlass. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Entscheidungen müssen nicht immer in Sitzungen (Präsenzveranstaltungen) eingeholt werden, sondern können auch im Umlaufverfahren und im Rahmen von Telefon oder Webkonferenzen erfolgen. 3 Prüfungsunterlagen (1) Alle prüfungsbezogenen Unterlagen werden von der Zertifizierungsstelle (i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH) erstellt. (2) Die Ersteller der Prüfungsfragen haben große Praxiserfahrung oder sind anerkannte Kapazitäten im Zertifizierungsbereich. (3) Der Fachbeirat gibt die Prüfungsgrundlagen und den Prüfungsfragenkatalog zur Verwendung frei. Die Fragen unterliegen nach jedem Prüfungszyklus einer Überprüfung auf: - Aktualität - richtige und verständliche Formulierung - Schwierigkeitsgrad Dabei wird, basierend auf dem Umfang der Prüfungen und der Verwendung der bestehenden Fragen entschieden, ob und in welchem Umfang der Prüfungsfragenbestand erneuert werden muss. Abhängig von der Anzahl der Prüfungen ist sicherzustellen, dass der Fragenkatalog eine vielfache Menge (i. d. R. vier) an Fragen umfasst, die für die einzelnen Themenkreise je Prüfung erforderlich sind. (4) Die Prüfungsunterlagen werden vom i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung für jede Prüfung zusammengestellt und der Prüfungsaufsicht übermittelt. Im Anschluss an die Prüfung werden die gesamten Prüfungsunterlagen an die Zertifizierungsstelle zurückgesandt und dort statistisch ausgewertet und aufbewahrt. Der Prüfungsteilnehmer kann Einsicht in seine Prüfungsunterlagen beantragen. Der Antrag erfolgt schriftlich bei der Zertifizierungsstelle. Über den Antrag befindet der Fachbeirat. Dem Antrag wird in der Regel stattgegeben. (5) Der Prüfungsfragenkatalog ist vertraulich eingestuft. Zugang zu dem Fragenkatalog hat nur das Personal der Zertifizierungsstelle und die Mitglieder des Fachbeirates. (6) Die Auswahl der Fragen für eine Prüfung trifft die Zertifizierungsstelle. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsstruktur, wobei darauf geachtet wird, dass einzelne Fragen nicht hintereinander oder zu oft verwendet werden. Dazu werden in der Zertifizierungsstelle entsprechende Aufzeichnungen geführt. Seite 3 von 8

4 4 Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren werden vom i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH festgelegt und sind vor einer entsprechenden Prüfungsteilnahme fällig. Angemeldete Teilnehmer, die nicht zur Prüfung erscheinen, die Prüfung abbrechen oder von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten, haben keinen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Prüfungsgebühren. 5 Prüfung 5.1 Anmeldung zur Prüfung (1) Zur Prüfung wird jede natürliche Person zugelassen, die gemäß Anlage 1 die für die jeweilige Prüfung notwendigen Voraussetzungen erfüllt. (2) Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber online spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Prüfung auf dem betreffenden Anmeldeformular zu erfolgen. 5.2 Prüfungsinhalte Die Prüfungsinhalte entsprechen dem jeweiligen Seminarkonzept und orientieren sich an den Online Zertifizierungsseminaren der Datus Verbund GmbH. 5.3 Prüfungsverfahren (1) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfungsteilnehmer das vermittelte Wissen in Form von konkreten Fragen umsetzen und anwenden kann. (2) Die Dauer der Prüfung wird vom Fachbeirat festgelegt. Für das Bestehen der Prüfung sind 2/3 der Fragen richtig zu beantworten. Pro Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, wobei eine Antwort richtig ist. (3) Bei bestandener Prüfung sowie Vorliegen aller Voraussetzungen gemäß der Zertifizierungsordnung wird das Ergebnis dem Teilnehmer in der Regel innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Prüfungstermin mitgeteilt. (4) Die Zertifizierungsprüfungen werden online über das Internet durchgeführt. Hierzu wird dem Teilnehmer am Prüfungstag vor Prüfungsbeginn eine E Mail übersandt. In dieser befindet sich ein Internetlink. Durch den Aufruf des Links gelangt der Prüfling auf die Startsequenz der Prüfungsplattform. Nach erfolgreicher Identifikation des Teilnehmers gelangt dieser in den Fragenbereich. Hier soll er dann in einer ihm bekannten Zeit eine ebenfalls bekannte Anzahl von Fragen im Multiple Choice Verfahren beantworten. Es wird jeweils nur eine Frage angezeigt. Diese kann nur einmal bearbeitet werden. Seite 4 von 8

5 5.4 Bewertung von Prüfungen (1) Kriterien zur Bewertung von Prüfungen sind in dieser Prüfungsordnung festgelegt. (2) Ein Prüfungsteilnehmer kann von der Prüfung zurücktreten. Tritt er vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Tritt der Prüfungsteilnehmer während der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bricht ein Teilnehmer die Prüfung nach Beginn ab, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. (3) Begeht ein Prüfungsteilnehmer einen Täuschungsversuch oder eine Täuschungshandlung wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Der Tatbestand wird durch die Prüfungsaufsicht schriftlich festgehalten und dem Fachbeirat zur Entscheidung vorgelegt. (4) Treten während der Prüfung belegbare technische Probleme seitens des Teilnehmers oder auch seitens des Prüfungsanbieters auf und muss aus diesen Gründen die Prüfung unterbrochen bzw. abgebrochen werden, so gilt die Prüfung als nicht angetreten. Die Prüfung wird dann in vollem Umfang zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. Die Prüfungsgebühr verfällt in diesem Fall nicht. 5.5 Wiederholung einer Prüfung Bei Nichtbestehen der Prüfung kann der Teilnehmer diese einmal wiederholen. Zwischen den Prüfungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 10 Wochen liegen. Es muss generell die gesamte Prüfung wiederholt werden. 5.6 Zugelassene Hilfsmittel Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. 5.7 Prüfungszeitpunkt Das i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH führt seine Zertifikatsprüfungen online durch. Der Prüfungszeitpunkt wird den Teilnehmern in der Anmeldungs E Mail genannt. i.d.z. behält sich jedoch vor, den Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ändern. Der Teilnehmer wird ggf. hiervon mindestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn per E Mail in Kenntnis gesetzt. 6 Technische Voraussetzungen Um an den Onlineprüfungen der i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH teilnehmen zu können sind grundsätzliche technische Voraussetzungen durch den Teilnehmer zu erfüllen. (1) Zugang zum World Wide Web (Internet) über eine Internetverbindung in DSL oder höherer Geschwindigkeit. (2) Die Verwendung eines aktuellen durch i.d.z. freigegebenen Internet Browsers. Zur Zeit erstreckt sich diese Freigabe auf Google Chrome und Mozilla Firefox. Seite 5 von 8

6 7 Rechtsmittel Einsprüche gegen die Prüfung sind innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich an die Zertifizierungsstelle zu richten. Über Einsprüche entscheidet das i.d.z. Institut für Dienstleistungszertifizierung GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 8 In Kraft setzen Die Prüfungsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Seite 6 von 8

7 Anlage 1 A) Zertifizierungsprogramm für selbständige Buchhalter 1 Stunde betriebswirtschaftliche Beratung 1 Stunde Informationstechnologie in der Buchhaltung 2 Stunden Berufsrecht 2 Stunden Steuerrecht 1 Stunde Marketing 1 Stunde Buchungsfälle b) die Prüfungsgebühr gezahlt hat. B) Zertifizierungsprogramm für selbständige Bilanzbuchhalter 1 Stunde betriebswirtschaftliche Beratung 1 Stunde Informationstechnologie in der Buchhaltung 2 Stunden Berufsrecht 2 Stunden Steuerrecht 1 Stunde Marketing 1 Stunde Buchungsfälle b) die Prüfungsgebühr gezahlt hat. C) Zertifizierungsprogramm zum Fachberater für Existenzgründer 1 Stunde Steuern und Rechnungswesen 1 Stunde Unternehmensfinanzierung 1 Stunde Gründungsunterlagen 1 Stunde Marketing 1 Stunde Betriebswirtschaft (BWL) 2 Stunden Wirtschaftsrecht b) Die Prüfungsgebühr gezahlt hat. Seite 7 von 8

8 D) Zertifizierungsprogramm für Lohnbuchhalter 2 Stunden Einkommensteuer/Lohnsteuer 1 Stunde Arbeitsrecht 2 Stunden Sozialversicherung 1 Stunde Reisekosten b) Die Prüfungsgebühr gezahlt hat. E) Zertifizierungsprogramm für Finanzbuchhalter 3 Stunden Umsatzsteuer 1 Stunde Allgemeine Steuern 1 Stunde Anlagenbuchhaltung 2 Stunden Buchhaltungsfälle 1 Stunde Offene Posten Buchhaltung (Opos) b) Die Prüfungsgebühr gezahlt hat. F) Zertifizierungsprogramm zur Fachkraft Reisekostenabrechnung 1 Stunde Regelmäßige Arbeitsstätte => auswärtige Tätigkeit 1 Stunde Ermittlung der Reisekosten 1 Stunde Mahlzeitengestellung 1 Stunde Firmenwagen 1 Stunde Reisekosten in Verbindung zu anderen lohnsteuerrechtlichen Vorgaben 1 Stunde Umsatzsteuer in Zusammenhang mit der Reisekostenabrechnung 1 Stunde Sonderfälle 1 Stunde Nachweis und Aufzeichnungspflicht b) Die Prüfungsgebühr gezahlt hat. Seite 8 von 8

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