TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV )
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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV )
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3 Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 6 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 6 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 9 Übersicht der Anlagen 9 Anlage 1 a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung 10 Revision:. 01 Version: 3 Stand: :56 GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 3 von 10 Seiten
4 Prüf- und Zertifizierungsordnung 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) im Rahmen von anerkannten Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei den MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Vorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.5 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 4 von 10 Seiten
5 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts GmbH-Geschäftsführer (TÜV ): Anforderungen an GmbH-Geschäftsführer (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt genannten Anforderungen entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, anerkannt. 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Leiter der durchführenden Geschäftsstelle, der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie oder des veranstaltenden Bildungsanbieters festgelegt und rechtzeitig den Kandidaten mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen einer Schulung stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Schulung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 5 von 10 Seite
6 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Antworten richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt wurden. Jede fehlende richtige und jede falsche Antwort führt zu null Punkten. 8.3 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 6 von 10 Seite
7 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung; die Personenzertifizierung entscheidet über die Zertifizierung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 7 von 10 Seite
8 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: a) Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe) b) Bezeichnung der Qualifikation, c) Lehrgangsinhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten d) Ausbildungsträger e) Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie f) Ausstellungsdatum (Prüfungsdatum) Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: GmbHG-TÜV /A36/032567/2014 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: GmbH-G-TÜV GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) A36 Kostenstelle der veranstaltenden Geschäftsstelle (Kostenstellenbezeichnung) Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2014 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 8 von 10 Seite
9 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Merkblatt GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) 15.3 Aufgabensammlung zur mündlichen Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 9 von 10 Seite
10 Anlage 1 a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Thema I Recht und Haftung (RH) Grundlagen der GmbH Stellung des GmbH-Geschäftsführers Aufgabe und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers Beendigung der Geschäftsführerstellung Grundsätze der Haftung Haftung gegenüber Dritten Haftung gegenüber der GmbH Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Strafrechtliche Haftungsrisiken 15 MC II Betriebswirtschaft (BW) Steuern des Unternehmens Betriebswirtschaftliche Daten auswerten und verstehen Bilanzen lesen und analysieren Bedeutung des Planwesens 15 MC Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 30 MC 60 Min. MC = multiple choice Aufgaben (1 Punkt); o = offene Aufgaben (2 Punkte) GmbHG-Prüf und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) Seite 10 von 10 Seite
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