TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung

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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Auf Basis der ISO 13053, Teil 1 und 2

2 Black Belt Green Belt - Project Manager Green Belt - Executive Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de Inhalt TÜV 1. Geltungsbereich 3 2. Prüfer 3 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 4 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 8 Übersicht der Anlagen 9 Anlage 1a: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV ) 10 Anlage 1b: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Green Belt - Project Manager (TÜV ) 11 Anlage 1c: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Green Belt - Executive (TÜV ) 12 Anlage 1d: Prüfungsmodalitäten für die praktische Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV ) und Six Sigma Green Belt (TÜV ) 13 Rev. 00 Stand: Version: 8 Status: freigegeben Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 2 von 16 Seiten

3 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung der Zertifikate Black Belt (TÜV ) Methodenkompetenz oder Methoden- und Projektkompetenz Green Belt - Project Manager (TÜV ) Methodenkompetenz oder Methoden- und Projektkompetenz Green Belt - Executive (TÜV ) Methodenkompetenz im Rahmen von Lehrgängen, die mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrgängen für das Qualifikationsgebiet sowie im Rahmen projektbegleitender Tätigkeiten erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer, Umfang, Form und Bewertung des Projektberichts usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung (Methodenprüfung) Die schriftliche Prüfung dient dem Nachweis von Wissen und Verständnis der Six Sigma Methode und besteht aus Multiple-Choice-Aufgaben (MC-Aufgaben). Bei den MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 3 von 16 Seiten

4 3.4 Praktische Prüfung Die praktische Prüfung dient dem Nachweis von Wissen, Verständnis und Anwendung der Six Sigma Methode und erfolgt in Form der Erstellung eines Projektberichts für ein entsprechendes Six Sigma Projekt. Die Projektbeschaffung und -auswahl obliegt dem Kandidaten. Der Projektbericht muss das methodische Vorgehen, die eingesetzten Hilfsmittel und deren Anwendung sowie die abgeleiteten Schlussfolgerungen nachvollziehbar durch Texte und Abbildungen ausweisen. Er muss den inhaltlichen und formalen Vorgaben der Personenzertifizierung genügen. 3.5 Zu den schriftlichen Prüfungen gem. 3.3 für das Qualifikationsgebiet Six Sigma sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.6 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer schriftlichen Prüfung (Methodenprüfung) wird zugelassen, wer die Teilnahme an fachbezogenen Lehrgängen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Six Sigma Black Belt und Green Belt. 4.2 Für den Zugang zur schriftlichen Prüfung (Methodenprüfung) ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts Six Sigma Black Belt und Green Belt erforderlich. 4.3 Zu einer praktischen Prüfung wird zugelassen, wer einen Zertifizierungsantrag gestellt hat und die Teilnahme an fachbezogenen Lehrgängen des Qualifikationsgebietes sowie seine methodische Kompetenz durch ein Zertifikat entsprechend dieser Prüf- und Zertifizierungsordnung nachgewiesen hat. Für Inhalt und Dauer der Lehrgänge gelten die Festlegungen des Merkblatts Six Sigma Black Belt und Green Belt. 4.4 Bei Seiteneinstieg in die schriftliche Prüfung (Methodenprüfung) oder in die praktische Prüfung werden ggf. Lehrgänge anderer Bildungsanbieter nach Prüfung durch die Personenzertifizierung anerkannt. 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Veranstalter festgelegt und den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Präsenzlehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der Tag nach dem letzten Lehrgangstag. Die Prüfungen finden dann am Ort des Lehrgangs statt. 5.3 Praktische Prüfungen auf Basis von Projektberichten sind nicht terminiert oder an einen Ort gebunden. Die Projektlaufzeit ist nicht festgelegt. Die zu prüfenden Unterlagen sind bei der Personenzertifizierung einzureichen. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 4 von 16 Seiten

5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von zwei Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch gelöste Aufgabe null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen ausgewählt sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. 8.3 Praktische Prüfung In der praktischen Prüfung werden die eingereichten Unterlagen gemäß der methodischen Vorgaben der ISO hinsichtlich der korrekten, vollständigen und erfolgreichen Anwendung der Methode auf Basis von Projektvertrag, Projektbericht und den mitgeltenden Unterlagen anhand eines Bewertungsschemas geprüft. Details sind in der Anlage 1d festgelegt. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 5 von 16 Seiten

6 8.4 Feststellung des Ergebnisses einer Prüfung Six Sigma Black Belt oder Green Belt Eine schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Eine praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn der Kandidat insgesamt 75 % der Höchstpunktzahl und in jeder Phase mindestens 10 % der Gesamtpunktzahl, d. h. 50 % der Maximalpunktzahl der jeweiligen Phase erreicht. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die schriftliche Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. Vor einer weiteren Wiederholung ist erneut der komplette Lehrgang zu absolvieren. Ein Projektbericht, der nicht den Anforderungen genügt, kann überarbeitet und als Prüfungswiederholung innerhalb von zwölf Monaten wieder eingereicht werden. Ein Projekt kann maximal dreimal zur Prüfung vorgestellt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für schriftliche Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder dem kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Gesamtergebnis der Prüfung erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl sowie bei praktischen Prüfungen die Bewertung mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 6 von 16 Seiten

7 11.5 Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen Six Sigma Black Belt und Green Belt bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikaterteilung 12.1 Dem Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe) Bezeichnung der Qualifikation, Prüfungsinhalte, Unterschrift der Personenzertifizierung, Ausstellungsdatum Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: SixSBB-MP-P/A36/032567/2013 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: SixSBB-MP-P Qualifikationsbezeichnung A36 Kostenstellenbezeichnung Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2013 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 7 von 16 Seiten

8 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüf- und Zertifizierungsordnung wird von der Personenzertifizierung in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: Merkblatt Six Sigma Black Belt und Green Belt 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV ) - Methodenkompetenz 15.3 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Six Sigma Green Belt - Project Manager (TÜV ) - Methodenkompetenz 15.4 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Six Sigma Green Belt - Executive (TÜV ) - Methodenkompetenz 15.5 Projektberichtsvorlage zur praktischen Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV )/Six Sigma Green Belt (TÜV ) - Projektkompetenz SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 8 von 16 Seiten

9 Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die Prüfungen Six Sigma Black Belt, Green Belt - Project Manager und Green Belt - Executive (TÜV ) SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 9 von 16 Seiten

10 Anlage 1a: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Einführung und Grundlagen (EG) Einführung in die Funktion und Einsatz der Methode Aufgabe und Verantwortung des Black Belts Kriterien und Vorgehensweisen zur Auswahl von Projekten. 3 MC 2. Define Phase (DP) Projektvertrag Projektfokus Kosten schlechter Qualität Define Phase Exit Review. 15 MC 3. Measure Phase (MP) Bewertung Erfolgsfaktoren Ermittlung Einflussfaktoren Überprüfung Projektziel Measure Phase Exit Review 18 MC 4. Analyse Phase (AP) Graphische Analyse Statistische Analyse Analyse Phase Exit Review 36 MC 5. Improve Phase (IP) Ermittlung beste Einstellung Lösungsumsetzung Lösungsbewertung Improve Phase Exit Review 30 MC 6. Control Phase (CP) Standardisierung Lösung Projektbewertung Control Phase Exit Review 18 MC Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 120 MC 5,3 (4 h) MC: Multiple Choice Aufgabe (1 Punkt) SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 10 von 16 Seiten

11 Anlage 1b: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Green Belt - Project Manager (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Einführung und Grundlagen (EG) Einführung in die Funktion und Einsatz der Methode Aufgabe und Verantwortung des Green Belts Kriterien und Vorgehensweisen zur Auswahl von Projekten 3 MC 2. Define Phase (DP) Projektvertrag Projektfokus Kosten schlechter Qualität Define Phase Exit Review. 14 MC 3. Measure Phase (MP) Bewertung Erfolgsfaktoren Ermittlung Einflussfaktoren Überprüfung Projektziel Measure Phase Exit Review 18 MC 4. Analyse Phase (AP) Graphische Analyse Statistische Analyse Analyse Phase Exit Review 18 MC 5. Improve Phase (IP) Ermittlung beste Einstellung Lösungsumsetzung Lösungsbewertung Improve Phase Exit Review 23 MC 6. Control Phase (CP) Standardisierung Lösung Projektbewertung Control Phase Exit Review 14 MC Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 90 MC 4 (3 h) MC: Multiple Choice Aufgabe (1 Punkt) SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 11 von 16 Seiten

12 Anlage 1c: Themenkreise, Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Six Sigma Green Belt - Executive (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Einführung und Grundlagen (EG) Einführung in die Funktion und Einsatz der Methode Aufgabe und Verantwortung des Black Belts Kriterien und Vorgehensweisen zur Auswahl von Projekten. 3 MC 2. Define Phase (DP) Projektvertrag Projektfokus Kosten schlechter Qualität Define Phase Exit Review. 13 MC 3. Measure Phase (MP) Bewertung Erfolgsfaktoren Ermittlung Einflussfaktoren Überprüfung Projektziel Measure Phase Exit Review 18 MC 4. Analyse Phase (AP) Graphische Analyse Statistische Analyse Analyse Phase Exit Review 6 MC 5. Improve Phase (IP) Ermittlung beste Einstellung Lösungsumsetzung Lösungsbewertung Improve Phase Exit Review 6 MC 6. Control Phase (CP) Standardisierung Lösung Projektbewertung Control Phase Exit Review 14 MC 7. Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 60 MC 2,7 (2 h) MC: Multiple Choice Aufgabe (1 Punkt) SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 12 von 16 Seiten

13 Anlage 1d: Prüfungsmodalitäten für die praktische Prüfung Six Sigma Black Belt (TÜV ) und Six Sigma Green Belt (TÜV ) 1. Ablauf/Prozess Mit der Anmeldebestätigung zur Prüfung wird dem Kandidaten die Projektberichtsvorlage mit den inhaltlichen Vorgaben für den Bericht als Word-Dokument übermittelt. Dieses Dokument ist ausgefüllt mit sämtlichen Anlagen an die Personenzertifizierung elektronisch zur Bewertung zu übermitteln, vorzugsweise als pdf-dokument. Nach Eingang der Unterlagen wird dem Kandidaten eine Eingangsbestätigung übermittelt. 2. Projektauswahl Die Vorgehensweise und Kriterien für die Projektauswahl sind Bestandteil aller Six Sigma Lehrgänge. Für die Projektauswahl sollten die Kriterien der Projektbewertung im Vorfeld berücksichtigt werden. Die Dauer der Projekte sollte beim Green Belt drei Monate nicht unter- und sechs Monate nicht überschreiten. Black Belt drei Monate nicht unter- und acht Monate nicht überschreiten. Diese Werte gelten als Richtwerte und können erfahrungsgemäß von den Randbedingungen wie Branche, Projektdringlichkeit, bearbeitetes Produkt/bearbeiteter Prozess beeinflusst werden. 3. Projektbericht Die Bewertung der Prüfungsleistung beruht auf der schriftlichen Dokumentation des Projekts im Projektbericht. Der Projektbericht muss den Ablauf des Projekts nachvollziehbar darstellen, die eingesetzten Methoden aufzeigen ebenso wie die erarbeiteten Ergebnisse und resultierenden Schlussfolgerungen. Zur nachvollziehbaren Darstellung sollen neben Texten insbesondere Prinzipskizzen, Ablaufdiagramme, Screenshots aus Statistikprogrammen oder elektronischen Arbeitshilfen sowie Auswertungsdiagramme ein- oder beigefügt werden. Der Umfang des Projektberichts hängt vom Projektumfang, der Anzahl und Intensität der eingesetzten Hilfsmittel sowie der Darstellungsform ab und sollte bei Green Belt Projekten 10 bis 25 Seiten und bei Black Belt Projekten 20 bis 40 Seiten betragen. Der Umfang darf in Summe 50 Seiten (Green Belt) bzw. 80 Seiten (Black Belt) nicht überschreiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt). Für die Erstellung des Projektberichts ist ausschließlich die Projektberichtsvorlage zu verwenden. Diese ist gemäß der DMAIC-Vorgehensweise gegliedert und enthält Hinweise auf nachfolgende aufgeführte zu nutzende Methoden und zu erarbeitende (Zwischen-) Ergebnisse. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 13 von 16 Seiten

14 Der Projektbericht gliedert sich gemäß der DMAIC-Vorgehensweise in 18 Kapitel. Define Phase 1. D1 Projektvertrag 2. D2 Projektfokus 3. D3 Kosten schlechter Qualität 4. D4 Define Phase Exit Review Measure Phase 5. M1 Bewertung der Erfolgsfaktoren 6. M2 Ermittlung der Einflussfaktoren 7. M3 Überprüfung des Projektziels 8. M4 Measure Phase Exit Review Analyse Phase 9. A1 Graphische Analyse 10. A2 Statistische Analyse 11. A3 Analyse Phase Exit Review Improve Phase 12. I1 Ermittlung der besten Einstellung 13. I2 Umsetzung der Lösung 14. I3 Bewertung der Lösung (kurzfristig) 15. I4 Improve Phase Exit Reviev Control Phase 16. C1 Standardisierung der Lösung 17. C2 Bewertung des Projekts 18. C3 Control Phase Exit Review In der Projektberichtsvorlage werden zu allen Kapiteln Hinweise auf Vorgehensweisen bzw. auf die anzuwendenden Methoden gegeben, die zu beachten sind. Im Anhang an den Projektbericht gibt es die Möglichkeit, ergänzende Texte und Bilder beizufügen. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 14 von 16 Seiten

15 Die Methoden müssen für eine erfolgreiche Bewertung entsprechend des Green Belt oder Black Belt Niveaus mindestens einmal im richtigen Kontext angewendet werden. Die Zusammenstellung in der Liste beruht auf den Anforderungen der ISO Methode/Hilfsmittel Green Belt Black Belt Anova - X Box-Plot X X Brainstorming X X Cost of Poor Quality (Rechnung) X X CTS-Tree X X Datenerfassungsplan X X DOE - X Einfache lineare Regression X X FMEA X X Gantt-Plan X X Messsystemanalyse X X Hypothesentests X X Kontrollplan - X Listenreduzierung X X Multi-Vari-Chart - X Pareto-Analyse X X Phase Exit Review X X Projektbericht X X Projektplan X X Projektpotenzialabschätzung X X Projektvertrag X X Prozessfähigkeitsanalyse X X Rationale Toleranzen - X Regelkarte X X SIPOC-Matrix X X Streudiagramm/Korrelation X X Ursache-Wirkungs-Diagramm X X Ursache-Wirkungs-Matrix X X Visuelles Management X X SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 15 von 16 Seiten

16 4. Bewertungssystem Die Bewertung des Projektberichts erfolgt anhand des nachfolgenden Punktesystems. Die Bewertungsschemata sind im Vorgabedokument für den Prüfer festgelegt und nicht öffentlich. Sie orientieren sich an den Projektphasen und der Liste der einzusetzenden Methoden. Gesamtpunkte: In Summe können 100 Punkte erreicht werden. Punkte je Phase: In jeder DMAIC-Phase können 20 Punkte erreicht werden. Punkte je Methode: Alle Methoden werden im Hinblick auf den Gesamtprojekterfolg gleich gewichtet. Die Punkte je Phase werden somit gleichermaßen auf die vorgesehenen Methoden der Phase verteilt. Je Methode/Hilfsmittel werden die Punkte vergeben für Auswahl und Anwendung: Auswahl: Punktevergabe für die situativ richtige Auswahl der anzuwendenden Methode (30%). Anwendung: Punktevergabe für die richtige Anwendung (Durchführung, Berechnung etc.) der ausgewählten Methode. SixS-Prüf- und Zertifizierungsordnung Six Sigma Black Belt und Green Belt Seite 16 von 16 Seiten

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