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Transkript:

poligonchik., Fotolia #76318308 Hausratversicherung Wichtig für jeden Haushalt! Beratung durch: Holsteiner Versicherungskontor GmbH Dorfstr. 21 24107 Ottendorf Tel.: 0431 / 6474215 Fax: 0431 / 6474202 info@holsteinerversicherungskontor.de Persönlicher Ansprechpartner: Herr Gunter Kock Tel.: 0431 / 6474215 Fax: 0431 / 6474202 gunter.kock@grapow-kock.de

Seite 02/05 poligonchik., Fotolia #76318308 Hausratversicherung Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Schadenbeispiele aus der Praxis Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen. Blitzeinschlag Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie steht vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 geschätzt. Rohrbruch Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (Tablet- PC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 geschätzt. Jürgen Fälchle, Fotolia #67339873 stocksolutions, Fotolia #73360365

Seite 03/05 Weitere Schadenbeispiele Einbruchdiebstahl Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 geschätzt. 135pixels, Fotolia # 56430018 Sturmschaden Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf 2.100 geschätzt. Andrea Seemann, Fotolia #2179904

Seite 04/05 Für wen ist die Versicherung? Sinnvoll für jeden, der Hausrat besitzt. Was ist versichert? Der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert. ThomBal, Fotolia #71650813 Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? Die Standarddeckung umfasst: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Leitungswasser Sturm / Hagel Folgende Erweiterung sind möglich: Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) Glasbruch Fahrraddiebstahl All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren) Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert? Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert: Vorsatz Krieg Kernenergie Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind: Schäden an Hausrat von Untermietern Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) Wo gilt die Versicherung? Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

Seite 05/05 Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln? Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem normalen Haushalt kann als grober Richtwert von ca. 650 pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen. Einige Anbieter bieten auch Wohnflächentarife an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung. Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet? Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. Entstandene Kosten, wie z.b. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt. scarlet61, Fotolia #22770104 Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt. Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? Glasversicherung Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden. Kunst-/Sammlungsversicherung Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche All-Risk-Deckung abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände. Instrumentenversicherung Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt. Gebäudeversicherung Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle. Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com