Die Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK)

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1 Prüfungsbücher für Fachwirte und Fachkaufleute Die Prüfung zum Versicherungsfachmann (IHK) Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler Bearbeitet von Andreas Nareuisch 1. Auflage Buch. 558 S. Hardcover ISBN Gewicht: 996 g Wirtschaft > Wirtschaftswissenschaften: Allgemeines > Wirtschaftswissenschaften: Berufe, Ausbildung, Karriereplanung Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 Versicherungsprodukte für private Haushalte 2. Welche Sachen sind in der Hausratversicherung versichert? In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat des Versicherungsortes laut Police versichert ( 6 VHB). Dazu zählen alle Sachen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, sowie Bargeld und Wertsachen. Gemeint sind alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Sachen von Besuchern sind nicht mitversichert. Demzufolge sind alle beweglichen Sachen des Haushaltes des Versicherungsnehmers versichert, die ohne Beschädigung auch an andere Orte gebracht werden können (Möbel, Elektrogeräte, Geschirr, Kleidung, Wertsachen). Kurz gesagt also: Einrichtung Gebrauchsgüter Verbrauchsgüter Bargeld und Wertsachen 3. Welche versicherten Sachen werden in den Bedingungen gesondert aufgeführt? Anbaumöbel und Küchen, die nicht individuell für das Gebäude gefertigt und serienmäßig produziert werden, sondern an die bestehenden Verhältnisse durch Einbau angepasst wurden (andernfalls ist gesonderte Klausel zum Einschluss nötig) motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielzeugfahrzeuge (soweit diese nicht versicherungspflichtig sind), Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (nicht Handelswaren oder Musterkollektionen), die dem Gewerbe oder dem Beruf des Versicherungsnehmers dienen oder einer mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, Markisen (wenn die Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen) auf dem gesamten Grundstück Einbauten im Haus, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt (sofern die vom Gebäudeeigentümer eingebrachten Sachen durch den Mieter ersetzt werden, sind sie im Rahmen des bereits bestehenden Vertrages nicht mitversichert) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich deren Motoren, Surfausrüstungen und nicht motorisierte Flugdrachen, Falt- und Gleitschirme Kleintiere (artgerecht gehaltene Haustiere wie Vögel, Fische, Katzen) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände (außer Musterkollektionen und Handelsware) fremdes Eigentum (außer das von Untermietern und Mietern sofern dies nicht vom VN überlassen)

3 2.3 Sachversicherung Welche Regelungen gibt es für Wertsachen? Zu den Wertsachen gehören: Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Grafiken, Plastiken u. a.) sowie oben nicht genannten Sachen aus Silber, sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbelstücken. 5. Wie hoch ist die Entschädigung für Wertsachen im Versicherungsfall? Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, so beträgt die Entschädigung für Wertsachen je Versicherungsfall insgesamt maximal 20 Prozent der Versicherungssumme. Sie kann in 5 Prozent-Schritten auf 50 Prozent gegen Prämienzuschlag erhöht werden. Befanden sich die versicherten Sachen in einem Tresor, so gelten als Entschädigungsgrenzen: Euro für Bargeld und Geldkarten Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere und Euro für Schmuckstücke, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold und Platin 6. Welche Gefahren und Schäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt? Alle Sachen, die durch die versicherte Gefahren - Brand - Einbruchdiebstahl - Blitzschlag - Raub - Explosion - Vandalismus - Implosion - Leitungswasser, Rohrbruch und Frost - Anprall/Absturz eines Luftfahrzeuges - Sturm und Hagel zerstört, beschädigt oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden gekommen sind, werden entschädigt. 7. Beschreiben Sie die versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Brand Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Sengschäden (versichert als Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion) und Kurzschlussschäden sind nicht versichert (neu: Schäden durch Nutzwärme, Nutzfeuer sind in VHB 2008 eingeschlossen).

4 Versicherungsprodukte für private Haushalte Blitzschlag Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf die versicherten Sachen. Üerstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf das Gebäude oder Grundstück (Versicherungsort), in dem sich die versicherten Sachen befinden, trifft und dort Schäden anderer Art verursacht. Nicht oder nur gegen Zuschlag sind Überspannungsschäden ansonsten versichert. Als Folge eines versicherten Ereignisses können Kurzschluss- und Überspannungsschäden abgedeckt sein. Explosion Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende plötzliche Kraftäußerung. Nicht versichert ist das Zerplatzen von Behältern durch Flüssigkeitsdruck. Druckausgleichschäden und chemische Reaktionen im Innern eines Behälters sind jedoch abgedeckt. Implosion Bei einer Implosion handelt es sich um eine durch einen äußeren Überdruck ausgelöste, als Folge eines inneren Unterdrucks stattfindende Zerstörung eines Hohlkörpers. Luftfahrzeugabsturz Ein Luftfahrzeugabsturz ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Einbruchdiebstahl (ED) Bei Einbruchdiebstahl gilt der Grundsatz der Gebäudeversicherung. Danach muss der Dieb entweder in einen Raum eines Gebäudes unberechtigt eindringen, in einem Raum eines Gebäudes ein verschlossenes Behältnis aufbrechen oder aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwenden. Als Raum gilt jeder abgetrennte und allseitig umschlossene Raum eines Gebäudes. Balkone und Veranden zählen nur dann als umschlossener Raum, wenn sie durch Verglasung abgeschlossen sind. Versichert sind: Einbrechen Einbrechen bedeutet Gewalt gegen Sachen ausüben, die ein Hindernis darstellen, mit anderen Worten gewaltsam eine Öffnung schaffen (aufbrechen einer verschlossenen Tür). Einsteigen Einsteigen ist, wenn der Täter eine nicht zum Betreten des Raumes vorgesehene Öffnung (Balkontür in oberen Stockwerken) oder eine von ihm geschaffene Öffnung (abdecken von Dachziegeln) nutzt, um in den Raum einzusteigen. Falscher Schlüssel Die Nutzung falscher Schlüssel (wenn Anfertigung nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist) oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmten Werkzeuge gilt als versicherte Gefahr im Zusammenhang mit Einbruch/Diebstahl. Versicherungsschutz besteht auch, wenn aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet wurden, nachdem sich der Dieb dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hat.

5 2.3 Sachversicherung 269 Achtung: Einbrechen mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb außerhalb der Wohnung mittels Raub/ED oder ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers an sich gebracht hat, ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Räuberischer Diebstahl Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und dann Gewalt anwendet oder mit einer Gewalttat droht, um im Besitz der gestohlenen Sachen zu bleiben. Wird der Raum durch die richtigen Schlüssel geöffnet, so besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Täter zuvor den Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht oder zuvor den Schlüssel durch Raub oder einfachen Diebstahl ohne fahrlässiges Verhalten des Besitzers, auch außerhalb der Wohnung, an sich gebracht hat. Vandalismus Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter durch Einbruch, Einsteigen, Eindringen oder räuberischen Diebstahl in die Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Nicht versichert sind aber z. B. Schäden nach Einschleichen in die Wohnung. Raub Raub liegt vor, wenn eine Person unter Anwendung von Gewalt oder unter Androhung einer Gewalttat am Ort der Versicherung oder unter Ausnutzung einer Lage, die es ihr unmöglich macht, Widerstand zu leisten (diese Lage muss entweder als Folge eines Unfalls oder einer nicht vom VN verschuldeten Ursache aufgetreten sein z. B. Bewusstlosigkeit), Sachen entwendet werden. Zwischen dem Ausschalten der Widerstandskraft und der Wegnahme der versicherten Sachen muss ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen, damit eine Leistungspflicht des Versicherers besteht. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl, da keine Überwindung seitens eines bewussten Widerstandes beim Opfer von Nöten ist, um an die Sachen zu gelangen. Es ist für den Leistungsfall unerheblich, ob der Versicherungsnehmer oder Personen, die sich mit seiner Zustimmung am versicherten Ort befinden, vom Täter mit Gewalt bedroht werden. Im Umkehrschluss ist eine durch diesen Personenkreis verübte Tat nicht versichert. Die Gewalttat oder deren Androhung sowie die Wegnahme der versicherten Sachen muss innerhalb des Versicherungsortes geschehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Sachen die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme gebracht werden, außer das Heranschaffen erfolgt am Versicherungsort. Leitungswasser Bei Leitungswasser wird unterschieden zwischen Durchnässen versicherter Sachen und Frostschäden an sanitären Anlagen und Wasser führenden Installationen bzw. Frost und sonstigen Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, Anlagen der Warmwasser- oder Dampf-

6 Versicherungsprodukte für private Haushalte heizung, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserlösch- und Berieselungsanlagen und Aquarien oder Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten sind. Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel). Mitversichert sind frostbedingte Bruchschäden an Sanitäranlagen, leitungswasserführenden Installationen und an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes soweit der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Eigentümer beschafft hat und deren Gefahren trägt. Nicht versichert sind dabei z. B. Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Leitungswasser aus Eimern oder Grundwasser. Sturm/Hagel Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Hagel ist Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Die Sturmversicherung erstreckt sich auch auf Schäden durch Hagel. In diesem Fall brauchen die Voraussetzungen eines Sturmes (Windstärke 8-63 km/h) nicht erfüllt sein. Für Schäden infolge von Sturm und Hagel besteht nur innerhalb von Gebäuden (Ausnahme: Markisen, Antennenanlagen) Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen entstehen. Abgesichert sind auch Schäden, die durch das Werfen von Bäumen, Gebäudeteilen oder anderen Gegenständen auf die versicherte Sache entstanden sind. Die Folgen eines Sturmschadens an Gebäuden, in denen sich die versicherten Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden, sind ebenfalls Bestandteil des versicherten Risikos. 8. Welche Folgeschäden sind innerhalb der Gefahr Leitungswasser gedeckt? Neben den Schäden, die durch den direkten Einfluss des Leitungswassers auf die versicherten Sachen aufgetreten sind, werden auch Schäden, die als Folge dieses Einflusses auftreten, ersetzt. Durchnässungsschäden Das von der Wasserversorgung ausgehende Leitungswasserrisiko bezieht sich nicht nur auf die Wohnung des Versicherungsnehmers, sondern auch auf das Austreten von Leitungswasser außerhalb der in der Wohnung befindlichen wasserführenden Einrichtungen. Die Quelle des schädigenden Leitungswassers ist unerheblich. Entscheidend für den Versicherungsfall ist die Wasserquelle und das Einwirken des bestimmungswidrig ausgetretenen Wassers auf die versicherte Sache am entsprechenden Versicherungsort. Frostschäden und sonstige Bruchschäden Weitere Gefahren, die durch eine Leitungswasserversicherung abgedeckt werden, sind Frostschäden und/oder Bruchschäden an sanitären Anlagen, leitungswasserführenden Installationen und an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und das Risiko dafür trägt.

7 408 Prüfungsaufgaben II. Sachversicherung 1. Aufgabe Frau Badegern hat mit Erschrecken festgestellt, dass sich in ihrem Badezimmer der Schwamm ausbreitet. Kann sie die Renovierungskosten für ihr Bad im Rahmen der Leitungswasserdeckung ihrer Hausratversicherung geltend machen? a) Ja, auch Badewasser ist Leitungswasser. b) Ja, da es sich um mittelbare Schäden handelt. c) Nein, da das Wasser nicht bestimmungswidrig austrat. d) Nein, da Schwamm ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. 2. Aufgabe Welche Kosten sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert? a) Aufräumkosten b) Umzugskosten c) Bewegungs- und Schutzkosten d) Transport- und Lagerkosten 3. Aufgabe Auf welchen Prozentsatz ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung nach VHB 2008/Proximus beschränkt? a) 1 Prozent der Versicherungssumme, max Euro b) 5 Prozent der Versicherungssumme, max Euro c) 10 Prozent der Versicherungssumme, max Euro d) 20 Prozent der Versicherungssumme, max Euro 4. Aufgabe Welche Art von Schäden ist durch direkten Blitzschlag auf die versicherte Sache nach VHB 2008/Proximus nicht versichert? a) Sengschäden b) Luftdruckschäden c) Unterdruckschäden d) Überspannungsschäden

8 10. Musterklausur Aufgabe Frau Gerstner sind beim Abwaschen die geerbten Bleikristallgläser ihrer Mutter zu Bruch gegangen. Kann sie diesen Versicherungsfall ihrer Hausrat-Glasversicherung melden? a) Ja, wenn der Schaden unbeabsichtigt war. b) Ja, wenn sie die Bruchstücke einreicht. c) Nein, da Kristallglas nicht versichert ist. d) Nein, da nur Gebäude- und Mobiliarverglasung versichert sind. 6. Aufgabe Durch einen Wohnungsbrand bei einem Ihrer Kunden ist auch die private Kleidung des Untermieters vernichtet worden. Ist dieser Schaden über die Hausratversicherung mitversichert? a) Ja, bei unverzüglicher Schadenmeldung. b) Ja, wenn der Schaden unter Euro liegt. c) Nein, Hausrat vom Untermieter ist ausgeschlossen. d) Nein, da der Untermieter nur vorübergehend beim Kunden wohnt. 7. Aufgabe Herrn Nimmersatt sind bei einem Einbruch 6780 Euro Bargeld gestohlen worden. Steht ihm Ersatz im Rahmen seiner Hausratversicherung (VHB 2008) zu? a) Nein, Bargeld ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. b) Ja, in vollem Umfang. c) Ja, bis zu einem Betrag von Euro. d) Ja, wenn sich das Geld in seinem Safe befand. 8. Aufgabe Auf welchen Betrag können Ihre Kunden die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung gegen Extraprämie nach VHB 2008 erhöhen? a) 100 Prozent, höchstens Euro b) 50 Prozent c) 20 Prozent d) 25 Prozent, höchstens Euro e) 30 Prozent, höchstens Euro

9 410 Prüfungsaufgaben 9. Aufgabe Sie wollen einem Kunden anhand von Beispielen die versicherten Gefahren bzw. Schäden gemäß VHB aufzeigen. Stellen Sie fest, welches Beispiel hierfür nicht infrage kommt! a) Durch die Überhitzung des Warmwasserboilers im Badezimmer kam es zu einem Brand wobei die Einrichtung der Wohnung total zerstört wurde. b) Durch den Bruch eines im Gebäude verlegten Zuleitungsrohres wurden durch das auslaufende Wasser sämtliche Möbel im Erdgeschoss beschädigt. c) Durch starke Regenfälle wurde der Keller des Einfamilienhauses überschwemmt und die auf dem Kellerboden gelagerten Vorräte unbrauchbar. d) Durch einen direkten Blitzeinschlag in die Fernsehantenne eines Einfamilienhauses wurden der Fernseher und die Stereoanlage beschädigt. e) Durch die plötzlich ausfallende Heizungsanlage und die kalte Witterung kam es über Nacht an der vom Mieter auf eigene Kosten beschafften sanitären Einrichtung zu einem Frostschaden. 10. Aufgabe Ein langjähriger Kunde hat sich eine teure Bang und Olufsen HiFi-Anlage angeschafft und möchte nun von Ihnen wissen, ob diese Anlage auch gegen Überspannungsschäden im Rahmen der Hausratversicherung nach VHB 2008 versichert ist. Wie informieren Sie Ihren Kunden? a) Versicherungsschutz besteht ohne Einschränkungen. b) Versicherungsschutz besteht nur, wenn hierfür eine Klausel vereinbart wird. c) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der 10 Prozent Vorsorgeversicherung. d) Versicherungsschutz besteht nur, sofern es sich bei den Geräten nicht um Einzelwerte über Euro handelt. e) Versicherungsschutz ist im Rahmen der Hausratversicherung nicht möglich, es muss ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. III. Personenversicherung 1. Aufgabe Herr Klaus Mueller (47) ist in der Kantine gestolpert und muss nun unfallbedingt ins Krankenhaus. Er möchte nun von Ihnen wissen, ob der Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. a) Nein, weil bei Unfällen in der Kantine die Haftpflichtversicherung des Caterers für den Schaden einstehen muss.

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