Der Gesellschaftsvertrag

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Transkript:

Jean-Jacques Rousseau Der Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts In der Übersetzung von Ulrich Bossier

Inhalt Vorbemerkung 8 Erstes Buch Erstes Kapitel Zum Gegenstand des ersten Buches 12 Zweites Kapitel Die ersten Gesellschaften 13 Drittes Kapitel Das Recht des Stärkeren 16 Viertes Kapitel Sklaverei 18 Fünftes Kapitel Die Notwendigkeit, immer auf eine erste Übereinkunft zurückzugehen 25 Sechstes Kapitel Der Gesellschaftspakt 27 Siebtes Kapitel Der Souverän 31 Achtes Kapitel Der bürgerliche Stand 35 Neuntes Kapitel Materieller Besitz 37 Zweites Buch Erstes Kapitel Die Unveräußerlichkeit der Souveränität 44 Zweites Kapitel Die Unteilbarkeit des Souveräns 46 Drittes Kapitel Kann der Gemeinwille irren? 49 Vier-

tes Kapitel Grenzen der souveränen Gewalt 51 Fünftes Kapitel Das Recht über Leben und Tod 57 Sechstes Kapitel Das Gesetz 61 Siebtes Kapitel Der Gesetzgeber 66 Achtes Kapitel Das Volk (I) 72 Neuntes Kapitel Das Volk (II) 76 Zehntes Kapitel Das Volk (III) 80 Elftes Kapitel Die verschiedenen Systeme der Gesetzgebung 85 Zwölftes Kapitel Einteilung der Gesetze 88 Drittes Buch Erstes Kapitel Allgemeines zur Regierung 93 Zweites Kapitel Der Ursprung der verschiedenen Regierungsformen 102 Drittes Kapitel Typologie der Regierungen 107 Viertes Kapitel Die Demokratie 110 Fünftes Kapitel Die Aristokratie 114 Sechstes Kapitel Die Monarchie 118 Siebtes Kapitel Gemischte Regierungsformen 127 Achtes Kapitel Nicht jede Regierungsform taugt für jedes Land 129 Neuntes Kapitel Merkmale einer guten Regierung 137 Zehntes Kapitel Übergriffe der Regierung und ihre Tendenz zum Verfall 139 Elftes Kapitel Der Tod des politischen Körpers 142 Zwölftes Kapitel Methoden, die souveräne Gewalt zu bewahren (I) 145 Dreizehntes Kapitel Methoden, die souveräne Gewalt zu bewahren (II) 147 Vierzehntes Kapitel Methoden, die souveräne Gewalt zu bewahren (III) 150 Fünfzehntes Kapitel Die Abgeordneten oder Volksvertreter 152 Sechzehntes Kapitel Die Einsetzung der

Regierung ist kein Vertrag 158 Siebzehntes Kapitel Mögliche Verfahren beim Einsetzen der Regierung 160 Achtzehntes Kapitel Wie man einer widerrechtlichen Übernahme der Regierung vorbeugen kann 162 Viertes Buch Erstes Kapitel Der Gemeinwille ist unzerstörbar 168 Zweites Kapitel Abstimmungen 172 Drittes Kapitel Wahlen 177 Viertes Kapitel Die römischen Komitien 181 Fünftes Kapitel Das Tribunat 197 Sechstes Kapitel Die Diktatur 200 Siebtes Kapitel Die Zensur 205 Achtes Kapitel Die Zivilreligion 208 Neuntes Kapitel Schluß 223 Anmerkungen 224

Vorbemerkung Die folgende kleine Abhandlung entstammt einer größeren Arbeit, die ich einst schreiben wollte, ohne freilich meine Kräfte richtig einzuschätzen, so daß ich sie schon vor geraumer Zeit unvollendet liegenlassen mußte. Von den in sich geschlossenen Teilen dessen, was ich fertigzustellen vermochte, ist dieser der wesentliche und erschien mir daher noch am ehesten einer Veröffentlichung würdig. Der Rest existiert inzwischen nicht mehr.

Erstes Buch

Ich möchte untersuchen, ob es innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung eine legitime und zuverlässige Regel für die Organisation des Staates geben kann, wenn man die Menschen so nimmt, wie sie sind, und die Gesetze so, wie sie sein könnten. Dabei werde ich mich bemühen, stets zu verbinden, was das Recht erlaubt und was das Gemeininteresse gebietet, denn Gerechtigkeit und Nutzen sollen auf keinen Fall getrennt erscheinen. Ich beginne, ohne die Relevanz meines Themas zu beweisen. Man wird mich fragen, ob ich denn ein Fürst oder ein Gesetzgeber sei, daß ich über Politik schreibe. Nein, und eben deshalb schreibe ich über Politik. Wäre ich Fürst oder Gesetzgeber, würde ich keine Zeit damit vergeuden zu sagen, was getan werden muß; ich würde es einfach tun oder aber schweigen. Immerhin bin ich als Bürger einer freien Stadt geboren und folglich Mitglied des Souveräns. Zwar mag meine Stimme den Gang der öffentlichen Angelegenheiten nur mäßig beeinflussen, doch allein die Tatsache, daß ich hier wählen darf, verpflichtet mich, mir in diesen Dingen Klarheit zu 10

verschaffen und über Regierungsformen nachzudenken. Wie beglückend, daß ich dabei jedesmal neue Gründe finde, die Regierung meiner Vaterstadt zu lieben! 11

Erstes Kapitel Zum Gegenstand des ersten Buches Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten. Wer glaubt, andere zu beherrschen, ist nur noch mehr Sklave als jene. Wie hat sich dieser Wandel vollzogen? Das weiß ich nicht. Was kann ihm Rechtmäßigkeit verleihen? Auf die Frage glaube ich eine Antwort zu haben. Wenn ich das Ganze nur unter dem Blickwinkel der Macht und ihrer Auswirkungen betrachtete, würde ich sagen: Solange ein Volk zum Gehorsam gezwungen wird und gehorcht, handelt es richtig; sobald es indes sein Joch abschütteln kann und dann tatsächlich abschüttelt, handelt es noch besser. Es erlangt seine Freiheit durch dasselbe Recht wieder, das sie ihm geraubt hat: folglich hat es entweder jede Befugnis, sie sich zurückzuholen, oder man hätte sie ihm niemals wegnehmen dürfen. Aber die gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht, das die Grundlage sämtlicher übrigen bildet. Allerdings entspringt dieses Recht nicht aus der Natur, sondern beruht auf Vereinbarungen. Es gilt nun in Erfahrung zu bringen, welcher Art diese Vereinbarungen sind. Ehe ich dies behandele, muß ich belegen, was ich gerade behauptet habe. 12

Zweites Kapitel Die ersten Gesellschaften Die älteste aller Gesellschaften und die einzig natürliche ist die Familie. Aber selbst dort bleiben die Kinder ihrem Vater nur so lange verbunden, wie sie seiner zu ihrer Erhaltung bedürfen. Kaum endet dieses Bedürfnis, löst sich das natürliche Band. Die Kinder, die nun ihrem Vater keinen Gehorsam mehr schulden, und der Vater, der den Kindern keine Fürsorge mehr schuldet, kehren gleichermaßen in die Unabhängigkeit zurück. Wenn sie doch weiter zusammenbleiben, geschieht dies nicht mehr natürlich, sondern willentlich, und die Familie besteht nur kraft einer Übereinkunft fort. Diese allen gemeinsame Freiheit ergibt sich aus der Natur des Menschen. Sein vornehmstes Gesetz liegt in der Erhaltung der eigenen Existenz; seine vornehmsten Pflichten sind jene gegenüber sich selbst; und sobald sein Denkvermögen ausgereift ist, kann er allein über die rechten Mittel zu seiner Erhaltung entscheiden. Dadurch wird er sein eigener Herr. So läßt sich die Familie gewissermaßen als Urbild der politischen Gesellschaften begreifen: das Staatsoberhaupt ent- 13

spricht dem Vater, das Volk den Kindern; und da sie alle frei und gleich geboren sind, entäußern sie sich ihrer Freiheit nur, soweit es ihnen Nutzen bringt. Der einzige Unterschied: in der Familie lohnt die Liebe zu seinen Kindern dem Vater die Fürsorge, die er diesen schenkt; im Staat jedoch wird jene Liebe, die der Herrscher seinen Untertanen ja nicht entgegenbringt, ersetzt durch die Lust am Befehlen. Grotius bestreitet, daß jede menschliche Macht dem Wohl der Untertanen dienen müsse; er nennt als Gegenexempel die Sklaverei. [1] Er argumentiert meist dahingehend, daß allein, weil etwas bestehe, es deswegen auch schon rechtens sei. Man könnte sich logischere Beweisführungen denken, aber gewiß keine, die für Tyrannen günstiger wäre. Bei Grotius bleibt dahingestellt, ob das Menschengeschlecht hundert Leuten gehört oder ob diese hundert Leute zum Menschengeschlecht gehören. Er scheint aber in seinem ganzen Buch eher der ersteren Meinung zuzuneigen; Hobbes vertritt übrigens die gleiche Ansicht. Ihr zufolge zeigt sich die menschliche Gattung in Viehherden eingeteilt, deren jede ihr Oberhaupt hat, das sie beschützt, um sie aufzufressen. Wie ein Hirt von Natur höher stehe als seine Herde, stünden auch die Hüter der Menschen ihre Herrscher von Natur höher als ihre Völker. So argumentierte laut Philon Kaiser Caligula und schloß aus dieser Analogie ganz richtig, daß die Könige Götter seien und die Völker Tiere. Caligulas Ansichten decken sich mit denen von Hobbes und Grotius. Vor ihnen erklärte schon Aristoteles, die Men- 14