Offenlegung nach 26 a KWG zum 31.12.2013



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Transkript:

s Stadtsparkasse Emmerich-Rees Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Emmerich-Rees Offenlegung nach 26 a KWG zum 31.12.2013 Stadtsparkasse Emmerich-Rees Land Nordrhein-Westfalen Gegründet 1842 Kreditanstalt des öffentlichen Rechts Träger der Stadtsparkasse Emmerich-Rees ist der Sparkassenzweckverband Zweckverband der Städte Emmerich am Rhein und Rees sowie des Kreises Kleve

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Seite Kapitel A Offenlegung gemäß 26a Abs. 1 Satz 3 KWG i.v.m. 319 ff. SolvV 1 Einleitung 2 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 3 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 3 5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) 5 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 7 6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 7 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten 7 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 8 6.4 Vertragliche Restlaufzeit 8 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche 9 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 10 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge 11 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 12 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 13 9 Adressenausfallrisiko Verbriefung ( 334 SolvV) 16 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 16 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) 17 12 Zinsänderungsrisiko (ZÄR) ( 333 SolvV) 18 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 19 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 20 Kapitel B Offenlegung gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Verweis) - II -

Abkürzungsverzeichnis a.f. Bafin HGB IAS InstitutsVergV IRBA IFRS KRMT KSA KWG MaRisk PD RL SolvV VaR VRZ Alte Fassung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Handelsgesetzbuch International Accounting Standards Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) International Financial Reporting Standards Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) Richtlinie Solvabilitätsverordnung Value at Risk Verbandsrechenzentrum - 1 -

Kapitel A Offenlegung gemäß 26a Abs. 1 Satz 3 KWG i.v.m. 319 ff. SolvV Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, in dem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie ( CRD III ) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung ( SolvV ) auch für deutsche Institute Anwendung. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV ) sowie Verbriefungen ( 334 SolvV ). Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees kommt mit dem vorliegenden Offenlegungsbericht ihrer Verpflichtung der quantitativen und qualitativen Berichterstattung gem. 26a KWG i. V. m. 319 bis 337 SolvV zum Stichtag 31.12.2013 nach. Der Bericht wird auf der Internetseite der Sparkasse und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Er erscheint im jährlichen Abstand. Bereits im Jahresabschluss und Lagebericht hat die Stadtsparkasse wesentliche Bestandteile der Offenlegungsanforderungen erfüllt. Die darüber hinaus erforderlichen Angaben, die nicht bereits schon im Jahresabschluss oder Lagebericht dargestellt wurden, sind im vorliegenden Offenlegungsbericht gem. 26a KWG enthalten. Den quantitativen Angaben zu den Beteiligungen und zur Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen) liegen Bilanzwerte zugrunde. Diese wurden dem Jahresabschluss - 2 -

2013 entnommen. Alle anderen quantitativen Angaben beziehen sich auf den Datenbestand, der im Rahmen des Meldewesens zur Eigenkapitalausstattung zum Meldestichtag 31.12.2013 verwendet wurde. Den qualitativen Angaben zu den Beteiligungen liegt der festgestellte Jahresabschluss zugrunde. Die anderen qualitativen Angaben beziehen sich auf den Meldestichtag 31.12.2013. Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees wendet seit dem 01.01.2008 den Kreditrisikostandardansatz (KSA) an. 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikoberichterstattung offengelegt. Dieser wird im Rahmen des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Agnetenstrasse 3, 46446 Emmerich am Rhein, Bundesrepublik Deutschland. Sie unterhält Geschäftsstellen innerhalb der Stadtgebiete der Städte Emmerich am Rhein und Rees. Träger der Stadtsparkasse Emmerich-Rees ist der Sparkassenzweckverband der Städte Emmerich am Rhein und Rees sowie des Kreises Kleve, dessen Mitglieder die Städte Emmerich am Rhein und Rees und der Kreis Kleve sind. Weitere Ausführungen können dem Lagebericht entnommen werden. Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees ist im HRA 1204 des Amtsgerichts Kleve eingetragen. Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Offenlegung erfolgt für die Stadtsparkasse Emmerich-Rees als Einzelinstitut. Sie unterliegt 2013 nicht mehr der Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses. Ebenfalls liegt keine Institutsgruppe vor. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Stadtsparkasse Emmerich-Rees bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital betrug per 31.12.2013 68,5 Mio.. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage sowie aus dem gezeichneten Kapital und beträgt 50,8 Mio.. - 3 -

Das Ergänzungskapital der Stadtsparkasse besteht aus Nachrangkapital, welches die Anforderungen des 10 Abs. 5 bzw. 10 Abs. 5a KWG erfüllt. Die Ursprungslaufzeit betrug zwischen fünf und zwanzig Jahren. Die Verzinsung beträgt zwischen 4,00 % und 7,25 %. Die Emittentin verfügt über ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. 10 Abs. 5 bzw. 10 Abs. 5a KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Im übrigen wird auf die Erläuterungen zur Jahresbilanz (Passivseite, Posten 9) verwiesen. Drittrangmittel bestanden im Berichtsjahr nicht. Nicht realisierte Reserven werden den Eigenmitteln nicht zugerechnet. Tab. 2: 324 Abs. 2 SolvV Eigenmittelstruktur Betrag in Tsd. Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2 a KWG 50.755 dar.: offene Rücklagen 48.328 dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0,0 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 0,0 dar.: Anderes Kapital nach 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0,0 dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i.v.m. 10 Abs.4 KWG 2.500,0 dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG 0,0 (Altbestand) dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2 a Satz 2 KWG 73 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2 b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2 b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2 c KWG 17.770 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2 b Satz 2 KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 und 6 a KWG 0,0 davon: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 6 a Nr. 1 u. 2 KWG 0,0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1 d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2 c KWG 68.525-4 -

5 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung ( 325 SolvV) Qualitative Angaben Die Angemessenheit der Eigenmittel der Stadtsparkasse Emmerich-Rees richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatorensatz ermittelt. Für die interne Risikosicht hat die Stadtsparkasse Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- sowie operationelle Risiken identifiziert. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel betrachtet und dabei auch Stressszenarien berücksichtigt. Somit ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees nimmt das Management der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken sowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor. Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt auf Basis der ex-post Betrachtung eingetretener Schadensfälle. Dieses Verfahren wurde um die ex-ante Betrachtung (Szenarioüberlegungen) erweitert. Der Vorstand legt auf Basis der Planungen und Vorschläge der Gesamtbanksteuerung die Limite für die einzelnen Risikoarten und individuelle Risikoparameter fest. Die Risikodeckungsmasse, die zur Abdeckung von Verlusten herangezogen werden kann, sowie die regelmäßige Erhebung der Risiken der Sparkasse geben Aufschluss darüber, in welcher Höhe die Sparkasse Risiken eingehen will und kann. Weitere Informationen sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikoberichterstattung offengelegt. - 5 -

Quantitative Angaben Kapitalanforderungen Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken und operationelle Risiken) ergeben, haben wir wie folgt erfüllt: Tab. 3: 325 Abs. 2, Nr. 1-4 SolvV Eigenkapitalanforderung Betrag in Tsd. Kreditrisiko Standardansatz Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 57 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 1 Von Kreditinstituten emittierte und gedeckte Schuldverschreibungen 57 Unternehmen 18.505 Mengengeschäft 9.129 Durch Immobilien besicherte Positionen 7.492 Investmentanteile 3.654 Sonstige Positionen 709 Überfällige Positionen 911 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1.554 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 2.909 Eigenmittelanforderung 44.978 Kapitalquoten Tab. 4 Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % Konsolidierte Bankgruppe Mutterunternehmen (als Einzelinstitut) 12,19 9,03 Teilkonzerne / Tochterunternehmen - 6 -

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir den möglichen Ausfall vertraglich vereinbarter Leistungen auf Grund von Bonitätsverschlechterungen und / oder durch den teilweisen und / oder vollständigen Ausfall von Kreditnehmern der Sparkasse. Das Adressenausfallrisiko wird im Wesentlichen unterschieden in das Kundenkredit-, Beteiligungs-, Emittenten- und das Kontrahentenrisiko. Das Länderrisiko stellt für uns kein wesentliches Adressausfallrisiko dar, wird aber im Rahmen des Kreditberichtes regelmäßig betrachtet. Die Informationen zum Adressenausfallrisiko sind im Lagebericht nach 289 HGB offengelegt. Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbestände verzichtet werden. Tab. 5: Tabellen 4b (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 1 (SolvV) Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag der Forderungen Betrag in T Betrag in T Betrag in T 821.987,9 126.514,9 1.214,0 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Tab. 6: Tabellen 4c (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 2 (SolvV) Kredite, Zusagen und Geografische Hauptgebiete andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T Deutschland 759.361,4 126.514,9 1.214,0 EWR 61.474,4 Sonstige 1.152,1-7 -

Gesamt: 821.987,9 126.514,9 1.214,0 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Tab. 7: Tabellen 4d (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 3 (SolvV) Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzistrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in Te Banken 33.119,6 27.738,5 1.082,0 Öffentliche Haushalte 17.876,9 30.000,0 Privatpersonen 306.122,6 Land- u. Forstwirtschaft 13.692,0 Energie- u. Wasserversorgung 48.667,4 Verarbeitendes Gewerbe 53.981,3 Baugewerbe 24.652,6 Handel; Instandhaltung u. Reparatur 43.799,4 75,8 Verkehr u. Lagerei; Nachrichtenübermittlung 10.847,1 Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 19.695,7 68.776,4 Grundstücks- u. Wohnungswesen 109.074,5 Sonstige Dienstleistungen 103.962,6 56,2 Organisation o. Erwerbszweck 1.496,6 Sonstige 34.999,6 Gesamt 821.987,9 126.514,9 1.214,0 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Tab. 8: Tabellen 4e (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 4 (SolvV) Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T Täglich 131.671,8 < 1 Jahr 54.736,9 27.738,5 223,4 1 Jahr 5 Jahre 83.252,0 30.000,0 590,6 > 5 Jahre bis unbefristet 552.327,2 68.776,4 400,0 Gesamt 821.987,9 126.514,9 1.214,0-8 -

6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Ein Geschäft gilt als in Verzug, wenn Zahlungen in Form von nicht geleisteten Zins- bzw. Tilgungsleistungen oder sonstigen Forderungen seit mehr als an 90 aufeinander folgenden Tagen überfällig sind. Die Ermittlung erfolgt kontobezogen. Als notleidend bezeichnen wir solche Kredite, die sich in der Abwicklung befinden. Zur Beurteilung, ob ein Kredit in die Abwicklungsabteilung übergeleitet werden muss, wurden in unserer Organisationsrichtlinie Kriterien festgelegt. Zur Früherkennung von Leistungsstörungen sind klar definierte Indikatoren auffällig gewordener Kreditnehmer hinterlegt. Unterstützt wird dieser Prozess durch ein automatisiertes Frühwarnsystem. Die Bearbeitung von Leistungsstörungen wird mit der erforderlichen Betreuungsintensität (Intensivbetreuung, Sanierung) durchgeführt. Tab. 9: Tabellen 4f (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 5 (SolvV) Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Betrag in T Betrag in T Betrag in T Betrag in T Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 2.199,2 1.277,8 Land- u. Forstwirtschaft Energie- u. Wasserversorgung Verarbeitendes Gewerbe 5.555,9 3.187,6 Baugewerbe 11,3 4,1 7,1 Handel; Instandhaltung u. Reparatur 912,0 405,7 2,3 Verkehr u. Lagerei; Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen 9.478,5 4.894,4 Sonstige Dienstleistungen 3.953,0 2.737,0 50,0 Organisation o. Erwerbszweck Sonstige Gesamt 22.109,9 12.506,6 1.988,5 59,4-9 -

Hauptbranchen Nettozuführung (+)/ Auflösung(-) von EWB/PWB/ Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in T Betrag in T Betrag in T Banken (PWB) 53,5 Öffentliche Haushalte Privatpersonen -529,1 51,0 537,7 Land- u. Forstwirtschaft Energie- u. Wasserversorgung -36,8 Verarbeitendes Gewerbe 130,6 775,7 Baugewerbe -197,8 0,5 229,4 Handel; Instandhaltung u. Reparatur -29,3 724,9 Verkehr u. Lagerei; Nachrichtenübermittlung -3,3 Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen -2,4 Grundstücks- u. Wohnungswesen 898,5 1,7 1.360,5 Sonstige Dienstleistungen 495,5 628,2 519,4 Organisation o. Erwerbszweck Sonstige Gesamt 779,4 681,4 233,9 4.147,6 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Tab. 10: Tabellen 4g (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 5 (SolvV) Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Betrag in T Betrag in T Deutschland 21.381,6 12.499,6 EWR 7,6 7,0 Sonstige Gesamt 21.382,2 12.506,6 Geografische Hauptgebiete Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in T Betrag in T Betrag in T Deutschland 59,4 4.147,2 EWR 0,4 Sonstige Gesamt 1.988,5 59,4 4.147,6-10 -

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitige Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertungen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Informationen zu den Adressenrisiken sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungs- punkt Risikoberichterstattung Adressrisiken offengelegt. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340 f HGB. - 11 -

In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Tab. 11: Tabellen 4h (Basel II) bzw. 327 Absatz 2 Nr. 6 (SolvV) Anfangsbestand der Periode Fortschreibung In der Periode Auflösung Verbrauch Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Betrag in T Betrag in T Betrag in T Betrag in T Betrag in T Betrag in T EWB 11.781 3.468-230 -2.512 12.507 Rückstellungen 190 52-183 59 PWB 1.935 54 1.989 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem. 41 und 235 SolvV bis auf Widerruf die folgenden anerkannten externen Rating-Agenturen benannt: Staaten (Standard & Poors / Moody s) - Zentralregierungen ( 25 Abs. 2 SolvV) - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften ( 25 Abs. 3 SolvV) - Öffentliche Stellen ( 25 Abs. 4 SolvV) - Institute ( 25 Abs. 7 SolvV) - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ( 25 Abs. 8 SolvV) Banken (z. Zt. keine Benennung) - multilaterale Entwicklungsbanken ( 25 Abs. 5), deren KSA-Risikogewicht sich nach 29 Abs. 3 SolvV bestimmt Unternehmen (z. Zt. keine Benennung) - Unternehmen ( 25 Abs. 9 SolvV) Investmentanteile (z. Zt. keine Benennung) - Investmentanteile ( 25 Abs. 12 SolvV) Verbriefungen (z. Zt. keine Benennung) - IRBA-Positionen ( 85 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 SolvV) - KSA-Positionen ( 227 Abs. 3 SolvV) - 12 -

- IRBA-Verbriefungspositionen ( 227 Abs. 4 SolvV) Existiert für einen Emittenten kein externes Rating, wird nur in diesem Fall die Bewertung der Emission zugrunde gelegt. Weist ein Geschäft mehr als ein externes Rating vor, so wird die zweitbeste Ratingnote zur Bonitätsbeurteilung herangezogen. Tab. 12: Tabelle 5b (Basel II) bzw. 328 Nr. 5 und 329 SolvV Standardansatz Risikogewicht in % vor Kreditrisikominimierung nach Kreditrisikominimierung Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. 0 119.272,6 134.206,1 10 7.137,0 7.137,0 20 3.543,8 3.610,7 35 188.204,1 188.204,1 50 55.652,0 55.652,0 66,41 68.776,4 68.776,4 75 159.327,1 152.230,6 100 272.812,2 264.960,5 150 4.195,5 4.143,3 Kapitalabzug 878.920,7 878.920,7 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees verfolgt im Beteiligungsportfolio eine differenzierte Strategie. Im Vordergrund stehen hierbei die Grundsätze des Verbundgedankens (Verbundbeteiligungen) und der öffentliche Auftrag (Beteiligungen zur regionalen Förderung) aber auch renditeorientierte Beteiligungen. Der Buchwert der 13 Beteiligungen der Stadtsparkasse Emmerich-Rees betrug zum Stichtag 13,6 Mio.. Davon liegen 4 Beteiligungen oberhalb der definierten Wesentlichkeitsüberlegungen von 506 Tsd.. Je nach Zwecksetzung können Beteiligungen den folgenden Kategorien zugeordnet werden: gemischte Beteiligungen / Verbundbeteiligungen sonstige Beteiligungen / Beteiligungen zur regionalen Förderung Renditebeteiligungen / Geschäftsbeteiligungen Beteiligungen, denen neben Ausschüttungserwartungen weitere Motive zugrunde liegen, werden als gemischte Beteiligungen bezeichnet. Dabei kann es sich einerseits um finanzielle Ziele wie Synergieef- - 13 -

fekte handeln, andererseits können diese anderen Motive auch nichtfinanzieller Art sein. Verbundbeteiligungen sind den gemischten Beteiligungen zuzuordnen. Verbundbeteiligungen sind alle Verbundunternehmen, bei denen die Stadtsparkasse Emmerich-Rees über Stammkapitalbeteiligungen am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband oder über einen von Sparkassen beauftragten Dritten innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt ist. Unter Verbundbeteiligungen fallen Beteiligungen, die zur Unterstützung des Geschäfts- und/oder der Vertriebsprozesse begründet werden, unabhängig davon, ob sie einen nachhaltigen Ertrag erwirtschaften oder nicht. Die Beteiligungen wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Mit Abstand die größte Beteiligung ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband. Die Überwachung der Verbundbeteiligungen erfolgt durch Vertreter der S-Finanzgruppe in den Gremien des Verbandes und der Unternehmen. Zu den sonstigen Beteiligungen zählen Beteiligungen, bei denen Renditeziele von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist bei Beteiligungen zur regionalen Förderung der Fall. Unter Beteiligungen zur regionalen Förderung werden alle direkten Beteiligungen verstanden, die der Verbesserung der regionalen Strukturen in sozialen und wirtschaftlichen Bereichen dienen, unabhängig davon, ob sie einen nachhaltigen Ertrag erwirtschaften oder nicht und auch unabhängig davon, ob sie bei der Begründung oder auch später bei der Abwicklung der Geschäfts- und Vertriebsprozesse der Stadtsparkasse hilfreich sind. Sie dienen somit einem langfristigen strategischen Zweck und sind nicht als kreditnah oder kreditsubstituierend einzustufen. Die Überwachung erfolgt durch die Vorlage entsprechender Jahresabschlussunterlagen. Renditebeteiligungen liegen ausschließlich finanzielle Ziele im Sinne von Ausschüttungserwartungen sowie Sale und Leaseback Vereinbarungen zugrunde. Geschäftsbeteiligungen sind dieser Kategorie zuzuordnen. Geschäftsbeteiligungen dienen der Generierung von Beteiligungserträgen, insbesondere aus der Wertschöpfungskette rund um die Immobilie und der Zuführung von Bank-, Makler- und Versicherungsgeschäften. Die strategische Zielsetzung der Generierung von Beteiligungserträgen wurde von der S-Kapitalbeteiligungs-GmbH im Wege diverser Unterbeteiligungen umgesetzt. Auf der Grundlage von Planungsdaten der Gesellschaft erfolgt ein regelmäßiges Controlling durch das Beteiligungsmanagement mit Berichterstattung an den Vorstand. - 14 -

Einteilung der Beteiligungen nach ihrer Zwecksetzung 2013 Renditebeteiligung Buchwert in T gemischte Beteiligungen Buchwert in T sonstige Beteiligungen Buchwert in T S-Kapitalbeteiligungs-GmbH Emmerich-Rees 650 Rheinischer Sparkassen- und Giroverband 11.227 WIRTSCHAFTFÖRDERUNGS- GESELLSCH. KREIS KLEVE 0 FUL Gundstücksverwaltung 2 S-Direkt--Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf 65 T-Z KLEVE GMBH 0 Spk.-Serviceges. f. Zahl. Syst. 12 WIRTSCHAFTSFÖRD.-STADT 0 RSL Rheinische Sparkassen 695 RSOB Rhein SpK. Onl-Broker 0 Sparkassen Dienstleistung Rheinland 70 Sparkassen Dienstleistung Rheinland Beteiligungsegesellschaft 0 Erwerbsgesellschaft d.s-finanzgruppe mbh u. CoKG 829 Summe 652 Summe 12.898 Summe 0 Zur Risikosteuerung der Beteiligungen wurde im Berichtsjahr vom Vorstand eine explizite Beteiligungsstrategie, differenziert nach den Beteiligungsgruppen, beschlossen und ein Sublimit für Beteiligungsrisiken festgelegt. Das Controlling der Beteiligungen erfolgt im Vorstandsstab. Die im Berichtsjahr beschlossene Beteiligungsstrategie und das Beteiligungscontrolling verfolgen das Ziel, die Risiken aus Beteiligungen fortlaufend zu reduzieren. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gem. HGB in Verbindung mit den Richtlinien des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Bewertung von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Sparkassen bewertet. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Grundsätzlich sind Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bewertet, es sei denn, der beizulegende Wert liegt gemäß 253 HGB dauerhaft darunter. Da keine Ertragswertberechnungen durchgeführt wurden, konnten auch keine Abweichungen vom Buchwert ermittelt werden. Der Buchwert und der Zeitwert entsprechen einander. Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsennotiert. Zu den Ergebnissen und Bewertungen der Beteiligungen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang und im Lagebericht des Jahresabschlusses 2013. Reporting Das Beteiligungsrisiko wird unter anderem durch unterjährige Controllingberichte regelmäßig überwacht und im Rahmen des Gesamtrisikoreports mit dem Verwaltungsrat erörtert. Die an die Gesellschaften heraus gelegten Kredite fließen in die Überwachung des Kundenkreditrisikos ein. Die Berichterstattung der Verbände bzw. der Verbundunternehmen über die Verbundbeteiligungen an die Mitgliedssparkassen ist unterschiedlich ausgestaltet. Neben dem regelmäßigen Bericht im Rahmen der Verbandsgremien ist auch der jährliche Beteiligungsbericht des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) ein wichtiges Controlling-Instrument. - 15 -

Tab. 13: 332 Nr. 2 a und b SolvV - Beteiligungen im Anlagebuch Beteiligungsgruppe Buchwert Betrag in Tsd. Verbundbeteilungen 12.898 Sonstige Beteiligungen 652 Gesamt 13.550 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse unterhält keine Verbriefungen nach der SolvV. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderung beinhaltet alle Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Schadenshöhe von Schadensereignissen im Kreditgeschäft (z. B. durch Bonitätsanforderungen, durch prozessabhängige Kontrollen, durch Hereinnahme von Sicherheiten, etc.) Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees macht von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen keinen Gebrauch. Unsere installierten Risikosteuerungsprozesse gewährleisten eine regelmäßige und vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen. Hierbei werden insbesondere die rechtliche Wirksamkeit und die juristische Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten überprüft. Die hereingenommenen Sicherheiten unterliegen einer regelmäßigen Sicherheitenüberprüfung gem. aufsichtsrechtlichen Anforderungen bzw. unter Risikogesichtspunkten von einem der entsprechenden Sicherheit betreffenden unabhängigen fachlich qualifizierten Mitarbeiter unseres Hauses. Dabei erfolgt die vorsichtige Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten nach den jeweils gültigen Beleihungsgrundsätzen. Die Hereinnahme, Bewertung und Überprüfung von Kreditsicherheiten sind in den entsprechenden Arbeitsanweisungen, Kompetenzregelungen, Vorstandsbeschlüssen sowie im Risikohandbuch der Stadtsparkasse geregelt. Die Möglichkeit im KSA, Kreditrisikominderungstechniken zu verwenden, nutzt die Stadtsparkasse Emmerich-Rees bei folgenden, vom Vorstand fest gelegten Sicherheiten: grundpfandrechtlich besicherte Wohnimmobilien, grundpfandrechtlich besicherte Gewerbeimmobilien und Objekte der Land- und Forstwirtschaft; außer grundpfandrechtlich besicherte Objekte an Spezialimmobilien und sonstige Objekten, die nicht vielseitig verwendbar sind - 16 -

Abtretung von Guthaben aus Bausparverträgen, Abtretung von Guthaben fremder Kreditinstitute, Verpfändung von Guthaben im eigenen Haus, öffentliche Bürgschaften, Bürgschaften von Kreditinstituten und Garantien von Kreditinstituten. Zur Risikobegrenzung hat die Stadtsparkasse Emmerich-Rees entsprechend in Anlehnung an Struktur, Größe und dem Risikogehalt der berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente angemessene Prozesse installiert. Weitere Informationen sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikoberichterstattung Adressenrisiko offengelegt. Aufgrund des höheren Anteils der Forderungen an Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen gegenüber dem Volumen der Kredite an Privatpersonen kann das Kreditrisiko der Stadtsparkasse Emmerich-Rees insgesamt als hoch eingestuft werden. Tab. 14: 336 Nr. 2a SolvV Berücksichtigungsfähige Sicherheiten, aufgegliedert nach Forderungsklassen Finanzielle Sicherheiten Garantien und Kreditderivate Betrag in Tsd. Betrag in Tsd. Zentralregierungen Institute Mengengeschäft 3.057,9 4.038,5 Beteiligungen Unternehmen 1.921,4 5.982,5 Sonstige kreditunabhängige Aktiva Gesamt 4.979,3 10.021,0 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Qualitative Angaben 330 Abs. 2 SolvV: Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. - 17 -

Quantitative Angaben 330 Abs. 1 SolvV: Für die Risikoarten Zinsen, Aktien, Währung, Waren und Sonstige waren keine Eigenmittelanforderungen erforderlich. 12 Zinsänderungsrisiko (ZÄR) ( 333 SolvV) Das Zinsänderungsrisiko wird als Teil des Marktpreisrisikos gesondert betrachtet. Es wird sowohl aus barwertiger Sicht als auch GuV-orientiert ermittelt. Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse befindet sich ausschließlich im Anlagebuch. Zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung des Zinsänderungsrisiko nutzt die Stadtsparkasse Emmerich-Rees verschiedene Instrumente: Mit dem System WPBilanz Risikokontrolling der dwp-bank werden die Marktpreisrisiken des Wertpapierbestandes ermittelt und überwacht. Täglich werden zur Risikosteuerung von der Gesamtbanksteuerung nach dem Value-at-Risk-Verfahren die Marktpreisrisiken aus Eigenanlagen nach Art und Höhe mit einem Konfidenzniveau von 99 %, einer nach Wertpapierkategorien definierten Haltedauer und einem Betrachtungszeitraum von 250 Tagen gemessen. Das barwertige Zinsänderungsrisiko wird mit Hilfe des Tools Integrierte Zinsbuchsteuerung von der Firma msg gillardon ermittelt. Der Value-at-Risk wird hierbei auf Basis der modernen historischen Simulation unter Berücksichtigung von 250 Handelstagen und 99 % Konfidenzniveau ermittelt. Für die variablen Positionen wurden Mischungsverhältnisse eingestellt. Die Mischungsverhältnisse wurden mit Hilfe der historischen Analyse sowie der Zukunftsanalyse ermittelt. Implizite Optionen aus Zuwachssparverträgen sind in der Zinsbuchsteuerung berücksichtigt. Ebenso werden sukzessive weitere Kundenprodukte mit Kündigungsmöglichkeiten (Sonderkündigungsrechte Kredit, BGB- Kündigungsrechte) in die Zinsbuchsteuerung integriert. Weitere Angaben zum Risikomanagement von Zinsänderungsrisiken enthält der Risikobericht als Bestandteil des Lageberichts 2013. Im Rahmen einer monatlichen Treasury-Sitzung wird über die Ergebnisse berichtet. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos nutzt die Sparkasse unter anderem Zinssteuerungsswaps. Ferner sind Finanzinstitute gemäß 24 Abs. 1 Nr. 14 KWG verpflichtet, der Bankenaufsicht gegenüber eine Anzeige abzugeben ("Kreditinstitute mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko"), wenn bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung der Barwert im Anlagebuch um mehr als 20 % der regulatori- - 18 -

schen Eigenmittel absinkt. Das aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderungsszenario gemäß BaFin Rundschreiben 11/2011 beträgt + 200 Basispunkte bzw. - 200 Basispunkte. Tab. 15: Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Zinsschock +200 BP Zinsschock -200 BP in Tsd. in Tsd. Wertveränderung - 13.841 16.714 Bei einem Barwertverlust des Zinsbuches von 13.841 Tsd. überschreitet die Stadtsparkasse Emmerich-Rees mit einer Risikoauslastung von 20,20 % den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Grenzwert von 20%. Das zweite Prüfkriterium ist nicht erfüllt. 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Unter dem operationellen Risiko verstehen wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder externer Ereignisse eintreten. Besondere Bedeutung messen wir der Sicherheit der IT-Systeme bei. Das Management des Reputationsrisikos ist im Prozess OPRisk integriert. Für die regelmäßige Untersuchung und Bewertung von Rechtsrisiken wurde ein Prozess installiert. Dieser stellt die laufende Überwachung und Initiierung notwendiger Maßnahmen sicher. Die Stadtsparkasse Emmerich-Rees hat sich seit 01. Januar 2008 auf den Basisindikatoransatz gem. 269 Abs. 2 i. V. 270 ff. SolvV festgelegt. Hiernach werden die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko ermittelt. Den operationellen Risiken wird in der Sparkasse durch eine Vielzahl von Maßnahmen entgegengetreten. Detaillierte Notfallplanungen und der jährlich zu erstellende IT-Sicherheitsbericht sind zusätzliche Instrumente des Risikomanagements. Die Risiken versuchen wir durch Einsatz qualifizierten Personals, Kontrollsystemen, Arbeitsanweisungen, umfangreiche Notfallplanungen, durch Auswahl zuverlässiger Dienstleister zu vermindern oder durch den Abschluss von Versicherungen abzudecken. Die Sparkasse nutzt ein von der Sparkassenorganisation entwickeltes System zum Management und Controlling operationeller Risiken, welches den aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügt. Die Schadensfalldatenbank des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) wurde zur Sammlung von Schadensfällen aus operationellen Risiken entwickelt. Dort werden systematisch alle innerhalb der Sparkasse aufgetretenen Schadensfälle ab 500 erfasst. Zielsetzung ist die systematische Erfassung aufgetretener Schadensfälle und die Schaffung einer Datenbasis sowie die empirische Analyse - 19 -

der Schadensfälle aus der Vergangenheit und die Ableitung von entsprechenden Maßnahmen. Ziel der jährlich von der Gesamtbanksteuerung durchgeführten Risikoinventur ist die qualitative und quantitative Bewertung des Risikopotentials der operationellen Risiken auf Basis der Selbsteinschätzung. Mit den Bestandteilen Risikoinventur und Schadensfalldatenbank hat die Sparkasse Verfahren zur Analyse der operationellen Risiken umgesetzt. Die Identifikation von operationellen Risiken beruht im Wesentlichen auf der ex-post-betrachtung eingetretener Schadensfälle in der zentralen Schadensfalldatenbank. Dieses Verfahren wurde um die ex-ante Betrachtung (Szenarioüberlegungen) erweitert. Die Eigenkapitalanforderungen der operationellen Risiken haben wir unter Punkt 5.2, Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung / Eigenkapitalanforderungen ( 325 Abs. 2 SolvV), aufgeführt. 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Qualitative Angaben Die Sparkasse geht derivative Adressenausfallrisikopositionen unter anderem im Rahmen ihrer Aktiv- Passiv-Steuerung ein, um Zinsänderungsrisiken zu steuern. Daneben werden Devisentermingeschäfte im Kundeninteresse eingegangen. Offene Positionen aus diesen Geschäften werden taggleich durch ein entsprechendes Gegengeschäft mit der eigenen Girozentrale geschlossen. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. Unser Kontrahent im Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die Helaba. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Sparkasse bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenens Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Die Kundengeschäfte werden nur bei guter Bonität bis zu einer kundenindividuell festgelegten Höchstgrenze geschlossen. Hinsichtlich des kundenbezogenen Adressenausfallrisikos fließen die zugeordneten Kreditäquivalenzbeträge über die kreditnehmerbezogenen Adressenausfallpositionen in die Risikobetrachtung ein. Bezüglich einer möglichen Kreditrisikovorsorge verweisen wir zudem auf die Textziffer 6.7 Absatz 4 dieses Berichtes sowie auf die entsprechenden Ausführungen im Anhang und im Lagebericht des Jahresabschlusses 2013. - 20 -

Tabelle Positive Wiederbeschaffungswerte 326 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 (SolvV) Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten in Tsd. Zinsbezogene Kontrakte neg. Zeitwert Währungsbezogene 2,5 Kontrakte Aktien- -------- /Indexbezogene Kontrakte Kreditderivate -------- Warenbezogene -------- Kontrakte Sonstige Kontrakte Summe 2,5 Tabelle Kontrahentenausfallrisiko Laufzeitmethode in Tsd. Kontrahentenausfallrisikoposition 1.214,0 Kapitel B Offenlegung gemäß 7 Instituts-Vergütungsverordnung Die Offenlegung erfolgt mittels eines separaten Berichts nach Institutsvergütungsverordnung (Vergütungsbericht) und wird auf der Internetseite der Sparkasse veröffentlicht. Emmerich am Rhein, den 21.07.2014 Der Vorstand - 21 -