Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang geko/01.09.2015 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang vom 2.0.2015* (Auszug/Lesefassung) Deutsch 1 Studienumfang im Fach Deutsch (1) Im Fach Deutsch sind im Bereich der Fachwissenschaft 75 Punkte zu erwerben. (2) Im Rahmen der Option Lehramt Gymnasium ist im Fach Deutsch darüber hinaus das Modul Fachdidaktik Deutsch mit einem Leistungsumfang von 5 Punkten gemäß Anlage C dieser Studien- und Prüfungsordnung zu absolvieren. (3) Im Rahmen der Option Individuelle Studiengestaltung können im Fach Deutsch weitere Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen mit einem Leistungsumfang von bis zu 12 Punkten absolviert werden. 2 Unterrichts- und Prüfungssprache (1) Soweit im Vorlesungsverzeichnis nicht anders angekündigt, werden die Lehrveranstaltungen im Fach Deutsch in deutscher Sprache abgehalten. (2) Wird eine Lehrveranstaltung nicht in deutscher Sprache abgehalten, sind die zugehörigen Studien- und en nach den Vorgaben des Leiters/der Leiterin der Lehrveranstaltung beziehungsweise des Prüfers/der Prüferin in deutscher Sprache oder in derjenigen Sprache zu erbringen, in der die Lehrveranstaltung durchgeführt wird. 3 Studieninhalte im Bereich der Fachwissenschaft Im Fach Deutsch sind im Bereich der Fachwissenschaft die nachfolgenden Module zu absolvieren: Grundlagen der Germanistischen Linguistik (10 Punkte) Einführung in die Linguistik V + S P 4 5 1 PL: schriftlich Deskriptive Grammatik V P 2 5 2 SL Grundlagen der Neueren deutschen Literaturwissenschaft ( Punkte) Grundzüge der Gattungspoetik V P 2 5 1 PL: schriftlich Techniken und Methoden der Literaturwissenschaft S P 2 3 2 SL
Grundlagen der Germanistischen Mediävistik (10 Punkte) Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur Seminar Sprachlich orientierte Lektüre V + S P 4 5 1 PL: schriftlich S P 2 5 2 SL Vertiefung Germanistische Linguistik I ( Punkte) Text/Sprachliche Interaktion Proseminar aus dem Bereich Text/Sprachliche Interaktion V P 2 2 2 SL S P 2 6 4 PL: schriftlich Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft I (10 Punkte) Epochenvorlesung: Vom Humanismus bis zur Frühaufklärung Epochenvorlesung: Von der Aufklärung bis zur Klassik Epochenvorlesung: Von der Romantik bis zur Jahrhundertwende Epochenvorlesung: Von der Moderne bis zur Gegenwart deutschen Literatur von 1500 bis 150 deutschen Literatur von 150 bis zur Gegenwart 6 3 oder 4 PL: schriftlich 6 3 oder 4 PL: schriftlich Nach eigener Wahl sind zwei der vier Epochenvorlesungen und eines der beiden Proseminare zu belegen.
Vertiefung Germanistische Mediävistik I ( Punkte) Gattung/Autor V WP 2 2 2 SL Vorlesung Klassikerlektüren V WP 2 2 2 SL älteren deutschen Literatur Proseminar aus dem Bereich Sprachentwicklung vor 100 6 3 PL: schriftlich 6 4 PL: schriftlich Nach eigener Wahl sind eine der beiden Vorlesungen und eines der beiden Proseminare zu belegen. Vertiefung Germanistische Linguistik II ( Punkte) Sprachstruktur/Sprachwandel Sprachliches Handeln Sprachliche Variation Sprache und Kognition Nach eigener Wahl ist eines der vier Hauptseminare zu belegen. Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft II (5 bzw. Punkte) deutschen Literatur von 1500 bis 150 deutschen Literatur von 150 bis zur Gegenwart In den Modulen Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft II und Vertiefung Germanistische Mediävistik II sind insgesamt 13 Punkte zu erwerben. Dabei ist nach eigener Wahl in einem der beiden Module ein Hauptseminar mit einem Leistungsumfang von 5 Punkten zu belegen, in dem eine mündliche zu erbringen ist, und in dem anderen ein Hauptseminar mit einem Leistungsumfang von Punkten, in dem eine schriftliche zu erbringen ist.
Vertiefung Germanistische Mediävistik II (5 bzw. Punkte) älteren deutschen Literatur unter Einschluss von Überlieferungsgeschichte/Editionswissenschaft Sprachgeschichte unter Einschluss von Überlieferungsgeschichte/ Editionswissenschaft In den Modulen Vertiefung Germanistische Mediävistik II und Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft II sind insgesamt 13 Punkte zu erwerben. Dabei ist nach eigener Wahl in einem der beiden Module ein Hauptseminar mit einem Leistungsumfang von 5 Punkten zu belegen, in dem eine mündliche zu erbringen ist, und in dem anderen ein Hauptseminar mit einem Leistungsumfang von Punkten, in dem eine schriftliche zu erbringen ist. 4 Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung im Fach Deutsch ist bestanden, wenn in einer der folgenden Lehrveranstaltungen die studienbegleitende erbracht wurde: Einführung in die Linguistik im Modul Grundlagen der Germanistischen Linguistik Grundzüge der Gattungspoetik im Modul Grundlagen der Neueren deutschen Literaturwissenschaft Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur im Modul Grundlagen der Germanistischen Mediävistik 5 Wiederholung studienbegleitender en Studienbegleitende en im Fach Deutsch, die mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden. Darüber hinaus kann eine nicht bestandene studienbegleitende ein zweites Mal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer setzt in der Regel die Wiederholung der zugehörigen Lehrveranstaltung voraus. 6 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit im Fach Deutsch wird von einem Gutachter/einer Gutachterin bewertet.
7 Bildung der Abschlussnote für das Fach Deutsch Bei der Bildung der Abschlussnote für das Fach Deutsch werden die Modulnoten wie folgt gewichtet: Modul Gewichtung der Note Grundlagen der Germanistischen Linguistik Grundlagen der Neueren deutschen Literaturwissenschaft Grundlagen der Germanistischen Mediävistik Vertiefung Germanistische Linguistik I Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft I Vertiefung Germanistische Mediävistik I Vertiefung Germanistische Linguistik II Vertiefung Neuere deutsche Literaturwissenschaft II Vertiefung Germanistische Mediävistik II Erläuterung der Abkürzungen Art P WP SWS Semester S V V + S PL SL Art der Lehrveranstaltung Pflichtveranstaltung Wahlpflichtveranstaltung vorgesehene Semesterwochenstundenzahl empfohlenes Fachsemester Seminar Vorlesung Vorlesung und Übung Studienleistung * Die Prüfungsordnung vom 2.0.2015 tritt am 01.10.2015 in Kraft.