RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 3. April 2012 (OR. en) 7433/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2011/0457 (NLE)

Ähnliche Dokumente
DGC 2A ASSOZIATION ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER TÜRKEI. Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15

000773/EU XXV. GP. Eingelangt am 05/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 5. November 2013 (OR. en)

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

002928/EU XXV. GP. Eingelangt am 21/11/13. Brüssel, den 15. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Dezember 2014 (OR. en)

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

944 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR - 03 Schlussakte in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 10 SCHLUSSAKTE

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/893. durch die Bundesregierung

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES FÜRSTENTUMS MONACO ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZE DER ALPEN (BEITRITTSPROTOKOLL)

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D045653/02.

A8-0068/1/Rev. ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS * zum Vorschlag der Kommission

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/157. durch die Bundesregierung

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

(Text von Bedeutung für den EWR)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/93 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom 20. Januar 2016

32005D0338.A20, 32005D0341.A20, 32005D0342.A20, 32005D0343.A20, 32005D0344.A20, 32005D0384.A20, 32005D0360.A20, 32002D0747.A20

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Direktwahlakt. Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

8741/16 AMM/mhz DGG 2B

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/3421

001063/EU XXV. GP. Eingelangt am 07/11/13. Brüssel, den 6. November 2013 (OR. en) RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 15736/13 ENV 1014 MI 964 DELACT 76

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

ANHANG II. Menge in kg. II. Bruteier 0,260 Mais 58 v. H. Gerste 29 v. H. Hafer 13 v. H. vom 21. Juni 1967

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

über die Billigung eines Abkommens zur Verlängerung des

(Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION. vom 15. Dezember 2015

Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

RICHTLINIE 2009/162/EU DES RATES

Amtsblatt der Europäischen Union. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Beitrittsvertrag Dänemark, Irland, Großbritannien und Norwegen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Februar 2006 (15.02) (OR. en) 5504/06. Interinstitutionelles Dossier: 2002/0222 (COD) LIMITE

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/908/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR)

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

Transkript:

RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. April 202 (OR. en) 7433/2 Inte rinstitutionelles Dossier: 20/0457 (NLE) ISR 4 AGRI 32 PECHE 76 UD 65 WTO 87 MED 5 COMER 52 TDC 4 OC 2 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Änderung der Anhänge zu den Protokollen Nr. und Nr. 2 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits GEMEINSAME LEITLINIEN Konsultationsfrist für Kroatien: 3.4.202 7433/2 RW/ik

BESCHLUSS S RATES Nr. /202/EU vom über den Abschluss des Abkomme ns in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und de m Staat Is rael andere rseits zur Ände rung de r Anhänge zu den Protokollen Nr. und Nr. 2 des Europa-Mittelmeer-Abkomme ns zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 6 Buchstabe a, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, ABl. C [ ] vom [ ], S. [ ]. 7433/2 RW/ik

in Erwägung nachstehender Gründe: () Am 20. November 995 wurde das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (im Folgenden "Europa-Mittelmeer- Abkommen") unterzeichnet. (2) Am 4. November 2005 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen zu führen, um zu einer stärkeren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen mit bestimmten Mittelmeerländern zu gelangen. Die Verhandlungen mit Israel wurden am 8. Juli 2008 erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind in einem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. und Nr. 2 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits 2 (im Folgenden "Abkommen von 200"), enthalten, das am. Januar 200 in Kraft getreten ist. 2 ABl. L 47 vom 2.6.2000, S. 3. ABl. L 33 vom 28..2009, S.83. 7433/2 RW/ik 2

(3) Nach dem Inkrafttreten des Abkommens von 200 hielten die Europäische Kommission und Israel eine Reihe technischer Sitzungen über seine Umsetzung ab. Diese Sitzungen ließen erkennen, dass technische Anpassungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens erforderlich waren, um den Verpflichtungen im Rahmen der vorherigen Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Staat Israel zu genügen, die 2000 und 2006 in Kraft getreten sind. Am 9. September 20 haben die Kommission und Israel die Verhandlungen über die erforderlichen technischen Anpassungen abgeschlossen, die in dem neuen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Änderung der Anhänge zu den Protokollen Nr. und Nr. 2 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (im Folgenden "Abkommen") geschlossen. Das Abkommen wurde gemäß dem Beschluss /202/EU vom am unterzeichnet. (4) Das Abkommen sollte genehmigt werden HAT FOLGENN BESCHLUSS ERLASSEN: ABl.: Bitte Nummer, Datum und ABl.-Fundstelle des in Dokument st7372/2 enthaltenen Beschlusses des Rates einfügen. ABl. ABl.: Bitte das Datum der Unterzeichnung des Abkommens gemäß Dokument st7372/2 einfügen. 7433/2 RW/ik 3

Artikel Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Staat Israel andererseits zur Änderung der Anhänge zu den Protokollen Nr. und Nr. 2 des Europa- Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde gemäß diesem Übereinkommen im Namen der Union zu hinterlegen, um der Zustimmung der Europäischen Union zur Bindung durch dieses Übereinkommen Ausdruck zu verleihen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird vom Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 7433/2 RW/ik 4

Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident 7433/2 RW/ik 5