Bezirk Freiburg/Oberrhein

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Südbadischer Handballverband e.v. Bezirk Freiburg/Oberrhein Ergänzungsbestimmungen für die Sommerrunde 2018 zu den Durchführungsbestimmungen des Südbad. Handballverbandes Der BFA hat für die Sommerrunde 2018 folgende Ergänzungsbestimmungen zu den Durchführungsbestimmungen des Südbadischen Handballverbandes (DFB SHV) erlassen. Diese Ergänzungsbestimmungen gelten für alle Spiele auf Bezirksebene ( 42 SpO DHB) Zu 1 Austragungsform/Austragungsbedingungen Durchführungsmodi der Sommerrunde sind im Abschnitt "Zu 47 Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene" beschrieben. Zu 2 Durchführung und 49 Spielleitende Stellen In den Spielklassen des Bezirks Freiburg/Oberrhein entscheidet über die Reihenfolge bei Punktgleichheit der direkte Vergleich. Die Ermittlung des direkten Vergleichs erfolgt wie weiter unten beschrieben. Mannschaften, die nicht in die Entscheidung involviert sind (ggf. a. K. oder bei Qualifikationsrunden Mannschaften, die bereits qualifiziert sind), gelten bei Punktgleichheit automatisch als nachrangig platziert und sind für die weitere Ermittlung des direkten Vergleichs nicht miteinzubeziehen. Diese Mannschaften sind im Voraus entsprechend zu definieren. Bei den Turnierspielen gibt es, wenn durch den direkten Vergleich keine Entscheidung herbeigeführt wird, keine Entscheidungsspiele (wie in lit. k erwähnt) sondern es entscheiden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge: 1. Tordifferenz aus allen Spielen, 2. Anzahl erzielter Tore aus allen Spielen, 3. ggf. 7-m-Werfen (bei nicht mehr als zwei gleichen Mannschaften), 4. Los. Die Entscheidungsspiele werden bei unentschiedenem Ausgang durch ein 7-m-Werfen entschieden. Ist eine Reihenfolge zwischen Mannschaften gruppenübergreifend zu ermitteln, gilt: 1. Platzierung in der Gruppe, 2. Punkte, 3. Tordifferenz, 4. Anzahl erzielte Tore, 5. Tordifferenz im Entscheidungsspiel (falls es Spiele gegen Vertreter einer anderen Gruppe gegeben hat), 6. Anzahl erzielte Tore im Entscheidungsspiel, 7. Los. Sollte dabei eine Gruppe mehr Mannschaften aufweisen, sind die Spiele gegen den bzw. die Gruppenletzten (so viele Mannschaften wie in der größeren Gruppe mehr sind) nicht zu berücksichtigen. Direkter Vergleich: (1) Es werden die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielrunde gegeneinander ausgetragenen Spiele herangezogen. Der direkte Vergleich wird nach folgenden Kriterien (in der angegebenen Reihenfolge) ermittelt: a) Anzahl der Punkte b) Direkter Vergleich (wenn die Anzahl der zu vergleichenden Mannschaften kleiner ist als unter lit. a) c) Anzahl der ohne Torverhältniswertung verlorenen Spiele (zugunsten der Mannschaft mit der kleineren Anzahl) d) Direkter Vergleich (wenn die Anzahl der zu vergleichenden Mannschaften kleiner ist als unter lit. c) e) Die Tordifferenz (es sei denn, dass Abs. 2 anzuwenden ist) f) Direkter Vergleich (wenn die Anzahl der zu vergleichenden Mannschaften kleiner ist als unter lit. e) g) Die Anzahl der erzielten Tore h) Direkter Vergleich (wenn die Anzahl der zu vergleichenden Mannschaften kleiner ist als unter lit. g) i) Anzahl der auswärts erzielten Tore (fließt für eine Mannschaft kein Auswärtsspiel ein, ist die Anzahl 0) j) Direkter Vergleich (wenn die Anzahl der zu vergleichenden Mannschaften kleiner ist als unter lit. i) k) Sind auch nach Anwendung von lit. j zwei oder mehr Mannschaften gleich, sind Entscheidungsspiele gemäß 44 SpO DHB durchzuführen (wenn die Platzierung z. B. für Meisterschaft, Aufstieg, Abstieg o.ä. von Bedeutung ist). (2) Wenn eine Mannschaft, bei der ein (oder mehrere) ohne Torverhältniswertung gewonnene Spiele in die Tordifferenz einfließen, auch noch nach Anwendung von lit. j nicht besser ist als eine andere Mannschaft, entscheidet die spielleitende Stelle, wie eine Entscheidung auf sportlichem Wege herbeigeführt wird, möglichst durch Ansetzung von Entscheidungsspielen. Ergaenzungsbestimmungen_FROR_So18.doc 04.05.2018 Seite 1

Als Spielleitende Stelle gelten im Bezirk Freiburg/Oberrhein die jeweils zuständige/n Staffelleiter/innen: Bezirks- und Kreisklassen Männer: Harald Bodemer, Waldstraße 30, 77971 Kippenheim- Schmieheim. Tel. 07825 1236, Mail harald.bodemer@gmx.de. Frauen und männliche Jugend A und B: Karin Ehrler, Nimburger Straße. 11, 79331 Teningen. Tel. 07663 3566, Mail ehrler.karin@t-online.de. Männliche Jugend C und D und gemischte Jugend E: Christian Kunath, Friedensgasse 12, 79540 Lörrach Tel. 07621 140615, Mail christian.krawiecki@web.de. Weibliche Jugend A-E/Minihandball: Elke Bastian, Augustin-Buselmeier-Straße 19, 79365 Rheinhausen. Tel. 07643 932599, Mail elke_bastian@web.de. Zu 12 Schiedsrichter- und Schiedsrichterbeobachterkostenausgleich Nach Beendigung der Spielsaison werden die Schiedsrichter- und -beobachterkosten auf die Vereine aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt pro Altersklasse und Spielklasse. Gibt es mehrere Parallelstaffeln (z.b. mjd-qb), werden die Kosten über alle Staffeln zusammen verteilt. Als Verteilschlüssel wird die Anzahl der maßgebenden Heimspiele verwendet, d.h. ohne die Spiele, die nicht ausgetragen wurden oder bei welchen die Schiedsrichterkosten direkt einem Verein angelastet werden (z.b. wegen Nichtantretens). In diesen Fällen trägt der fehlbare Verein zudem den anzurechnenden Anteil an den Schiedsrichterbeobachterkosten. Ausgenommen vom Kostenausgleich sind alle Spielklassen der männlichen und weiblichen Jugend E, wenn dort keine offiziellen Schiedsrichter eingeteilt werden. Bei Qualifikationsturnieren (mja-qv, mjb-qv, mjc-qv, mjc-qb-pl, und ev. gje) werden die Kosten unter allen beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der ausrichtende Verein tritt in Vorleistung und bezahlt die Schiedsrichter vor Ort. Das Entscheidungsturnier bei der mjd gilt als ein Spiel, der Ausrichter gilt als Heimverein. Zu 17 Spielbeginn Jugendspiele an Wochentagen sollten zwischen 17:30 und 19:00 Uhr beginnen. Aktive Spiele müssen spätestens um 20:30 Uhr beginnen. Zu 19 Schiedsrichter Sollte bei den E-Jugend-Spielen (Runden- und Turnierform) kein Schiedsrichter eingeteilt sein, übernimmt der jeweilige Heimverein die Spielleitung bzw. ist dieser für die Spielleitung verantwortlich (auch ein Vertreter des Gastvereins könnte bspw. die Spielleitung übernehmen). Die Schiedsrichter sind verpflichtet, auf dem Abrechnungsformular die rechtsverbindlichen Ergebnisse ihrer geleiteten Spiele einzutragen, falls die Spiele nicht mit SBO abgewickelt wurden. Haben die Schiedsrichter einen Spieler nach Regel 8:6 oder nach Regel 8:10 a) oder b) disqualifiziert, tritt eine automatische Mindestsperre von 14 Tagen in Kraft. Zur Anerkennung als Schiedsrichter müssen bis Saisonende mindestens 20 Spiele geleitet werden (SHV-SRO, Ziffer 3.4). Für eine vor Saisonbeginn definierte halbe Schiedsrichter-Stelle beträgt die Soll-Zahl 12 Spiele. Zu 22 Sekretär, Zeitnehmer Bei Jugendspielen muss der Heimverein eine Person für die Funktionen Zeitnehmer und Sekretär, der Gastverein sollte eine Person stellen. Kann der Gastverein keine Person stellen, so sollte der Heimverein Zeitnehmer und Sekretär stellen. Bei Turnierspielen sollten die Funktionen durch die beiden beteiligten Vereine ausgeübt werden. Ist das nicht möglich, so übernimmt das der ausrichtende Verein. Dieser unterstützt die eingesetzten auswärtigen Personen bei der Bedienung von Hallenuhr und SBO. Ergaenzungsbestimmungen_FROR_So18.doc 04.05.2018 Seite 2

Zu 23 Spielbericht Online etc. und 24 Freiumschlag Es sollte nur noch mit dem Online-Spielbericht (SBO) gearbeitet werden (das gilt auch für gemischte und weibliche E-Jugend sowie Sichtungs-Turniere bzw. -Spieltage). Der verantwortliche Verein (Heimverein, bei Turnieren der ausrichtende Verein) hat darum bemüht zu sein, dass eine hinreichend aktuelle Version des SBO verfügbar ist. Alle Vereine haben dafür Sorge zu tragen und sind dafür verantwortlich, dass ihre Mannschaften im SBO mit den entsprechenden Ligen verbunden sind. In den Ausnahmefällen, wo nicht mit SBO gearbeitet werden kann, gilt für das Ausfüllen der Spielberichtsbögen: Der Kopf ist immer korrekt mit allen Daten (z.b. Spielnummer, Heimverein, Gastverein usw.) vom Heimverein auszufüllen. Bei einem nicht korrekt ausgefüllten Spielberichtsbogen kann vom/von der zuständigen Staffelleiter/in eine Strafgebühr erhoben werden (gemäß 25 RO DHB). Die Spielberichtsbögen sind umgehend (spätestens am Tag nach dem Spieltag) direkt an den jeweils zuständigen Staffelleiter zu versenden. Die Erfassung der Spieler muss 30 Minuten vor Spielbeginn erledigt sein, unabhängig davon, ob mit oder ohne SBO gearbeitet wird. Bei Turnierspielen muss natürliche ggf. entsprechende Kulanz gewährt werden (z. B. Platzierungsspiele, wo die Teilnehmer nicht im Voraus feststehen). Der Heimverein ist verpflichtet, die Spielergebnisse innerhalb von 6 Stunden per App oder online zu erfassen, falls nicht via Spielbericht-online automatisch erfolgt. Spiele an Sonntagen müssen zudem bis spätestens 22:00 Uhr erfasst worden sein. Informationen gibt es auf www.handball4all.de unter Produkte - Handbücher. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Ergebnis innerhalb der vorgesehenen Frist nicht oder falsch gemeldet worden sein, so ist dieses Harald Bodemer mitzuteilen (Mail harald.bodemer@gmx.de). Somit ist immer eine ordentliche Tabelle gewährleistet. Dies schützt aber nicht vor Bestrafung (RO SHV, 7). Zu 25 Spielkleidung Bei Gleichheit der Trikotfarbe hat der Heimverein (bzw. bei Spielbetrieb in Turnierform die jeweils erstgenannte Mannschaft) Vorrecht, d.h. die Gastmannschaft muss bei Farbengleichheit wechseln. Die Heimmannschaft ist aber verpflichtet, in der gemeldeten und publizierten Trikotfarbe anzutreten. Hat der Heimverein die Trikotfarbe einer Mannschaft nicht gemeldet, so muss sie bei Farbengleichheit wechseln. Ändert sich die Trikotfarbe, so müssen die anderen Mannschaften, die in dieser Klasse spielen, sowie der zuständige Staffelleiter und der Terminplaner über die neue Trikotfarbe informiert werden. Sollte der Verein dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt weiterhin die zuvor publizierte Trikotfarbe. Die Farbe schwarz ist nach wie vor den Schiedsrichtern vorbehalten. Zu 32 Spielverlegungen Der Spielverlegungsantrag muss komplett von allen beteiligten Vereinen ausgefüllt sein, und mindestens 10 Tage vor dem alten und neuen Spieltermin beim/bei der zuständigen Staffelleiter/in beantragt werden. Hier ist nur der offizielle Verlegungsantrag des Bezirks Freiburg/Oberrhein gültig (steht auf www.shv-bezirkfreiburg.de zum Download bereit). Alle anderen Verlegungsanträge werden von dem/r jeweiligen Staffelleiter/in nicht bearbeitet. Der beantragende Verein ist für die Einhaltung der Frist und Form des Verlegungsantrages verantwortlich! Unvollständige Verlegungsanträge werden von dem/r jeweils zuständigen Staffelleiter/in nicht bearbeitet! Ausnahmen zu Absatz 3 regelt der/die zuständige Staffelleiter/in. Ergaenzungsbestimmungen_FROR_So18.doc 04.05.2018 Seite 3

Zu 47 Meisterschaftsspiele der Jugend auf Bezirksebene 1. Für Mannschaften der Altersklasse E-Jugend wird die Anzahlbeschränkung der Spieler/innen aufgehoben. Bei der E-Jugend (männlich und weiblich) wird in der 1. Halbzeit jeweils im Format 2 x 3 gegen 3 gespielt, in der 2. Halbzeit 6+1 gegen 6+1. Die beiden Halbzeiten werden dabei separat gewertet. Als Ergebnis ist aber die Summe der Tore aus erster und zweiter Halbzeit zu melden! Bei der E-Jugend ist zudem die Höhe der Tore auf 1,60 m zu reduzieren. Die E-Jugend spielt mit der Ballgröße "0" Weitere Details, auch zum Spielbetrieb der Altersklassen C- und D- Jugend, auf www.hv-suedb.de - Jugend - Neue Wettkampfstruktur! Diese Punkte die E-Jugend betreffend gelten für Runden- und Turnierform, gemischte und weibliche Jugend. Bei der E-Jugend wird keine Tabelle geführt. 2. Mannschaften der männlichen D-Jugend können gemischt spielen. 3. Die Qualifikation zur Südbaden-Liga bei der männlichen Jugend A, B und C wird jeweils in Turnierform ausgespielt, ebenso die Sommerrunde der gemischten E-Jugend. Auch die Entscheidungsspiele um die letzten Plätze in der Bezirksklasse der männlichen Jugend C werden in Turnierform ausgetragen. Die verkürzten Spielzeiten bei den Turniermodi betragen: mja-qv, Gruppe 1: 2 x 20 Minuten (5 Minuten Pause) mja-qv, Gruppe 2: 2 x 15 Minuten (3 Minuten Pause) mja-qv, Platzierungsspiele: 2 x 15 Minuten (3 Minuten Pause) mjb-qv: 2 x 12 Minuten (2 Minuten Pause) mjc-qv: 2 x 15 Minuten (3 Minuten Pause) mjc-qb-pl: 2 x 15 Minuten (3 Minuten Pause) mjd-qb-pl: 2 x 12 Minuten (2 Minuten Pause) - bei Spielen in Turnierform gje: 2 x 10 Minuten (2 Minuten Pause) Die Spielzeiten können ggf. noch geändert werden. Dazu erfolgt dann eine gesonderte Information. 4. Der jeweilige Ausrichter übernimmt die Turnierleitung (Einrichten und Betrieb SBO, Bereitstellen grüne Karten, ggf. Spielaufträge und Ergebnismeldung usw.) und bezahlt die Schiedsrichter (tritt in Vorleistung, die Schiedsrichterkosten werden hinterher über den Schiedsrichterkosten-Ausgleich unter allen Teilnehmern aufgeteilt). 5. Bei den Spielen in Turnierform hat jede Mannschaft nur ein Team-Timeout pro Spiel. 6. Folgende Mannschaften qualifizieren sich in der jeweiligen Altersklasse für die Südbaden-Liga oder Bezirksklasse bzw. für die überbezirkliche Qualifikation: Männliche Jugend A, Südbaden-Liga-Qualifikation: Keine direkte Qualifikation. Der Sieger des Entscheidungsspiels 1. Gruppe 1-1. Gruppe 2 ist erster Vertreter des Bezirks für die überbezirkliche Qualifikation, der Verlierer zweiter Vertreter. Die Sieger der Entscheidungsspiele 2. Gruppe 1-3. Gruppe 2 und 2. Gruppe 2-3. Gruppe 1 gehen als Vertreter 3 und 4 des Bezirks in die überbezirkliche Qualifikation. Alle anderen Mannschaften scheiden aus der Qualifikation für die Südbaden-Liga aus. Der erste Vertreter des Bezirks darf ein Vorrundenturnier der überbezirklichen Qualifikation ausrichten. Männliche Jugend B, Südbaden-Liga-Qualifikation: Der Sieger des Entscheidungsspiels 1. Gruppe 1-1. Gruppe 2 qualifiziert sich für die Südbaden-Liga. Der Verlierer dieses Spiels ist erster Vertreter des Bezirks für die überbezirkliche Qualifikation qualifiziert, der erste Vertreter darf ein Vorrundenturnier der überbezirklichen Qualifikation ausrichten. Der Sieger des Entscheidungsspiels 2. Gruppe 1-2. Gruppe 2 ist zweiter Vertreter, der Verlierer dritter Vertreter und der Sieger des Entscheidungsspiels 3. Gruppe 1-3. Gruppe 2 vierter Vertreter des Bezirks in der überbezirklichen Qualifikation. Die Mannschaft des HSV Schopfheim ist bereits qualifiziert und bei den Platzierungen nicht miteinzurechnen. Ergaenzungsbestimmungen_FROR_So18.doc 04.05.2018 Seite 4

Männliche Jugend C, Südbaden-Liga-Qualifikation: Die beiden Gruppensieger sowie der Sieger des Entscheidungsspiels 2. Gruppe 1-2. Gruppe 2 qualifizieren sich für die Südbaden- Liga. Die übrigen drei Mannschaften sind für ein überbezirkliches Qualifikationsturnier qualifiziert, welches bei einem Vertreter des Bezirks Hegau/Bodensee (TV Ehingen oder JSG Hegau) stattfindet, wo nochmals zwei Plätze für die Südbaden-Liga ausgespielt werden. Der Letztplatzierte muss ggf. noch am Entscheidungsturnier für die Qualifikation für die Bezirksklasse teilnehmen, wenn die Mannschaft nicht bereits für die Bezirksklasse qualifiziert wäre. Weibliche Jugend, Südbaden-Liga-Qualifikation: Sämtliche Mannschaften, die sich beworben haben, sind bereits für die Südbaden-Liga qualifiziert. Männliche Jugend A und B, Bezirksklassen-Qualifikation: Sämtliche Mannschaften, die sich beworben haben, sind bereits für die Bezirksklasse qualifiziert. Männliche Jugend C, Bezirksklassen-Qualifikation: Die neben den bereits qualifizierten Mannschaften jeweils bestplatzierte Mannschaft jeder der drei Gruppen qualifiziert sich für die Bezirksklasse. Die übrigen Mannschaften müssen ggf. noch ein Entscheidungsturnier bestreiten. Männliche Jugend D, Bezirksklassen-Qualifikation: Die sechs Gruppenersten der Vorrundengruppen qualifizieren sich für die Bezirksklasse. In den Entscheidungsspielen Gruppenzweite-Gruppendritte bzw. in dem Entscheidungsturnier (gemäß Spielplan) werden die letzten 5 freien Plätze der Bezirksklasse ausgespielt, wobei ein Gruppenzweiter dabei jeweils Heimrecht hat. Die Entscheidungsturniere (Ausrichter mjc-bk wird noch festgelegt) bzw. Entscheidungsspiele (männliche Jugend D) finden alle nach den Pfingstferien statt. Die Ansetzung erfolgt Ende Mai, wenn alle (Vor-)Qualifikationen in Bezirk und Verband abgeschlossen sind und klar ist, welche davon nötig sind und wer daran teilnehmen muss. Die Vereine haben das Recht, nach der Vorrunde bis spätestens 25.05.2018 zu entscheiden, ob sie an der weiteren Qualifikation (für die Bezirksklasse) überhaupt interessiert sind oder ob sie auf das Spielrecht in der Bezirksklasse verzichten wollen. Die Meldepflicht (an Staffelleiter und Spielplaner) hierfür liegt beim Verein. Der BFA behält sich vor, je nach Situation den Modus für die Entscheidungsspiele bzw. Entscheidungsturniere entsprechend anzupassen. Für die Einteilung der Mannschaften auf Bezirksebene hat die Sommerrunde in allen anderen Altersklassen keine Relevanz, da jeweils nicht mehr Mannschaften für die Qualifikation gemeldet wurden als freie Bezirksklassen-Plätze vorhanden sind. Ergaenzungsbestimmungen_FROR_So18.doc 04.05.2018 Seite 5