Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Meisterschaftsspiele im Bezirk Gießen Saison 2014/2015 (Stand 1.

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1 1. Für die Durchführung der Meisterschaftsspiele im Bezirk Gießen gelten die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Hessischen Handball-Verbandes e.v. Saison 2014/2015 (Stand: 18. Juni 2014) und diese Besonderen Durchführungsbestimmungen. Das Hallenverzeichnis, verschiedene Formulare, aktuelle Termine und neueste Informationen findet man über die Homepage des Bezirkes Gießen unter Den von den Halleneigentümern (Hallenwarten) gegebenen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hallenbenutzungsordnung der jeweiligen Halle ist strengstens zu beachten. Der HHV und seine für die Durchführung des Spielbetriebes zuständigen Organe übernehmen keine Haftung für Schäden und Ersatzforderungen jedweder Art. 2. Verwendung, Vorlage und Absendung der Spielberichtsbogen Die Aktiven-Mannschaften der Bezirksoberligen und der Bezirksligen A verwenden den 5-fach Spielbericht. Dieser ist wie folgt zu verteilen: Blatt 1: Blatt 2: Blatt 3: Blatt 4: Blatt 5: Klassenleiter (ist bis zum Rundenende beim Heimverein aufzubewahren und dem Klassenleiter auf Verlangen zuzusenden) Schiedsrichter Heimverein Gastverein Für den Versand der Spielberichte im Jugend- und Aktivenbereich an die zuständigen Klassenleiter ist der Schiedsrichter verantwortlich. Der Verein stellt hierzu einen ausreichend frankierten, mit Absenderangaben versehenen und an den Klassenleiter adressierten Briefumschlag zur Verfügung. Fehlt dieser, sind die Schiedsrichter berechtigt, weitere 2,50 zu berechnen und dies zusätzlich im Spielbericht zu vermerken. Die Spielberichte sind noch am Spieltag abzusenden. Versäumt dies der Schiedsrichter erfolgt Bestrafung nach 25 Ziffer 9 RO. 3. Ansetzung von Schiedsrichtern, Sekretären und Zeitnehmern Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Bezirksschiedsrichterwart und seine Schiedsrichteransetzer. Die Schiedsrichter müssen ihre Einsätze bis zu dem im Auftrag genannten Datum bestätigen. Wird dies unterlassen, erfolgt eine Bestrafung nach 17 Ziffer 2 h SchO. Bei allen Spielen muss der Heimverein einen Zeitnehmer stellen. Der Gastverein kann einen Sekretär stellen. Zeitnehmer und Sekretär müssen geschult und im Besitz eines gültigen S/Z-Ausweises bzw. eines Schiedsrichterausweises sein, der dem/den Schiedsrichter/n vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen ist. Bei den Spielen der Bezirksoberliga der Männer ist der Heimverein verpflichtet, einen Sekretär und einen Zeitnehmer stellen. Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn haben sich beide Personen bei den Schiedsrichtern zu melden und sich in das Spielprotokoll einzutragen. Der Gastverein ist jedoch berechtigt, den Sekretär der Heimmannschaft durch einen eigenen Sekretär zu ersetzen. Der Sekretär 1/7

2 des Gastvereins muss ebenfalls spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein und mitgeteilt haben, dass er die Aufgaben des Sekretärs übernehmen wird. Die Vereine stellen ihren Sekretären und Zeitnehmern ein Ausdruck der Richtlinien für Sekretäre und Zeitnehmer im HHV gültig ab zur Verfügung (Download unter Bei Ausbleiben der/des Schiedsrichter(s) ist 77 SpO zu beachten. Die Vereine haben sich auf einen anwesenden Schiedsrichter oder geeigneten Sportler zu einigen und dies vor Spielbeginn im Spielbericht zu vermerken und zu unterzeichnen. Bei Spielen unterhalb der Bezirksoberliga (Männer und Frauen) müssen, falls sich kein anderer geeigneter Sportsmann findet, auch Betreuer oder Trainer als Schiedsrichter fungieren. 4. Regularien für die Schiedsrichterbeobachtung In der Bezirksoberliga der Männer sowie den Bezirksligen A und B der Männer wird durch die Vereine eine Schiedsrichterbeobachtung durchgeführt. Die Beobachtungen sind ausschließlich über SIS zu erfassen. Die Erfassung muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Spiel erfolgt sein. Die Vereine erhalten dafür ein gesondertes Passwort, das ausschließlich für die Eingaben der Schiedsrichterbeobachtungen generiert wird. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung nach 17 Ziffer 2 i SchO. In der Landesliga Mitte der Frauen ist von den beteiligten Vereinen der Bezirke Wiesbaden/Frankfurt und Gießen ebenfalls bei allen Spielen eine Schiedsrichterbeobachtung durchzuführen und in SIS einzustellen, da hier Gespanne der Bezirke zum Einsatz kommen. Der Heimverein hat einem vom Bezirk angesetzten Schiedsrichterbeobachter freien Eintritt und einen Sitzplatz in oberen Teil der Tribünenmitte zu gewähren. 5. Finanzielle Abwicklung Nach Abschluss der Runde erfolgt ein Schiedsrichterkostenausgleich in allen Ligen des Bezirkes (Aktive und Jugend). 6. Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet (abweichend von 56 SpO) die Spielkleidung zu wechseln. Dies gilt für Jugend- und Aktivenmannschaften. 7. Pressedienst, Ergebnismeldung Der Heimverein ist verpflichtet die Ergebnisse seiner Mannschaften in das SIS-System einzustellen. Tritt eine Mannschaft zum Spiel nicht an so ist als Ergebnis vom Heimverein 1:0 bzw. 0:1 ins SIS einzustellen ( Bei der Spielform 2x3gg3 ist als Ergebnis bei einem Sieg das Endergebnis 5:0, bei einer Niederlage 0:5 und bei einem Unentschieden 1:1 ins SIS einzutragen. Die Bezirksoberligen werden im Videotext des Hessischen Rundfunks geführt. Daher ist es zwingend erforderlich, die Ergebnisse dieser Ligen innerhalb von 30 Minuten nach Spielschluss im SIS einzugeben. 2/7

3 Für allen anderen Ligen gilt: Wochentags- und Samstagsspiele sind bis jeweils 23:00 Uhr, Sonntagsspiele bis 19:00 Uhr, zu melden. Sollte dies aus irgendeinem Grunde einmal nicht möglich sein, so sind die Ergebnisse innerhalb einer Stunde nach Spielschluss dem Ergebnisdienst telefonisch zu melden. Alle Spiele, die sonntags nach 19:00 Uhr enden, müssen dem Ergebnisdienst unbedingt sofort nach Spielschluss telefonisch gemeldet werden. Telefonischer Ergebnisdienst für Notfälle: Bei Nichtbeachtung der Ergebnismeldung erfolgt Bestrafung nach 25 Ziffer 10 RO. 8. Festlegung von Anwurfzeiten Die Anwurfzeiten: Erwachsene Jugendliche samstags nicht vor 15:00 Uhr 13:00 Uhr sonn- und feiertags nicht vor 09:00 Uhr 09:00 Uhr und nicht nach 18:00 Uhr 18:00 Uhr Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gastvereins und der Spielwartin (während der Spielplangestaltung) bzw. des jeweiligen Klassenleiters (während der Runde). Darüber hinaus sollen bei den Jugendmannschaften die Vormittage an Sonn- und Feiertagen möglichst freigehalten werden. Am Karfreitag (ganztägig) und am Volkstrauertag bzw. Totensonntag (bis 13:00 Uhr) sind gemäß Hessischem Feiertagsgesetz keine sportlichen Veranstaltungen erlaubt. 9. Spielverlegungen Bei Antrag auf Spielverlegung ist eine 10-Tagesfrist zu beachten. Sollte der neue Spieltermin vorverlegt werden, so ist der Antrag 10 Tage vor dem neuen Termin dem Klassenleiter mit der Stellungnahme des Gegners vorzulegen. Sollte der neue Spieltermin auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist der Antrag 10 Tage vor dem alten Termin dem Klassenleiter mit der Stellungnahme des Gegners vorzulegen. Eine Spielabsetzung ist nicht möglich, nur eine Spielverlegung mit neuem Termin! Die 10-Tage-Frist ist immer einzuhalten. Für Spielverlegungen auf Bezirksebene darf nur der auf der Homepage des Bezirks Gießen eingestellte Online-Verlegungsantrag benutzt werden. Alle andern Verlegungsformulare haben keine Gültigkeit. 10. Ermittlung der Meister, Auf- und Abstiegsregelung Frauen und Männer Grundsätzlich steigt der Gruppenerste in die nächst höhere Klasse auf und mindestens eine Mannschaft in die nächst niedrigere Klasse ab. Kann ein Gruppenerster nicht aufsteigen, gelten die Gruppennächsten (max. der Drittplatzierte) als aufstiegsberechtigt. Bei der Festlegung der Auf- und Absteiger sind die Punkte 20, 22 und 23 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV Saison 2014/2015 (Stand: 18. Juni 2014) zu beachten. Insbesondere wird auf die Vorgaben von Punkt 22 verwiesen. 3/7

4 Bezirksoberliga Besondere Durchführungsbestimmungen Die Aufstiegsregelung richtet sich nach dem Punkt 22 und 24 der Besonderen Bestimmungen für die Ober- und Landesligen der Männer und Frauen im HHV Saison 2014/2015 (Stand: 18. Juni 2014). Es steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga A ab, dass nach der Aufnahme möglicher Absteiger aus der Landesliga Mitte und des Aufsteigers aus der Bezirksliga A die Regelstaffelstärke erreicht wird. Alle anderen Bezirksligen Aufsteiger Grundsätzlich steigen die Ligaersten in die nächst höhere Liga auf. Weitere Aufsteiger zur Erreichung der jeweiligen Regelstaffelstärke sind möglich. Steigt der Ligaerste aus welchen Gründen auch immer nicht auf, steigt die nächst Platzierte, zum Aufstieg berechtigte Mannschaft auf. Maximal der Tabellendritte einer Liga ist aufstiegsberechtigt. Deshalb müssen alle Erst- bis Drittplatzierten der Spielwartin spätestens bis zum eines Jahres ihre Teilnahme am Spielbetrieb der betreffenden Spielklasse erklären. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Erst- bis Drittplatzierte noch nicht feststehen, müssen alle in Frage kommenden Vereine ihre Teilnahme innerhalb vorgenannter Frist erklären. In den Ligen mit zwei Gruppen werden, falls erforderlich, unmittelbar nach dem Rundenende Entscheidungsspiele zwischen den Zweitplatzierten und falls notwendig auch den Drittplatzierten nach 44 Abs. 1 SpO angesetzt. Absteiger Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft (zusätzlich zu den Teams, die bereits aus der laufenden Runde ausgeschieden sind) steigt in jedem Falle ab. Es steigen so viele Mannschaften in die jeweilige nächst niedrigere Liga ab, dass nach der Aufnahme möglicher Absteiger aus der jeweils höheren Liga und der Aufsteiger aus der unteren Liga die jeweilige Regelstaffelstärke erreicht wird. Zur Festlegung weiterer Absteiger werden unmittelbar nach Rundenabschluss durch den Klassenleiter Entscheidungsspiele nach 44 Abs. 1 SpO angesetzt. 11. Meldetermine Der Meldeschluss für aktive Mannschaften wird auf den eines Jahres festgelegt; der für Jugendmannschaften auf den eines Jahres. Änderungen hierzu können per an die Postadressen und Veröffentlichung auf der Homepage ( erfolgen. Die Vereine haben innerhalb vorgenannter Fristen ihre Mannschaften zur weiteren Mitwirkung in einer Spielklasse anzumelden oder ihre Teilnahme am Spielbetrieb der betreffenden Spielklasse zu erklären. Auf 40 Abs. (2) SPO wird hingewiesen. 4/7

5 12. Die Regelstaffelstärken BOL BZA BZB BZC BZD Männer x 12 * Frauen * entfällt Jugend 8 aus Quali (*) * * entfällt * nach Meldeergebnis Aufstockung bei erhöhtem Abstieg aus einer Spielklasse Wird aufgrund eines erhöhten Abstiegs aus einer Spielklasse im Bereich der Ober- und Landesliga die jeweilige Staffelstärke in der BOL überschritten, wird die betroffene Spielklassenstaffel aufgestockt. Bei den Männern auf maximal 16 Mannschaften, bei den Frauen auf maximal 14 Mannschaften. Die Staffelstärke ist in der nächstmöglichen Saison wieder auf die Regelstaffelstärke zu reduzieren. 13. Anschriften Die Anschriften aller Mitarbeiter des Bezirk Gießen, wie z. B. Klassenleiter und SR-Ansetzer findet man unter 14.Sportgerichtsbarkeit Aktive Anträge, Einsprüche und Beschwerden sind an den Vorsitzenden des Bezirkssportgerichtes zu senden: Berndt Dugall, Am Schautanz 6, Staufenberg. Fragen zu den Durchführungsbestimmungen des HHV, diesen Besonderen Bestimmungen sowie der Satzung und den Ordnungen sind zu richten an den Bezirksrechtswart: Otfried Schwarz, Mittelstraße 7, Butzbach Telefon , Telefax rechtswart@giessen-handball.de 5/7

6 Besondere Durchführungsbestimmungen nur gültig für den Jugendbereich: 1. Stichtage und Spielzeiten der Jugend, Ermittlung der Meister, Anzahl der Spieler/innen Es gelten folgende Jahrgänge: A-Jugend: 1996/ 1997 (2 x 30 Minuten) B-Jugend: 1998/ 1999 (2 x 25 Minuten) C-Jugend: 2000/ 2001 (2 x 25 Minuten) D-Jugend: 2002/ 2003 (2 x 20 Minuten) E-Jugend: 2004/ 2005 (2 x 20 Minuten) Bezirksmeister ist der Tabellenerste der höchsten im Bezirk spielenden Liga. Wird in zwei oder mehreren Gruppen gespielt, wird der Meister in Entscheidungsspielen nach 44 SpO ermittelt. Bei der E-Jugend werden keine Bezirksmeister ermittelt. Spielen in einer Altersklasse der Jugend mehr als eine Mannschaft eines Vereins sind bis spätestens 1. September eines Jahres unaufgefordert Spielerlisten an den jeweiligen Klassenleiter einzureichen. 2. Spielverlegungen im Jugendbereich wegen Auswahlmaßnahmen Spielverlegungen im Jugendbereich wegen Teilnahme von SpielerInnen an Auswahlmaßnahmen der Bezirksauswahlmannschaften (z. B. Training an Samstagen von 10:00 12:00 Uhr) berechtigen zur kostenfreien Spielverlegung von Spielen an diesem Tag der betreffenden Altersklasse, die bis einschließlich 14:00 Uhr angesetzt sind. Eine Spielabsetzung ist nicht möglich, nur eine Spielverlegung mit neuem Termin! Bei Tagesmaßnahmen werden die Spiele vom Klassenleiter abgesetzt, und nach Mitteilung des neuen Spieltermins neu angesetzt. 3. Für den Spielbetrieb der männlichen und weiblichen E-Jugend, sowie der Minispielfeste, gelten im Bezirk Gießen für die Saison 2014/2015 gesonderte, zusätzliche Durchführungsbestimmungen. 4. Direktqualifikation/Automatische Teilnahme an der Qualifikation zur Saison 2015/2016 Die Mannschaften der Bezirksoberliga Gießen der jeweiligen Altersklasse haben sich mit der Qualifikationsmeldung, aber spätestens bis zum e. J. schriftlich zu erklären, ob sie als Tabellenerster/ Bezirksmeister der Abschlusstabelle: a) die Direktqualifikation zur BOL der folgenden Saison in der aktuell gespielten Alterklasse annehmen, oder b) die Direktqualifikation zur BOL der folgenden Saison in der nächst höheren Altersklasse annehmen, oder c) die Direktteilnahme an der HHV-Qualifikation zur OL- Qualifikation in der aktuell gespielten Saison annehmen, hiervon ausgenommen ist eine evtl. Qualifikation/Teilnahme an der Jugend-Bundesliga. Erfolgt keine Meldung, so verfällt jeglicher Anspruch auf eine Direktqualifikation/automatische Teilnahme an der Qualifikation. Bei jeglicher Teilnahme an der HHV-Qualifikation besteht nicht die Möglichkeit, zusätzlich, den möglichen direkten BOL-Platz anzunehmen; dieser verfällt, und wird in der BOL-Qualifikation zusätzlich ausgespielt. 6/7

7 5. Sperre zur Qualifikation zur Saison 2015/2016 In folgenden Fällen verwirkt ein Verein das Recht, für die aktuell gespielte und gegebenenfalls die nächst höhere Altersklasse des jeweiligen Bereiches (männlich/weiblich), an der Qualifikationsrunde zur Bundes-, Ober-, Landes- oder Bezirksoberliga für die Saison 2015/2016 teilzunehmen, oder sich automatisch zu qualifizieren, in dem er a) eine Mannschaft aus der BL/OL/LL/BOL in der Saison 2014/2015 zurückzieht, oder b) mit einer Mannschaft aus der BL/OL/LL/BOL ausscheidet, oder c) mit einer Mannschaft schuldhaft zu zwei Spielen in der laufenden Runde oder zu einem der letzten vier Saisonspiele in der Bundes-,Ober-, Landes- und/oder Bezirksoberliga der Saison 2014/2015 nicht antritt. Dies gilt auch für Jugendspielgemeinschaften unter Beteiligung eines von den Buchstaben a) c) beteiligten Vereins. Darüber hinaus behält sich der Bezirk vor, bei den BOL-Mannschaften eine weitere Bestrafung nach 25, Abs. 1, Nr. 32 a) RO in den Fällen der Buchstaben a) c) auszusprechen. In begründeten Einzelfällen kann der Arbeitskreis Jugend (Bezirk Gießen) über eine Zulassung zur Qualifikation entscheiden. Dies gilt jedoch nur für den Bereich des Bezirkes Gießen. 6. Zulassung von gemischten Mannschaften in den Altersklassen E Bei der E-Jugend dürfen auch gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) eingesetzt werden, sofern der betroffene Verein keine eigene männliche/weibliche Jugend E gemeldet hat. Die gemischten Mannschaften sind nur für die Spielklassen im Bereich der männlichen E-Jugend zugelassen. Bei allen Spieler/innen müssen auch die Vornamen eingetragen werden. In der Jugendaltersklasse D (männlich/weiblich) werden gemischte Mannschaften nicht zugelassen. 7. Sportgerichtsbarkeit Jugend Anträge, Einsprüche und Beschwerden sind an den stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirkssportgerichtes zu senden: Axel Hoyer, Wetzlarer Straße 113, Solms. Heuchelheim, den 1. Juli 2014 Tobias Weyrauch Verena Tinz Kai Gerhardt Otfried Schwarz (Vorsitzender) (Spielwartin) (Jugendwart) (Rechtswart) 7/7

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