Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Meisterschaftsspiele im Bezirk Gießen Saison 2018/2019 (Stand 1.

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1 1. Allgemeines Für die Durchführung der Meisterschaftsspiele im Bezirk Gießen gelten die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Hessischen Handball-Verbandes e.v. Saison 2018/2019 (Stand: ) und diese Besonderen Durchführungsbestimmungen. Das Hallenverzeichnis, verschiedene Formulare, aktuelle Termine und neueste Informationen, sowie die Anschriften aller Mitarbeiter des Bezirks Gießen, wie z.b. Klassenleiter und SR-Ansetzer findet man unter Die Hallen müssen vom HHV abgenommen und für den Spielbetrieb freigegeben sein (siehe Hallenverzeichnis). Verlängerungen der Abnahmen und Neuabnahmen müssen vom nutzenden Verein beim Bezirksspielwart beantragt werden. Den von den Halleneigentümern (Hallenwarten) gegebenen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hallenbenutzungsordnung der jeweiligen Halle ist strengstens zu beachten. Der HHV und seine für die Durchführung des Spielbetriebes zuständigen Organe übernehmen keine Haftung für Schäden und Ersatzforderungen jedweder Art. Die Vereine haben Änderungen ihrer Postadresse an folgende Stellen zu melden: Geschäftsstelle des Bezirks Gießen Geschäftsstelle des HHV Webmaster des Bezirks Gießen Jeder Verein hat folgende -Adressen des Bezirks Gießen: 1. (offizielle Postadresse) 2. (Adresse des Jugendwarts) 3. (Adresse des Beauftragten für den Mini-Bereich) 4. (Adresse des SIS-Verantwortlichen) Zur Weiterleitung von s werden jeder dieser Adressen eine oder mehrere vom Verein gemeldete -Adressen hinterlegt. Die Adressen 2 und 3 werden, unabhängig von weiteren hinterlegten Adressen, an die Postadresse des Vereins weitergeleitet Änderungen von -Adressen sind immer an den Webmaster über die Homepage des Bezirks zu melden. Zum Spielbetrieb des Bezirks Gießen sind abweichend zu Ziffer 3 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV keine Mannschaften außerhalb der Wertung für die Meisterschaft (a.k.) zugelassen. Der Heimverein ist für die Einleitung von Maßnahmen der Ersten Hilfe verantwortlich. Hierzu gehört auch das Vorhalten von 1.Hilfe-Material im Wettkampfbereich. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss, auch bei Jugendspielen, mind. 18 Jahre alt sein. Die Spielberechtigung von Spielern mit beim Spiel fehlenden Spielausweisen wird vom Klassenleiter online überprüft. Original -Spielausweise werden nicht zum Klassenleiter geschickt. Innerhalb von fünf Tagen ist jedoch trotzdem ein Foto / eine Kopie des Spielausweises per unaufgefordert an den zuständigen Klassenleiter zu senden. Strafe wegen fehlender Spielausweise erfolgt nach RO 25/11. Dies gilt für Papierspielbericht und ESB. BDfB-Gi doc 1/ 10

2 2. Verwendung, Vorlage und Absendung der Spielberichtsbogen / Elektronischer Spielbericht ESB 2.1 Verwendung des Papierspielberichts In der E-Jugend wird der Papierspielbericht (Einfach-Spielbericht) verwendet. Ebenso wird der Einfach-Papierspielbericht in den anderen Altersklassen verwendet, wenn der elektronische Spielbericht ausfällt. Für den Versand der Papier-Spielberichte an die zuständigen Klassenleiter ist der Schiedsrichter verantwortlich. Der Verein stellt hierzu einen ausreichend frankierten, mit Absenderangaben versehenen und an den Klassenleiter adressierten Briefumschlag zur Verfügung. Fehlt dieser, sind die Schiedsrichter berechtigt, weitere 2,50 zu berechnen und dies zusätzlich im Spielbericht zu vermerken. Die Spielberichte sind noch am Spieltag abzusenden. Versäumt dies der Schiedsrichter erfolgt Bestrafung nach 25 Ziffer 9 RO. Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche (MV) bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung auf der Vorderseite (Teil 1) des Spielberichts und unterzeichnet auch zwingend nach Spielende auf der Rückseite (Teil 2) des Spielberichts. Bei U21-Spielern ist auch das Geburtsdatum in den Spielbericht einzutragen. Dies kann entfallen, wenn ein Verein nur eine Aktiven-Mannschaft (außer Reserve-Mannschaft) im entsprechenden Bereich (Männer oder Frauen) hat. Bei Reserve-Mannschaften kann dies ebenfalls entfallen. Für die Spielausweiskontrolle sind den Schiedsrichtern von den Mannschaftsverantwortlichen die Spielausweise in der selben Reihenfolge, wie auf dem Spielbericht, sortiert in einer Passmappe, vorzulegen Verwendung des elektronischen Spielberichts (ESB) In folgenden Ligen wird der elektronische Spielbericht zur Saison 2018/2019 verbindlich verwendet: alle Spielklassen der Männer und Frauen, sowie A-Jugend bis D- Jugend (männl. und weibl.). Die E-Jugend verwendet den Papierspielbericht. Die Vereine dieser Ligen haben bis eine Kaderliste mit den geforderten Spielerdaten im SIS Online ---> Teamkader einzustellen und mit der jeweiligen Liga zu verknüpfen. Die Passdaten liegen online vor und werden vom Verein in die Kaderliste eingelesen. Die Kaderlisten können auch während der Saison von den Vereinen bearbeitet werden und sind aktuell zu halten (z.b. bei Vereinswechsel, Umschreibung von Jugend auf Erwachsene, zusätzl. Erwachsenenspielrecht, etc.) Die Richtigkeit und Aktualität der Kaderlisten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Vereins. Eine Spielberechtigung ergibt sich alleine durch den Original-Spielausweis! Die Spielausweise sind bei allen Spielen vom MV mitzuführen. Eine Kontrolle durch die Schiedsrichter erfolgt jedoch nur, wenn der ESB ausfällt und der Papierspielbericht verwendet werden muss. Außerdem wird der Spielausweis kontrolliert, wenn ein Spieler nicht in der Kaderliste enthalten ist und von Hand nachgetragen werden muss. Spieler, die nicht automatisch geladen werden können, müssen vom ESB-Sekretär manuel im ESB eingetragen werden. Der Spielausweis ist von den Schiedsrichtern zu kontrollieren. Im Schiedsrichterbericht ist dies zu dokumentieren. BDfB-Gi doc 2/ 10

3 Auch bei Einsatz des ESB gibt es im Spielbetrieb auf Bezirksebene nur 1 Auszeit (TTO) pro Mannschaft und Halbzeit. Sekretär und Zeitnehmer müssen für den ESB vom Heimverein gestellt werden. Nur der Sekretär benötigt die Zusatzausbildung für den ESB (Nachweis: Stempel im SK/ZN-Ausweis!) Die Schiedsrichter sind spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn in der Halle und führen ihre Kontrollen (Spielfeldaufbau, Vorliegen der Spielerlisten, etc.) durch. Die Mannschaftsverantwortlichen sind verpflichtet eine unterschriebene Spielerliste für den elektronischen Spielbericht (ESB) spätestens 30 Minuten vor dem Spiel dem ESB-Sekretär zu übergeben. Der ESB-Sekretär beginnt sofort mit der Eingabe der Spielerdaten am bereits betriebsbereiten Laptop. Sollte sich ein ESB-Sekretär im Umgang mit dem Programm noch unsicher fühlen, kann er bereits früher mit der Eingabe der Spielerdaten des eigenen Vereins beginnen. Für die Spielerliste ist das offizielle Formular für die Saison 2018/2019 von der Homepage des HHV zu verwenden: Die Spieler sind nach Trikotnummer aufsteigend oder nach Nachname alphabetisch sortiert einzutragen. Handschriftliche Eintragungen und Streichungen sind zulässig, sofern sie gut lesbar sind und die Übersichtlichkeit der Liste nicht beeinträchtigen. Den Mannschaftsverantwortlichen muss das SIS-Ergebispasswort (=ESB-Passwort) des eigenen Vereins und den Schiedsrichtern ihr Gespann-Passwort zum Versiegeln des ESB bekannt sein. Bei Doppelansetzungen von Schiedsrichtern kommt der Schiedsrichter spätestens 10 bis 15 Minuten vor Beginn des 2. Spiels zur Besprechung hinzu. Der Heimverein stellt einen Laptop mit dem installierten und aktualisierten Programm SIS-Spielbericht. Außerdem müssen Updates für das Windows-Betriebssystem, Virenscanner, etc. aktuell sein (Aktualisierung am Spieltag vor den Spielen möglichst über Festnetzt bei stabiler Internetverbindung!) Zusätzlich empfiehlt sich die Bereitstellung eines Druckers, damit vor dem Spiel ggf. die Mannschaftsaufstellung für Pressevertreter und aus Sicherheitsgründen der Spielbericht für den Sekretär ausgedruckt werden kann. Ausfall des ESB: Sollte der ESB bei einem Spiel nicht funktionieren, muss der Papierspielbericht verwendet werden (siehe Ziffer 2.1). (Einfach-Spielbericht in allen Klassen auf Bezirksebene). Direkt nach dem Spiel ist der Klassenleiter per zu informieren, dass auf Papierspielbericht umgestellt wurde, mit Angabe der Gründe. Das Ergebnis ist fristgerecht zu melden (SIS-App oder Ergebnisdienst)! Jeder Verein kann pro Mannschaft einen MV im SIS Online unter "Mannschaften" und "Bearbeiten" eingeben. Dieser MV bekommt dann auch den Spielbericht nach dem Versiegeln zugeschickt ( -Adresse muss im SIS beim MV hinterlegt sein). Unabhängig davon kann der ESB von den Vereinen auch im SIS Online unter SIM-Kontrolle eingesehen werden. Bezüglich ESB ist das 12-Punkte-Programm des HHV zum Elektronischen Spielbericht (ESB) zu beachten: 3. Ansetzung von Schiedsrichtern, Sekretären und Zeitnehmern Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Bezirksschiedsrichterwart und seine Schiedsrichteransetzer. Die Schiedsrichter müssen ihre Einsätze bis zu der im Auftrag genannten Frist des Ansetzers bestätigen. Wird dies unterlassen, erfolgt eine Bestrafung nach 28 Ziffer 2 h SchO. BDfB-Gi doc 3/ 10

4 Bei allen Spielen muss der Heimverein einen Sekretär und einen Zeitnehmer stellen. Zeitnehmer und Sekretär müssen geschult und im Besitz eines gültigen S/Z-Ausweises bzw. eines Schiedsrichterausweises sein, der dem/den Schiedsrichter/n vor Spielbeginn unaufgefordert vorzulegen ist. Bei den Spielen in den Ligen mit ESB ist der Heimverein verpflichtet, einen Sekretär mit Zusatzausbildung ESB und einen Zeitnehmer zu stellen. Spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn (bei E-Jugend mit Papierspielbericht) haben sich beide Personen bei den Schiedsrichtern zu melden und sich in den Spielbericht einzutragen. In den Ligen mit ESB muss der ESB-Sekretär spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn mit dem Laptop vor Ort einsatzbereit sein, der Zeitnehmer spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn. Die Vereine stellen ihren Sekretären und Zeitnehmern einen Ausdruck der Richtlinien für Sekretäre und Zeitnehmer im HHV gültig ab zur Verfügung: oder über die Homepage des Bezirks: Bei Ausbleiben der/des Schiedsrichter(s) ist 77 SpO zu beachten. Die Vereine haben sich auf einen anwesenden Schiedsrichter oder geeigneten Sportler zu einigen und dies vor Spielbeginn im Spielbericht zu vermerken und zu unterzeichnen. Bei Spielen unterhalb der Bezirksoberliga (Männer und Frauen) müssen, falls sich kein anderer geeigneter Sportsmann findet, auch Betreuer oder Trainer als Schiedsrichter fungieren. Sofern keine Informationen über den Verbleib des Schiedsrichters vorliegen darf das Spiel erst nach einer zehnminütigen Wartezeit angepfiffen werden. 4. Regularien für die Schiedsrichterbeobachtung In der Bezirksoberliga der Männer sowie den Bezirksligen A und B der Männer wird durch die Vereine eine Schiedsrichterbeobachtung durchgeführt. Die Beobachtungen sind ausschließlich über SIS zu erfassen. Die Erfassung muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Spiel erfolgt sein. Die Vereine erhalten dafür ein gesondertes Passwort, das ausschließlich für die Eingaben der Schiedsrichterbeobachtungen generiert wird. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Bestrafung nach 28 Ziffer 2 i SchO. In der Landesliga Mitte der Frauen ist von den beteiligten Vereinen der Bezirke Wiesbaden/Frankfurt und Gießen ebenfalls bei allen Spielen eine Schiedsrichterbeobachtung durchzuführen und in SIS einzustellen, da hier Gespanne der Bezirke zum Einsatz kommen. Der Heimverein hat einem vom Bezirk angesetzten Schiedsrichterbeobachter freien Eintritt und einen Sitzplatz im oberen Teil der Tribünenmitte zu gewähren. 5. Finanzielle Abwicklung Nach Abschluss der Runde erfolgt ein Schiedsrichterkostenausgleich in allen Ligen des Bezirkes (Aktive und Jugend). 6. Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet (abweichend von 56 SpO) die Spielkleidung zu wechseln. Die schwarze Spielkleidung ist gemäß Regel 17:13 vorrangig den Schiedsrichtern vorbehalten. Dies gilt für Jugend- und Aktiven-Mannschaften. BDfB-Gi doc 4/ 10

5 7. Pressedienst, Ergebnismeldung Der Heimverein ist verpflichtet die Ergebnisse seiner Mannschaften in das SIS-System einzustellen. Tritt eine Mannschaft zum Spiel nicht an, so ist als Ergebnis vom Heimverein 1:0 bzw. 0:1 ins SIS einzustellen: SIS-Ergebnis-App oder SIS Online > Ergebnisdienst: Bei Verwendung des Elektronischen Spielberichts erfolgt die Meldung online über das ESB-Programm (Kontrolle durch Heimverein erforderlich! siehe Verwendung ESB ). Bei den Spielen der E-Jugend (teilw. Spielform 2x3gg3) ist als Ergebnis bei einem Sieg des Heimvereins das Endergebnis 5:0, bei einer Niederlage 0:5 und bei einem Unentschieden 1:1 ins SIS einzutragen. Die Bezirksoberligen werden im Videotext des Hessischen Rundfunks geführt. Daher ist es zwingend erforderlich, die Ergebnisse dieser Ligen innerhalb von 30 Minuten nach Spielschluss im SIS einzugeben. Bei Verwendung des Elektronischen Spielberichts erfolgt die Meldung online über das ESB-Programm (Kontrolle durch Heimverein erforderlich! siehe Verwendung ESB ). Für allen anderen Ligen gilt: Wochentags- und Samstagsspiele sind bis jeweils Uhr, Sonntagsspiele bis Uhr, zu melden. Sollte dies aus irgendeinem Grunde einmal nicht möglich sein, so sind die Ergebnisse innerhalb einer Stunde nach Spielschluss dem Ergebnisdienst telefonisch zu melden. Alle Spiele, die sonntags nach Uhr enden, müssen dem Ergebnisdienst unbedingt sofort nach Spielschluss telefonisch gemeldet werden. Telefonischer Ergebnisdienst für Notfälle: Bei Nichtbeachtung der Ergebnismeldung erfolgt Bestrafung nach 25 Ziffer 10 RO. 8. Festlegung von Anwurfzeiten Die Anwurfzeiten: Aktiven-Mannschaften Jugend-Mannschaften samstags 15:00 Uhr bis 20:15 Uhr Uhr bis 19:30 Uhr sonn- und feiertags 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Uhr bis 18:00 Uhr wochentags 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gastvereins und des Spielwarts (während der Spielplangestaltung) bzw. des jeweiligen Klassenleiters (während der Runde). Darüber hinaus sollen bei den Jugendmannschaften die Vormittage an Sonn- und Feiertagen möglichst freigehalten werden. Am Karfreitag (ganztägig) und am Volkstrauertag bzw. Totensonntag (bis Uhr) sind gemäß Hessischem Feiertagsgesetz keine sportlichen Veranstaltungen erlaubt. Die Spielplanvorgaben für jede Spielklasse bezüglich der Hallenbelegung im SIS sind zu beachten. Kollisionen sind von den Vereinen bei der Spielplanbearbeitung zu korrigieren. BDfB-Gi doc 5/ 10

6 9. Spielverlegungen Für Spielverlegungen auf Bezirksebene darf nur das auf der Homepage des Bezirks Gießen eingestellte Online-Verlegungsformular benutzt werden (bzw. direkt über SIS Online) Alle anderen Verlegungsformulare haben keine Gültigkeit. Bei Antrag auf Spielverlegung ist eine 10-Tagesfrist zu beachten. Sollte der neue Spieltermin vorverlegt werden, so muss der Antrag und auch die Stellungnahme des Gegners 10 Tage vor dem neuen Termin beim Klassenleiter eingehen. Sollte der neue Spieltermin auf einen späteren Termin verlegt werden, so muss der Antrag und auch die Stellungnahme des Gegners 10 Tage vor dem alten Termin beim Klassenleiter eingehen. Eine Spielabsetzung ist nicht möglich, nur eine Spielverlegung mit neuem Termin! Die 10-Tage-Frist ist immer einzuhalten. 10. Ermittlung der Meister, Auf- und Abstiegsregelung Frauen und Männer, Relegation Grundsätzlich steigt der Gruppenerste in die nächst höhere Klasse auf und mindestens eine Mannschaft (sportlicher Absteiger) in die nächst niedrigere Klasse ab. Kann ein Gruppenerster nicht aufsteigen, gelten die Gruppennächsten (max. der Drittplatzierte) als aufstiegsberechtigt. Siehe auch Ziffer 10 Aufsteiger Bei der Festlegung der Auf- und Absteiger sind die Punkte 20, 22 und 23 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV Saison 2018/2019 (Stand: 01.Juli 2018) zu beachten. Insbesondere wird auf die Vorgaben von Punkt 22 verwiesen. Bezirksoberliga Die Aufstiegsregelung richtet sich nach dem Punkt 22 und 24 der Besonderen Bestimmungen für die Ober- und Landesligen der Männer und Frauen im HHV Saison 2018/2019 (Stand: 01.Juli 2018). Es steigen so viele Mannschaften in die Bezirksliga A ab, dass nach der Aufnahme möglicher Absteiger aus der Landesliga Mitte und des Aufsteigers aus der Bezirksliga A die Regelstaffelstärke erreicht wird (siehe auch Punkt 12 dieser besonderen Durchführungsbestimmungen). Die Anzahl der Absteiger wird bei den Männern und Frauen auf drei Mannschaften begrenzt. Wird durch diese Begrenzung die jeweilige Regelstaffelstärke überschritten, wird die Liga aufgestockt: bei den Männern auf maximal 16 Mannschaften bei den Frauen auf maximal 14 Mannschaften Wird die maximale Staffelstärke danach immer noch überschritten, erhöht sich die Anzahl der absteigenden Mannschaften abweichend zur festgelegten maximalen Zahl an Absteigern. Die Staffelstärke ist in der nächstmöglichen Saison wieder auf die Regelstaffelstärke zu reduzieren. Alle anderen Bezirksligen Aufsteiger Grundsätzlich steigt der Ligaerste in die nächst höhere Liga auf. Weitere Aufsteiger zur Erreichung der jeweiligen Regelstaffelstärke sind möglich. Steigt der Ligaerste aus welchen Gründen auch immer nicht auf, steigt die nächstplatzierte, zum Aufstieg berechtigte Mannschaft auf. Maximal der Tabellendritte einer Liga ist aufstiegsberechtigt. Die Anzahl der möglichen Aufsteiger aus den untersten Spielklassen der Männer und Frauen kann abweichend hiervon mit dem Ziel der Bildung von sinnvollen Staffelstärken festgelegt werden. In den Ligen mit zwei parallelen Staffeln geht das Aufstiegsrecht jeweils auf die beiden BDfB-Gi doc 6/ 10

7 nächsten gleichplatzierten Mannschaften über. Falls erforderlich werden nach dem Rundenende Entscheidungsspiele zwischen den Zweitplatzierten und falls notwendig auch zwischen den Drittplatzierten nach 44 Abs. 1 SpO angesetzt. Alle Erst- bis Fünftplatzierten müssen dem Spielwart spätestens bis zum (ggf. terminl. frühere Abfrage) eines Jahres ihre Teilnahme am Spielbetrieb der betreffenden Spielklasse erklären. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Erst- bis Drittplatzierte noch nicht feststehen, müssen alle in Frage kommenden Vereine ihre Teilnahme innerhalb vorgenannter Frist erklären. Absteiger Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft (zusätzlich zu den Teams, die bereits aus der laufenden Runde ausgeschieden sind) steigt in jedem Falle ab. Es steigen so viele Mannschaften in die jeweilige nächst niedrigere Liga ab, dass nach der Aufnahme möglicher Absteiger aus der jeweils höheren Liga und der Aufsteiger aus der unteren Liga die jeweilige Regelstaffelstärke erreicht wird. Zur Festlegung weiterer Absteiger werden nach Rundenabschluss durch den Klassenleiter Entscheidungsspiele nach 44 Abs. 1 SpO angesetzt. Relegation Relegationsspiele finden für folgende Spielklassen statt: Männer: Bezirksoberliga / Bezirksliga A und Bezirksliga A / Bezirksliga B Frauen: Bezirksoberliga / Bezirksliga A und Bezirksliga A / Bezirksliga B Zur Relegation hat nur der über dem ersten sportlichen Absteiger stehende Verein (also der Vorletzte) aus der höheren Liga gegen den hinter dem Meister/Staffelsieger stehende Verein aus der tieferen Liga (also der Vizemeister / der Zweite) das Recht, an der Relegationsrunde teilzunehmen. Falls einer der Relegationsteilnehmer auf sein Relegationsrecht verzichtet oder verzichten muss (z.b. weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der höheren Liga spielt) gilt er als Verlierer der Relegation. In diesen Fällen entfallen die entsprechenden Relegationsspiele. Ebenso können die Relegationsspiele entfallen, wenn frühzeitig feststeht, dass es mehrere Auf- bzw. Absteiger geben wird. In allen Ligen in denen Relegation gespielt wird, ist besonders der 44 der Spielordnung, u.a. wegen möglicher Entscheidungsspiele um die relevanten Tabellenplätze, zu beachten. Die Termine für die Relegationsspiele sind verbindlich. Die Halle für das Heimspiel ist frühzeitig von allen infrage kommenden Teilnehmern anzumieten. Änderungen wegen notwendiger Entscheidungsspiele sind möglich. Alle möglichen Relegationsteilnehmer müssen daher immer bereits im voraus mit einer kurzfristigen Neuansetzung und einer Verlängerung des ursprünglichen Terminplans rechnen. Die Relegationsspiele werden wie folgt angesetzt: Männer: BOL gegen A-Klasse und A-Klasse gegen B-Klasse Hinspiel: Heimrecht Vertreter aus der höheren Liga Rückspiel: Heimrecht Vertreter aus der tieferen Liga Frauen: BOL gegen A-Klasse und A-Klasse gegen B-Klasse Hinspiel: Heimrecht Vertreter aus der höheren Liga Rückspiel: Heimrecht Vertreter aus der tieferen Liga Die Relegationsspiele werden ggf. vorsorglich angesetzt. Sollte sich z.b. der Vizemeister der BOL in den Entscheidungsspielen um den Landesligaeinzug gegen den Vertreter des Bezirks Wiesbaden/Frankfurt im Nachhinein durchsetzen, so wird dieser auf die Zahl der Auf- und Absteiger angerechnet. BDfB-Gi doc 7/ 10

8 11. Meldetermine Der Meldeschluss für aktive Mannschaften wird auf den eines Jahres festgelegt; der für Jugendmannschaften auf den eines Jahres. Änderungen hierzu können per an die Postadressen und Veröffentlichung auf der Homepage ( erfolgen. Die Vereine haben innerhalb vorgenannter Fristen ihre Mannschaften zur weiteren Mitwirkung in einer Spielklasse anzumelden oder ihre Teilnahme am Spielbetrieb der betreffenden Spielklasse zu erklären. Auf 40 Abs. (2) SPO wird hingewiesen. 12. Die Regelstaffelstärken BOL BZA BZB BZC BZD Männer (Saison 2019/2020: Reduzierung auf 12) 2 x 12 * Frauen * entfällt Jugend 10 aus Quali (*) * * entfällt * nach Meldeergebnis Aufstockung der BOL (Aktive) bei erhöhtem Abstieg aus einer Spielklasse: siehe Ziffer 10 ( Ermittlung der Meister, Aufund Abstiegsregelung Frauen und Männer, Relegation) 13. Spielabsagen müssen schriftlich per durch die Abteilungsleitung des verantwortlichen Vereins / der HSG an die Spielleitende Stelle erfolgen. Absagen innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn zusätzlich auch telefonisch! Schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft (Aktive und Jugend) zu einem der letzten drei Saisonspiele wird mit einer Geldstrafe gemäß 25 RO geahndet. 14. Eintritt Sofern Eintritt erhoben wird, sind 22 Freikarten an den Gastverein für Spieler, Betreuer und Fahrer zu verteilen. 15. Sportgerichtsbarkeit Aktive Anträge, Einsprüche und Beschwerden sind an die Vorsitzende des Bezirkssportgerichtes zu senden: Verena Reuter, Julius-Simon-Straße 15, Echzell Fragen zu den Durchführungsbestimmungen des HHV, diesen Besonderen Bestimmungen sowie der Satzung und den Ordnungen sind zu richten an den Bezirksrechtswart: rechtswart@giessen-handball.de BDfB-Gi doc 8/ 10

9 nur gültig für den Jugendbereich: 1. Allgemeines Jugend Bei allen Jugendspielen besteht absolutes Alkohol- und Rauchverbot innerhalb der Sportstätten. 2. Stichtage und Spielzeiten der Jugend, Ermittlung der Meister, Anzahl der Spieler/innen Es gelten folgende Jahrgänge: A-Jugend: 2000/2001 (2 x 30 Minuten) B-Jugend: 2002/2003 (2 x 25 Minuten) C-Jugend: 2004/2005 (2 x 25 Minuten) D-Jugend: 2006/2007 (2 x 20 Minuten) E-Jugend: 2008/2009 (2 x 20 Minuten) Abweichend zu Ziffer 2 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV beträgt die maximale Spielerzahl pro Mannschaft in allen Altersklassen 14 Spieler/-innen, auch in der E- und D-Jugend. Bezirksmeister ist der Tabellenerste der höchsten im Bezirk spielenden Liga. Wird in zwei oder mehreren Gruppen gespielt, wird der Meister in Entscheidungsspielen nach 44 SpO ermittelt. Bei der E-Jugend werden keine Bezirksmeister ermittelt. 3. Spielverlegungen im Jugendbereich wegen Auswahlmaßnahmen Spielverlegungen im Jugendbereich wegen Teilnahme von SpielerInnen an Auswahlmaßnahmen der Bezirksauswahlmannschaften (z.b. Training an Samstagen von 10:00 12:00 Uhr) berechtigen zur kostenfreien Spielverlegung von Spielen an diesem Tag der betreffenden Altersklasse, die bis einschließlich 14:00 Uhr angesetzt sind. Eine Spielabsetzung ist nicht möglich, nur eine Spielverlegung mit neuem Termin! Bei Tagesmaßnahmen werden die Spiele vom Klassenleiter abgesetzt, und nach Mitteilung des neuen Spieltermins neu angesetzt. 4. Direktqualifikation/Automatische Teilnahme an der Qualifikation zur Saison 2019/2020 Die Mannschaften der Bezirksoberliga Gießen der jeweiligen Altersklasse haben sich mit der Qualifikationsmeldung, aber spätestens bis zum e.j. schriftlich zu erklären, ob sie als Tabellenerster/ Bezirksmeister der Abschlusstabelle: a) die Direktqualifikation zur BOL der folgenden Saison in der aktuell gespielten Altersklasse annehmen, oder b) die Direktqualifikation zur BOL der folgenden Saison in der nächst höheren Altersklasse annehmen. Erfolgt keine Meldung, so verfällt jeglicher Anspruch auf eine Direktqualifikation. Bei jeglicher Teilnahme an der HHV- Qualifikation besteht nicht die Möglichkeit, zusätzlich, den möglichen direkten BOL-Platz anzunehmen. Dieser verfällt und wird in der BOL-Qualifikation zusätzlich ausgespielt. BDfB-Gi doc 9/ 10

10 5. Sperre zur Qualifikation zur Saison 2019/2020 In folgenden Fällen verwirkt ein Verein das Recht, für die aktuell gespielte und gegebenenfalls die nächst höhere Altersklasse des jeweiligen Bereiches (männlich/weiblich), an der Qualifikationsrunde zur Bundes-/ Ober-/ Landes-/ oder Bezirksoberliga für die Saison 2019/2020 teilzunehmen, oder sich automatisch zu qualifizieren, indem er a) eine Mannschaft aus der BL/OL/LL/BOL in der Saison 2018/2019 zurückzieht, oder b) mit einer Mannschaft aus der BL/OL/LL/BOL ausscheidet, oder c) mit einer Mannschaft schuldhaft zu drei Spielen in der laufenden Runde oder zu zweien der letzten sechs Saisonspiele in der Bundes-,Ober-, Landes- und/oder Bezirksoberliga der Saison 2018/2019 schuldhaft nicht antritt. Dies gilt auch für Jugendspielgemeinschaften unter Beteiligung eines von den Buchstaben a) c) beteiligten Vereins. Darüber hinaus behält sich der Bezirk vor, bei den BOL-Mannschaften eine weitere Bestrafung nach 25, Abs. 1, Nr. 32 a) RO in den Fällen der Buchstaben a) c) auszusprechen. In begründeten Einzelfällen kann der Arbeitskreis Jugend (Bezirk Gießen) über eine Zulassung zur Qualifikation entscheiden. Dies gilt jedoch nur für den Bereich des Bezirks Gießen. 6. Zulassung von gemischten Mannschaften Bei der E-Jugend dürfen auch gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) eingesetzt werden. Die gemischten Mannschaften sind nur für die Spielklassen im Bereich der männlichen E-Jugend zugelassen. Bei allen Spielern/Spielerinnen müssen auch die Vornamen auf den Spielberichten eingetragen werden. In der Jugendaltersklasse D und älter (männlich/weiblich) werden gemischte Mannschaften nicht zugelassen. 7. Für den Spielbetrieb der Minispielfeste (Altersklasse F), gelten im Bezirk Gießen für die Saison 2018/2019 gesonderte, zusätzliche Durchführungsbestimmungen 8. Eintritt bei Jugendspielen Bei Jugendspielen auf Bezirksebene sollte kein Eintritt verlangt werden. Sofern Eintritt erhoben wird, sind 22 Freikarten für Spieler, Betreuer und Fahrer an den Gastverein zu verteilen. 9. Sportgerichtsbarkeit Jugend Anträge, Einsprüche und Beschwerden sind an die Vorsitzende des Bezirkssportgerichtes zu senden: Verena Reuter, Julius-Simon-Straße 15, Echzell Heuchelheim, den 1. Juli 2018 Kai Gerhardt Vorsitzender Stefan Albus Spielwart Berndt Dugall Rechtswart Stand: redaktionelle Änderung: BDfB-Gi doc 10/ 10

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