3. Sitzung AK Clubsport/Breitensport am Besprechungsprotokoll (Auszug) (Stand: )

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Transkript:

3. Sitzung AK Clubsport/Breitensport am 13.09.12 Besprechungsprotokoll (Auszug) (Stand: 25.09.2012) Tagesordnung: 2. DMSB Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 2.1 Veranstaltungen im Ausland (aktueller Sachstand) 2.2 Entwurf 2013 3. Grundausschreibungen (GA) ~Entwürfe 2013 ~ 3.1 Automobilsport allgemein 3.1.1 Autocross 3.1.2 Dragster 3.1.3 Rallye Sprint 3.1.4 Slalom 3.2 Motorradsport allgemein 3.2.1 Bahnsport 3.2.2 Dragster 3.2.3 Enduro 3.2.4 Motoball 3.2.5 Motocross 3.2.6 Straßensport 3.2.7 SuperMoto 3.2.8 Trial 4. GLP-Basisausschreibung 4.1 GA Berg (GLP) 4.2 GA Retro Rallye (GLP) 2. DMSB Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe 2.1 Veranstaltungen im Ausland (aktueller Sachstand) Herr Günther erläutert den aktuellen Stand und informiert über die Entwicklungen bei der CIK und der FIA, welche in die richtige Richtung gehen. Auf Nachfrage von Herrn Täger bezüglich Clubsportveranstaltungen im Ausland (unter Einhaltung aller Bestimmungen im DMSB-Bereich) wird nochmals folgendes klargestellt: Im Automobil- und Kartsport sind nationale Clubsport-Veranstaltungen im Ausland durch das Internationale Sportgesetz (s. Art. 18 und Art. 3) nicht zulässig. Dies wird von der FIA bzw. im Kartbereich von der CIK überwacht. ISG-Verstöße wurden in der Vergangenheit teils mit hohen Geldstrafen geahndet. Das DMSB-Positionspapier definiert hierzu auch im Grundsatz 2, dass die Delegation des Clubsports sich nur auf nationale Befugnisse im Regelungsbereich des DMSB (d.h. ausschließlich für Deutschland) bezieht. Die DMSB-Rahmenausschreibung bezüglich Motorradsport wurde hierzu mittlerweile aktualisiert. 2.2 Entwurf 2013 Zur Vorlage der aktualisierten DMSB-Clubsport-Rahmenausschreibung 2013 hat der AK folgende Anmerkungen: Die Problematik der Unterschriften von Eltern/Erziehungsberechtigenten und ob wirklich beide Elternteile die Nennung unterschreiben müssen, ist von Frau Langhorst vor dem juristischem Hintergrund zu klären. Entsprechende Festlegungen sind dann in der RA unter Art. 3 Teilnehmer festzulegen, da diese für alle Disziplinen gelten. Der ADMV wird einen bereits existierenden Vordruck hierzu als Muster/Hilfestellung zur Verfügung stellen.

Der AK empfiehlt in den einzelnen GA`s keine Festlegungen zur Höhe des Nenngeldes vorzunehmen. Dies gehört in die Veranstaltungsausschreibung. Ein entsprechender Hinweis ist unter Art. 4.2 in der RA bereits enthalten. Der Vorschlag, dass aus Witterungsgründen ( Höhere Gewalt ) am Veranstaltungstag die Ausschreibung oder der Zeitplan etc. per Ausführungsbestimmung geändert werden kann, soll unter Art. 15 der RA ergänzt werden. Der Art. 16.3 Wertungsstrafen sollte wieder an seine alte Position gerückt worden (als Art. 10). Hierdurch bleibt die ursprüngliche Nummerierung erhalten. Zur Klarstellung für die Qualifikation der Sportwarte wird in Art. 17.1 sinngemäß folgender Text ergänzt: Falls in der jeweiligen GA nicht anders festgelegt, sind DMSB-lizenzierte Sportwarte empfohlen. In Art. 17.2 Schiedsgericht soll der Begriff Richter wieder durch Personen ersetzt werden. Herr Noltekuhlmann wird bis zur nächsten Sitzung ein Richtlinienblatt für das Schiedsgericht erarbeiten. Unter Art. 17.3 werden die möglichen Strafen aufgeführt. Die Geldstrafe von max. 125 in der Rahmenausschreibung wird als angemessen angenommen. Die Anmerkung zu Spendenquittungen soll als Hinweis deklariert werden. Die Änderungen der DMSB-Rahmenausschreibung werden mit den o.g. Anmerkungen vom AK angenommen. Herr Noltekuhlmann wird zusammen mit Herrn Günther eine überarbeitete und mit der DMSB-Rechtsabteilung abgestimmte Version erstellen. 3. Grundausschreibungen (GA) ~Entwürfe 2013 Herr Noltekuhlmann informiert über die eingegangenen Rückmeldungen zu den GA inklusive DMSB Rahmenausschreibung (hierzu liegen dem AK 21 Anhänge und 4 Tischvorlagen vor) und bedankt sich für die zahlreichen konstruktiven Vorschläge. 3.1 Automobilsport allgemein Herr Noltekuhlmann erläutert hierzu die Vorschläge des ADAC Nordrhein vom 27.07.2012. Der AK stimmt den grundsätzlichen Anmerkungen zu Gültigkeit und Gliederung der Reglements sowie Aufbau der GA Dragster zu, welche teilweise bereits umgesetzt wurden. Des Weiteren wurde der Vorschlag zu Auslandsveranstaltungen bereits vom AK umgesetzt. Die übrigen Vorschläge finden keine Zustimmung des AK. 3.1.1 Autocross Die Anmerkungen vom ADAC Südbayern (Robert Stadler) und Herrn Rethmann (Deutscher Autocross Verband) zur GA Autocross werden grundsätzlich akzeptiert. Jedoch müssen die Regionalserien (und die dazugehörigen Klassen/Gruppen) definiert werden. Der federführende ADAC Südbayern wird gebeten, die GA für 2013 entsprechend anzupassen. 3.1.2 Dragster Die GA Dragster wird in angepasster Form analog der anderen Grundausschreibungen vom DMV (Manfred Kometz) bis zur nächsten Sitzung dem AK zur Verfügung gestellt. 3.1.3 Rallye Sprint Die Anmerkungen des ADAC Nordrhein vom 26.08.2012 werden behandelt. Diese sollen mit der Bitte auf Prüfung an den federführenden ADAC Südbayern (Abstimmung mit ADAC Schleswig-Holstein) gesandt werden. Hierbei sollte insbesondere die Straßenzulassung des Fahrzeugs klargestellt werden. 3.1.4 Slalom

Die vorgeschlagenen Änderungsvorschläge des ADAC Hessen-Thüringen finden beim AK grundsätzlich keine Zustimmung. Es bleibt dem ADAC HT unbenommen ergänzende bzw. speziellere Slalom-Bestimmungen für seine Veranstaltungen zu erlassen. Die Vorschläge des ADAC Nordrhein werden behandelt. Dabei werden folgende Änderungsvorschläge für 2013 angenommen: - Art. 3.2: Streichung der Führerscheinpflicht - Art. 8.6.4: Anpassung des Textes zur Zählung eines Starts gemäß DMSB-Slalom-Reglement - Art. 19.3: dieser Art. wird in den Art. 6.2 verschoben; die Helme werden gemäß DMSBHelmbestimmungen geregelt - Art. 19.3.2: Die Abnahme der Strecke hat durch das Schiedsgericht zu erfolgen. Die restlichen Vorschläge finden keine Zustimmung des AK. Bezüglich der Anregung des Herrn Martin Wied (DMV) zum klassenweisen Start der Fahrzeuge bleibt es beim Status quo. Der federführende Sportabteilung ADAC Südbaden wird gebeten, die vorgenannten Änderungen zu übernehmen. 3.2 Motorradsport allgemein 3.2.1 Bahnsport Punkt 1: Letzter Absatz soll wie folgt ausformuliert werden: Bahnrennen dürfen nur auf vom DMSB abgenommen Bahnen mit gültigem Bahnabnahmeprotokoll durchgeführtwerden. Es gelten die im Bahnabnahmeprotokoll und ggf. dessen Anlagen, festgelegten Auflagen und Einschränkungen. Bei Clubsport- Veranstaltungen ist der Einsatz von FIM- homologierten APD s (Airboardings/ Airfences ) gemäß den DMSB-Bestimmungen vorgeschrieben. Unter Punkt 18 Einsprüche sind der letzte und der drittletzte Satz zu streichen. 3.2.2 Dragster Siehe 3.1.2 3.2.3 Enduro / Enduro-Rallye Der AK beschließt in Abstimmung mit dem ADAC OWL einstimmig, die GA um die Enduroart CrossCountry zu erweitern. Dadurch werden die nachfolgenden Vorschläge des ADAC Württemberg automatisch integriert. Punkt 3 Für Mehrstunden-Enduros auf abgesperrten Geländen (z. B. Motocrossstrecken) soll eine Teilnahme auch ohne gültige Fahrerlaubnis möglich sein. Punkt 6 TB Bei Mehrstunden-Enduros auf abgesperrten Geländen obliegt es der genehmigenden Sportabteilung, zusätzliche Klassen für zugelassene und nicht zugelassene Motorräder zu genehmigen. 3.2.4 Motoball Zu der GA liegen keine Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge vor. 3.2.5 Motocross Punkt 5: Für die Klasseneinteilung muss die Alters-/Jahrgangsregelung angepasst werden. Punkt 6.2: Der bisherige umfangreiche Text zu den Helmbestimmungen soll reduziert werden auf: Es gelten die DMSBSchutzhelmbestimmungen TB Punkt 6: Die Größe der Startnummern soll flexibler gehandhabt werden und den real vorhandenen Startnummernflächen angepasst werden. Die Erkennbarkeit muss dabei immer gewährleistet sein.

Punkt 8.3 Im Clubsport soll es keine Nichtzulassung zum Start geben. Teilnehmer, die nicht rechtzeitig am Start sind, soweit möglich, dem Feld noch hinten anzustellen, bzw. dem Feld nachstarten zu lassen. Dem federführenden ADAC Nordbayern wird vom AK eine entsprechende Anpassung der Bestimmungen vorgeschlagen. Hinweis: Gleiches gilt für Supermoto (FF = ADAC Saarland) Punkt 8.4 Freies Training ist zu streichen. Punkt 8.6 Wohin nach Rennabbruch zu fahren ist, entscheidet der Rennleiter. Eine so detaillierte Festlegung wie im Moment ausformuliert muss nicht in der GA sein. Punkt 10.2 die Überschrift soll geändert werden in: Nichtzulassung zum Wettbewerb, bzw. Start MX Allgemein Die Zusammenlegung von Freiem- / Pflicht- und Zeittraining ist zu prüfen und ggf. auszuformulieren. Der AK befürwortet eine Zusammenlegungsmöglichkeit. Für die Seniorenklassen soll das Alter freigestellt werden, bzw. ist in der Veranstaltungs- Ausschreibung festzulegen. Clubsport-Motocross soll auf eine Streckenlänge von max. 1900 Meter festgelegt werden. Unter Punkt 4 findet die Möglichkeit einer Block-/Seriennennung keine Berücksichtigung. Dieser Punkt ist umzuformulieren. Vorschlag: Die nachfolgenden Regelungen Punkt 4.1 bis 4.3 gelten nur dann, sofern ein Veranstalter keine anders lautenden Bestimmungen in seiner Ausschreibung veröffentlicht hat. Die sehr umfangreiche und detaillierte GA sollte dahingehend überprüft werden, inwiefern Textpassagen in Serienausschreibungen überführt werden können. Die GA an sich ist als Grundgerippe zu verstehen. Der federführende ADAC Nordbayern wird um Stellungnahme für die Änderungen, bzw. Vorschläge des AK Breitensport für den Bereich MX gebeten. 3.2.6 Straßensport Der ADAC München wird die GA s Straßensport für die Disziplinen Pocket-Bike und Mini-Bike zu nächsten Sitzung des AK Breitensport vorlegen. 3.2.7 Supermoto siehe MX I 3.2.8 Trial Punkt 2.6 Ein Krankenwagen muss zu jeder Zeit abrufbar sein Punkt 8.7.3 Streichen, da bereits in 8.7.4 behandelt Punkt 11 / Neu Für Jugendliche (bis Jahrgang XXX) ist das Tragen eines Rückenprotektors vorgeschrieben. Für nachfolgende Punkte ist vom federführenden ADAC München ist eine Stellungnahme abzufordern. Punkt 3.3 Es muss geklärt werden, warum kein Fahrer der Klasse 6 in einer Mannschaft fahren darf.

Punkt 5 Klasse A Automatik: Die Startnummernfarben sind bundesweit anders geregelt. Es ist nicht klar, warum diese Regelung nicht übernommen wurde. Punkt 8.7 Hier sollte die Klasse Automatik aufgeführt, bzw. näher spezifiziert werden. Die GA Trial muss generell auf Rechtschreibfehler geprüft werden. 4. GLP-Basisausschreibung 4.1 GA GLP Berg Hierzu liegt dem AK ein Kurzbericht von Mirco Hansen (ADAC NRH) und von Herrn Franz (FA Bergrennen) zum Abstimmungsmeeting zwischen dem ADAC Nordrhein mit dem FA Bergrennen des DMSB vom 11.09.2012 vor. Herr Noltekuhlmann berichtet über dieses Meeting am gestrigen Tag (11.09.2012), welches in Köln stattfand. Nunmehr wird der ADAC Nordrhein gebeten, eine mit dem FA Bergrennen abgestimmte Version der GA GLP Berg zu erarbeiten, welche bis zur nächsten Sitzung des AK eingereicht werden soll. I 4.2 GA GLP Retro Rallye Dieser Punkt wird auf die nächste Sitzung verschoben. Die GA muss noch vom DMSB geprüft werden.