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Transkript:

Verhaltenskodex 2015 Seite 1 von 7

Putzmeister Verhaltenskodex 2015 Vorwort der Geschäftsleitung Putzmeister ist ein weltweit tätiges Unternehmen. und legt großen Wert auf ein rechtmäßiges und an ethischen Grundprinzipen und verbindlichen Verhaltensstandards orientiertes Handeln. Als verbindliche Leitlinie für integres Handeln aller Mitarbeiter dient dieser Kodex. Er ist für alle Mitarbeiter 1 der Putzmeister-Gruppe verbindlich und gilt weltweit im geschäftlichen Umfeld mit Dritten, im Umgang mit der Öffentlichkeit aber auch für das tägliche Miteinander innerhalb des Konzerns. Die hier enthaltenen Grundsätze sollen als Leitmotiv das Denken und Handeln unserer Mitarbeiter prägen und richten sich auch an unsere Geschäftspartner. Das Management von Putzmeister übt eine Vorbildfunktion gegenüber den Mitarbeitern aus und fördert die Entwicklungen der festgelegten Standards. Alle Mitarbeiter sind ebenso aufgefordert, die in ihrem Arbeitsumfeld für ihren Tätigkeitsbereich jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die hier niedergelegten Verhaltensgrundsätze zu beachten sowie verantwortungsvoll, bedacht, integer und fair sowohl für sich selbst als auch im Namen von Putzmeister zu handeln. Wir stehen unseren Mitarbeitern als Ansprechpartner im Sinne einer gelebten und offenen Kommunikationspolitik jederzeit zur Verfügung. Putzmeister Concrete Pumps GmbH Matthias Ruppel Dr. Renate Neumann-Schäfer Markus Hofheinz 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit schließt die männliche Form die weibliche mit ein. S.2 von 7

1. Allgemeine Grundsätze Integrität Glaubwürdigkeit Transparenz Soziale Verantwortung Geltungsbereich Einhaltung der Gesetze Embargo- und Exportkontrollbestimmungen Putzmeister richtet seine geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den ethischen Grundwerten, insbesondere der Integrität, der Offenheit, der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen, dem gegenseitigen Respekt und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Es werden auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen gefördert. Putzmeister bekennt sich zu den grundlegenden Prinzipien der sozialen Verantwortung, Chancengleichheit und Gerechtigkeit. Der Verhaltenskodex gilt für sämtliche Standorte und Geschäftseinheiten von Putzmeister in allen Ländern, in denen die Putzmeister-Gruppe aktiv ist. Bei der Umsetzung und Befolgung der Leitwerte kommt den Führungskräften eine besondere Vorbildfunktion zu. Die Beachtung des Gesetzes ist für alle Mitarbeiter von Putzmeister oberstes Gebot und es ist oberste Priorität von Putzmeister, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und diese stets einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, hat jeder Mitarbeiter die für ihn und das Unternehmen für den Bereich seiner Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen zu beachten. Dies gilt für jede Rechtsordnung, in deren Rahmen er tätig wird. Er hat sich auch eigenverantwortlich über die in seinem Tätigkeitsbereich geltenden Rechtsvorschriften zu informieren. Putzmeister beachtet insbesondere die nationalen und internationalen Embargo- und Exportkontrollbestimmungen. Verstöße gegen Embargo- und Exportbestimmungen können schwerwiegende Folgen für Putzmeister haben. Geldwäsche Putzmeister bekennt sich zu dem Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhüten und zu bekämpfen S.3 von 7

2. Beziehungen zu Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten Wettbewerbs- und Kartellrecht Korruption Vereinbarung von Provisionszahlungen Einladungen und Geschenke Amtsträger Parteien und Mandatsträger Berater und Agenten Verhalten von Lieferanten und Auftraggebern Putzmeister achtet die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und trifft keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen. In den einzelnen Ländern geltende Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs sind von allen Beschäftigten einzuhalten und zu gewährleisten. Putzmeister wendet sich ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im Inund Ausland und vermeidet schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen. Kein Mitarbeiter darf seine Stellung bei Putzmeister ausnutzen, um unangemessene Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder anzunehmen. Es ist untersagt, Geld oder Wertgegenstände als Gegenleistung für den Bezug von Produkten oder sonstigen Leistungen zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Jedwede materielle oder immaterielle Zuwendung an Beschäftigte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung für die Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr ist untersagt. Aufträge gewinnen wir über die Qualität und Leistungen unserer Produkte und nicht dadurch, dass wir anderen unzulässige Vorteile bieten. Ungerechtfertigte Vorteilsgewährung an Vertriebspartner toleriert Putzmeister nicht. Vereinbarungen über Provisionszahlungen sind nur dann zulässig, wenn die Provisionshöhe in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht und erkennbar ist, auf welche Leistung die Provisionszahlung erfolgte. Putzmeister regelt die Details hierzu in einer separaten Provisionsrichtlinie ( rules of commission ). Zulässig sind die Vergabe und Annahme von üblichen Höflichkeits- und Werbegeschenken von geringem Wert sowie Geschäftsessen und Einladungen zu Veranstaltungen mit unmittelbarem geschäftlichem Bezug in einem der Geschäftssituation und der Position der Beteiligten angemessenen Rahmen, wenn sie nicht den Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung oder gar Verpflichtung erwecken könnten. Vorteile jeglicher Art an Beamte und andere Amtsträger sowie an Beauftragte staatlicher Einrichtungen, auch mittelbar über Dritte, sind grundsätzlich untersagt. Bei Zuwendungen an Parteien und politische Organisationen sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter werden die jeweils geltenden Gesetze eingehalten. Die Beauftragung von Beratern, Agenten und anderen Auftragsmittlern darf nicht dazu dienen, das Bestechungsverbot zu umgehen. Von den Lieferanten und Auftraggebern von Putzmeister wird erwartet, dass sie die Einhaltung der anwendbaren Gesetze in ihren Unternehmen unterstützen und insbesondere strafbaren und verwerflichen Handlungsweisen in ihren Unternehmen in jeglicher Hinsicht präventiv entgegentreten. Es wird erwartet, dass sie geeignete Prozesse einführen, welche die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex angesprochenen Grundsätze und Erwartungen sicherstellen. Putzmeister unterhält daher keine Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Auftraggebern, von denen öffentlich bekannt ist, dass sie den in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Grundprinzipien zuwiderhandeln. S.4 von 7

3. Vermeidung von Interessenkonflikten Loyalität Nebentätigkeiten und Beteiligungen Putzmeister erwartet von seinen Mitarbeitern Loyalität und achtet darauf, dass seine Mitarbeiter nicht in Situationen geraten, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner kollidieren. Putzmeister erwartet von seinen Mitarbeitern und Organmitgliedern, dass sie keine Tätigkeiten ausüben oder Aufgaben übernehmen, die den Interessen von Putzmeister zuwiderlaufen. Alle geschäftlichen Aktivitäten, die den Interessen von Putzmeister entgegenstehen und dem Unternehmen schaden könnten, sind zu unterlassen. Interessenkonflikte hat der Mitarbeiter unverzüglich seiner Führungskraft zu melden. Nebentätigkeiten und Beteiligungen an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern dürfen die Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für die Beteiligung eines nahen Angehörigen oder Lebenspartners. 4. Umgang mit Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Putzmeister verpflichtet seine Mitarbeiter, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere interne Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt entsprechend für die nicht öffentlich zugänglichen Informationen über Vertragspartner und Kunden und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Putzmeister achtet die vertraulichen Informationen der Lieferanten, indem ein Informationsaustausch interner Daten durch Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abgesichert ist. Das geistige Eigentum sowie die Investitionen und Sachgegenstände von Putzmeister dürfen nur für betriebliche Zwecke verwendet werden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht zum persönlichen oder fremden Nutzen missbraucht werden. Datenschutz Putzmeister gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Art der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.b. Angaben zu Mitarbeitenden, Kunden und Zulieferern) muss in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erfolgen. Dokumente mit persönlichen Daten über Mitarbeiter werden vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff gesichert. S.5 von 7

5. Grundsätze sozialer Verantwortung Soziale Verantwortung ist unverzichtbarer Bestandteil einer an Werten orientierten Unternehmensführung und wesentlicher Faktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Menschenrechte Putzmeister respektiert und unterstützt die international anerkannten Menschenrechte. Kinderarbeit und Zwangsarbeit Diskriminierungsverbot Chancengleichheit Arbeitnehmerrechte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Umweltschutz Bürgerschaftliches Engagement Die Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit in jeder Form werden eingehalten. Putzmeister respektiert die unterschiedlichen kulturellen, ethischen und religiösen Hintergründe und verpflichtet sich zum Gleichheitsgrundsatz, unabhängig von Nationalität, Rasse oder ethischer Herkunft, Alter, Behinderung, Aussehen, sonstiger körperlicher Konstitution, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Geschlecht, Religion und Weltanschauung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Putzmeister duldet diesbezüglich keine Diskriminierung, aber auch keine Belästigung und keine Beleidigung und erwartet von allen Mitarbeitern, dass sie die Persönlichkeit, Würde und Privatsphäre jedes Einzelnen achten und wertschätzen. Putzmeister fördert die Chancengleichheit seiner Mitarbeiter. Sie werden ausschließlich entsprechend ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Leistung ausgesucht und gefördert. Die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit der Beschäftigten wird, soweit nach den nationalen Bestimmungen rechtlich zulässig, anerkannt. Putzmeister beachtet die geltenden nationalen Gesetze und Arbeitsnormen hinsichtlich angemessener Entlohnung und maximaler Arbeitszeit und sorgt insgesamt für faire Arbeitsbedingungen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden im Rahmen der nationalen Bestimmungen gewährleistet. Putzmeister bekennt sich zu seiner Verantwortung für Umweltschutz, Nachhaltigkeit und einem schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Jeder Mitarbeiter muss durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, die Geschäfte von Putzmeister umweltgerecht zu gestalten. Es wird auch erwartet, dass die Lieferanten die natürlichen Rohstoffe sparsam verwenden und negative Auswirkungen auf die Umwelt oder das Klima minimieren oder beseitigen. Putzmeister ist für seinen jeweiligen betrieblichen Standort den geltenden Umweltschutzstandards verpflichtet und achtet auf die Einhaltung der Gesetze. Putzmeister trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in dem/der die Putzmeister-Gruppe tätig ist. S.6 von 7

6. Einhaltung des Verhaltenskodex Kommunikation Fragen zum Verhaltenskodex Richtlinien und Prozesse Kontrollen Mitteilung von Verstößen Folgen von Verstößen Putzmeister macht seine Mitarbeiter mit den im Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Putzmeister kommuniziert aktiv die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber seinen Geschäftspartnern. Putzmeister trägt dafür Sorge, dass seinen Mitarbeitern ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht, der diese bei Fragen im Zusammenhang mit diesem Verhaltenskodex helfen und Zweifelsfälle klären kann. Die in dem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte werden durch Putzmeister umgesetzt, indem dazu alle erforderlichen, geeigneten Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse eingeleitet werden. Putzmeister teilt mit, dass insofern eingeleitete Organisationsmaßnahmen, Richtlinien und Prozesse regelmäßig auf Ihre Einhaltung kontrolliert werden. Alle Beschäftigten sind gehalten, schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze, interne Regeln und den Verhaltenskodex ihrem Vorgesetzten und dem Compliance-Ansprechpartner mitzuteilen. Dem Hinweisgeber soll hieraus grundsätzlich kein Nachteil entstehen. Verstöße gegen den Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. S.7 von 7