Leifheit Code of Conduct (gültig ab )

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1 Leifheit Code of Conduct (gültig ab ) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesetze und Richtlinien Fairer Wettbewerb und Kartellrecht Korruption Einladungen, Bewirtungen und Geschenke Menschenrechte, Diskriminierung Vertrauliche Informationen Sicherung von Entwicklungsergebnissen Produktsicherheit Insiderhandel Interessenskonflikte Datenschutz Verantwortung für die Einhaltung des Kodex... 6 Anweisung 1 Einleitung Als traditionsreiches, international agierendes Unternehmen bekennt sich Leifheit zu sozialem und ethisch verantwortungsvollem Handeln. Dementsprechend beruhen die Geschäftspraktiken bei Leifheit auf Integrität, Ehrlichkeit, Fairness und der Einhaltung der geltenden Gesetze. Der Leifheit Code of Conduct (nachfolgend der Kodex ) formuliert Basisregeln, die dabei helfen sollen, stets nach diesen Grundsätzen zu handeln. Er soll alle Leifheit Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und dabei als Orientierungshilfe dienen. Der Kodex ist für alle Leifheit Mitarbeiter verbindlich und stellt Mindeststandards für das Verhalten in wichtigen Bereichen dar. Er erhebt dabei nicht den Anspruch, alle denkbaren Situationen abzudecken. Vielmehr beschreibt er einen Maßstab, an dem jegliches Verhalten zu messen ist. Letzten Endes liegt es jedoch in der originären Verantwortung eines jeden einzelnen Mitarbeiters, sich richtig zu verhalten. Diese Pflicht lässt sich nicht delegieren. Fehlverhalten und Verstöße gegen unseren Kodex können das Ansehen von Leifheit erheblich beschädigen und dem Unternehmen zudem erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Zuwiderhandlungen werden daher nicht toleriert und ziehen für den betreffenden Mitarbeiter disziplinarische bzw. arbeitsrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Mitarbeiter müssen sich an erster Stelle von ihrem Vorgesetzten beraten lassen, sollten sie über das korrekte Vorgehen in bestimmten Situationen im Unklaren sein. Darüber hinaus stehen, je nach Sachverhalt, andere Abteilungen wie die Personal- und Rechtsabteilung, zur Verfügung. Soweit in diesem Kodex von Mitarbeitern die Rede ist, sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sämtlicher Ebenen sowie sämtliche Unternehmensvertreter der Leifheit AG sowie ihrer verbundenen Unternehmen gemeint.

2 2 Gesetze und Richtlinien Leifheit und alle für Leifheit Handelnden sind an die jeweils einschlägigen Gesetze gebunden, die einzuhalten sind, sei es auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene. Nur so kann der Geschäftserfolg nachhaltig gesichert werden. Neben solchen allgemeinverbindlichen Gesetzen sind gleichsam die unternehmensinternen Leifheit Richtlinien und Vereinbarungen zu beachten, die auch über Gesetze hinaus gehen können. Sollte der Kodex zu solchen unternehmensinternen Richtlinien oder Vereinbarungen im Widerspruch stehen, so gilt die jeweils strengere Regelung. Jeder Verstoß gegen geltende Gesetze oder Regeln kann schwerwiegende Folgen wie etwa Schadensersatz oder Rufschädigung für unser Unternehmen oder sogar eine strafrechtliche Ahndung des handelnden Mitarbeiters selbst nach sich ziehen. 3 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht Leifheit bekennt sich zum fairen Wettbewerb mit seinen Mitbewerbern und tätigt sämtliche Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln. Insofern werden insbesondere die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb eingehalten. Leifheit bewegt sich bei sämtlichen Aktivitäten innerhalb der Grenzen des Kartellrechts. Die diesbezüglichen Verhaltensgrundsätze sind in der Richtlinie Kartellrecht Compliance AV RT 001 dargelegt. Diesbezüglich ist insbesondere Folgendes zu beachten: - Wiederverkaufspreise: Die Händler (auch etwa Importeure) sind frei bezüglich ihrer eigenständigen Festsetzung ihrer eigenen Konditionen und insbesondere ihrer Wiederverkaufspreise. - Preisfestsetzung Mit Wettbewerbern werden keine Vereinbarungen bezüglich Preise, einschließlich Preisnachlässen, Rabatten, Methoden zur Preisgestaltung, Kosten, Zahlungsbedingungen etc. noch sonstige Absprachen hierüber, eingegangen bzw. getroffen. Hierüber wird mit Wettbewerbern keinerlei Informationsaustausch durchgeführt. - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Mit Wettbewerbern werden keine Vereinbarungen oder Absprachen vereinbart, mit denen Gebiete, Kunden, Quoten, Produktmärkte etc. aufgeteilt werden. Auch hier ist der bloße Informationsaustausch verboten.

3 - Beziehungen auf Verbandsebene Die beiden vorgenannten Punkte gelten insbesondere auch für die Zusammenarbeit mit Wettbewerbern im Verband. Es ist strikt darauf zu achten, dass nicht auf Verbandsebene wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht werden. Wenn befürchtet wird, dass dies doch der Fall sein könnte, ist vor Teilnahme an dem Verbandstreffen mit dem Leiter der Rechtsabteilung zu sprechen. Bei einschlägigen kartellrechtlichen Verstößen während des Treffens sollte sofort protestiert sowie ein Protokoll darüber erstellt werden. Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Kartellrecht ist der Leiter der Rechtsabteilung. 4 Korruption Leifheit tritt Korruptionsversuchen in sämtlichen Geschäftsbereichen entschieden entgegen. Kein Mitarbeiter darf, weder direkt noch indirekt, persönliche oder unangemessene finanzielle oder andere Vorteile anbieten oder versprechen, um eine Geschäftsbeziehung oder andere Vorteile mit einem Dritten zu etablieren oder aufrecht zu erhalten. Ferner dürfen solche Vorteile nicht als Gegenleistung für eine bevorzugte Behandlung von Dritten akzeptiert werden. Mitarbeiter haben jedwede Aktivitäten zu unterlassen, die auch nur den Anschein eines solchen Verhaltens oder versuchten Verhaltens erwecken könnten. Solche unangemessenen Vorteile können prinzipiell alles sein, was für den Empfänger von Wert ist. Sollten Mitarbeiter Anhaltspunkte für korruptes Verhalten oder Bestechungen haben, ist dies dem Leiter der Rechtsabteilung zu melden. Sollten Mitarbeiter Anhaltspunkte dafür haben, dass sich Dritte, die mit Leifheit zusammen arbeiten, nicht entsprechend den vorgenannten Grundsätzen verhalten, ist auch dies zu melden. 5 Einladungen, Bewirtungen und Geschenke Mitarbeiter dürfen nicht durch die Entgegennahme von Gefälligkeiten jedweder Art, insbesondere durch Einladungen, Bewirtungen oder Geschenke beeinflusst werden. Auch ist nicht erlaubt, andere durch die Gewährung von solchen Gefälligkeiten zu beeinflussen. Allerdings können allgemein übliche Einladungen, Bewirtungen und Gelegenheitsgeschenke dann unbedenklich sein, wenn sie von geringem Wert sind und auch ansonsten nicht geeignet sind, den Empfänger in eine Abhängigkeit zu bringen oder zu beeinflussen. Zulässig sind in diesem Rahmen bescheidene, gelegentliche und allgemein übliche Bewirtungen von/durch Geschäftspartner(n) Einladungen zu einem gelegentlichen Besuch von wenig aufwändigen Sport-, Theater- oder anderen kulturellen Veranstaltungen im allgemein üblichen Rahmen, sofern eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstands eingeholt wurde. Mitarbeiter mit Einkaufsfunktionen dürfen keinerlei Einladungen annehmen.

4 Geschenke von geringem Wert, wie beispielsweise Stifte, Kalender oder kleine Werbegeschenke, die einen Wert von 30 nicht überschreiten. Die Annahme oder Gewährung von Geschenken über diesem Wert erfordern eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vorstands. Mitarbeiter mit Einkaufsfunktionen dürfen keinerlei Geschenke annehmen. Sollten Mitarbeiter Geschenke im Wert von über 30 erhalten und keine Zustimmung des Vorstands zur Annahme vorliegen, sind diese abzulehnen bzw. zurück zu geben. Im Ausnahmefall kann der jeweilige Vorgesetzte entscheiden, dass solche wertüberschreitenden Geschenke für einen wohltätigen Zweck gespendet werden. Solch eine Ausnahme ist gegeben, wenn die Ablehnung bzw. Rückgabe eines Geschenks für den Zuwendenden als Kränkung empfunden werden könnte. Zur eigenen Selbstkontrolle, ob eine Zuwendung zulässig ist oder nicht, ist auf folgendes zu achten: Die Objektivität des Empfängers darf nicht beeinflusst werden, unter anderem nicht durch den Wert und die Häufigkeit von beispielsweise Bewirtungen oder Einladungen, so dass eine Art Verpflichtung entstehen könnte. Falls es dem Mitarbeiter unangenehm ist, etwa über eine Einladung oder Bewirtung mit Kollegen oder dem Vorgesetzten zu sprechen, dann bestehen schon Zweifel über die Angemessenheit und somit Zulässigkeit. Die folgenden Zuwendungsarten sind für jeden Mitarbeiter absolut unzulässig: Zuwendungen jeglicher Art gegenüber Beamten oder sonstigen Amtsträgern Bargeldgeschenke oder geldwerte Vorteile (z.b. Geldgutscheine, Kredite) Geschenke, die eine Gegenleistung erfordern Zahlung einer Zuwendung aus eigener Tasche, um ein nach den obigen Regeln erforderliches Zustimmungserfordernis zu umgehen. Die Mitarbeiter von Leifheit sind zur Transparenz bei der Annahme und der Vergabe von Zuwendungen und zur Einhaltung interner Richtlinien und gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Bei Zweifeln hinsichtlich der Bewertung einer entsprechenden Situation, hat sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten zu wenden. 6 Menschenrechte, Diskriminierung Bei Leifheit ist ein respektvoller Umgang mit den Mitarbeitern und der Kollegen miteinander sowie mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern selbstverständlich. Es ist stets die persönliche Würde, die Privatsphäre und andere Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen zu achten. Leifheit lehnt jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab, hält sich selbst an Gesetze und Regeln zur Wahrung von Menschenrechten, für faire Arbeitsbedingungen, gesetzliche Mindestlöhne und sonstige arbeitsrechtliche Normen und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Unter anderem werden auch die in dieser Ziffer genannten Aspekte von dem bestehenden Supplier Code of Conduct: Leifheit Verhaltenskodex Handels- und Nichthandelswaren aufgegriffen, der unsere Geschäftspartner, die für uns im Bereich der Produktion tätig sind, zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet. Das Einkaufsressort hat hierbei darauf zu achten, dass dieser Supplier Code of Conduct von den Geschäftspartnern unterschrieben wird.

5 Eine Diskriminierung oder Belästigung von Personen wegen ihrer Rasse, Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Alter, Gesundheit oder sexuellen Orientierung wird nicht geduldet. Ebenso wird jede Form von Ausbeutung sowie Missachtung von Bestimmungen zur Arbeitssicherheit oder von Arbeitnehmerrechten nicht toleriert. Falls Umstände vorliegen, die die Einhaltung dieser Grundprinzipen in Frage stellen, wenden sich die Mitarbeiter an die Leitung der Personalabteilung. 7 Vertrauliche Informationen Alle Mitarbeiter von Leifheit schützen geheime Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und wahren vertrauliche Informationen von Dritten. Nur durch strikte Wahrung der erforderlichen Vertraulichkeit mit Blick auf unsere Geschäftsgeheimnisse, Herstellung und Produktion, Produktentwicklung, Produktdesigns, gewerblichen Schutzrechte und Know -How sowie allen weiteren sensiblen Informationen kann der Unternehmenserfolg von Leifheit gesichert werden. Alle Mitarbeiter von Leifheit sind deshalb dazu verpflichtet, solche vertraulichen Informationen während und nach ihrer Tätigkeit bei Leifheit entsprechend zu schützen und die Vertraulichkeit zu wahren. Zudem müssen Mitarbeiter alles in ihren Kräften stehende unternehmen, um eine versehentliche Veröffentlichung zu vermeiden. 8 Sicherung von Entwicklungsergebnissen Die Ergebnisse unserer Produktentwicklungen stellen für Leifheit wertvolle Güter dar. Die rechtliche Absicherung dieser Entwicklungen, etwa durch Patente sowie das Recht zur alleinigen Nutzung unserer Erfindungen ist ein wichtiges Ergebnis unserer Investitionen in Forschung und Entwicklung. Auf eine entsprechende rechtliche Absicherung ist somit größte Sorgfalt zu legen. Bei der Produktentwicklung ist die Rechtslage mit Blick auf etwaige Schutzrechte Dritter zu berücksichtigen. 9 Produktsicherheit Leifheit versteht sich als Partner seiner Kunden. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden sichere und einwandfreie Produkte von hoher Qualität anzubieten. Hierbei steht die Sicherheit unserer Produkte im Vordergrund. Es ist darauf zu achten, dass diese weder Mängel noch gefährliche Eigenschaften aufweisen, durch die etwa die Gesundheit unserer Kunden oder anderer Personen beeinträchtigt werden könnten. 10 Insiderhandel Als börsennotierte Aktiengesellschaft unterliegt Leifheit besonderen Vorschriften zum Insiderhandel. Jeder Kauf oder Verkauf von Leifheit-Aktien und -Wertpapieren ist untersagt,

6 wenn dieser auf nicht veröffentlichen Informationen basiert, welche den Aktienkurs möglicherweise beeinflussen. In diesem Zusammenhang ist die Richtlinie KR CF 004 zu beachten. 11 Interessenskonflikte Im Geschäftsalltag können persönliche Interessen eines Mitarbeiters und dienstliche Entscheidungen im Sinne von Leifheit in Konflikt geraten. Solche Interessenskonflikte des Mitarbeiters können dazu führen, dass dieser befangen ist und somit nicht im Interesse von Leifheit handelt. Die Mitarbeiter haben solche Konflikte zu meiden. Bei Vorliegen eines Interessenskonflikts sollen sich die Mitarbeiter in dieser Situation an ihren Vorgesetzten wenden, damit eine transparente, faire und schnelle Lösung gefunden werden kann. 12 Datenschutz Leifheit beachtet mit Sorgfalt geltende Gesetze und Regeln bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten (Namen, Adressen, etc.) seiner Mitarbeiter sowie von Kunden und Lieferanten. Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die durch Leifheit getroffenen Maßnahmen zu unterstützen und durchzusetzen. Für sämtliche Fragen rund um den Datenschutz ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Leifheit AG der richtige Ansprechpartner. Sollten Mitarbeiter Verstöße gegen den Datenschutz feststellen oder vermuten, ist dies dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten unverzüglich zu melden. 13 Verantwortung für die Einhaltung des Kodex Der Kodex und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind stets von allen Mitarbeitern in eigener Verantwortung einzuhalten. Die Mitarbeiter werden dazu aufgefordert, illegales bzw. dem Kodex widersprechendes Verhalten ihrem direkten Vorgesetzten oder der Leitung der Personal- oder Rechtsabteilung zu melden. Sollte es die Natur des Sachverhalts angemessen erscheinen lassen, sollten Meldungen direkt an den Vorstand erfolgen. Bei Zweifeln sollten sich Mitarbeiter immer an dem Geist dieses Kodex orientieren und sich im Bedarfsfall an erster Stelle von dem jeweiligen Vorgesetzten beraten lassen. Die Führungskräfte von Leifheit sind im Rahmen ihrer Vorbildfunktion dazu angehalten, ihren Mitarbeitern den Inhalt dieses Kodex zu vermitteln und vorzuleben. Die Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass der Kodex von ihren Mitarbeitern befolgt wird. Sie überwachen und überprüfen daher auch seine Einhaltung.

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