GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV ) Muster für Zugangsberechtigte gemäß 1 Abs. 12 ERegG, gültig für Leistungen in der Netzfahrplanperiode 2019 Die DB Netz Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, im Folgenden DB Netz genannt - und der Zugangsberechtigte gemäß 1 Abs. 12 ERegG, ########, vertreten durch (...) - im Folgenden ZB genannt - schließen folgenden Grundsatz-INV: 1 GELTUNGSBEREICH (1) Dieser Grundsatz-INV gilt für Leistungen hinsichtlich des Zugangs zu den von der DB Netz im Geltungsbereich des ERegG betriebenen Schienenwegen und Serviceeinrichtungen und sich daraus ergebender Rechte und Pflichten. (2) Die Regelungen dieses Grundsatz-INV werden jeweils zum Bestandteil der auf Basis dieses Grundsatz-INV abzuschließenden Einzelnutzungsverträge (ENV) für die jeweilige Nutzung von Schienenwegen bzw. Serviceeinrichtungen durch den ZB. 2 GEGENSTAND DES VERTRAGES (1) Der ZB stellt auf Basis dieses Grundsatz-INV Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen bzw. Nutzung von Serviceeinrichtungen für sich selbst oder ein einbezogenes EVU. 3 NUTZUNGSBEDINGUNGEN; REGELWERK (1) Für die Nutzung der Schienenwege der DB Netz gelten die Schienennetz- Benutzungsbedingungen der (SNB) für den Netzfahrplan 2019, die der ZB unter www.dbnetze.com/snb oder bei der vertragsführenden Stelle der DB Netz einsehen kann. Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen der DB Netz gelten die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der (NBS) für den Netzfahrplan 2019, die der ZB unter www.dbnetze.com/nbs oder bei der vertragsführenden Stelle der DB Netz einsehen kann. Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 1 von 8
Änderungen der SNB und NBS teilt die DB Netz dem ZB nach der Fristenregelung der SNB bzw. NBS schriftlich mit. Die Änderungen kann der ZB unter www.dbnetze.com/snb bzw. www.dbnetze.com/nbs oder bei der vertragsführenden Stelle der DB Netz einsehen. (2) Die SNB enthält die für die Netzfahrplanperiode 2019 gültige Liste der Entgelte. Abweichend hierzu gilt im Rahmen der Nutzung von Serviceeinrichtungen nach Maßgabe der NBS im Zeitraum des Netzfahrplans 2019 die am ##. ##. 20## veröffentliche Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB Netz. Diese kann der ZB unter www.dbnetze.com/aps2019 oder bei der vertragsführenden Stelle der DB Netz einsehen. (3) Der ZB hatte die Möglichkeit, von den in den vorstehenden Absätzen 1-2 genannten Dokumenten vor Vertragsschluss Kenntnis zu nehmen. 4 SONDERREGELUNG FÜR EINBEZOGENE EVU OHNE SICHERHEITSBESCHEINIGUNG Der ZB verpflichtet sich, nur EVU, die eine Sicherheitsbescheinigung nach 7a AEG oder Fiktion nach 38 AEG besitzen, einzubeziehen, soweit Strecken/Streckenabschnitte, auf denen eine Sicherheitsbescheinigung notwendig ist, befahren werden sollen. Die Strecken/Streckenabschnitte, auf denen eine Sicherheitsbescheinigung notwendig ist, sind in der Anlage 1 dieses Grundsatz-INV aufgeführt. Hiervon unberührt bleiben die Ausnahmen nach 2 Abs. 20 sowie 5 Abs. 6 AEG. 5 ANSPRECHPARTNER UND KOMMUNIKATION (1) Die Parteien benennen für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb, Personen oder Stellen als Ansprechpartner, die befugt und in der Lage sind, binnen kürzester Zeit Entscheidungen im Namen DB Netz bzw. des ZB zu treffen. Die Ansprechpartner sind in Anlage 2 dieses Grundsatz-INV aufgeführt. Jede Partei ist für sich ohne Zustimmung der anderen Partei berechtigt, schriftlich neue Personen oder Stellen zu benennen, die die Ansprechpartner in Anlage 2 ersetzen. (2) Die Kommunikation zur Vertragsdurchführung mit der DB Netz ist unter Angabe der Kundennummer zu führen. #################### 6 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG (1) Der Grundsatz-INV hat eine feste Laufzeit. Er tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am 14. Dezember 2019. Für Leistungen zum Netzfahrplan 2020 ist Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 2 von 8
ein neuer Grundsatz-INV abzuschließen. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (2) [sofern gegeben] Dieser Grundsatz-INV ersetzt zum 09. Dezember 2018 den Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen der DB AG/DB Netz [zutreffendes vollumfänglich einsetzen] und dem ZB vom ##.##.####. (3) Wenn und soweit die DB Netz Änderungen an den in 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz-INV Bezug genommenen Dokumenten vornimmt, hat der ZB das Recht, vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der geänderten Vertragsbedingungen an den Grundsatz-INV schriftlich mit einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Grundsatz-INV wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Grundsatz-INV bedürfen der Schriftform, 3 Abs. 1 und 2 dieses Grundsatz- INV bleiben unberührt. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. (2) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Grundsatz-INV ist Frankfurt am Main. (3) Der Vertrag wird ###-fach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar. (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des ZB gelten nicht, es sei denn, die DB Netz hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Grundsatz-INV unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrags für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist der Vertrag so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten wirtschaftlichen Ziele möglichst erreicht werden. Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 3 von 8
, den Für die : Für den ZB: Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 4 von 8
ANLAGE 1 Liste der überregionalen Netze, die keine Netze des Regionalverkehrs im Sinne des 2 Abs. 20 AEG darstellen Aachen Mönchengladbach Duisburg/Düsseldorf Appenweier - Kehl - Strasbourg Bad Bentheim Rheine Osnabrück - Löhne Berlin - Wittenberge - Schwerin - Rostock - Warnemünde Berlin Angermünde - Pasewalk Züssow Stralsund - Rostock/Ostseebad Binz Berlin Neustrelitz - Rostock Berlin - Frankfurt(O) Pbf - Oderbrücke Berlin Lübbenau - Cottbus Berlin Dresden Bad Schandau Berlin - Bitterfeld - Leipzig/Halle Berlin - Brandenburg/Rathenow - Stendal/Magdeburg Erfurt SFS - Halle/Leipzig - Dresden Erfurt Naumburg Erfurt Eisenach - Bebra Erfurt - Theuern SFS (- Kurve Coburg -) Bamberg Frankfurt(M) - Marburg Frankfurt(M)/Wiesbaden SFS (- Köln/Bonn Flugh -) Köln Frankfurt(M) - Koblenz Bonn - Köln (links-/ rechts-rheinisch) Frankfurt(M) - Hanau(Main) - Fulda Frankfurt(M) - Hanau(Main) Gemünden/SFS (- Würzburg) Frankfurt(M) Darmstadt (- Heidelberg) Frankfurt(M) - Biblis Freilassing - Berchtesgaden Hamburg Neumünster Flensburg/Kiel Hamburg Husum - Westerland Hamburg Lübeck Puttgarden/Fehmarn-Burg Hamburg Wittenberge/Schwerin Hamburg - Bremen - Diepholz - Osnabrück - Münster Hamburg - Nienburg/Celle Hannover - Lehrte/Hildesheim - Braun-schweig/Wolfsburg Stendal/Magdeburg Hannover - Celle Hannover - Nienburg - Bremen - Oldenburg(Oldb) - Leer Hannover - SFS - Kassel Hannover Kreiensen Eichenberg Kassel/Bebra Hannover - Löhne - Bielefeld - Hamm(Westf.) - Dort-mund/Unna Karlsruhe - Offenburg - Freiburg - SFS/Altstrecke - Basel Bad Bf Karlsruhe - Bruchsal - Heidelberg/SFS Vaihingen(Enz) Karlsruhe - Waghäusel/SFS - Hockenheim Karlsruhe - Pforzheim Karlsruhe - Ettlingen/Durmersheim - Rastatt Kassel - Altenbeken - Lippstadt - Soest - Hamm(Westf.) Kassel - Marburg Kassel - Bebra Fulda Kassel - SFS - Fulda SFS/Gemünden - Würzburg Köln Düsseldorf Duisburg Oberhausen/Bottrop/Essen Herne/Bochum - Dortmund Köln Wuppertal Hagen Dortmund/Unna Köln - Aachen Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 5 von 8
Magdeburg Halle/Dessau - Leipzig Magdeburg Stendal Wittenberge Mannheim - Bürstadt/Worms Biblis/Mainz - Wiesbaden Mannheim Darmstadt/Heidelberg Mannheim - Schwetzingen/SFS - Hockenheim - SFS (- Vaihingen(Enz)) Mannheim - Ludwigshafen(Rhein) - Kaiserlautern - Saarbrücken - Forbach Mühlheim(Baden) - Neuenburg(Baden) Grenze München - Ingolstadt München - Augsburg - Ulm München/Augsburg - Buchloe - Memmingen/Kempten Lindau/Oberstdorf München - Grafing - Rosenheim - Kufstein/Salzburg München Garmisch-Partenkirchen Münster - Hamm(Westf.) Norddeich(Mole) Emden/Emden-Außenhafen - Leer - Rheine - Münster - Dortmund/Essen/ Oberhausen Nürnberg - Würzburg Nürnberg - Regensburg - Passau Nürnberg/Würzburg - Treuchtlingen - Augsburg Nürnberg - Ingolstadt Nürnberg - Ansbach - Crailsheim - Aalen Nürnberg - Bamberg - Saalfeld - Halle/Leipzig Oberhausen Emmerich Offenburg - Singen Stuttgart - SFS/Bietigheim - Vaihingen(Enz) - Pforzheim/SFS (- Hockenheim/Heidelberg) Stuttgart Horb - Rottweil Singen - Konstanz/Schaffhausen Stuttgart Schorndorf - Aalen Stuttgart - Plochingen Ulm/Tübingen Ulm - Friedrichshafen Lindau Ulm - Memmingen Kempten Die Liste gibt den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Unterbreitung unseres Vertragsangebotes wieder. Über etwaige Aktualisierungen der Liste informieren Sie sich bitte direkt auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes: www.eba.bund.de Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 6 von 8
ANLAGE 2 Ansprechpartner des EVU a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb b. Ansprechpartner für die Betriebsführung und Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter Sofern Empfänger von Informationen mit Sicherheitscharakter abweichend von Ansprechpartner für die Betriebsführung c. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24-h-Erreichbarkeit) Eisenbahnbetriebsleiter Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 7 von 8
Ansprechpartner : a. Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung bzw. den Vertrieb Regionalbereich XX Kundenmanagement Straße PLZ Ort Tel. xxx Fax xxx xxx@deutschebahn.com b. Ansprechpartner für die Betriebsführung Regionalbereich XX Vorname Name Straße PLZ Ort Tel. xxx Fax xxx xxx@deutschebahn.com c. Ansprechpartner für das Notfallmanagement (24-h-Erreichbarkeit) Regionalbereich Süd Regionalbereich West Regionalbereich Südost Regionalbereich Südwest Regionalbereich Nord Regionalbereich Mitte Regionalbereich Ost Anlage 2.2.1 zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der 2019 Muster Grundsatz-INV für die Netzfahrplanperiode 2019 Seite 8 von 8