Preisblatt der GASCADE Gastransport GmbH für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes. I. Netzentgelte... 2

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Transkript:

für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes für Transportkunden und Netzbetreiber I. Netzentgelte... 2 I.1. Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten... 2 I.2. Netzentgelt für Speicher... 5 I.3. Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitäten... 5 I.4. Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazitäten... 6 I.5. Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazität für Kraftwerke... 7 I.6. Netzentgelte für unterjährige und untertägige Kapazitäten... 7 I.7. Überschreitung der gebuchten Kapazität... 7 I.8. Überschreitung der internen Bestellung... 8 II. Entgelte für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb 8 III. Biogas-Umlagebetrag... 8 IV. L/H-Gas Marktraumumstellungs-Umlagebetrag... 8 V. Entgelt für Nominierungsersatzverfahren... 9 V.1. Einrichtungsentgelt... 9 V.2. Monatsentgelt... 9 Die in diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes (nachfolgend Netzentgelte genannt) der GASCADE Gastransport GmbH (nachfolgend GASCADE genannt) beinhalten eine Umlage für die Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Kapazitätsplattform. Es gelten die Definitionen der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag der GASCADE vom 31. Juli 2015 (nachfolgend AGB genannt). Stand vom 29.03.2016 Seite 1 von 9

I. Netzentgelte I.1. Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten Das spezifische Netzentgelt für feste frei zuordenbare Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten gemäß 9 Ziffer 1 lit. a bis d AGB mit einem Buchungszeitraum von 365 zusammenhängenden Tagen bzw. im Schaltjahr 366 zusammenhängenden Tagen und das Netzentgelt für die aktuelle interne Bestellung gemäß 18 Ziffer 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. Juni 2015 (nachfolgend KoV genannt) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten im Marktgebiet GASPOOL (feste, frei zuordenbare Kapazitäten mit einem Buchungszeitraum von einem zusammenhängenden Jahr) Zone OGE 11C+ Einspeisung Einspeisezone 2,68 Bunde 1632 Einspeisung NKP, internat. 2,68 Jemgum I 1BMA Einspeisung Speicher 1,34 Jemgum III 1BRA Einspeisung Speicher 1,34 Nüttermoor 1BQA Einspeisung Speicher 1,34 Rehden_EGM 1ELA Einspeisung NKP 2,68 Reckrod I 1NLC Einspeisung NKP/MüT 2,68 Gernsheim 1ULA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Frankenthal Nord 1VCA Einspeisung NKP, nachgel. NB 2,68 Brandov-STEGAL 2731 Einspeisung NKP, internat. 2,68 Sp. Rehden 3070 Einspeisung Speicher 1,34 Mallnow 6800 Einspeisung NKP, internat. 2,68 Kienbaum 6AQA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Nonnendorf 6BUA Einspeisung Biogas 0,00 Bobbau 6CZA Einspeisung Speicher 1,34 Fuchswinkel 7DHA Einspeisung Biogas 0,00 Eynatten 8950 Einspeisung NKP, internat. 2,68 Ostpfalz 01A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 TW Ludwigshafen 0AAA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Wörth 0CFA Ausspeisung NAP 2,37 Karlsruhe-Maxau 0CFC Ausspeisung NAP 2,37 RMN 11A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Hameln 11B+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Stand vom 29.03.2016 Seite 2 von 9

Zone OGE 11C+ Ausspeisung Ausspeisezone MüT 2,37 Bunde 1632 Ausspeisung NKP, internat. 2,37 Jemgum I 1BMA Ausspeisung Speicher 1,18 Jemgum III 1BRA Ausspeisung Speicher 1,18 Jemgum IV 1BMB Ausspeisung NAP 2,37 Nüttermoor 1BQA Ausspeisung Speicher 1,18 Rehden_EGM 1ELA Ausspeisung NKP 2,37 SW Bünde 1FZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 SW Lemgo 1GZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Warburg I 1IMA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Großenritte 1LLA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Baunatal 1LMA Ausspeisung NAP 2,37 Malsfeld-Ostheim 1LZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 SW Hünfeld 1NFA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Reckrod II 1NLA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Reckrod I 1NLC Ausspeisung NKP/MüT 2,37 Wirtheim 1RZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Jügesheim II 1SEA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Gernsheim 1ULA Ausspeisung NKP/MüT 2,37 GGEW Bensheim 1UXB Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 SW Weinheim 1UZB Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Worms Süd 1VCD Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Mörsch-West 1VCF Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Lampertheim IV 1VLA Ausspeisung NKP/MüT 2,37 Lampertheim I 1VMB Ausspeisung NKP/MüT 2,37 SW Lampertheim 1VNA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Mannheim I 1VTA Ausspeisung NAP 2,37 Mannheim II 1VTB Ausspeisung NAP 2,37 Ludwigshafen 1VZA Ausspeisung NAP 2,37 Suedsachsen 22A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Olbernhau II 2730 Ausspeisung NKP, internat. 2,37 SW Marienberg 2BZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Chemnitz-Stelzendorf 2CXA Ausspeisung NAP 2,37 SW Crimmitschau 2EEA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 SW Werdau 2EFA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Ronneburg 2ERA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Gera-Gorlitzschberg 2EZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Stadtroda II 2FZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Wölfershausen 2LXA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Sp. Rehden 3070 Ausspeisung Speicher 1,18 Glauchau 52A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Altenburg 55A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 SW Meerane 5AKA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Mallnow 6800 Ausspeisung NKP, internat. 2,37 Kienbaum 6AQA Ausspeisung NKP/MüT 2,37 Stand vom 29.03.2016 Seite 3 von 9

Bobbau 6CZA Ausspeisung Speicher 1,18 Rotenburg-Boetersen 7CZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Heidenau SH 7FRA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Heidenau HH 7GZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Lippstadt 88A+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Monheim 88B+ Ausspeisung Ausspeisezone nachgel. NB 2,37 Eynatten 8950 Ausspeisung NKP, internat. 2,37 Hillegossen 8AFA Ausspeisung NAP 2,37 Bielefeld (KOWI) 8AFC Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Gütersloh-Verl 8AZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 SW Soest 8CLA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Hagen-Kabel 8ERA Ausspeisung NAP 2,37 Hagen-Boele 8ERB Ausspeisung NAP 2,37 Herdecke 8EUA Ausspeisung NAP 2,37 Wuppertal-Hohenhagen 8FZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Rath 8GWA Ausspeisung NAP 2,37 Ratingen 8GWB Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Uerdingen 8GZA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Leverkusen 8IRB Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Neuss 8IZB Ausspeisung NAP 2,37 Dormagen Chempark H 88I+ Ausspeisung Ausspeisezone, nachgel. NB 2,37 Frechen 8KLA Ausspeisung NAP 2,37 Kalscheuren 8KLC Ausspeisung NAP 2,37 Wesseling I 8KLD Ausspeisung NAP 2,37 Hürth 8KLE Ausspeisung NAP 2,37 Wesseling II 8KLF Ausspeisung NAP 2,37 Frechen-Rhein-Erft 8KLG Ausspeisung NAP 2,37 Godorf 8KLH Ausspeisung NAP 2,37 Weisweiler 8MLA Ausspeisung NAP 2,37 Dürwiß 8MTA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 Broichweiden Süd 8MVA Ausspeisung NKP/MüT 2,37 Aachen (Debyestr.) 8MXA Ausspeisung NKP, nachgel. NB 2,37 NAP Netzanschlusspunkt NKP, nachgel. NB Ausspeisezone nachgel. NB Ausspeisezone MüT Einspeisezone MüT NKP/MüT Speicher NKP, internat. Netzkopplungspunkt zum nachgelagerten Netzbetreiber Ausspeisezone zum nachgelagerten Netzbetreiber Ausspeisezone Marktgebietsübergang Einspeisezone Marktgebietsübergang Marktgebietsübergang Speicher Grenzübergangspunkt Zusätzlich zu den Netzentgelten werden an einigen Netzpunkten Entgelte für Messung, Abrechnung und Messstellenbetrieb gemäß Ziffer II, der spezifische Biogas-Umlagebetrag gemäß Ziffer III sowie der spezifische L/H-Gas Marktraumumstellungs-Umlagebetrag gemäß Ziffer IV erhoben. Stand vom 29.03.2016 Seite 4 von 9

I.2. Netzentgelt für Speicher Entsprechend den Vorgaben der Ziffer 2 lit. d der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten vom 24.03.2015 (BK9-14/608) (nachfolgend BEATE genannt) sind Entgelte für Kapazitäten an Speichern grundsätzlich mit einem Rabatt in Höhe von 50 % bezogen auf das nach GasNEV ermittelte Entgelt zu reduzieren. GASCADE weist in diesem Preisblatt bereits dieses reduzierte Netzentgelt aus. Abweichend hiervon sind Speicher zu behandeln, die einen Zugang zu mehr als einem Marktgebiet oder zum Markt eines Nachbarstaates ermöglichen. Bei solchen Speichern ist GASCADE Gastransport GmbH entsprechend der BEATE-Festlegung verpflichtet ein nicht-rabattiertes Netzentgelt auszuweisen. Nur wenn der jeweilige Speicherbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. Nr. 8. der Begründung der BEATE ausgeführten Bedingungen gegenüber der GASCADE Gastransport GmbH nachweist, ist GASCADE Gastransport GmbH verpflichtet, ein rabattiertes Netzentgelt anzubieten. Entsprechend den Vorgaben der BEATE (Ziffer IX Nr. 8 der Begründung) wird das rabattierte Netzentgelt (50% Rabatt) unter folgenden Vorrausetzungen angeboten: - es besteht ein gültiger Vertrag zwischen GASCADE Gastransport GmbH und dem jeweiligen Speicherbetreiber, - die Regelungen dieses Vertrages werden vom jeweiligen Speicherbetreiber eingehalten; und - die Einhaltung dieser Regelungen wird gegenüber der GASCADE Gastransport GmbH vom jeweiligen Speicherbetreiber entsprechend BEATE Vorgaben nachgewiesen. Sollte eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen im Laufe des Jahres 2016 nicht mehr erfüllt werden, hat GASCADE Gastransport GmbH am betroffenen Netzpunkt mit sofortiger Wirkung ausschließlich ein nicht-rabattiertes Entgelt anzubieten. Das rabattierte und nicht-rabattierte Netzentgelt an den betroffenen Punkten beträgt: Netzpunkt-ID rabattiert nicht-rabattiert EUR/(kWh/h)/a EUR/(kWh/h)/a Netzpunkt Fließrichtung Jemgum I 1BMA Einspeisung 1,34 2,68 Jemgum III 1BRA Einspeisung 1,34 2,68 Jemgum I 1BMA Ausspeisung 1,18 2,37 Jemgum III 1BRA Ausspeisung 1,18 2,37 Die Ausbuchungskomponente an den Netzpunkten Jemgum I und Jemgum III beträgt gemäß der BEATE-Festlegung (Ziffer IX Nr. 5 c) 1,31 EUR/(kWh/h)/a. Die Einbuchungskomponente an den Netzpunkten Jemgum I und Jemgum III beträgt gemäß der BEATE-Festlegung (Ziffer IX Nr. 5 c) 1,47 EUR/(kWh/h)/a. Stand vom 29.03.2016 Seite 5 von 9

I.3. Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitäten Das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitäten gemäß 9 Ziffer 1 AGB beträgt 90 % des Netzentgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten gemäß Ziffer I.1. Dies gilt auch für unterbrechbare interne Bestellungen gemäß 11 Ziffer 8 KoV. Abweichend von Satz 1 beträgt an den folgenden Netzpunkten das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazitäten gemäß 9 Ziffer 1 AGB 89 % des Netzentgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten gemäß Ziffer I.1.: Einspeisepunkte: Mallnow (6800) und Bunde (1632) Ausspeisepunkte: Mallnow (6800), Bunde (1632), Lampertheim IV (1VLA) und Olbernhau II (2730) An folgenden Netzpunkten sind unterbrechbare Kapazitäten im Gegenstrom gemäß 9 Ziffer 4 AGB buchbar: Lampertheim IV 1VLA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Lampertheim I 1VMB Einspeisung NKP/MüT 2,68 Kienbaum 6AQA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Broichweiden Süd 8MVA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Das Netzentgelt für Kapazitäten im Gegenstrom beträgt 90 % des in der Tabelle genannten Entgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten, die an diesen Punkten nicht angeboten wird. I.4. Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazitäten Das Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazitäten gemäß 1 der ergänzenden Geschäftsbedingungen der GASCADE (Anlage 3 AGB) beträgt 90 % des Netzentgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten gemäß Ziffer I.1. Dynamisch zuordenbare Kapazitäten werden gesondert ausgewiesen. An folgendem Netzpunkt sind dynamisch zuordenbare Kapazitäten im Gegenstrom gemäß 9 Ziffer 4 AGB buchbar: Kienbaum 6AQA Einspeisung NKP/MüT 2,68 Das Netzentgelt für Kapazitäten im Gegenstrom beträgt 90 % des in der Tabelle genannten Entgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten. Stand vom 29.03.2016 Seite 6 von 9

I.5. Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazität für Kraftwerke Das Netzentgelt für dynamisch zuordenbare Kapazitäten gemäß 2 Anlage 3 AGB für Kraftwerke beträgt 90 % des Netzentgeltes für feste frei zuordenbare Kapazitäten gemäß Ziffer I.1. Dynamisch zuordenbare Kapazitäten für Kraftwerke werden gesondert ausgewiesen. I.6. Netzentgelte für unterjährige und untertägige Kapazitäten Das Netzentgelt für gebuchte Kapazitäten gemäß Ziffer I.1. I.4 mit unterjährigen Laufzeiten errechnet sich aus der Multiplikation der jeweiligen Netzentgelte gemäß Ziffer I.1. I.4. mit einem 1 Anteilswert von für jeden gebuchten Tag bzw. 1 für jeden gebuchten Tag in einem Schalt- 365 366 jahr. Abhängig von der Laufzeit der gebuchten Kapazität ist der Anteilswert, der gemäß Satz 1 ermittelt wurde, zusätzlich entsprechend den Vorgaben der BEATE mit den folgenden Multiplikatoren zu multiplizieren: Laufzeit in Tagen Produktklassifizierung gemäß BEATE Multiplikator 1 bis 27 Tagesprodukt 1,4 28 bis 89 Monatsprodukt 1,25 90 bis 364 Quartalsprodukt 1,1 Für feste untertägige Kapazitäten gemäß 9 Ziffer 2 AGB finden ab dem 1. November 2015 die jeweiligen Tagestarife für feste Kapazitäten Anwendung. Für unterbrechbare untertägige Kapazitäten aus Übernominierung finden ab dem 1. November 2015 gemäß 13d Ziffer 4 AGB die jeweiligen Tagestarife für unterbrechbare Kapazitäten Anwendung. Das Netzentgelt im Fall einer internen Bestellung mit einer unterjährigen Laufzeit, insbesondere bei Anpassungen gemäß 15 KoV, berechnet sich analog. I.7. Überschreitung der gebuchten Kapazität Wenn ein Transportkunde in einer Stunde eines Tages die gebuchte Kapazität überschreitet, wird eine Vertragsstrafe gemäß 30 Ziffer 4 AGB fällig. Die Vertragsstrafe beträgt das Vierfache des an dem betroffenen Netzpunkt gemäß dieses Preisblatts zu zahlenden Netzentgeltes für den jeweiligen Tag. Stand vom 29.03.2016 Seite 7 von 9

I.8. Überschreitung der internen Bestellung Wenn ein Netzbetreiber in einer Stunde eines Tages die bestellte Kapazität überschreitet, wird diese gemäß 18 Ziffer 6 KoV abgerechnet. Die Vorschriften des 18 Ziffer 7 KoV bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe gemäß 18 Ziffer 7 KoV beträgt das Vierfache des an dem betroffenen Netzpunkt gemäß dieses Preisblatts zu zahlenden Netzentgeltes für den jeweiligen Tag. II. Entgelte für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb Zusätzlich zu den Netzentgelten aus Ziffer I wird an jedem Ausspeisepunkt ein Entgelt für Abrechnung gemäß 15 Abs. 7 GasNEV in Höhe von 25 Euro/Vorgang erhoben. Zudem fallen an den nachfolgend genannten Ausspeisepunkten Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb gemäß 15 Abs. 7 GasNEV an: Netzpunkt Netzpunkt-ID Fließrichtung Entgelt für Messung EUR/(kWh/h)/a Entgelt für Messstellenbetrieb EUR/(kWh/h)/a Wörth 0CFA Ausspeisung 0,02945 0,02467 RMN 11A+ Ausspeisung 0,02945 0,02467 Bunde 1632 Ausspeisung 0,02945 0,02467 Rehden/EGM 1ELA Ausspeisung 0,02945 0,02467 Reckrod I 1NLC Ausspeisung 0,02945 0,02467 SW Weinheim 1UZB Ausspeisung 0,02945 0,02467 Worms Süd 1VCC Ausspeisung 0,02945 0,02467 Lampertheim I 1VMB Ausspeisung 0,02945 0,02467 Mannheim I 1VTA Ausspeisung 0,02945 0,02467 Olbernhau II 2730 Ausspeisung 0,02945 0,02467 Ronneburg 2ERA Ausspeisung 0,02945 0,02467 Hillegossen 8AFA Ausspeisung 0,02945 0,02467 Broichweiden Süd 8MVA Ausspeisung 0,02945 0,02467 III. Biogas-Umlagebetrag Der zusätzlich zu den Netzentgelten zu zahlende spezifische Biogas-Umlagebetrag beträgt in 2016 0,59458 EUR/(kWh/h)/a. Er wird für Netzanschlusspunkte zu Letztverbrauchenden sowie Netzkopplungspunkte zu nachgelagerten Netzbetreibern berechnet. IV. L/H-Gas Marktraumumstellungs-Umlagebetrag Der zusätzlich zu den Netzentgelten zu zahlende spezifische Marktraumumstellungs-Umlagebetrag im Marktgebiet GASPOOL beträgt in 2016 0,0865 EUR/(kWh/h)/a. Er wird an allen Ausspeisepunkten berechnet. Stand vom 29.03.2016 Seite 8 von 9

V. Entgelt für Nominierungsersatzverfahren GASCADE rechnet für das Nominierungsersatzverfahren gemäß 6 Anlage 3 AGB ab 01.01.2015 nachfolgende Entgelte ab. V.1. Einrichtungsentgelt Das Einrichtungsentgelt für das Nominierungsersatzverfahrens gemäß 6 Ziffer 6 Anlage 3 AGB beträgt unabhängig von der Nutzung 2.000,00 Euro je Bilanzkreis (oder Subbilanzkreis), in den die Kapazität zur Abwicklung des Nominierungsersatzverfahrens gemäß 6 Ziffer 2 Anlage 3 AGB eingebracht wird. GASCADE stellt das Einrichtungsentgelt für das erste Gaswirtschaftsjahr zusammen mit dem ersten Monatsentgelt gemäß V.2 einmalig in Rechnung. V.2. Monatsentgelt Das Monatsentgelt für das Nominierungsersatzverfahrens gemäß 6 Ziffer 6 Anlage 3 AGB beträgt unabhängig von der Nutzung 2.500,00 Euro je Netzpunkt pro Monat im Bilanzkreis (oder Subbilanzkreis), ausgenommen der Netzpunkt für die flexibel steuerbare Quelle gemäß 6 Ziffer 4 Anlage 3 AGB, in den die Kapazität zur Abwicklung des Nominierungsersatzverfahrens gemäß 6 Ziffer 2 Anlage 3 AGB eingebracht wird. GASCADE rechnet das Monatsentgelt jeweils zum 1. des Monats ab. Stand vom 29.03.2016 Seite 9 von 9