Herstellen von Kalksandsteinen. Branchenspezifischer Gefährdungskatalog. Praxishilfe

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Transkript:

Branchenspezifischer Gefährdungskatalog Praxishilfe

VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 900.000 beitragspflichtige Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist. Wenn in dieser Publikation von en der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.

Be- Herstellen und Verarbeiten von Kalksandsteinen von Flachglas Branchenspezifischer Gefährdungskatalog Branchenspezifischer Gefährdungskatalog Version 1.0/2010-09 1.0/2011-03

Inhaltsverzeichnis Einleitung: Branchenspezifischer Gefährdungskatalog 3 Arbeitsblätter 4 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung 4 Arbeitsbereich: Formgebung 10 Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten 13 Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand 17 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen 21 Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen 26 Anlage: Besondere Betriebsanweisungen für Wärter von Steinhärtekesseln 29 2

Einleitung Branchenspezifischer Gefährdungskatalog Der vorliegende soll eine Praxishilfe für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsermittlung nach 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sein. Es werden für die im Folgenden genannten typischen Bereiche der Branche Herstellen von Kalksandsteinen Gefährdungen und en angegeben. Gewinnung/Transport/Aufbereitung Formgebung Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten Entladung/Verpackung/Versand Sägen von Planelementen Herstellung von Stürzen Spezielle und für die Branche nicht typische Bereiche wurden in diesen Arbeitsblättern nicht erfasst. Dafür können andere Praxishilfen zum Beispiel e, Prüflisten herangezogen werden oder es sind spezielle Ermittlungen notwendig. Für den Betrieb von Steinhärtekesseln sind insbesondere die Besonderen Betriebsanweisungen für Wärter von Steinhärtekesseln (siehe Anlage) zu beachten. Die aufgeführten Gefährdungen, en und Ursachen treten nach den Erfahrungen üblicherweise in den genannten Bereichen auf und können bei Auftreten im Betrieb im gekennzeichnet werden. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, das heißt, der Unternehmer muss ermitteln, ob noch weitere Gefährdungen vorliegen. Die Form des es ermöglicht die Angabe auch dieser Gefährdungen. Zur Arbeit mit dem branchenspezifischen ist unbedingt die Handlungshilfe zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (nachfolgend Handlungshilfe genannt) der VBG für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz heranzuziehen. Die Nummerierung im speziellen entspricht der Handlungshilfe, in welcher neben der Gefährdung auch Schutzziele und zur Risikoreduzierung enthalten sind. Zur Bewertung der Explosionsgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (Punkt 5.2) ist der Explosionsschutz heranzuziehen. Im vorliegenden wurde darauf verzichtet, die in Gesetzen und Vorschriften geforderten allgemeinen Regeln der Arbeitsschutzorganisation aufzuführen. Bei der Durchführung der Gefährdungsermittlung muss aber an jedem Arbeitsplatz geprüft werden, ob diese Forderungen eingehalten sind. In der Handlungshilfe sind die Gefährdungen, die sich durch Mängel in der Organisation ergeben, unter Punkt 7 detailliert aufgeführt und sollten in die Gefährdungsermittlung einbezogen werden. Zu beachten sind dabei insbesondere: Übertragung von Unternehmerpflichten Arbeitsschutzorganisation Betriebsanweisungen und Unterweisungen Koordinierung von Arbeiten Prüfpflichtige technische Einrichtungen Beauftragung für spezielle Tätigkeiten Persönliche Schutzausrüstungen Organisation der Ersten Hilfe Schutz besonderer Personengruppen Der spezielle für die Branche ist so gestaltet, dass, nachdem sie qualitativ erfasst wurden, eine des Ausmaßes der Gefährdungen dokumentiert werden kann. Ein breiter Platz ist für Darstellung von zum Abbau der Gefährdungen vorgesehen und stellungen müssen die Aufgaben ergänzen. 3

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung 4 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Radlader Bagger Lkw Stetigförderer Saugschiffe Winden Pumpen Steinfänge Baggerschiffe Greifer Entwässerungssiebe Aufgaben Entwässerungssilos Silos Silo- beziehungsweise Sandhaldenaustragungseinrichtungen Becherwerke Dosieranlagen Doppelwellenmischer Mischer Reaktoren nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 1.2 Gefährliche Oberflächen gebrochene Drähte an Stahlseilen 1.3 Bewegte Transportmittel Radlader Bagger Planierraupen Lkw 1.4.2 Roll- und Gleitbewegungen Wandabbrüche ungesichertes Abstellen von Fahrzeugen 1.4.3 Kippbewegungen Lkw Radlader Bagger 1.4.4 Unter Druck stehende und austretende Medien Wasser-Sand-Gemische Hydrauliköl Silobefüllungen 5 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung 6 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege nicht ausreichende Sicherheitsabstände an Böschungen nicht ausreichende Böschungswinkel fehlende oder nicht ausreichende Laufstege an Bandanlagen an Schwimmleitungen Spülfelder nicht ausreichende Markierung und Sicherung der Verkehrswege 1.5.2 Absturz Aufstiege an Silos an Stetigförderern Arbeitsbühnen Schiffe, Boote Laufstege Einsteigen in Silos 1.5.3 Herabfallende Gegenstände Material von Bandanlagen 2.1 Berührung betriebsmäßig spannungführender Teile offene Schaltschränke

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 3.1.1 Quarz staubemittierende Aufbereitungsanlagen staubemittierende Tätigkeiten (Kehren) mangelnde Reinigung des Arbeitsbereiches defekte und unwirksame Absauganlagen falsche Verwendungskategorie für Filter von Reinigungsgeräten 3.1.9 Sonstige Stäube Kalk Zement alveolengängige Fraktion einatembare Fraktion 3.2.1 Dieselmotoremissionen dieselmotorbetriebene Fahrzeuge Arbeiten im Bereich laufender Dieselmotoren 3.4.7 Sonstige feste, flüssige, gas- und dampfförmige Gefahrstoffe Kalk Öle und Schmierstoffe 7 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung 8 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 3.5 Sensibilisierende Stoffe Zement 6.2 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) in der Nähe von Erdbaumaschinen 6.3 Ganzkörpervibrationen Erdbaumaschinen mit nicht schwingungsgedämpften Fahrersitzen 6.6.2 Alpha-, Beta- und Gammastrahlung Feuchtemessungen Füllstandmessungen 6.9.2 Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien Auspuffanlagen 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe

Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung Gefährdung/ 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen (unter Sandhalden) 8.3.2 Schlechte Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes Fahrzeugaufstiege hoch gelegene Arbeitsplätze Laufstege 8.4.1 Außenarbeiten 8.4.2 Winterarbeiten Abräumarbeiten 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Wartungs- und Reparaturarbeiten 9.1.5 Einzelarbeitsplätze, Isolation 9.3.2 Besondere Anforderungen an das Sehorgan Fahren von Fahrzeugen 9 Arbeitsbereich: Gewinnung/Transport/Aufbereitung

Arbeitsbereich: Formgebung 10 Arbeitsbereich: Formgebung Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Pressen Doppelwellenmischer Füllabschieber Formenkästen Anker Bürsteinrichtungen Abtrageeinrichtungen Sammelbänder Stetigförderer Kräne Stapelautomaten nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten 1.4.1 Gefahrquellen wegfliegende Dorne 1.4.4 Unter Druck austretende Medien Hydrauliköl

Arbeitsbereich: Formgebung Gefährdung/ 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege unebene Verkehrswege Gleisanlagen 1.5.2 Absturz Aufstiege Leitern unzulässige Aufstiege zum Beispiel auf Pressen 3.1.1 Quarz staubemittierende Formgebungsanlagen staubemittierende Tätigkeiten (Kehren) mangelnde Reinigung des Arbeitsbereiches defekte und unwirksame Absauganlagen falsche Verwendungskategorie für Filter von Reinigungsgeräten 3.1.9 Sonstige Stäube Kalk Zement alveolengängige Fraktion einatembare Fraktion 11 Arbeitsbereich: Formgebung

Arbeitsbereich: Formgebung 12 Arbeitsbereich: Formgebung Gefährdung/ 3.4.7 Sonstige feste, flüssige, gas- und dampfförmige Gefahrstoffe Kalk Öle und Schmierstoffe 3.5 Sensibilisierende Stoffe Zement 6.1 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) Pressen 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe 8.1.4 Luftfeuchte 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Wartungs- und Reparaturarbeiten

Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Wagentransporteinrichtungen Seilwinden Wagenreinigungseinrichtungen Schiebebühnen nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten 1.2 Gefährliche Oberflächen Dampfkessel Härtekessel scharfkantige Steine 1.3 Bewegte Transportmittel Härtewagen Schiebebühnen 1.4.4 Unter Druck austretende Medien Wasserdampf Kondensat 13 Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten

Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten 14 Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten Gefährdung/ 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege unebene Verkehrswege verstellte Verkehrswege Gleisanlagen Schiebebühnenkanal Kondensatkanal 1.5.2 Absturz Aufstiege Laufstege 1.5.3 Herabfallende Gegenstände Steine 3.4.4 Säuren und Laugen Salzsäure Natronlauge

Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten Gefährdung/ 3.4.7 Sonstige feste, flüssige, gas- und dampfförmige Gefahrstoffe Öle und Schmierstoffe Hydrazin Harnstoff 3.6 Krebserzeugende Stoffe Hydrazin 6.1 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) Dampfkessel 6.9.2 Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien Wasserdampf Kondensat gehärtete Steine Dampfkessel Härtekessel 15 Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten

Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten 16 Arbeitsbereich: Dampferzeugung/Härtewagenumlauf/Härten Gefährdung/ 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe Beachtung der Anlage Besondere Betriebsanweisungen für Wärter von Steinhärtekesseln 8.1.4 Luftfeuchte 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Wartungs- und Reparaturarbeiten

Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Stetigförderer Entladeanlagen Umreifungsanlagen Schrumpfanlagen Krananlagen Bossieranlagen nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten 1.2 Gefährliche Oberflächen scharfkantige Steine 1.3 Bewegte Transportmittel Flurförderzeuge Krananlagen Lkw 1.4.2 Roll- und Gleitbewegungen Härtewagen 17 Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand

Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand 18 Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand Gefährdung/ 1.4.3 Kippbewegungen Stapel 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege unebene Verkehrswege fehlende, ungeeignete Übergänge Gleisanlagen Bruch 1.5.2 Absturz Treppen Aufstiege Arbeitsbühnen Leitern Steinstapel 1.5.3 Herabfallende Gegenstände Steine Herausrutschen von Steinen aus Zangen 3.2.1 Dieselmotoremissionen dieselmotorbetriebene Fahrzeuge

Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand Gefährdung/ 3.2.4 Sonstige Rauche und Dämpfe Pyrolyserauche und -dämpfe beim Folienschrumpfen 6.1 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) 6.3 Ganzkörpervibrationen Flurförderzeuge mit nicht schwingungsgedämpften Fahrersitzen 6.9.2 Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien Folienhandschrumpfen 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe 8.1.3 Zugluft Tore Öffnungen der Halle 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen 19 Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand

Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand 20 Arbeitsbereich: Entladung/Verpackung/Versand Gefährdung/ 8.2.2 Blendung Fahren von Flurförderzeugen zwischen Gebäude und Freigelände 8.2.3 Kontraste Fahren von Flurförderzeugen zwischen Gebäude und Freigelände 8.3.2 Schlechte Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes Fahrzeugaufstiege 8.4.1 Außenarbeiten 8.4.2 Winterarbeiten 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Wartungs- und Reparaturarbeiten Folienrollen Umreifungsband 9.3.2 Besondere Anforderungen an das Sehorgan Fahren von Fahrzeugen

Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Sägen Schlitten Wender Bohrmaschinen Verdübelungsanlagen Stetigförderer Pumpen Krananlagen nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten 1.2 Gefährliche Oberflächen Sägeblätter scharfkantige Elemente 1.3 Bewegte Transportmittel Flurförderzeuge Manipulatoren 21 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen

Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen 22 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen Gefährdung/ 1.4.1 Gefahrquellen Bruch von Sägeblättern 1.4.3 Kippbewegungen Planelemente 1.4.4 Unter Druck stehende und austretende Medien Spülwasser 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege unebene Verkehrswege Wasserrinnen Pumpensümpfe fehlende, ungeeignete Übergänge verstellte Verkehrswege Bruch Rohrleitungen 1.5.2 Absturz Treppen Leitern

Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen 3.1.1 Quarz Gefährdung/ 3.1.9 Sonstige Stäube alveolengängige Fraktion einatembare Fraktion 3.2.1 Dieselmotoremissionen dieselmotorbetriebene Fahrzeuge 6.1 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) Sägen 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe 8.1.3 Zugluft Tore Öffnungen in der Halle 8.1.4 Luftfeuchte 23 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen

Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen 24 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen Gefährdung/ 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen 8.2.2 Blendung Fahren von Flurförderzeugen zwischen Gebäude und Freigelände 8.2.3 Kontraste Fahren von Flurförderzeugen zwischen Gebäude und Freigelände 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Wartungs- und Reparaturarbeiten Packen von Planelementen auf Paletten

Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen Gefährdung/ 8.4.8 Arbeit in Nässe- und Feuchtbereichen 9.1.2 Zeit- und Verantwortungsdruck 9.3.2 Besondere Anforderungen an das Sehorgan Fahren von Flurförderzeugen Schneiden von Planelementen 25 Arbeitsbereich: Sägen von Planelementen

Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen 26 Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen Gefährdung/ 1.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile Armierungsvorrichtungen Krananlagen Betonmischer Rütteltische Trennsägen nicht ausreichend geschützte Maschinen und Anlagen ungeschützte Teile bei Wartungs-, Reparaturund Einrichtarbeiten ungeschützte Teile wegen Nichtanbringens von Schutzeinrichtungen nach Wartungs-, Reparatur- und Einrichtarbeiten 1.3 Bewegte Transportmittel Flurförderzeuge Mischfahrzeuge Betonkübel Krananlagen 1.4.1 Gefahrquellen Reißen von Armierungen wegfliegende Teile beim Auftrennen

Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen Gefährdung/ 1.5.1 Arbeits- und Verkehrswege unebene Verkehrswege verstellte Verkehrswege fehlende, ungeeignete Übergänge 1.5.2 Absturz Treppen Aufstiege Rütteltische 3.1.9 Sonstige Stäube Zement 3.2.1 Dieselmotoremissionen dieselmotorbetriebene Fahrzeuge Arbeiten im Bereich laufender Dieselmotoren 3.5 Sensibilisierende Stoffe Zement 27 Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen

Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen 28 Arbeitsbereich: Herstellung von Stürzen Gefährdung/ 6.1 Lärm L EX,8h 80 db(a) L EX,8h 85 db(a) Rütteln Trennen 7. Gefährdungen durch Mängel in der Organisation Beachtung der Ausführungen in der Einleitung und in der Handlungshilfe 8.2.1 Unzureichende Beleuchtungsstärke defekte, verschmutzte Beleuchtungsanlagen fehlende, unzureichende Beleuchtungsanlagen 8.4.3 Heben und Tragen schwerer Lasten Zementsäcke Stürze verladen

Anlage zum Gefährdungskatalog Besondere Betriebsanweisungen für Wärter von Steinhärtekesseln Diese besonderen Betriebsanweisungen geben einen Hinweis auf Risiken und Lösungsmöglichkeiten beim Betrieb von Steinhärtekesseln und dienen als Grundlage zur Unterweisung von Wärtern von Steinhärtekesseln. Inhalt 1. Bedienungspersonal 2. Beschicken der Steinhärtekessel 3. Schließen von Steinhärtekesseln 4. Meldung von Störungen und Sicherheitsmängeln 5. Spannungsgünstiger Betrieb 6. Öffnen der Steinhärtekessel 7. Zusätzliche Bedienungsregeln für das Öffnen von Steinhärtekesseln mit Schnellverschlüssen 8. Reinhalten der Steinhärtekessel und regelmäßige Kontrollen 1. Bedienungspersonal 1.1 Steinhärtekessel dürfen nur von Personen bedient werden, die über die Betriebsweise und die Gefahren beim Betrieb der Kessel unterwiesen worden sind. Ventile und Verschlüsse der Steinhärtekessel dürfen nur von Personen betätigt werden, die durch die Betriebsleitung dazu schriftlich ermächtigt sind. 1.2 Der Wärter gilt nur als unterwiesen und zur Bedienung und Wartung der Härtekessel befugt, wenn er die vollzogene Unterweisung und die Kenntnisnahme dieser Besonderen Betriebsanweisungen schriftlich bestätigt hat. 2. Beschicken der Steinhärtekessel Beim Einschieben und Ausziehen der Härtewagen dürfen die Ausziehmittel (Seile, Stangen und dergleichen) nicht über die Steinhärtekesselsohle schleifen. Die Ausziehmittel sind über die Achsen der Härtewagen oder seitlich über die Schienenböcke zu führen, wenn sie nicht durch besondere Abstandhalter von der Steinhärtekesselsohle ferngehalten werden. 3. Schließen von Steinhärtekesseln 3.1 Bei Schnellverschlüssen ist nach dem Schließen zu prüfen, ob die Verschlussteile (Deckel und Kesselring) vollständig übereinander greifen beziehungsweise die Verschlussarme sich in der Endstellung befinden. 3.2 Bei Kesseln mit zwei Verschlussdeckeln sind beide Verschlüsse zu prüfen, auch dann, wenn eine der beiden Kesselöffnungen ständig unbenutzt bleibt. 4. Meldung von Störungen und Sicherheitsmängeln Mängel an den Steinhärtekesseln und seinen Ausrüstungsteilen sind der Betriebsleitung sofort zu melden. Zu diesen Ausrüstungsteilen zählen insbesondere: das Sicherheitsventil, die Sicherheitsvorrichtung am Schnellverschluss (Druckwarneinrichtung), alle Absperr-, Überlass-, Entspannungs- und Kondensatablassventile und die Manometer *) sowie die Ausrüstungsteile, die einen spannungsgünstigen Betrieb gewährleisten müssen, wie zum Beispiel Schlammfangtöpfe, Kondensatsammelbehälter, Kondensatableiter, Entlüftungseinrichtungen, Druck- und Temperaturschreiber, Mess- und Regeleinrichtungen sowie Kontrollleuchten und Alarmeinrichtungen. *) 5. Spannungsgünstiger Betrieb 5.1 Die Temperaturdifferenzen zwischen Sohle und Scheitel der Steinhärtekessel lassen den Spannungszustand erkennen. Die Temperaturdifferenzen sind bei jeder Aufheiz-, Härteund Überlass- oder Ablasshase zu überwachen. Die maximal zulässigen Temperaturdifferenzen (ΔT) betragen: Während der Aufheizphase ΔT 1max = 60 K Während der Härtephase ΔT 2max = 30 K Während der Überlass- oder Ablassphase ΔT 3max = 60 K 29

5.2 Jedes Überschreiten der zulässigen Temperaturdifferenzen ist der Betriebsleitung zu melden. 5.3 Die Ursachen für das Überschreiten der zulässigen Temperaturdifferenzen sind unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn des nächsten Härtevorganges zu beseitigen. Folgende Zusammenhänge sind gegeben: 6.5 In diesen Fällen darf der Kessel erst vollständig geöffnet werden, nachdem das Kondensat bei leicht angelüftetem Deckel in Fangvorrichtung abgeflossen ist. Die Störung ist sofort der Betriebsleitung zu melden. Der Steinhärtekessel darf erst nach Beseitigung der Störung weiterbetrieben werden. *) Ursachen Kondensatstau Kesselsohle verschmutzt Zu schnelles Aufheizen Abschlammventil von Hand betätigen; Sieb und Schlammfangtopf reinigen; Kondensatanlage prüfen und eventuell instand setzen Steinhärtekessel ausfegen Dampfeinlassventil drosseln 7. Zusätzliche Bedienungsregeln für das Öffnen von Steinhärtekesseln mit Schnellverschlüssen 7.1 Bei Kesseln mit Frischdampfanschluss für die Dichtung ist vor dem Öffnen des Deckels die Frischdampfleitung zu schließen. 7.2 Die Deckelverriegelung darf erst dann geöffnet werden, wenn der Druck in den Dichtungskammern auf Null zurückgegangen ist. Hiervon hat sich die Bedienungsperson selbst zu überzeugen. *) 6. Öffnen der Steinhärtekessel 6.1 Vor dem Öffnen der Steinhärtekessel durch Betätigen der Kondensatableiteinrichtung das Kondensat restlos aus dem Steinhärtekessel ableiten. 6.2 Das Kondensatablassventil und die Abschlammvorrichtung sind wieder zu schließen, bevor der Steinhärtekessel geöffnet wird. 6.3 Mit dem Öffnen eines Steinhärtekessels darf erst begonnen werden, wenn der Überdruck im Kessel auf Null abgesunken ist (Manometerkontrolle und Beobachtung der Druckwarneinrichtung). 6.4 Beim Öffnen eines Steinhärtekessels ist auf die Gefahren durch austretenden Dampf zu achten, damit die Bedienungsperson und Dritte nicht gefährdet werden. Ist im Ausnahmefall zum Beispiel bei Störungen beim Öffnen des Steinhärtekessels mit vorhandenem Restkondensat zu rechnen, besteht erhöhte Verbrühungsgefahr durch plötzlich freiwerdenden Dampf. 7.3 Der Deckel selbst darf erst gelöst werden, wenn auch aus dem Absperrorgan des Druckkontrollstutzens (Druckwarneinrichtung) kein Dampfstrahl, sondern nur eine wehende, leichte Dampffahne austritt. 7.4 Tritt in der Fanglappenstellung des Deckels noch Dampf am Deckelrand mit einem zischenden und pfeifenden Geräusch aus, so ist das Lösen des Deckels zu unterbrechen und erst dann fortzusetzen, wenn das geräuschlose Entweichen des Dampfes am Deckelrand die Drucklosigkeit im Kessel anzeigt. 7.5 Nach dem Öffnen eines Steinhärtekessels müssen die zu diesem Kessel führenden Frischdampf- oder Überlassventile sowie Kondensatablassventile solange geschlossen bleiben, bis auch der Kessel wieder vorschriftsmäßig verschlossen ist. *) 8. Reinhaltung der Steinhärtekessel und regelmäßige Kontrollen 8.1 Bei Arbeiten in den Steinhärtekesseln auch bei Reinigungsarbeiten ist Die BG-Regel Behälter, Silos und enge 30

Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (BGR 117-1) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Das bedeutet unter anderem, dass Frischdampfleitungen, Überlassdampfleitungen und Kondensatleitungen durch zwei hintereinanderliegende Absperreinrichtungen zu schließen sind, zwischen diesen beiden Absperreinrichtungen eine geeignete Verbindung mit der Außenluft (Zwischenentspannung) herzustellen ist und die Betätigungsorgane gegen unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Öffnen zu sichern sind. 8.2 Beim Betrieb der Steinhärtekessel sind grobe Verunreinigungen, wie herabgefallene Rohlinge, laufend zu beseitigen (Sichtkontrolle bei Chargenwechsel zum Beispiel mit Handscheinwerfer). Rechtsgrundlagen: Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung 14. GSPGV) Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV: Besondere Druckgeräte nach 17 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Anhang 5: Prüfung besonderer Druckgeräte nach 17, 15 Steinhärtekessel TRBS 1201 Teil 2 Prüfung bei Gefährdungen durch Dampf und Druck ; TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck Allgemeine Anforderungen und Folgeteile; TRBS 1203 Befähigte Personen 8.3 Eine regelmäßige Reinigung der Steinhärtekesselsohle zum Beispiel durch Ausfegen der Siebe und Schmutzfänger ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal wöchentlich, vorzunehmen. 8.4 Bei jedem Chargenwechsel ist die Dichtheit der Dampfeinlassund Dampfüberlassventile durch Besichtigung zu prüfen. 8.5 Die Innenwandungen der Verschlussdeckel sind gegebenenfalls auf Wassermarken hin zu kontrollieren, die einen Defekt des Kondensatableitsystems oder fehlerhaftes Ablassen des Kondensatwassers anzeigen. Der Steinhärtekessel darf erst weiterbetrieben werden, wenn der Defekt beseitigt ist. Die Wassermarken sind zu entfernen, um weitere Kontrollen zu ermöglichen. 8.6 In angemessenen Zeitabständen sind die Ausziehmittel auf einwandfreien Zustand hin zu prüfen (Drahtbrüche, Zustand der Klemmverbindungen, Knoten und dergleichen). 8.7 In angemessenen Zeitabständen sind auch die Innenwandungen der Steinhärtekessel auf mechanische Beschädigungen durch zum Beispiel schief laufende Härtewagen zu prüfen. Defekte Härtewagen sind auszumustern. 8.8 In angemessenen Zeitabständen (mindestens wöchentlich) ist die ordnungsgemäße Funktion von Fest- und Loslagern der Steinhärtekessel zu prüfen. *) *) = Leerzeile für eventuelle Ergänzungen 31

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