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Transkript:

Media-Informationen 2012 / 2013

1 Charakteristik LOG IN wurde 1981 als Fachzeitschrift gegründet und ging aus Informationsschriften des Instituts für Datenverarbeitung in den Unterrichtswissenschaften, Berlin, und des Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften, Kiel, hervor. Zentrales Thema der Zeitschrift LOG IN ist die,,informatische Bildung in der Schule d. h. der Unterricht im Fach Informatik und die informationstechnische Grundbildung sowie der Computereinsatz im Rahmen eines modernen fachübergreifenden Unterrichts. Der Einsatz des Computers als Gestaltungselement eines auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten lebensnahen und erlebnisreichen Unterrichts ist eine längst anerkannte Forderung von Elternhaus und Schule. LOG IN gilt als Wegbereiter einer zeitgemäßen Didaktik, die den Computer und seine Anwendungen zum Inhalt hat. LOG IN ist das Forum für den Austausch von didaktischen Informationen, Anregungen, Konzeptionen und praktischen Beispielen für den Unterricht. Darüber hinaus informiert LOG IN über schulspezifische Hardware und Software vom einzelnen Rechner bis zu Netzwerken und Datenbanken, vom ersten Rechenschritt bis zur Multimedia-Anwendung sowie über Entwicklungen und Veranstaltungen zum schulischen Rechnereinsatz im In- und Ausland. Jede Ausgabe der Zeitschrift enthält neben aktuellen Informationen ein redaktionelles Schwerpunktthema, das aufgrund seiner dokumentarischen Aufbereitung und Hintergrundrecherche über den Tag hinaus Gültigkeit besitzt. LOG IN setzt sich kritisch mit der Thematik auseinander und trägt damit zur Meinungsbildung bei. Das jeweilige Thema wird stets durch entsprechende Unterrichtsvorschläge ergänzt. Wegbereitend ist auch der direkte Kontakt zwischen Lesern und Redaktion über das Internet seit 1994; denn LOG IN berichtet nicht nur über die Möglichkeiten moderner Informationstechniken, sondern setzt sie auch ein. Der spezielle LOG-IN-Service wird über das Internet unter der Verlagsadresse http://www.log-in-verlag.de/ angeboten und umfasst kostenfreie Software und Arbeitsmaterialien für den Unterricht. Sowohl der Verlag als auch die Redaktion sind im World Wide Web vertreten. 2 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012

2 Herausgeber 3 Redaktionsleitung 4 Anzeigen LOG IN Verlag GmbH Berlin zusammen mit Gesellschaft für Informatik (GI) e. V., Bonn; Arbeitsbereich Prozesstechnik und berufliche Bildung der Technischen Universität Hamburg-Harburg; Fachbereich Informatik der Universität Dortmund; Fachbereich Informatik und Elektrotechnik der Universität Siegen; Fakultät Informatik der Technischen Universität Dresden; Institut für Informatik der Universität Stuttgart; Institut für Informatik der Universität Zürich; Institut für Informatik-Systeme der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Bernhard Koerber Redaktion LOG IN c/o LOG IN Verlag GmbH Postfach 33 07 09, 14177 Berlin E-Mail: redaktionspost@log-in-verlag.de Anzeigenleitung: Ingo-Rüdiger Peters Telefon: 0178 5 60 46 69; Telefax: 030 8 62 16 45 Anzeigenverwaltung: LOG IN Verlag GmbH Postfach 33 07 09, 14177 Berlin Anzeigenverkauf: Hagen Döhner Media-Service Hegelstraße 9, 30625 Hannover Telefon: 0511 55 23 25; Telefax: 0511 55 12 34 E-Mail: HagenDoehner@t-online.de 3 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012

5 Jahrgang 6 Erscheinungsweise 7 Verlag 8 Auflage 9 Geografische Verbreitung 10 Zielgruppen 32. Jahrgang, 2012 / 33. Jahrgang, 2013 zweimonatlich, ggf. mit Doppelheften (je nach Themenschwerpunkt) LOG IN Verlag GmbH Friedrichshaller Straße 41, 14199 Berlin Postfach 33 07 09, 14177 Berlin URL: http://www.log-in-verlag.de/ Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (20010/2011) Druckauflage: 3 000 Tatsächlich verbreitete Auflage (TvA): 2 810 Verkaufte Auflage: 2 110 davon abonnierte Exemplare / Einzelverkauf: 1 998 / 112 Freistücke (für Schulen, Tagungen, Messen u. a.): 700 Archiv- und Belegexemplare: 190 91,4 % Bundesrepublik Deutschland 8,6 % Ausland Die Zielgruppen von LOG IN sind primär Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, die informatische Bildung, d. h. Informatikunterricht und informationstechnische Grundbildung betreiben, sekundär Mitarbeiter in Kultusverwaltungen, Studenten im Lehramtsstudium, Dozenten in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung und Lehrer an kaufmännisch-berufsbildenden Schulen sowie tertiär Wissenschaftler an lehrerbildenden Institutionen einschließlich Universitäten, Lehrer an gewerblich-technischen Berufsschulen und Interessenten aus den Bereichen der Erwachsenenbildung und des Hardwareund Software-Vertriebs für Schulen. 4 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012

11 Empfänger 12 Bezugspreis 13 Druck und Druckunterlagen 14 Zahlungsbedingungen 15 Bankverbindung 16 Themen 2012 /2013 (Änderungen vorbehalten) 17 Anzeigenschlusstermine 76 % Privatpersonen (Lehrer, Lehreraus- und -weiterbildner) 16 % Schulen, Hochschulen (Institutionen) 8 % Industrie (Ausbildung, Lehrwerkstätten) Preisangaben einschl. Steuer und Versand (Stand: 2012) Jahresabonnement (Inland): 64,00 Euro Jahresabonnement (Ausland): 72,00 Euro Einzelverkaufspreis (Einzelheft): 18,00 Euro Einzelverkaufspreis (Doppelheft): 36,00 Euro Offset-Druck (Rasterweite bis 60) / CTP-Verfahren (keine Filme!) Detaillierte Anleitungen, z. B. zur PDF-Erstellung, können angefordert werden. nach Rechnungserhalt innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug. Berliner Sparkasse (BLZ: 100 500 00) Konto Nr.: 29 700 910 30 IBAN: DE83 10050000 2970091030 BIC/S.W.I.F.T. Code: BELA DE BE XXX Heft 171: Elektronisches Einkaufen Heft 172/173: Entwicklung der Datenübertragung Heft 174: Das Alan-Turing-Jahr 2012 Heft 175: Cloud Computing Heft 176: Cybermobbing Heft 177/178: Programmiersprachen-Glaubenskriege Heft 179: Multimedia und Informatik Heft 180:,,Informatik im Kontext als Unterrichtskonzept Heft 181: Eingebettete Systeme Heft 182: Lernen mit Tablet-Computern jeweils drei Wochen vor der Erscheinungswoche 5 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012

18 Anzeigenformate Heftformat: 210 mm Breite 297 mm Höhe (DIN A4) Satzspiegel: 180 mm Breite 245 mm Höhe 2-Spalten-Satz: 87,6 mm Breite, 5 mm Abstand 3-Spalten-Satz: 56,6 mm Breite, 5 mm Abstand Angeschnittene Anzeigen: 3 mm Beschnittzugabe jeweils an den Außenseiten 19 Anzeigenpreise Beispiele für Anzeigengrößen: 1/1 Seite 2/3 Seite 180 245 mm 118,2 245 mm 1/2 Seite 1/6 Seite 180 120 mm 56,6 120 mm Allen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Format Spaltensatz Breite Höhe in mm s/w Euro 2c Euro 3c Euro 4c Euro 1/1 Seite 2 od. 3 180 245 1 060,00 1 500,00 1 960,00 2 410,00 2/3 Seite 3 118,2 245 hoch 720,00 1 160,00 1 610,00 2 050,00 1/2 Seite 2 od. 3 180 120 quer 550,00 990,00 1 440,00 1 870,00 2 87,6 245 hoch 550,00 990,00 1 440,00 1 870,00 1/3 Seite 3 56,6 245 hoch 380,00 813,20 1 262,60 1/4 Seite 2 87,6 120 hoch 290,00 730,00 2 od. 3 180 60 quer 290,00 730,00 1/6 Seite 3 56,6 120 hoch 200,00 640,00 1/8 Seite 2 87,6 60 hoch 185,00 630,00 Preise für Vorzugsplätze: 1425,00 Euro (4. Umschlagseite), 1300,00 Euro (2. bzw. 3. Umschlagseite) Beilagen: bis 25 g pauschal 720,00 Euro für Gesamtauflage (höhere Gewichte und Teilbelegung auf Anfrage) Einhefter: auf Anfrage Rabatte (bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten Malstaffel): bei 2 Anzeigen 10 %, bei 3 Anzeigen 15 %, ab 4 Anzeigen 20 % 6 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012

20 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen 1.,,Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichtung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahmeentsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf Umständen im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort,,Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge von Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Die Herstellung der Publikation erfolgt ausschließlich im CTP- Verfahren (Computer-to-Plate). Filme müssen digitalisiert werden; die Kosten dafür werden in Rechnung gestellt. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 7 Preisliste Nr. 25 Gültig ab 1. Januar 2012