Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 38. "Am Überweg"

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Transkript:

Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 38 "Am Überweg" in Schöppingen Auftraggeber: Gutachter: Ingenieurbüro Gemeinde Schöppingen Richters & Hüls Amtsstraße 17 Erhardstraße 9 48624 Schöppingen 48683 Ahaus Tel.: 0 25 55-88 0 Tel.: 0 25 61-4 30 03 Fax.: 0 25 55-88 11 Fax: 0 25 61-4 30 05 14.09.2016 G-4247-01

G-4247-01, Seite 2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. AUSGANGSSITUATION... 3 2. AUSBREITUNGSRECHNUNGEN... 4 2.1. Ausbreitungsrechnung Geruch... 4 2.2. Immissionssimulation mit AUSTAL2000... 5 2.3. Übersichtsplan M 1 : 12.500... 7 3. AUSGANGSDATEN FÜR DIE IMMISSIONSPROGNOSEN... 8 3.1. Ermittlung der für das Plangebiet relevanten Geruchsquellen... 9 3.2. Gewichte, Emissionen und Luftraten bei der Tierhaltung... 10 3.3. Emissionsansätze Feinbrennerei Sasse Lagerkorn GmbH:... 10 3.4. Emissionsquellen... 12 3.5. Quellkoordinaten... 18 3.6. Wetterdaten und Gelände... 18 3.7. Kaltluftabflüsse... 20 3.8. Ermittlung der Flächenkennwerte... 22 3.9. Belästigungsrel. Kenngr. IGb (Gesamtbel. im Istzustand, Nahbereich).. 23 3.10. Belästigungsrel. Kenngr. IGb (Gesamtbel. im Planzustand, Nahber.) 24 4. ZUSAMMENFASSUNG... 25 4.1. Geruch... 25 5. ANHANG:... 29 5.1. LOG-Datei (Vorbelastung im Istzustand)... 29 5.2. LOG-Datei (Vorbelastung im Planzustand)... 31 5.3. Protokoll TALDia (Vorbelastung im Planzustand)... 33 5.4. Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit... 37

G-4247-01, Seite 3 1. Ausgangssituation Die Gemeinde Schöppingen beabsichtigt im nördlichen Bereich des Ortes Schöppingen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das B-Plangebiet Nr. 38 Am Überweg soll zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA-Gebiet) ausgewiesen werden. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Münsterstraße und der Düsseldorfer Straße, oberhalb der Wohnbebauung Bonner Straße. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Feinbrennerei Sasse Lagerkorn GmbH an und ist zudem in westlicher/nördlicher Richtung von verschiedenen Hofstellen und landwirtschaftlichen Betrieben mit aktiver Tierhaltung umgeben. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie von geplanten Betriebserweiterungen der Feinbrennerei Sasse wurde von der Fa. Sasse ein Geruchsgutachten bei der UGB Genehmigungsmanagement GmbH in Auftrag gegeben. Das auf den 02.12.2015 datierte Gutachten (im Folgenden UGB- Gutachten genannt) kommt dabei unter Berücksichtigung einiger umliegender landwirtschaftlicher Betriebe sowie den Erweiterungsabsichten der Fa. Sasse zu teilweise deutlichen Überschreitungen der nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für allgemeine Wohngebiete geltenden Geruchsimmissionswert von 0,10. Eine Überprüfung des Gutachtens durch den Kreis Borken und die Gemeinde Schöppingen ergaben Zweifel an der rechtssicheren Verwendbarkeit des Gutachtens im Bauleitplanverfahren, da zum einen keine Bestandserhebungen Vor-Ort bei den umgebenden landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt war. Zum anderen wurde bei den Erweiterungsplänen der Fa. Sasse von nicht nachvollziehbaren Daten beim Ansatz der bestehenden Geruchsemissionen sowie der für die nächsten 15 Jahre geplanten Erweiterungen der Fasslagerung von 1.500 Fässern auf 8.500 Fässer ausgegangen. Aus diesem Grunde wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls beauftragt, im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens zu untersuchen, mit welchen Geruchsimmissionen im B-Plangebiet Nr. 38 der Gemeinde Schöppingen zu rechnen ist und wie sich mögliche Erweiterungsabsichten der Feinbrennerei sowie der landwirtschaftlichen Betriebe auf die geplante Wohnbebauung auswirken. Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) sowie der TA-Luft anhand einer Immissionssimulation. Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation sind die Emissionsdaten der in Kap. 3.2 genannten Tierhaltungsbetriebe als Geruchsvorbelastung in die Berechnung mit aufzunehmen und in den Ergebnissen darzustellen.

G-4247-01, Seite 4 2. Ausbreitungsrechnungen Im Folgenden wird eine Untersuchung mit dem Partikelmodell der TA Luft 2002 durchgeführt. Es handelt sich hierbei um ein Lagrange sches Ausbreitungsmodell, für das keine Entfernungseinschränkungen gelten. 2.1. Ausbreitungsrechnung Geruch Mit dem Partikelmodell lassen sich Konzentrationen von Stoffen als Stundenmittelwerte berechnen. Stundenmittelwerte stellen jedoch noch keine Geruchsimmissionshäufigkeiten dar. Um diese Häufigkeiten zu ermitteln ist die Festlegung eines Fluktuationsfaktors notwendig, der es erlaubt, aus den berechneten Werten auf die Überschreitungshäufigkeiten der Geruchsschwelle zu schließen, um letztendlich zu den in der Geruchsimmissionsrichtlinie festgelegten Geruchsstunden zu gelangen. Nach Windkanaluntersuchungen wurde von Rühling und Lohmeyer 1 für Anwendungen im Bereich von 20 m bis 200 m ein Fluktuationsfaktor 4 vorgeschlagen. In der Zeit von August 2000 bis Februar 2001 wurden an einer Ölmühle am Niederrhein Rasterbegehungen durchgeführt. Als die Messergebnisse vorlagen, wurden vom Landesumweltamt NRW für die gleichen Quellen Berechnungen mit verschiedenen Ausbreitungsmodellen angestellt, um deren Güte zu bestimmen 2. Die Übereinstimmung der mit dem Partikelmodell Faktor 4 ermittelten Daten mit den Rastermessungen war sehr gut. Die gemessenen Werte wurden auch in größeren Entfernungen durch die Berechnung reproduziert. Das Partikelmodell bildete demnach das Feld der Geruchsimmissionen flächendeckend zutreffend nach. Die ermittelten Werte geben somit die Immissionswerte wieder, die sich bei einer Rasterbegehung durch Probanden ergeben würden. Das Partikelmodell teilt das durch die Quellen definierte Rechengebiet in quadratische Flächen mit vorgegebener Seitenlänge und berechnet hierfür die Konzentrationen. Mit Hilfe des Fluktuationsfaktors, der im gegenwärtigen Programm 1 Rühling, A.; Lohmeyer, A.: Modellierung des Ausbreitungsverhaltens von luftfremden Stoffen/Gerüchen bei niedrigen Quellen im Nahbereich. FuE-Vorhaben im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt und Geologie, Radebeul 1998. 2 Dipl. Met. Uwe Hartmann, Landesumweltamt NRW: Stand und Entwicklung der Geruchsausbreitungsrechnung im Genehmigungsverfahren, Vortrag am 19.10.2001 auf der Deutsch-Österreichisch-Schweizerischen Meteorologen-Tagung, Sitzung 8 Hartmann, U.: Validierung von Geruchsausbreitungsmodellen Modellvergleich anhand von Geruchsimmissionsmessungen; Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 62 (2002) Nr. 10, S. 425 430

G-4247-01, Seite 5 in Form einer Zählschwelle von 0,25 GE/m³ enthalten ist, werden die Wahrnehmungshäufigkeiten ermittelt, die eine Beurteilung nach den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie erlauben. Nach Punkt 4.4.3 GIRL gilt: Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge bei weitgehender homogener Geruchsbelastung i. d. R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie mit einem 250-m-Raster auch nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. 2.2. Immissionssimulation mit AUSTAL2000 Die Berechnungen erfolgen nach dem Partikelmodell der TA Luft mit dem Immissionssimulationsprogramm AUSTAL2000. Alle Eingabedaten der Ausbreitungsrechnung sind in der LOG-Datei im Anhang dokumentiert. Wenn der Standardwert gewählt wurde, erscheint für diesen Parameter in der Log-Datei keine Angabe. Das Programmsystem AUSTAL2000 wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (Berlin), der Landesanstalt für Umweltschutz (Karlsruhe), des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (Hildesheim) sowie des Landesumweltamtes NRW (Essen) vom Ingenieurbüro Janicke (Dunum) entwickelt. Es berechnet die Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre, indem es Anhang 3 der TA Luft 2002 umsetzt. Das dem Programm zu Grunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Das Rechenmodell benötigt als Eingangsgrößen neben der standortbezogenen meteorologischen Ausbreitungsklassenstatistik (Wetterdaten) die Emissionsmassenströme und Abluftmengen der Quellen, zudem deren räumliche Koordinaten und gegebenenfalls zur Ermittlung der Abgasfahnenüberhöhung die Temperatur der Abgase. Das Berechnungsgebiet (im Planzustand) liegt innerhalb folgender Gauß-Krüger- Koordinaten: Rechtswert Hochwert Untere linke Ecke 2568228 5773632 Obere rechte Ecke 2585764 5789696

G-4247-01, Seite 6 In den beigefügten Abbildungen mit Berechnungsergebnissen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit ein kleineres Beurteilungsgebiet dargestellt. Alle wesentlichen Immissionspunkte sind hier jedoch erfasst. Der nachfolgende Kartenausschnitt zeigt im Maßstab 1 : 12.500 eine Gesamtübersicht mit Lage des B-Plangebietes in Schöppingen sowie der berücksichtigten Vorbelastungsbetriebe.

2.3. Übersichtsplan M 1 : 12.500 G-4247-01, Seite 7

G-4247-01, Seite 8 3. Ausgangsdaten für die Immissionsprognosen Gebäudeeinfluss: Nach Anhang 3 Nr. 10 TA Luft ist der Einfluss von Gebäuden als Strömungshindernis zu beachten. Das TA Luft Modell ist jedoch nur dann anwendbar, wenn die Kamine mindestens das 1,2-fache der Höhe des höchsten Gebäudes in einem Umkreis vom 10-fachen der Kaminhöhe erreichen. Dies ist bei landwirtschaftlichen Betrieben nur in Ausnahmefällen gegeben, so dass die TA Luft hier die Vorgehensweise offen lässt. Um diese Lücke der TA Luft zu beheben, schlägt das Landesumweltamt NRW die Modellierung der Quellen als vertikale Linienquellen vor. Bei Quellkonfigurationen, bei denen die Höhe der Emissionsquellen größer als das 1,2-fache der Gebäudehöhe ist, sind die Emissionen über eine Höhe von der halben bis zur vollen Quellhöhe gleichmäßig zu verteilen (50 % Turbulenz). Bei Quellhöhen kleiner das 1,2-fache der Gebäudehöhe sind die Emissionen über den gesamten Quellbereich (0 m bis Quellhöhe) zu verteilen (100 % Turbulenz). Diese Berechnungsweise führt stets zu höheren Werten als die konkrete Berücksichtigung von Gebäuden und erlaubt eine konservative Berechnung, wobei der Gebäudeeinfluss nicht mehr gesondert erfasst werden muss. 3 Abluftfahnenüberhöhung und Austrittsgeschwindigkeit: Bei zwangsgelüfteten Ställen mit Kaminen mindestens 3 m senkrecht über First und einer Mindesthöhe von 10 m über Erdboden ist nach TA Luft eine freie Abströmung der Abluft gegeben. Nach Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV, vormals Landesumweltamt LUA) ist hierfür zudem eine ganzjährige Mindestaustrittsgeschwindigkeit von 7 m/s Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung einer Abluftfahnenüberhöhung. Diese Mindestgeschwindigkeit ist dann als ganzjährige Austrittsgeschwindigkeit anzusetzen. Auch bei Winterluftrate kann die Geschwindigkeit z. B. durch die Installation einer Gruppenschaltung bei mehreren Abluftschächten oder alternativ durch Einbau eines geregelten Messventilators, der zusätzliche Bypassluft aus dem Dachraum in den Abluftschacht einbläst, sichergestellt werden. Da solche Stallungen den Bedingungen der TA-Luft und den diesbezüglichen Forderungen des LANUV genügen, wird in der Ausbreitungsrechnung eine Überhöhung der Abluftfahne berücksichtigt. Nach Anhang 3 Punkt 6 TA Luft wird die effektive Quellhöhe von der Software gemäß der VDI-Richtline 3782 - Blatt 3 - ermittelt und berücksichtigt. Bei nicht beheizten Ställen wird lediglich die kinetische Überhöhung, jedoch nicht die thermische Überhöhung berücksichtigt. Bei bodennaher Ausbreitung (Offenstall, Fenster-Tür-Lüftung, Seiten- 3 Hartmann, Gärtner, Hölscher, Köllner, Janicke: Untersuchungen zum Verhalten von Abluftfahnen landwirtschaftlicher Anlagen in der Atmosphäre. In: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2003. Einseitige Kurzfassung abgedruckt auf S. 38, siebenseitige Langfassung als Beilage CD-ROM. sowie Landesumweltamt NRW, Essen 2006, Merkblatt 56: Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

G-4247-01, Seite 9 wandventilatoren, Trauf-First-Lüftung) wird rechentechnisch der Abluftvolumenstrom auf null gesetzt, damit die Ausbreitungssoftware keine Überhöhung der Abluftfahne berechnet. Da der Wärmestrom der Quelle in diesem Fall gleich null ist, erscheinen im Anhang keine Werte hierfür. Bei Ställen bzw. anderen Quellen, die den o. a. Anforderungen nicht genügen, wird rechentechnisch kein Wärmestrom eingegeben, damit die Ausbreitungssoftware keine Überhöhung der Abluftfahne berechnet. Bei einer Abluftführung mit zentral gelegenen Kaminen ist nicht die Anzahl der Kamine für eine Beurteilung der Geruchsbelastung entscheidend, sondern die in den Berechnungen verwendeten Durchmesser. Erfahrungsgemäß führt eine Vergrößerung der Kamindurchmesser bei gleichen Ableitbedingungen zu einer stabileren Abluftfahne, die sich rechentechnisch positiv auf die Immissionssituation auswirkt. Eine Verkleinerung der Kamindurchmesser führt erfahrungsgemäß bei gleichen Ableitbedingungen zu einer instabileren Abluftfahne, die sich rechentechnisch negativ auf die Immissionssituation auswirkt. 3.1. Ermittlung der für das Plangebiet relevanten Geruchsquellen In einer Entfernung von rund 1.000 m zum Plangebiet befinden sich als relevante Geruchsquellen neben der Feinbrennerei Sasse die landwirtschaftlichen Betriebe Hummert, Schulze Dorfkönig und Hölscher. Aufgrund eines aktuellen Erweiterungsantrages wurde zudem noch die Hofstelle Woestmann mit einer Entfernung von rund 1.200 m zum Plangebiet in die Betrachtungen aufgenommen. Die Tierplatzzahlen des Istzustandes wurden auf den jeweiligen Hofstellen vor Ort aufgenommen (Juni/Juli 2016) und durch Einsicht in die Bauakten abgeglichen. Zusätzlich werden in einer zweiten Berechnung die Vor-Ort bei den einzelnen Landwirten erfragten Erweiterungsabsichten auf den Betrieben/Hofstellen (1), (3) und (4) berücksichtigt und in Ansatz gebracht. Für die Feinbrennerei Sasse wurden die Geruchsemissionsansätze des UGB- Gutachtens weitestgehend übernommen. Lediglich für die bestehende und geplante Lagerung der Fässer im Keller bzw. in den Lagerhallen wurde, da die Hallen für die Mitarbeiter als Arbeitsplatz frei zugänglich sind, ein Emissionsansatz gewählt, der sich an der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) von Äthanol orientiert. Dieser Ansatz wird unter Punkt 3.3. ausführlich dargelegt.

G-4247-01, Seite 10 3.2. Gewichte, Emissionen und Luftraten bei der Tierhaltung GV/Tier * Luftrate ** [m 3 /(h*gv)] Mastschweine (25 bis 120kg / Gülle / Mehrphasenfütterung) 0.15 335 50 Sauen mit Ferkeln bis 10kg (Gülle) 0.4 256 20 Sauen (Gülle) 0.3 173 22 Eber (Gülle) 0.3 173 22 Ferkel bis 25kg (Gülle) 0.03 617 75 Jungvieh, Laufstall (0.5-1 Jahr / Gülle) 0.4 261 12 Kälber (bis 6 Monate / Gülle) 0.19 288 12 Bullen, Laufstall, (Gülle) 0.7 239 12 Güllehochbeh., Bullenmast (mit Schwimmdecke) [m2] 0.6 Güllehochbeh., Mischgülle (mit Schwimmdecke) [m2] 0.8 Maissilage, Anschnitt [m2] 3 Festmistplatte, [m2] 3 Radladerschaufel (Maissilage) [m2] 3 Dosierer inkl. Platzverunr. (Maissilage) [m2] 3 Geruchs- Emissionen * [GE/s/GV] bzw. [GE/(s*m2)] BHKW [cbm/h] 0.833333333 * gem. TA-Luft / VDI 3894 (Sept. 2011) ** je nach Haltungsform gesonderte Berechnung nach DIN 18910 erforderlich, siehe Kap. 3.2 Emissionsquellen 3.3. Emissionsansätze Feinbrennerei Sasse Lagerkorn GmbH: Die Emissionsansätze wurden nach den Angaben aus dem UGB-Gutachten vom 02.12.2015 zum B-Plan 38 in Schöppingen weitestgehend übernommen. Lediglich bei der Abluft aus der Entlüftung der Fassläger wurden die MAK-Werte (=maximale Arbeitsplatzkonzentration) für den Leitparameter Äthanol (MAK-Wert Äthanol seit 1998 = 960 mg/m³, vorher = 1.900 mg/m³) für die maximale Alkoholkonzentration in der jeweiligen Lagerhalle angesetzt. Zur Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages wurde der frühere, höhere MAK-Wert berücksichtigt. Bei einer Geruchsschwelle von Äthanol von 178 mg/m³ und bei Ansatz eines jeweils 2-fachen Hallenluftwechsels pro Stunde ergeben sich damit 10,67 GE/m³ und damit deutlich weniger als die im UGB-Gutachten 15.000 GE/m³ angesetzte Lagerhallengeruchskonzentration. Plausibilitätsprüfung des Emissionsansatzes: Nach Angaben der Fa. UGB verdunsten aus den Barriquefässern (je 225 l Inhalt) jährlich ca. 5 % der Lagermenge an Äthanol. Bei z. B. 500 Fässern im Fasslager sind dies: 500 Fässer x 225 l x 5 % = 5.625 l/jahr = 4.387,5 kg/jahr Abluftvolumen Halle = 2 x 1.500 m³/h x 8.760 h/jahr = 26.280.000 m³/jahr 4.387,5 kg/jahr / 26.280.000 m³/jahr = 167 mg/m³ = 0,94 GE/m³ < 10,67 GE/m³

G-4247-01, Seite 11 EQ1: Maischen Das Maischen findet täglich in der Zeit von 5-22 Uhr statt. Die Emissionswerte wurden nach den Angaben aus dem Gutachten vom 02.12.2015 der UGB Genehmigungsmanagement GmbH zum B-Plan 38 in Schöppingen jedoch pessimal ganzjährig emittierend angesetzt. Bei einer Konzentration von 1.900 GE/m³ und einem Abluftvolumen von 200 m³/h entspricht dies einem Emissionsmassenstrom von 0,38 MGE/h. Mit diesem ganzjährigen Ansatz ist auch die Verarbeitung von Melasse und Obst von Mitte September bis Anfang Oktober abgedeckt. Die Abluft wird über einen Kamin in 4 m Höhe angeleitet. EQ2: Gärung Während der Gärung in 6 Gärtanks tritt Verdrängungsluft in einer Größenordnung von 6 m³/h/gärtank mit einer Konzentration von maximal 500 GE/m³ auf (Quelle: Gutachten UGB s.o.). Die Quellen werden als Volumenquelle mit einer Höhe von 3 m modelliert. EQ3: Brennen Beim Pumpen der Schlempe in die Schlempetanks (max. 17 h/tag) werden täglich bis zu 18 m³ Verdrängungsluft freigesetzt. Die Abluftkonzentration wurde analog zum Ansatz der Fa. UGB Genehmigungsmanagement GmbH mit 10.000 GE/m³ berücksichtigt. EQ 4: Destillation Die Abluft aus der Destillation wurde ebenso wie im UGB-Gutachten mit 228 GE/m³ (MAK-Wert von Acetaldehyd als Leitparameter der Destillation = 91 mg/m³; Geruchsschwelle von Acetaldehyd = 0,4 mg/m³) bei einem Abluftvolumen von 1.260 m³/h (=einfacher Hallenluftwechsel) berücksichtigt. EQ 5: Entlüftung Fasslager Keller Abluftvolumen = 10 m³/h bei einer Geruchskonzentration von 10,67 GE/m³. Berücksichtigung als vertikale Linienquelle mit 2 m Höhe. EQ 6: Lagerhalle Holzfässer (500 Stück) Abluftvolumen = 2-faches Hallenvolumen = 3.000 m³/h bei einer Geruchskonzentration von 10,67 GE/m³. Berücksichtigung als vertikale Linienquellen mit 2 m Höhe. EQ 7: Lagerhalle Holzfässer (1.000 Stück) Abluftvolumen = 2-faches Hallenvolumen = 9.800 m³/h bei einer Geruchskonzentration von 10,67 GE/m³. Berücksichtigung als Volumenquelle mit 7 m Höhe.

3.4. Emissionsquellen G-4247-01, Seite 12

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G-4247-01, Seite 18 3.5. Quellkoordinaten Das 16 m Raster wurde auf den Nullpunkt (GK = 2584300 / 5774600; UTM32 = 378732 / 5773495) gelegt. 3.6. Wetterdaten und Gelände Die großräumige Druckverteilung bestimmt den mittleren Verlauf der Höhenströmung des Windes. Im Jahresmittel ergibt sich hieraus für Mitteleuropa das Vorherrschen der südwestlichen bis westlichen Richtungskomponente. Auf die bodennahen Luftschichten übt jedoch die Topografie des Untergrundes einen erheblichen Einfluss aus und modifiziert durch ihr Relief das Windfeld nach Richtung und Geschwindigkeit. Im Untersuchungsgebiet werden allgemein die großräumigen südwestlichen Windrichtungen bevorzugt. Für den Standort Schöppingen kommt neben der im UGB-Gutachten verwendeten Wetterstation Ahaus (repräsentatives Jahr = 2009) auch die nächstgelegene Wetterstation Gronau (repräsentatives Jahr = 2009) in Frage. Beide Stationen sind annähernd gleich weit (ca. 20 km) vom Plangebiet entfernt. Aufgrund der längeren Datenverfügbarkeit der Station Gronau haben wir diese Station als repräsentativ für den Standort Schöppingen gewählt. Die Windmessung an der Station Gronau erfolgte in einer Höhe von 10 m über Grund. Um die Gronauer Wetterdaten auf den Standort Schöppingen übertragen zu können, wurde das Berechnungsgebiet so groß gewählt, das der Messort der Station Gronau im Berechnungsgebiet liegt. In Verbindung mit der von uns bei den Berechnungen berücksichtigten Geländetopographie erübrigt sich damit eine Übertragbarkeitsstudie. Da am Anemometerstandort eine andere Rauigkeit vorliegt als im Rechengebiet, ist die Anemometerhöhe um die Differenz der Rauigkeitslänge zu korrigieren. Die mittlere Bodenrauigkeit im Umfeld der Emissionsquellen ist nach TA Luft, Anhang 3, Punkt 5 für ein kreisförmiges Gebiet festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Bei Quellhöhen unter 20 m wird vom Landesumweltamt ein Radius von mindestens 200 m empfohlen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind solche Quellhöhen nur in Ausnahmefällen gegeben, daher wird die Rauigkeitslänge für den Umkreis von mindestens 200 m um den Emissionsschwerpunkt der Anlage bestimmt. Die Bestimmung erfolgt mit Hilfe von AUSTAL2000. Daraus ergibt sich eine Rauigkeit z0 von 0.1 m. Die manuelle Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten kann aufgrund von kleinflächig komplexeren Strukturen zu einer abweichenden Rauigkeit z0 führen. Aus der manuellen Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten im Umkreis von 200 m (vgl. nachfolgende Abbildung) resultiert gem. TA-Luft durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil eine Rauigkeit z0 = 0.654 m. Diese wird nach Vorgabe der TA Luft auf 0.5 m gerundet.

G-4247-01, Seite 19 CORINE Landnutzung Rauigkeit in m² % 112 Nicht durchgängig städtische Prägung 1.00 60 122 Straßen, Eisenbahn 0.20 9 211 Nicht bewässerte Ackerflächen 0.05 19 231 Wiesen und Weiden 0.02 11 311 Laubwälder 1.50 1 Die Rauigkeit am Anemometerstandort Gronau liegt bei 0,577 m. Die Anemometerhöhenkorrektur für den Berechnungsstandort Schöppingen erfolgt mittels folgender vom Deutschen Wetterdienst vorgegebenen Formel: p s href d 0 ha = d + z z 0 0 0 h a = Anemometerhöhe über Grund am Ort der Ausbreitungsrechnung h ref = Referenzhöhe zur mesoskaligen Übertragung von Windgeschwindigkeiten über ebenem Gelände d 0 = Verdrängungshöhe am Ort der Ausbreitungsrechnung

G-4247-01, Seite 20 z 0 = Rauigkeitslänge am Ort der Ausbreitungsrechnung p s = Stationsexponent Die für die Berechnungen zu verwendende korrigierte Anemometerhöhe ergibt sich damit zu 9,08 m Der Geländeeinfluss kann nach Anhang 3 Punkt 11 TA Luft in der Regel mit Hilfe eines mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells berücksichtigt werden, wenn die Steigung des Geländes im Berechnungsgebiet den Wert 1 : 5 (20 %) nicht überschreitet. Hierzu wird das in der Software AUSTAL2000 implementierte Modell TALDIA verwendet. Es werden für jede der 6 Stabilitätsklassen zwei Windfelder, eines mit Süd-Anströmung und eines mit West-Anströmung, berechnet und in einer Bibliothek abgespeichert. Es handelt sich dabei um iterative Berechnungen, TALDia versucht nicht divergenzfreie Felder durch Iteration divergenzfrei zu machen. Die von TALDia ausgewiesene Restdivergenz sollte kleiner als 0,05 sein, (vgl. Protokolldatei taldia.log im Anhang). Im vorliegenden Fall beträgt die Steigung des Geländes 25 % (vgl. Protokolldatei austal2000.log im Anhang), die für die Anwendung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 maximal mögliche Geländesteigung ist somit überschritten. In solchen Fällen empfiehlt das Landesumweltamt NRW zu überprüfen, ''wie großflächig das Kriterium 1 : 5 im Rechengebiet überschritten wird, und wo es überschritten wird''. Überschreitet die Geländesteilheit nur an wenigen Stellen im Rechengebiet den Wert von 1 : 5, das Gelände ist also in weiten Teilen flacher geneigt, ist die Anwendung des diagnostischen Windfeldmodells möglich. Die Bestimmung erfolgt mit Hilfe des Programms zg2s, als Datengrundlage dient die von AUSTAL2000 erzeugte Geländehöhendatei. Da der Wert 1 : 5 nur an wenigen Stellen des Rechengebietes überstiegen wird, ist die Anwendung des diagnostischen Modells daher möglich. 3.7. Kaltluftabflüsse Kalte bodennahe Luft entsteht bei windschwachen, wolkenarmen Wetterlagen kurz vor Sonnenuntergang und kann in so genannten Strahlungsnächten die ganze Nacht hindurch gebildet werden, wenn sich die Erdoberfläche und die unmittelbar darüber liegenden Luftschichten durch ungehinderte langwellige Ausstrahlung besonders stark abkühlen. Kalte Luft ist im Vergleich zu warmer Luft dichter und daher schwerer; sie folgt dem Gefälle des Geländes analog zum Wasser und kann sich in Mulden und Tälern zu so genannten Kaltluftseen sammeln. Diese Effekte sind in stark strukturiertem Gelände mit tief eingeschnittenen Bergtälern besonders ausgeprägt. Die Bewegung der kalten Luftmassen hängt von der Mächtigkeit der Kaltluftschicht, von der Bodenrauigkeit und dem darüber wehenden Wind ab.

G-4247-01, Seite 21 Bei größerer Windgeschwindigkeit, kleiner Mächtigkeit und Bodenrauigkeit und niedrigem Gefälle wird es in der Regel wenn überhaupt nur zu schwachen Kaltluftabflüssen kommen. Geruchsstoffe aus diffusen Quellen können in den Sog der abendlichen und nächtlichen Kaltluftströmungen geraten und entlang des Strömungsweges zu Belästigungen führen. Der Standort des dem Plangebiet am nächsten gelegenen Geruchsemittenten, bei dem Kaltluftabflüsse in Richtung Plangebiet auftreten könnten (Feinkornbrennerei Sasse) liegt am Westhang des Schöppinger Berges mit Gefälle in westlicher Richtung. Falls sich überhaupt von hier aus in Richtung Plangebiet Kaltluftströme in nennenswertem Umfang bilden, bewegen sie sich in westlicher Richtung am Plangebiet vorbei, wie die nachfolgende Abbildung mit Strömungsrichtungspfeilen zeigt. Bei Auswertung der Wetterdaten von Gronau für windschwache Zeiten (< 1 m/s) in den Sommermonaten (Juli - September) in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Mittelwert = 19 Uhr - 6 Uhr) ergeben sich insgesamt 385 Stunden mit möglichen Kaltluftströmungen vom Betrieb Sasse in Richtung Plangebiet. Zieht man von diesen Zeiten die Zeiten ab, in denen der Wind schon auf Grund der Wetterdaten in Richtung Plangebiet weht (ca. 78 Stunden), kann man die maximale Kaltluftabfusshäufigkeit für den Standort mit maximal 307 Stunden abschätzen. Dies sind maximal 3,5 % der Jahresstunden.

G-4247-01, Seite 22 3.8. Ermittlung der Flächenkennwerte Um die Immissionswerte lokal ausreichend genau ermitteln zu können, teilt das Partikelmodell das durch die Quellen definierte Rechengebiet in ein Rechengitter von 16 m Seitenlänge und berechnet hierfür die Konzentrationen. Als Immissionshöhe wird nach TA Luft, Anhang 3, Punkt 7 ''Rechengebiet und Aufpunkte'' die Höhenschicht 0 3 m gewählt. Auf den folgenden Seiten sind die Auswerteraster in Form von Flächenkennwerten dargestellt.

G-4247-01, Seite 23 3.9. Belästigungsrel. Kenngr. IGb (Gesamtbel. im Istzustand, Nahbereich)

G-4247-01, Seite 24 3.10. Belästigungsrel. Kenngr. IGb (Gesamtbel. im Planzustand, Nahber.)

G-4247-01, Seite 25 4. Zusammenfassung Die Gemeinde Schöppingen beabsichtigt im nördlichen Bereich des Ortes Schöppingen die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das B-Plangebiet Nr. 38 Am Überweg soll zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA-Gebiet) ausgewiesen werden. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Münsterstraße und der Düsseldorfer Straße, oberhalb der Wohnbebauung Bonner Straße. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Feinbrennerei Sasse Lagerkorn GmbH an und ist zudem in westlicher/nördlicher Richtung von verschiedenen Hofstellen und landwirtschaftlichen Betrieben mit aktiver Tierhaltung umgeben. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie von geplanten Betriebserweiterungen der Feinbrennerei Sasse wurde von der Fa. Sasse ein Geruchsgutachten bei der UGB Genehmigungsmanagement GmbH in Auftrag gegeben. Das auf den 02.12.2015 datierte Gutachten (im Folgenden UGB- Gutachten genannt) kommt dabei unter Berücksichtigung einiger umliegender landwirtschaftlicher Betriebe sowie den Erweiterungsabsichten der Fa. Sasse zu teilweise deutlichen Überschreitungen der nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für allgemeine Wohngebiete geltenden Geruchsimmissionswert von 0,10. Eine Überprüfung des Gutachtens durch den Kreis Borken und die Gemeinde Schöppingen ergaben Zweifel an der rechtssicheren Verwendbarkeit des Gutachtens im Bauleitplanverfahren, da zum einen keine Bestandserhebungen Vor-Ort bei den umgebenden landwirtschaftlichen Betrieben erfolgt war. Zum anderen wurde bei den Erweiterungsplänen der Fa. Sasse von nicht nachvollziehbaren Daten beim Ansatz der bestehenden Geruchsemissionen sowie der für die nächsten 15 Jahre geplanten Erweiterungen der Fasslagerung von 1.500 Fässern auf 8.500 Fässer ausgegangen. Aus diesem Grunde wurde das Ingenieurbüro Richters & Hüls beauftragt, im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens zu untersuchen, mit welchen Geruchsimmissionen im B-Plangebiet Nr. 38 der Gemeinde Schöppingen zu rechnen ist und wie sich mögliche Erweiterungsabsichten der Feinbrennerei sowie der landwirtschaftlichen Betriebe auf die geplante Wohnbebauung auswirken. 4.1. Geruch Hierzu wurden die Wahrnehmungshäufigkeiten für Gerüche nach dem Partikelmodell der TA Luft bestimmt. Die Flächenbewertung erfolgte nach den Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie, Zählschwelle 1 GE/ m³. Die Geruchsimmissionsrichtlinie führt folgende Immissionswerte zur Beurteilung auf: Für Wohn- und MI-Gebiete IW = 0,10 Für GI- und GE-Gebiete, Dorfgebiete IW = 0,15

G-4247-01, Seite 26 In dem Forschungsprojekt ''Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft'' wurde die Belästigungswirkung der unterschiedlichen Tierarten untersucht. Wie die Ergebnisse aus dem o. g. Forschungsprojekt und die daraus resultierende Novellierung der Geruchsimmissionsrichtlinie 4 zeigen, ist das Belästigungspotential der Geruchsimmissionen einzelner Tierarten unterschiedlich. Mithilfe der Gewichtungsfaktoren: o f = 1,5 für Mastgeflügel, o f = 1,0 für Legehennen und Mastbullen, o f = 0,75 für Mastschweine und Sauen, o f = 0,5 für Milchvieh kann die Belästigungswirkung der jew. tierartspezifischen Geruchsqualität berücksichtigt und die belästigungsrelevante Kenngröße IG b ermittelt werden: IG b = IG * f gesamt 5 Gemäß GIRL ist ''im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, (...) eine belästigungsrelevante Kenngröße IG b zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 zu vergleichen''. Die Geruchsausbreitungsberechnung führt zu folgendem Ergebnis: Die Darstellung der Berechnungsergebnisse erfolgt in Form von Flächenkennwerten. Wie den Ergebnissen zu entnehmen ist, trägt der Istzustand der umliegenden Betriebe und Hofstellen in dem Plangebiet Am Überweg zu belästigungsrelevanten Kenngrößen IG b von 0,02 bis 0,07 (2 % - 7 %) im äußersten Randbereich bei. 4 Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft, Materialien 73, LUA NRW, Essen 2006 Informationsveranstaltung zum Thema Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft, 04.07.2007, Haus der Technik, Essen Verfahren zur Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen aus dem Projekt Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft bei der Anwendung der Girl im landwirtschaftlichen Bereich, LANUV NRW, Stand 15.05.2007 Geruchsimmissionsrichtlinie in der Fassung v. 29.02.2008 und einer Ergänzung v. 10.09.2008 5 Der Faktor f gesamt wird nach folgender Formel berechnet: f gesamt=(1/h Summe)*(H 1*f 1+ H 2*f 2+...+ H n*f n) H Summe Summe der einzeln berechneten tierartspez. Geruchshäufigkeiten, H n tierartspez. Geruchshäufigkeit f n tierartspez. Gewichtungsfaktor

G-4247-01, Seite 27 Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erweiterungsabsichten auf den Betrieben und Hofstellen (1), (3) und (4) ist in dem geplanten Wohngebiet mit Flächenkennwerten von bis zu 0,09 (9 %) im äußersten Randbereich zu rechnen. Die Unterschiede dieser Berechnungsergebnisse zu den Ergebnissen des UGB-Gutachtens liegen dabei einzig in einem angepassten Pessimalansatz für die Geruchsemissionen der bestehenden bzw. geplanten Lagerhallen. Mit dem Ansatz der Geruchskonzentrationen aus dem UGB-Gutachten stellen die Lagerhallen die einzig relevanten Geruchsquellen für das Plangebiet dar. Die Geruchsemissionen der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe sowohl im Ist- als auch im Planzustand und die weiteren geruchsbehafteten Tätigkeiten in der Feinbrennerei Sasse sind dabei für das Plangebiet von untergeordneter Bedeutung. Mit dem von uns verwendeten und am MAK-Wert orientierten Geruchsemissionsansatz für die Fasslagerung der Feinbrennerei Sasse ergibt sich gegenüber dem Ergebnis des UGB-Gutachtens eine flächendeckende Einhaltung des nach GIRL für ein Wohngebiet festgelegten Geruchsimmissionswerte von 0,10 selbst im Planzustand aller beteiligten Geruchsemittenten. Damit kann gezeigt werden, dass in dem B-Plangebiet Nr. 38 sowohl in der Istsituation als auch in der möglichen Plansituation der Immissionswert der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) für Wohn- und MI-Gebiete von IW = 0,10 eingehalten wird.

G-4247-01, Seite 29 5. Anhang: 5.1. LOG-Datei (Vorbelastung im Istzustand) 2016-07-21 14:52:02 AUSTAL2000 gestartet Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 =============================================== Modified by Petersen+Kade Software, 2014-09-09 =============================================== Arbeitsverzeichnis: C:/tal2k/tal2k1184/erg0004 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28 Das Programm läuft auf dem Rechner "PC26". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > TI "01_Schoeppingen_IG_G" > AZ "mm_93020_2009.akterm" > GH "gelaende.txt" > HA 9.08 > Z0 0.5 > QS 1 > XA -14779 > YA 13755 > GX 2584300 > GY 5774600 > X0-1736 -1736-16072 > Y0-968 -968-968 > NX 200 100 274 > NY 160 80 251 > DD 16 32 64 > NZ 0 0 0 > XQ 450 453 440 438 435 434 433 476-932 -926-930 -922-883 -929-921 -945-937 -944-954 - 657-657 -651-641 -639-632 -649-654 -648-650 -626-618 -606-588 -632-559 -615-608 -603-590 -577-575 -579-567 -298-297 -296-287 -286-285 -341-297 -325-347 118 > YQ 257 249 268 252 249 253 259 234-147 -145-161 -163-191 -171-173 -162-164 -176-192 170 169 166 162 161 158 108 96 100 95 102 95 95 87 57 87 174 193 206 180 182 182 189 171 642 651 660 641 650 659 635 611 666 638 768 > HQ 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 1.75 1.75 0 2.75 2.75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 3.75 0 0 0 0 0 0 6.435 6.435 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 > QQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0739 0.0739 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0543 > VQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 > DQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.4 0.4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.15 > AQ 0 1.5 9 0 0 0 0 21 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 6 20 14 5 2 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 31 0 17.5 31 0 > BQ 0 11 2.5 0 0 0 0 35 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 48 30 30 30 7.5 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 10 0 > CQ 4 3 1 1 2 2 2 7 3.75 3.75 1.75 1.75 3 2.75 2.75 4.5 4.5 4.5 5 9.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7 7 7 7 7.5 3.75 4.25 4.25 4 2 3.5 2 2 3 6.435 6.435 6 6 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 7.5 9.5 3 2 5 > WQ 0 12 12 0 0 0 0 12 0 0 0 0 77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 69 68 68 68 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 84 0 0 84 0 > ODOR_150 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > ODOR_100 105.556 0.833 50 79.8 0.03 4.446 4.446 29.046 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 202.5 202.5 202.5 202.5 202.5 202.5 0 0 0 0 0 136.8 136.8 136.8 192.423 36 210 84 30 57 958.333 958.333 0 0 0 0 0 0 0 0 691.2 77.52 192.423 60 704.167 > ODOR_075 0 0 0 0 0 0 0 0 2295 2295 1125 1125 1078.5 214.5 214.5 782.5 782.5 782.5 320 0 0 0 0 0 0 975 975 975 975 975 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 720 720 720 720 720 720 0 0 0 0 0 > ODOR_050 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > LIBPATH "C:/tal2k/tal2k1184/lib" ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. Die Höhe hq der Quelle 1 bis 54 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.25 (0.22). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.21 (0.21). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.19 (0.19). Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/mm_93020_2009.akterm" mit 8760 Zeilen, Format 3 Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.9 %. Prüfsumme AUSTAL 524c519f

G-4247-01, Seite 30 Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 1fd8eef6 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_050" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_050-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_075-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_100-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_150" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1184/erg0004/odor_150-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -960 m, y= -192 m (1: 49, 49) ODOR_050 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -960 m, y= -192 m (1: 49, 49) ODOR_100 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -656 m, y= 160 m (1: 68, 71) ODOR_150 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_MOD J00 : 100.0 % (+/-? ) bei x= -656 m, y= 160 m (1: 68, 71) =============================================================================

G-4247-01, Seite 31 5.2. LOG-Datei (Vorbelastung im Planzustand) 2016-08-26 11:24:41 AUSTAL2000 gestartet Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014 =============================================== Modified by Petersen+Kade Software, 2014-09-09 =============================================== Arbeitsverzeichnis: C:/tal2k/tal2k1222/erg0004 Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28 Das Programm läuft auf dem Rechner "PC26". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > TI "02_Schoeppingen_PG_G" > AZ "mm_93020_2009.akterm" > GH "gelaende.txt" > HA 9.08 > Z0 0.5 > QS 1 > XA -14779 > YA 13755 > GX 2584300 > GY 5774600 > X0-1736 -1736-16072 > Y0-968 -968-968 > NX 200 100 274 > NY 160 80 251 > DD 16 32 64 > NZ 0 0 0 > XQ 450 453 440 438 435 434 433 476 435 480 462 496-932 -926-930 -922-883 -929-921 -945-937 -944-954 -657-657 -651-641 -639-632 -649-654 -648-650 -626-618 -606-588 -632-559 -615-608 -603-590 -577-575 -579-567 -298-297 -296-287 -286-285 -341-297 -325-347 -324-323 -322-315 -314-313 118 > YQ 257 249 268 252 249 253 259 234 295 280 132 139-147 -145-161 -163-191 -171-173 -162-164 -176-192 170 169 166 162 161 158 108 96 100 95 102 95 95 87 57 87 174 193 206 180 182 182 189 171 642 651 660 641 650 659 635 611 666 638 640 650 660 639 649 659 768 > HQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 1.75 1.75 0 2.75 2.75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 3.75 0 0 0 0 0 0 6.435 6.435 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 5 5 5 5 5 > QQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0739 0.0739 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0543 > VQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 7 7 7 7 7 > DQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.4 0.4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.9 0.9 0.9 0.9 0.9 0.9 0.15 > AQ 0 1.5 9 0 0 0 0 21 18 18 25 20 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 6 20 14 5 2 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 31 0 17.5 31 0 0 0 0 0 0 0 > BQ 0 11 2.5 0 0 0 0 35 26 60 50 40 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 48 30 30 30 7.5 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 10 0 0 0 0 0 0 0 > CQ 4 3 1 1 2 2 2 7 7 7 7 7 3.75 3.75 1.75 1.75 3 2.75 2.75 4.5 4.5 4.5 5 9.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7 7 7 7 7.5 3.75 4.25 4.25 4 2 3.5 2 2 3 6.435 6.435 6 6 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 7.5 9.5 3 2 5 5 5 5 5 5 5 > WQ 0 12 12 0 0 0 0 12 12 12 12 12 0 0 0 0 77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 69 68 68 68 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 84 0 0 84 0 0 0 0 0 0 0 > ODOR_150 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > ODOR_100 105.556 0.833 50 79.8 0.03 4.446 4.446 29.046 11.381 49.793 43.154 25.519 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 370 370 370 370 370 370 300 300 300 300 300 136.8 136.8 136.8 144.317 36 210 84 30 57 958.333 958.333 0 0 0 0 0 0 0 0 691.2 77.52 192.423 60 0 0 0 0 0 0 704.167 > ODOR_075 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2295 2295 1125 1125 1078.5 214.5 214.5 782.5 782.5 782.5 320 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 720 720 720 720 720 720 0 0 0 0 1250 1250 1250 1250 1250 1250 0 > ODOR_050 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > LIBPATH "C:/tal2k/tal2k1222/lib" ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. Die Höhe hq der Quelle 1 bis 64 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.25 (0.22). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.21 (0.21). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.19 (0.19).

G-4247-01, Seite 32 Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet. AKTerm "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/mm_93020_2009.akterm" mit 8760 Zeilen, Format 3 Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.9 %. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 1fd8eef6 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_050" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_050-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_075-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_100" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_100-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_150" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/odor_150-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -960 m, y= -192 m (1: 49, 49) ODOR_050 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -960 m, y= -192 m (1: 49, 49) ODOR_100 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= -656 m, y= 96 m (1: 68, 67) ODOR_150 J00 : 0.0 % (+/- 0.0 ) ODOR_MOD J00 : 100.0 % (+/-? ) bei x= -656 m, y= 96 m (1: 68, 67) =============================================================================

G-4247-01, Seite 33 5.3. Protokoll TALDia (Vorbelastung im Planzustand) 2016-08-26 11:17:53 TALdia 2.6.5-WI-x: Berechnung von Windfeldbibliotheken. Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:07:05 Das Programm läuft auf dem Rechner "PC26". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > TI "02_Schoeppingen_PG_G" > AZ "mm_93020_2009.akterm" > GH "gelaende.txt" > HA 9.08 > Z0 0.5 > QS 1 > XA -14779 > YA 13755 > GX 2584300 > GY 5774600 > X0-1736 -1736-16072 > Y0-968 -968-968 > NX 200 100 274 > NY 160 80 251 > DD 16 32 64 > NZ 0 0 0 > XQ 450 453 440 438 435 434 433 476 435 480 462 496-932 -926-930 -922-883 -929-921 -945-937 -944-954 -657-657 -651-641 -639-632 -649-654 -648-650 -626-618 -606-588 -632-559 -615-608 -603-590 -577-575 -579-567 -298-297 -296-287 -286-285 -341-297 -325-347 -324-323 -322-315 -314-313 118 > YQ 257 249 268 252 249 253 259 234 295 280 132 139-147 -145-161 -163-191 -171-173 -162-164 -176-192 170 169 166 162 161 158 108 96 100 95 102 95 95 87 57 87 174 193 206 180 182 182 189 171 642 651 660 641 650 659 635 611 666 638 640 650 660 639 649 659 768 > HQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 1.75 1.75 0 2.75 2.75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.75 3.75 3.75 0 0 0 0 0 0 6.435 6.435 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 5 5 5 5 5 > QQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0739 0.0739 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.0543 > VQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 7 7 7 7 7 > DQ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.4 0.4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0.9 0.9 0.9 0.9 0.9 0.9 0.15 > AQ 0 1.5 9 0 0 0 0 21 18 18 25 20 0 0 0 0 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 6 20 14 5 2 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 31 0 17.5 31 0 0 0 0 0 0 0 > BQ 0 11 2.5 0 0 0 0 35 26 60 50 40 0 0 0 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 48 30 30 30 7.5 0 0 17 22.5 0 0 0 0 0 0 0 0 17.5 10 0 0 0 0 0 0 0 > CQ 4 3 1 1 2 2 2 7 7 7 7 7 3.75 3.75 1.75 1.75 3 2.75 2.75 4.5 4.5 4.5 5 9.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7 7 7 7 7.5 3.75 4.25 4.25 4 2 3.5 2 2 3 6.435 6.435 6 6 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 6.3 7.5 9.5 3 2 5 5 5 5 5 5 5 > WQ 0 12 12 0 0 0 0 12 12 12 12 12 0 0 0 0 77 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 69 68 68 68 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 84 0 0 84 0 0 0 0 0 0 0 > ODOR_150 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 > ODOR_100 105.556 0.833 50 79.8 0.03 4.446 4.446 29.046 11.381 49.793 43.154 25.519 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 370 370 370 370 370 370 300 300 300 300 300 136.8 136.8 136.8 144.317 36 210 84 30 57 958.333 958.333 0 0 0 0 0 0 0 0 691.2 77.52 192.423 60 0 0 0 0 0 0 704.167 > ODOR_075 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2295 2295 1125 1125 1078.5 214.5 214.5 782.5 782.5 782.5 320 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 720 720 720 720 720 720 0 0 0 0 1250 1250 1250 1250 1250 1250 0 > ODOR_050 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ============================== Ende der Eingabe ============================= Die Höhe hq der Quelle 1 bis 64 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.25 (0.22). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.21 (0.21). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.19 (0.19). AKTerm "C:/tal2k/tal2k1222/erg0004/mm_93020_2009.akterm" mit 8760 Zeilen, Format 3 Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.9 %. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme AKTerm 1fd8eef6 2016-08-26 11:17:58 Restdivergenz = 0.007 (1018 11) 2016-08-26 11:18:20 Restdivergenz = 0.011 (1018 21)