Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch

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Transkript:

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des Spanischen sind fortgeschrittene Kenntnisse der spanischen Sprache. Ferner sind ausreichende Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache nachzuweisen. Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums sind entweder durch das Zeugnis der Hochschulreife oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung gemäß der Landesverordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch vom 13. Juli 1983 (GVBI.S.191) in der jeweils gültigen Fassung in der Regel bis zum Abschluss des vierten Semesters nachzuweisen. 2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3) B. Modularisierter Studienverlauf 1. Studienvolumen (in Semesterwochenstunden) Im Verlauf des Studiums ist an Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in folgendem zeitlichen Gesamtumfang (in SWS) teilzunehmen ( 6 Abs. 1): Gesamtumfang: 48 SWS, davon Pflichtlehrveranstaltungen: 36 SWS Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 12 SWS 1

2. Modulplan Den Modulen 1, 2 und 4 vorangestellt ist ein Sprachpraktischer Eingangstest zur Überprüfung der sprachlichen Kompetenz auf dem Niveau des Europäischen Referenzrahmens B1. Studierende, die den Test nicht bestehen (d.h. weniger als 50 % der erreichbaren Punkte erlangen), können nicht an den en dieser Grundmodule teilnehmen. Als Äquivalent anerkannt wird das Diploma de Español Lengua Extranjera (DELE Inicial B1). Studierende, die zwei romanische Sprachen studieren, müssen die Vorlesung Einführung in die Sprachwissenschaft für Romanisten nur einmal besuchen. Bei Spanisch als Erstfach und Französisch oder Italienisch als Zweitfach absolvieren Studierende in Spanisch Modul 3a statt Modul 3. Studierende, die nur eine romanische Sprache (Spanisch) studieren, absolvieren Modul 3. Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule: Modul 1: Mündliche und schriftliche Kommunikation 1 Sprachpraktischer Eingangstests SWS a) Phonetik Ü 1 P 2 SWS 3 LP LP Studienleistung Modulteilprüfungen b) Grammatik 1 Ü 1 P 2 SWS 3 LP c) Mündliche Kommunikation Ü 2 P 2 SWS 2 LP Modulteilprüfungen: Klausur zu a) und b) (120 Min.) und Mündliche Prüfung (10 Min.) zu c) Gewichtung: 2:1 a) Textverständnis und Übersetzung Modul 2: Mündliche und schriftliche Kommunikation 2 Sprachpraktischer Eingangstests Ü 2 P 2 SWS 2 LP b) Textredaktion 1 Ü 3 P 2 SWS 3 LP c) Übersetzung Deutsch- Spanisch 1 Ü 3 P 2 SWS 3 LP Klausur (120 Min.) 2

Modul 3: Grundlagen der spanischen Sprachwissenschaft a) Einführung in die Sprachwissenschaft für Romanisten b) Einführung in die spanische Sprachwissenschaft (PS1) V 1 P 2 SWS 2 LP PS 1 P 2 SWS 3 LP c) Spanisch diachron (PS2) PS 2 P 2 SWS 3 LP Klausur (60 Min.) Klausur zu a) und b) (120 Min.) Sonstiges Bei Spanisch als Erstfach und Französisch oder Italienisch als Zweitfach absolvieren Studierende in Spanisch Modul 3a statt Modul 3. Studierende, die nur eine romanische Sprache (Spanisch) studieren, absolvieren Modul 3. 3

Modul 3a: Grundlagen der spanischen Sprachwissenschaft a) Einführung in die spanische Sprachwissenschaft (PS1) PS 1 P 2 SWS 3 LP b) Spanisch diachron (PS2) PS 1 P 2 SWS 3 LP c) Spanische Sprachwissenschaft (PS3) PS 2 P 2 SWS 2 LP Referat Klausur zu a) und b) (120 Min.) Sonstiges Bei Spanisch als Erstfach und Französisch oder Italienisch als Zweitfach absolvieren Studierende in Spanisch Modul 3a statt Modul 3. Studierende, die nur eine romanische Sprache (Spanisch) studieren, absolvieren Modul 3. Modul 4: Grundlagen der hispanistischen Literaturwissenschaft a) Einführung in die spanische und hispanoamerikanische Literaturgeschichte b) Einführung in die spanische und hispanoamerikanische Literaturgeschichte c) Einführung in die hispanistische Literaturwissenschaft (PS1) d) Autoren und Werke der spanischen und hispanoamerikanischen Literatur (PS2) Sprachpraktischer Eingangstests V 3 P 1 SWS 1 LP Ü/ Tut 3 P 1 SWS 1 LP PS 3 P 2 SWS 2 LP PS 4 WP 2 SWS 2 LP Hausarbeit im Rahmen von d) (12-15 S.) 2 LP 4

Modul 5: Hispanistische Kulturwissenschaft 1 a) Einführung in die hispanistische Kulturwissenschaft b) Einführung in die hispanistische Kulturwissenschaft c) Taller de comunicación científica d) Kulturwissenschaftliches Proseminar (PS1) V 2 P 1 SWS 1 LP Ü/ Tut 2 P 1 SWS Ü 2 P 2 SWS 3 LP PS 3 WP 2 SWS 3 LP 1 L P Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung im Rahmen von d) (8-10 S.) Modul 6: Mündliche und schriftliche Kommunikation 3 Erfolgreicher Abschluss der Module 1 und 2 a) Übersetzung Deutsch- Spanisch 2 Ü 5 P 2 SWS 2 LP b) Textredaktion 2 Ü 6 P 2 SWS 2 LP c) Fachdidaktik S 6 P 2 SWS 4 LP Klausur (90 Min.) Klausur zu c) (90 Min.) Modul 7: Sprache der Gegenwart: Lernen und Lehren der spanischen Sprache a) Spanische Gegenwartssprache b) Spanische Sprachwissenschaft (PS3) V 4 WP 2 SWS 2 LP PS 4 WP 2 SWS 2 LP c) Sprachdidaktik S 5 P 2 SWS 2 LP Klausur (60 Min.) Hausarbeit zu b) (12-15 S.) (2 LP) Sonstiges Das PS3 zur spanischen Sprachwissenschaft darf sich thematisch nicht mit dem in Modul 3a belegten PS3 überschneiden. 5

Modul 8: Hispanistische Literaturwissenschaft: Vertiefung, Literaturdidaktik a) Hispanistische Literaturwissenschaft V 5 WP 2 SWS 2 LP b) Hispanistische Literatur (PS3) PS 5 WP 2 SWS 4 LP c) Literaturdidaktik S 6 P 2 SWS 3 LP Hausarbeit im Rahmen von b) (12-15 S.) Gesamt 6 SWS 9 LP 3. Verpflichtende Auslandsaufenthalte Im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiengangs ist in der Regel ein Studienaufenthalt in einem spanischsprachigen Land von mindestens drei Monaten Dauer zu absolvieren. Wird der Auslandsaufenthalt im Rahmen des Bachelorstudiengangs absolviert, bietet sich dafür vorzugsweise das 4. oder 5. Semester an. Wird die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen angestrebt, wird dringend empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthalts ein Learning Agreement abzuschließen. Legende: P = Pflichtlehrveranstaltung PS = Proseminar S = Seminar Tut = Tutorium Ü = Übung V = Vorlesung WP = Wahlpflichtlehrveranstaltung 6