Landkreis Teltow-Fläming

Ähnliche Dokumente
Landkreis Teltow-Fläming

Landkreis Teltow-Fläming

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser

Landkreis Teltow-Fläming

Leitung: DN100, PN100, Länge ca m. Wintershall Holding GmbH, Rechterner Straße 2, Barnstorf

Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht. für Anlagen nach dem BImSchG

Antrag. Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee Unna DER LANDRAT

Hinweise zu Anträgen für Bauwasserhaltungen nach Art. 70 BayWG

Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 15. Jahrgang Luckenwalde, 17. Juli 2007 Nr. 18

STANDORTBEZOGENE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Der Bebauungsplan der Innenentwicklung Anwendbarkeit und Unterschiede zum allg. Bebauungsplan

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund

S t a d t B e r n k a s t e l - K u e s

1. Lage des Grundstücks, auf dem die Grundwasserabsenkung erfolgen soll: 2. Personenbezogene Angaben:

Entnahme von Grundwasser / Oberflächenwasser

Unterschrift des Bauherrn. Bitte die geplante Variante auswählen und dort die zutreffenden Punkte ankreuzen/ausfüllen:

Merkblatt zum Anforderungsprofil für landwirtschaftliche Beregnung

Bewässerungstag Landwirtschaft Erlaubnisverfahren im Wasserrecht für die Bewässerung

Feststellung der UVP-Pflicht nach der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) *). Vom 27. August 2002

fach - Fachdienst Umwelt und Straße Niedersachsenstr Diepholz. Angaben zum Antragsteller. Name, Vorname/Firma. Straße, Haus-Nr.

Einzelfallprüfung der UVP-Pflicht gemäß 3c UVPG

Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA)

Anforderungen an einen Antrag gemäß 57 Abs. 2 LWG NRW für den Bau, Betrieb und/oder die wesentliche Änderung einer Kläranlage

Anforderungen an Wasserrechtsanträge zur Entnahme von Grundwasser bei Baumaßnahmen (Bauwasserhaltung) 1 Antrag mit. 2 Erläuterungsbericht mit

Das beschleunigte Verfahren nach 13a. Prof. Dr. Michael Krautzberger, Bonn/Berlin. 1

Antrag für den Betrieb einer Wärmepumpe (nach 8, 9, 10 und 11 Wasserhaushaltsgesetz WHG)

Kriterien für die Entscheidung, ob mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen und eine UVP durchzuführen ist

Antrag auf beschränkte Erlaubnis gem. Art. 70 des Bayerischen Wassergesetzes zur Bauwasserhaltung

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Benutzung des Grundwassers gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Wasserentnahme für Bewässerung

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden

Die Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115

Beschleunigtes Verfahren 13a BauGB

MERKBLATT. Grundwasserbenutzungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen im Land Berlin

Büdingen Bebauungsplan Nr. 9 Seeme 4. Änderung

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung

1.Projektverantwortung Einsender 1.2. Bauherr. Landratsamt Ortenaukreis Amt für Umweltschutz Postfach Offenburg

Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG)

FÜR EINE WASSERRECHTLICHE BEWILLIGUNG ODER KONZESSION NACH 53 und 54 GWBA. für

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Bebauungsplan Biogas Räsenberg 1. Änderung planungsbüro a. pesel

Hinweise zur Niederschlagswasserableitung (im Baugenehmigungsverfahren)

Anträge zur Gewässerbenutzung

Anzeige gemäß 96 Absatz 6 des Niedersächsischen Wassergesetzes NWG zur Errichtung einer Kleinkläranlage mit bauaufsichtlichen Zulassung.

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls. Nr. 050 "Einkaufszentrum Broistedt" mit örtlicher Bauvorschrift

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten

zur Entnahme von Grundwasser / oberirdischem Wasser

Antrag auf Erlaubnis gemäß 7 WHG für Abwassereinleitungen aus einem gewerblichen Betrieb/Industriebetrieb. Name/ Firmenbezeichnung: Straße: Ort:

Antrag. auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Niederschlagswasser von

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bescheid: 1. Gegenstand der Bewilligung, Zweck und Plan der Gewässerbenutzung

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung

Richtlinie über Grundwasserförderungen bei Baumaßnahmen und Eigenwasserversorgungsanlagen in Land Berlin. Vom SenStadtUmTech III D 1

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8

Straße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax: Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut:

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS

Muster. Überwachungsprogramm

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Erdkabel und Freileitungen im Bereich 110 kv - eine Einschätzung aus Naturschutzsicht

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:...

Online-Kennung: Akronym: Antrags-Art: FKZ: Kennwort:

PLZ, Ort Telefon - dienstlich privat

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer gemäß 8, 57 WHG

Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß 8 LWaldG 1 )

Bauen im Grundwasser. Anforderungen an Planung und Ausführung von Bauwerken im Grundwasser. Referent: Dipl.-Ing. (FH) Lars Mauermann

ANTRAG auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in ein Oberflächengewässer

Bauen im Außenbereich - naturschutzrechtliche Betrachtung

KRITERIEN FÜR DIE VORPRÜFUNG (A/S-Prüfung) gem. Anlage 3 des UVPG Koblenz,

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Umweltverträglichkeitsprüfungen neue Rechtsprechung

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 22 Dingolfing, 20.

Amtsblatt Kreis Nordfriesland

Stadtwerke Winterberg AöR

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0

Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe -

zu KAL- L... Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1. Antragsteller

Landrat Kreis Recklinghausen Umweltamt /Untere Wasserbehörde. Dorsten, Datum Recklinghausen über Bürgermeister Stadt Dorsten

- Umweltamt Stade. I. Antrag (zutreffendes ist anzukreuzen)

Rechte nach dem EKD-Datenschutzgesetz, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz (neu)

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 20 Dingolfing, 9.

Antrag auf Niederschlagswasserversickerung Über die Stadt/Gemeinde (in dreifacher Ausfertigung) Antrag

Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Brandenburgischen Architektenkammer

Transkript:

Landkreis Teltow-Fläming Untere Wasserbehörde Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde Dezernat III Bearbeiter: Frau Effenberger Umweltamt Telefon: (03371) 608 2607 Sachgebiet Wasser, Boden, Abfall E-Mail: Iris.Effenberger@teltow-flaeming.de Datum: 14. Mai 2018 Vorbemerkungen M e r k b l a t t der Unteren Wasserbehörde (UWB) Eine Grundwasserabsenkung wird i. d. R. immer dann erforderlich, wenn die Gründungssohle zum Zeitpunkt der Bauausführung dichter als ca. 0,5 m an das Grundwasser heranreicht (freier Grundwasserspiegel) oder durch seitlich zuströmendes Grundwasser die Baugrube geflutet wird (sog. Schichtenwasser oder Hangwasser, ggf. auch Niederschläge). Jeder Bauherr sollte sich vorher über den Baugrund und die Grundwasserverhältnisse informieren und eine mögliche Grundwasserabsenkung mit in die Planungen und Kostenberechnung einbeziehen. Baugrundbüros können Sie hierbei fach- und sachgerecht beraten. Wird eine Absenkung des Grundwasserspiegels erforderlich, d. h. muss mehr Grundwasser entnommen werden, als der Baugrube bis zum Erreichen des erforderlichen Absenkzieles wieder zuströmt, ist dies eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung, über welche die Wasserbehörden zu entscheiden haben. Orientierend gelten in Brandenburg solche als erlaubnisfrei, bei denen nicht mehr als 10 m³/h über einen Zeitraum von 30 Tagen Wasser entnommen werden. Grundsätzlich besteht aber eine Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde. Derartige Benutzungen regeln das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Brandenburgische Wassergesetz (BbgWG) i. V. m. dem Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG). Angaben zur Verfahrensweise bei für Baumaßnahmen sind ergänzend in einer Verwaltungsvorschrift (VVGWA) aufgeführt (Amtsblatt für Brandenburg; 11. Jahrgang; Nr.: 20 vom 24. Mai 2000; S. 246). Die Untere Wasserbehörde bearbeitet Anträge mit einer Grundwasserentnahme 2.000 m³/tag. Über Entnahmen > 2.000 m³/tag entscheidet die Obere Wasserbehörde. Es sollte unbedingt beachtet werden, dass das geförderte Grundwasser schadlos wieder abgeleitet werden muss. Entweder leitet man es in eine Vorflut (z. B.: Graben, Fluss, etc.) oder in eine verfügbare Regenwasserkanalisation (sog. R-Kanal; oftmals in Stadtgebieten). In Ausnahmefällen könnte es auch schadlos versickert bzw. reinfiltriert oder, wenn keine andere Möglichkeit besteht, in einen öffentlichen Abwasserkanal (sog. S-Kanal) geleitet werden (Abstimmung mit dem Betreiber zwingend erforderlich). * Die genannte E-Mail Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Öffnungszeiten: Bankverbindung: Montag und Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Telefon: 03371 608-0 Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr Telefax: 03371 608-9100 Gläubiger-ID: DE 87 LTF 000 002 134 52 Freitag 09:00-12:00 Uhr USt-IdNr.: DE162693698 BIC: WELADED1PMB IBAN: DE86 1605 0000 3633 0275 98 Einzelne Beratungsdienste haben andere Öffnungszeiten. Diese erfahren Sie über die Telefonzentrale oder im Internet. Sie können Ihr Anliegen nach Absprache mit dem Mitarbeiter auch Mo, Di, Mi, Do bis 19:00 Uhr und Fr bis 16:00 Uhr in der Kreisverwaltung erledigen. Internet: http://www.teltow-flaeming.de

Kosten Für die Grundwasserentnahmen > 3.000 m³/jahr erhebt das Land Brandenburg ein Wassernutzungsentgelt. Dieses beträgt 0,10 /m³. Zusätzlich fällt eine behördliche Bearbeitungsgebühr von mindestens 138,00 an. Erfolgt die Ableitung des Wassers in einen öffentlichen Kanal (R- oder S- Kanal), erhebt der Betreiber i. d. R. ebenfalls ein Benutzungsentgelt. Analog berechnen auch die Wasser- und Bodenverbände Beträge für die Einleitung in die durch sie zu unterhaltenden Gewässer. Ist die Erlaubnis Bestandteil einer Baugenehmigung, geht die Gebühr summarisch in die für die Baugenehmigung ein. Erforderliche Antragsunterlagen: Für Entnahmen von Grundwasser von > 2.000 m³/tag und Jahr wenden Sie sich bitte an die Obere Wasserbehörde in Potsdam (Tel.: 0331 2776-0) oder Cottbus (0355 423013). Für Grundwasserentnahmen > 10.000.000 m³/jahr ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend erforderlich (Obere Wasserbehörde). Für alle Grundwasserentnahmen ab 5.000 m³/jahr und < 100.000 m³/jahr eine standortbezogene und ab 100.000 m³/jahr eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich, die klären soll, ob bereits bei diesem geringeren Umfang (< 10.000.000 m³/jahr) eine UVP notwendig wird. Nach der o. g. Verwaltungsvorschrift und BbgUVPG sind folgende Antragsunterlagen erforderlich: < 5.000 m³/jahr 1. Allgemeines 1.1 Bezeichnung des Vorhabens, für das die Grundwasserabsenkung erforderlich ist 1.2 Gewässerbenutzer/i. d. R. Bauherr (Name, Anschrift oder Firmenanschrift mit Vertretungsbevollmächtigtem); Eine Vollmacht für den Fall, dass die Antragstellung durch einen beauftragten Dritten vorgenommen wird 1.3 Übersichtsplan (Maßstab: 1 : 10.000, die Lage im Stadt- bzw. Gemeindegebiet muss erkennbar sein) 1.4 Lageplan [Maßstab: ca. 1 : 5.000, die Brunnenstandorte (Lanzen) und die Einleitstelle in die Kanalisation und/oder ein Gewässer sollten mit einer ausreichenden Genauigkeit - mindestens ± 5 m -erkennbar sein, ggf. Hoch- und Rechtswerte, MTBl-Nr.] 1.5 Angaben zum vorgesehenen Absenkziel in m ü NN und relativ zum Ruhewasserspiegel, detaillierte Angaben zur Baugrube (Größe, Baugrubensohle in m ü NN und relativ zur Geländeoberkante) Seite 2 von 7

2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens 2.2 Zweck der Grundwasserabsenkung 2.3 Zeitplan [voraussichtlicher Beginn und voraussichtliches Ende der Absenkungsmaßnahme (Datum), Dauer der Absenkung absolut in Tagen/Wochen/Monaten; ggf. unterteilt in Bauphasen] 2.4 Hydrogeologische Beschreibung des Standortes 2.5 Benachbarte Grundwassernutzer 2.6 Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung Angaben zu vorgesehenen baulichen Anlagen und Bauwerken für die Absenkung [insbesondere Lanzenlängen (Filter), Brunnenausbaudaten, angewandte Bohrtechnologie, Baumaterialien, Mengenmesseinrichtungen, Kontrollpegel (> 1.000 m³/tag), etc.] 2.7 Geplante Ableitung des gehobenen Grundwassers (ggf. Zustimmungen des jeweiligen Aufgabenträgers, siehe oben) 2.8 Grundwasserbeschaffenheit am Standort 3. Berechnung der Grundwasserabsenkung 3.1. Berechnungsgrundlagen 3.1.1 Hydraulische Parameter 3.1.2 Hydraulische Randbedingungen 3.2 Hydraulische Berechnung der Wasserhaltung [> 1.000 m³/tag ist ein hydrogeologisches Gutachten zwingend erforderlich (insbesondere: Dimensionierung, Mengen, Ausbildung des Absenktrichters und Reichweite) aber bereits bei geringeren Entnahmemengen kann es bei komplizierten Randbedingungen notwendig werden] 3.2.1 Berechnungsmethodik 3.2.2 Ermittlung der Entnahmemengen [je nach Erfordernis Mittel- und Maximalwerte in l/s, m 3 /Tag, m 3 /Stunde, m 3 /Monat, m 3 /Jahr; ggf. Angaben bei unterschiedlichen Entnahmemengen in verschiedenen Bauphasen (Absenkphase/Haltephase beachten)] 3.2.3 Dimensionierung der Entnahmeeinrichtung (vgl. Pkt. 1.4) 3.2.4 Berechnung des Absenktrichters 3.2.5 Angaben über technische Maßnahmen zur Minimierung der Entnahmemengen und zur Begrenzung der Reichweite des Absenktrichters 3.3 Zusammenfassende Darstellung der Berechnungsgrundlage 4. Gefährdungsbewertung und Gegenmaßnahmen 4.1 Setzungsgefährdung benachbarter Bebauung (Maßnahmen zur Sicherung benachbarter Gebäude und baulicher Anlagen) 4.2 Einfluss auf die Vegetation 4.3 Entwässerung organischer Böden (siehe auch 4.1) 4.4 Einfluss auf den Wasserhaushalt 4.5 Altlasten 4.6 Salzwasseraufstieg (Erkennung und Vermeidung) Seite 3 von 7

5. Überwachung der Grundwasserabsenkung 5.1 Ansprechpartner 5.2 Überwachung der Grundwasserstände 5.2 Überwachung der Entnahme- und Wiedereinleitungsmengen 5.3 Überwachung der Beschaffenheit des gehobenen Grundwassers 5.4 Überwachung der Standsicherheit setzungsgefährdeter Gebäude 5.5 Überwachung und Bewässerung der Vegetation im Absenktrichter 5.6 Berichtswesen ab 5.000 m³/jahr und < 100.000 m³/jahr Zusätzlich zu den unter den Nr. 1. bis 5. genannten Angaben ist eine standortbezogene UVP- Vorprüfung entsprechend Anlage 2 Nr. 2 BbgUVPG mit folgendem Inhalt durchzuführen: Standort der Vorhaben Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: 2.1 bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien), 2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes (Qualitätskriterien), 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): 2.3.1 im Bundesanzeiger gemäß 19a Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemachte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete, 2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß 13 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von dem Buchstaben a erfasst, 2.3.3 Nationalparke gemäß 14 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von dem Buchstaben a erfasst, 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den 14a und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes, 2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß 20c des Bundesnaturschutzgesetzes, 2.3.6 Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß 32 des Wasserhaushaltsgesetzes, 2.3.7 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes, 2.3.9 in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. Seite 4 von 7

Sollte die Vorprüfung ergeben, dass für das geprüfte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird, ist das wasserrechtliche Verfahren nach den Maßgaben des UVPG zu führen förmliches und öffentliches Verwaltungsverfahren (Antragskonferenz, Antrag, Auslegung, Erörterung, Abwägung, Bescheidung, Zustellung/Veröffentlichung) Es ist dringend zu beachten, dass sich die Bearbeitungsdauer insgesamt erheblich verlängert! Die Anträge sollten demnach rechtzeitig gestellt werden. ab 100.000 m³/jahr und < 10.000.000 m³/jahr Zusätzlich zu den unter den Nr. 1. bis 5. genannten Angaben ist eine allgemeine UVP-Vorprüfung entsprechend Anlage 2 Nr. 1-3 UVPG durchzuführen. 1. Merkmale der Vorhaben Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen: 1.1 Größe des Vorhabens, 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, 1.3 Abfallerzeugung, 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen, 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien, 2. Standort der Vorhaben Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: 2.1 bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien), 2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes (Qualitätskriterien), 2.3. Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): 2.3.1 im Bundesanzeiger gemäß 19a Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemachte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete, 2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß 13 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von dem Buchstaben a erfasst, 2.3.3 Nationalparke gemäß 14 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von dem Buchstaben a erfasst, 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den 14a und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes, 2.3.5 gesetzlich geschützte Biotope gemäß 20c des Bundesnaturschutzgesetzes, 2.3.6 Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß 32 des Wasserhaushaltsgesetzes, Seite 5 von 7

2.3.7 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes, 2.3.9 in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. 3. Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; insbesondere ist Folgendem Rechnung zu tragen: 3.1 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen, 3.2 der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen, 3.3 der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen, 3.4 der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen. Sollte die Vorprüfung ergeben, dass für das geprüfte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird, ist das wasserrechtliche Verfahren nach den Maßgaben des UVPG zu führen förmliches und öffentliches Verwaltungsverfahren (Antragskonferenz, Antrag, Auslegung, Erörterung, Abwägung, Bescheidung, Zustellung/Veröffentlichung) Es ist zu beachten, dass sich die Bearbeitungsdauer insgesamt erheblich verlängert! Die Anträge sollten demnach rechtzeitig gestellt werden. Wichtige abschließende Hinweise Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wird Bestandteil der Baugenehmigung und eines Planfeststellungsbeschlusses, wenn bereits im Zuge der Antragstellung erkennbar ist, dass eine Grundwasserabsenkung erforderlich wird. Sie ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung wenn die Obere Wasserbehörde zu entscheiden hat oder eine UVP durchzuführen ist. Eine Grundwasserabsenkung ist unabhängig vom Baugenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde zu beantragen, wenn sich erst im Zuge der Baumaßnahme durch Witterungseinflüsse herausstellt, dass sie erforderlich wird. Um sich nun vor Überraschungen zu schützen, sollte eigenständig bereits vorher die Erlaubnisfähigkeit für eine Grundwasserabsenkung geprüft werden. Seite 6 von 7

Datenschutzhinweis für den Antragsteller und Empfänger Stand: 14. Mai 2018 Für die Abwicklung Ihres Anliegens benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags und zum Vollzug der Anzeige und/oder des Bescheides werden Ihre personenbezogenen Daten, ausschließlich Ihre Adresse, gespeichert oder zur Papierakte genommen (verarbeitet). Dazu teilen wir Ihnen mit: 1. Die verantwortliche Person für den Datenschutz in der Kreisverwaltung ist die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming unter oben stehender Adresse. 2. Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Teltow-Fläming ist ebenfalls unter der oben stehenden Adresse zu erreichen. 3. Die Speicherung/Ablage erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages und zum Vollzug der Anzeige und/oder des Bescheides. Die Notwendigkeit dazu ist gesetzlich geregelt und ergibt sich aus den 30 und 35 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und 13 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. 4. Eine Weitergabe der Adresse erfolgt an das Wasserwirtschaftsamt ( 142, 143 BbgWG) für die Eintragung im Wasserbuch oder nur an die gegebenenfalls am Verfahren zu beteiligenden öffentlichen Stellen in Ihrem Interesse. 5. Die Daten werden für den Zeitraum des Vollzugs der Anzeige/des Bescheides gespeichert/abgelegt. Die Dauer leitet sich aus der Befristung des Bescheides ab (bis 30 Jahre möglich) oder ergibt sich aus der Lebensdauer der Anlage oder nach den geltenden amtsinternen Aufbewahrungsfristen. 6. Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: a) Sie haben das Recht auf Auskunft. b) Sie haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung. c) Sie können die Verarbeitung der Daten einschränken. d) Sie können der Verarbeitung der Daten widersprechen. e) Sie können der Datenübertragbarkeit widersprechen. 7. Sie können sich bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg oder dem für Datenschutz zuständigen Ministerium über die Verarbeitung Ihrer Daten beschweren. 8. Die Bereitstellung Ihrer Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (siehe Nr. 3.). Stellen Sie diese Daten nicht/nicht mehr zur Verfügung, ist die Bearbeitung/Ausübung Ihres Anliegens unmöglich oder nicht mehr möglich. 9. Sollten Ihre Daten zu einem anderen Zweck als zur Bearbeitung und dem Vollzug (siehe Nr. 3.) verwendet werden sollen, so werden Sie dazu vorher informiert. Ihnen stehen dann die unter Nr. 6. genannten Rechte zu. Bestätigung über die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO Ich, Frau/Herr Anschrift: habe die vorstehenden Informationen zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift ggf. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Seite 7 von 7