NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr

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Transkript:

Corporate Governance Bericht 2013 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Berlin, gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes. GRUNDLAGEN Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 zur Anwendung bei allen nicht börsennotierten Bundesunternehmen neue Grundsätze für eine gute Unternehmens- und Beteiligungsführung verabschiedet, die als Teil A den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) enthalten. Ziel des PCGK ist es, die Unternehmensführung und überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen und die Rolle des Bundes als Anteilseigner klarer zu fassen. Zugleich soll das Bewusstsein für eine gute Corporate Governance erhöht werden. Die Corporate-Governance-Regelungen sollen damit eine gute, wirtschaftlich erfolgreiche, verantwortungsvolle und wertorientierte Unternehmensführung fördern. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der NOW sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg der NOW ist. Ziel hierbei ist, den Unternehmenszweck nachhaltig zu erfüllen und dabei die berechtigten Interessen des Gesellschafters, der Projektpartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu beachten sowie das Vertrauen in die NOW zu bewahren und zu stärken. Der Aufsichtsrat der NOW hat daher in seiner 9. Sitzung am 9. Februar 2010 beschlossen, ab sofort die Regelungen des PCGK anzuwenden. Der Kodex findet danach in dem Umfang Anwendung, in dem dies, angesichts der Besonderheiten der Gesellschaft, sinnvoll ist. NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr 2013 1

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG Geschäftsführung und Aufsichtsrat der NOW erklären entsprechend Ziffer 6.1 des PCGK, dass dessen Empfehlungen mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Die monetären Vergütungsteile der Mitglieder der Geschäftsführung enthalten neben fixen, auch variable Bestandteile. Die variablen Vergütungsbestandteile sind an den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens gebunden und enthalten keine Komponenten mit Risikocharakter im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems (Ziffer 4.3.1 PCGK), da sich das Unternehmen nicht im wettbewerblichen Umfeld befindet. Der Ziffer 4.3.2 des PCGK wird im Wesentlichen entsprochen, mit der Abweichung, dass auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vergütungsbestandteile verzichtet wurde, da diese nicht sinnvoll umsetzbar erscheint. Die Zielvereinbarung für das Geschäftsjahr 2013 wurde dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. Mai 2013 zur Zustimmung vorgelegt. Den Ziffern 5.1.2 und 5.2.2 des PCGK wird im Wesentlichen entsprochen mit der Abweichung, dass eine langfristige Nachfolgeplanung und Altersgrenzen für die Mitgliedschaft in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsorgan nicht vorgesehen sind, da der Bestand des Unternehmens planmäßig per 31. Dezember 2016 befristet ist. Ein Prüfungsausschuss ( Ziffer 5.1.7. PCGK) ist derzeit nicht vorgesehen, da nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, der Rechnungslegung und des Risikomanagements die Behandlung dieser Themen im Aufsichtsrat sachgerecht erscheint. DIE STELLUNG DES GESELLSCHAFTERS UND DIE WAHRNEHMUNG DER RECHTE DES ANTEILSEIGNERS Das für die Führung der Beteiligung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nimmt die Rechte des Gesellschafters wahr. Die Gesellschafterversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag einem anderen Organ zur ausschließlichen Zuständigkeit zugewiesen sind. Dazu gehören insbesondere die Genehmigung des Wirtschaftplans, Feststellung des Jahresabschlusses, Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers. Dem Bund stehen die Rechte gemäß 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), dem Bundesrechnungshof die Befugnisse nach 54 HGrG zu. ZUSAMMENWIRKEN VON GESCHÄFTSFÜHRUNG, AUFSICHTSRAT UND BEIRAT GRUNDSÄTZE DER UNTERNEHMENSLEITUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG Die Geschäftsführung leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung der durch Gesetz und Satzung gestellten Anforderungen. Sie ist an das Unternehmensinteresse und den Gesellschaftszweck gebunden und der nachhaltigen Erfüllung des Unternehmenszwecks verpflichtet. NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr 2013 2

Die Geschäftsführung verwirklicht die in der Satzung vorgegebenen Unternehmensziele und legt die Strategien fest, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Geschäftsführung nimmt insbesondere die Bewertung und Vorauswahl der Anträge auf Projektförderung unter Berücksichtigung des vom Beirat vorgegebenen Rahmens eigenständig vor. Im Interesse einer bestmöglichen Unternehmensleitung legt die Geschäftsführung großen Wert darauf, dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat in einem kontinuierlichen Dialog miteinander stehen und zum Wohl des Unternehmens vertrauensvoll und effizient zusammenarbeiten. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen, insbesondere der kurz- und mittelfristigen Planung, der strategischen Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage und des Risikomanagements. AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens im Rahmen der durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Aufgaben. Dem Aufsichtsrat gehören entsprechend den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages fünf Mitglieder an, wovon zwei Mitglieder dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und je ein Mitglied dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angehören. Die Amtsperiode des ersten Aufsichtsrates ist 2013 satzungsgemäß nach der Entlastung für das vierte vollständige Geschäftsjahr abgelaufen. Mit Beschluss Nummer 24 der Gesellschafterversammlung vom 06. September 2013 wurden die neuen Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt. Drei der fünf Mitglieder sind neu im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich am 23. September 2013 konstituiert. Dem Aufsichtsrat gehört derzeit eine Frau an. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. BEIRAT Der Beirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der NOW GmbH bei der Umsetzung des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) inhaltlich-fachlich zu beraten. In diesem Zusammenhang erstreckt sich seine Beratung insbesondere auf: die Zusammenführung von Einzelstrategien zu einem Gesamtprogramm auf Basis des nationalen Entwicklungsplans die regelmäßige Prüfung auf Konsistenz und Aktualität des Gesamtprogramms europäische und internationale Aspekte Interessenausgleich und Schaffung von Konsens Informationsaustausch zwischen Politik, Industrie und Wissenschaft Rückkopplung in die Branchen bzw. Ministerien. Der Beirat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, die jeweils einen Interessensbereich aus Politik, Wissenschaft und Industrie vertreten. Auch die Amtsperiode des Beirats ist in 2013 geendet. Infolgedessen fiel die Neuwahl des Beirats ebenfalls in das Geschäftsjahr 2013. Der Beirat wurde in der Sitzung vom 23. September 2013 durch den Aufsichtsrat der NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr 2013 3

NOW GmbH neu gewählt. Die aktuelle Liste der Beiratsmitglieder ist unter http://www.nowgmbh.de/de/ueber-die-now/aufgabe/struktur.html einsehbar. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2012 satzungsgemäß nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2013 aufgestellt und dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorgelegt. Die Gesellschafterversammlung hatte die Wirtschaftsprüfungskanzlei Roedl & Partner zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt. Für den Jahresabschluss 2012 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss wurde in ungekürzter Fassung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und kann dort kostenlos eingesehen und ausgedruckt werden. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Berlin, bestimmt. VERGÜTUNG DIE VERGÜTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Das Vergütungssystem für die Geschäftsführung der NOW zielt darauf ab, die Mitglieder entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten und die Leistung eines jeden Geschäftsführungsmitglieds sowie den Erfolg des Unternehmens unmittelbar zu berücksichtigen. Die Vergütung der Geschäftsführungsmitglieder besteht aus einer fixen Grundvergütung und einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme. Die Gesamtvergütung umfasst daneben keinerlei Versorgungszusagen. Die fixe Grundvergütung wird in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt. Die erfolgsabhängige Jahrestantieme wird jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses auf Basis einer jährlich individuell abzuschließenden Zielvereinbarung vom Aufsichtsrat festgesetzt. Als vertragliche Nebenleistung hat der Sprecher der Geschäftsführer Anspruch auf einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Bezüge der Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012 setzen sich, inklusive Kfz- Sachbezug (9.188 ) für den Pkw und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Sprechers der Gesellschaft, insgesamt wie folgt zusammen: Grundgehalt Tantiemen für 2012 Gesamt Dr. Klaus Bonhoff (Sprecher) 137.833 11.000 148.833 Wolfgang Axthammer 5.358 0,00 5.358 NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr 2013 4

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer nachgewiesenen Auslagen keine Vergütung. VERGÜTUNG DES BEIRATES Die Mitglieder des Beirats erhalten neben der Erstattung ihrer nachgewiesenen Auslagen keinerlei Vergütungen. Berlin, 08.04.2014 NOW PCGK-Bericht Geschäftsjahr 2013 5