Durchführungsbestimmungen 2013/2014 Teil II: Sonderbestimmungen für die Bayernligen und Landesligen der Männer und Frauen im Spieljahr 2013/2014

Ähnliche Dokumente
Durchführungsbestimmungen 2014/2015 Teil II: Sonderbestimmungen für die Bayernligen und Landesligen der Männer und Frauen im Spieljahr 2014/2015

Durchführungsbestimmungen 2016/2017 Teil II: Sonderbestimmungen für die Bayernligen und Landesligen der Männer und Frauen im Spieljahr 2016/2017

Durchführungsbestimmungen Teil II: Sonderbestimmungen für die Spielklassen des Bezirkes Altbayern im Spieljahr 2015/2016

Durchführungsbestimmungen 2017/2018 Teil II: Sonderbestimmungen für Bayernligen und Landesligen der Männer, Frauen und Jugend

Handball Wir. Gewinnen. Gemeinsam Stellv. BV Spielbetrieb Unterfranken

D. Salvatorische Klausel E. Wirtschaftliche Bestimmungen F. Inkrafttreten... 10

Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen und der Landesligen - Spieljahr 2015/2016. Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen Spieljahr 2015/2016

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön

Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Unterfranken und die Kreise Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt und Rhön

Durchführungsbestimmungen 2014/2015 Teil I: Allgemeine Bestimmungen

Seite 1 von 12. An: alle Vereine. 25. September Handball attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Ergänzungen zum 15, 19 (a) und (b)

Bayerischer Handball-Verband

Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung

Bayerischer Handball-Verband

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen des Bezirkes Alpenvorland für die Saison 2017/2018 Meisterschaftsrunden Männer und Frauen

Die Auf- und Abstiegsregeln Bezirk Schwaben

Auf- und Abstiegsregelungen 2017/2018 Auf- und Abstiegsregelung Bezirk Oberbayern für die Saison 2017/2018

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen des Bezirkes Mittelfranken für die Meisterschaftsrunden 2014/2015 Männer, Frauen, D-Jugend

Durchführungsbestimmungen. des Bergischen Handballkreis e.v. Kreisqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend

Auf- und Abstiegsregelung im Bezirk Oberpfalz 2015/2016

1.3. Aus der Kreisliga A steigt jeweils die Mannschaft mit den wenigsten Punkten in die Kreisliga B ab.

Durchführungsbestimmungen für die Saison 2016/2017 und für alle Spielklassen des Bezirkes Gültig ab 1. Juli 2016

Durchführungsbestimmungen2015/2016 BHV-Pokalwettbewerb Molten-Cup Frauen und Männer

Paarung 2 Hinspiel 2ter KL AB : 13ter BZL West Rückspiele 13ter BZL West : 2ter KL AB

Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Saison 2016 / 2017

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

Änderung der Spielordnung. 11 SpO wird für die Saison 2011/2012 wie folgt gefasst

Durchführungsbestimmungen des Bezirkes Mittelfranken für die Meisterschaftsrunden 2017/2018 Männer, Frauen, D-Jugend

Spielordnung (Stand )

Bezirksligen. Die Entscheidungs- und Relegationsspiele auf Bezirksebene werden in einem Spiel auf neutralem Platz ausgetragen.

2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. 1.2 Empfangsbestätigung. 1.3 Gültigkeit

A. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.): männliche Jugend A und C

Spielordnung. Deutscher Handballbund e.v. Bayerischer Handball Verband e.v. Stand: BHV

Gebührenordnung (GebO) des HVN

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Fußballkreis München

1. Allgemeine Regelungen. 2. Spieltechnische Regelungen. 3. Finanzielle Regelungen. 4. Sonstiges. Bezirk Nord Spieltechnik. 1.1 Teilnahmeberechtigung

Einlegen eines Einspruches gegen die Spielwertung, gegen Bescheide, gegen Entscheidungen der Organe des Bayerischen Handball-Verbandes (BHV) etc.

Durchführungsbestimmungen für den Sommerspielbetrieb Qualifikation 2010/2011

Auf- und Abstiegsregelung der Bayernligen und der Landesligen mit Ergänzung - Spieljahr 2013/2014-

Auf- und Abstiegsregelungen für das Spieljahr 2014/15

Frauen-Bayernliga EURO 150 Frauen-Landesliga EURO 100 übrige Frauenspielklassen (Großfeld) EURO 50 Frauen-Kleinfeld EURO 20

Auf- und Abstiegsregelung der Junioren im Hamburger Fußball-Verband e. V.

Fußballverband Niederrhein e.v. Kreisjugendausschuss Kreis OB-BOT. Regelung Spielbetrieb in den Altersklasse A-/B-/C-Junioren für die Saison 2017/2018

Allgemeine Bestimmungen für die Spielzeit 2016/2017

Auf- und Abstiegsregelung 2015/2016 Bezirk Mittelfranken

Auf- und Abstiegsregelung der Regionalliga Bayern, der Bayernligen und der Landesligen - Spieljahr 2012/2013-

Bundesliga - Aufstiegsspiele

Vereinswechsel aus anderem LV, Internet. Wechsel, Wechsel Stammverein 2. Doppelspielrecht 19 (1), 19 (2), Zweifachspielrecht 19 a 3

Allgemeine Bestimmungen für den Herren-Spielbetrieb in der Spielzeit 2017/2018

Bezirk OSTBAYERN. Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsrunde 2013/ Allgemeine Bestimmungen. 2 Spieltechnische Bestimmungen

Erstausstellung, Wiederaufleben, Vereinswechsel 1. Vereinswechsel aus anderem LV, Internet. Wechsel, Wechsel Stammverein 2

2a. Jungen A Bundesliga Sporthalle Neuss Hammfeld Anton Kux Str Neuss

Durchführungsbestimmungen 2017/2018 Bezirk Altbayern Teil I: Allgemeine Bestimmungen

Spielordnung. Bayerischer Eissport-Verband Bezirk III Oberbayern der Fachsparte Eisstocksport e. V. ( Stand )

Spielausschuss. Saison 2011/2012, Auf- und Abstieg 1. und 2. Herrenmannschaften

BUNDESLIGA - SAISON 2011/2012

Meldegebühren und Bezirks- und IT-Service-Gebühr. (1) Für die Beteiligung an den Verbandsspielen sind folgende Gebühren zu entrichten:

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen 2017/2018 Teil I: Allgemeine Bestimmungen

Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsrunde 2014 / 2015

BUNDESLIGA - SAISON 2008/2009

Bundesliga - Aufstiegsspiele

Stadtverband Fußball Dresden e.v.

Die Auf- und Abstiegsregeln Bezirk Schwaben

Zusatzbestimmungen des Badischen Handball-Verbandes (BHV) zur. Spielordnung. des Deutschen Handballbundes (SpO DHB)

AUF- UND ABSTIEGSBESTIMMUNGEN MEISTERSCHAFT 2012/2013

Vorarlberger Fußballverband

A. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.): männliche Jugend A und C

Für die Einführung gilt folgende verbindliche Zeitschiene für die Vereine:

SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DEN FRAUENFUSSBALL Durchführungsbestimmungen

Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend)

Für die Qualifikationsrunden wurden folgende, verbindliche Termine festgelegt: Landesliga männlich Jugend A und B

Für die Mannschaftswettbewerbe und die Bestenermittlungen der Junioren U10 werden separate Durchführungsbestimmungen erlassen.

Bezirkes Schwaben. (3) Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen (künftig DfB) beziehen sich auf alle Ligen

Ligenstruktur auf Verbands- ebene ab 2018/2019

Fußball-und Leichtathletik Verband Westfalen e.v. Kreis 32 Unna-Hamm, Kreisvorsitzender

Ausschreibung der Pokalspiele für die D-Jugend ab Saison 2018/2019

Für die Qualifikationsrunden wurden folgende, verbindliche Termine festgelegt: Landesliga männlich Jugend A und B

Für die Qualifikationsrunden wurden folgende, verbindliche Termine festgelegt: Landesliga männlich Jugend A und B

Auf- und Abstiegsregelungen für die Junioren-Spielklassen im Spieljahr 2013/14

Landesspielordnung. des AFVBy

Durchführungsbestimmungen (DFB) Meisterschaft

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison

Das ausgefüllte und gespeicherte Formular ist per Mail an zu senden.

Anlage 1 zur Junioren Ausschreibung DAN/LG/UE der Übergangssaison 2017/2018 vom

LfV Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln

Westdeutscher Tischtennis-Verband e.v. Bezirk Münster Kreis Emscher-Lippe Zentrale Staffelleitung

Ausschreibung zu den Vorqualifikationen zu den Badischen Jugend Oberligen 2016 (Stand: )

Spieljahr 2017/2018. Auf- und Abstiegsregelungen. des Hessischen Fußball- Verbandes e.v

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015

Besondere Durchführungsbestimmung mit Auf- und Abstiegsregelungen für die Spiele der Männer und Frauen Bezirk Darmstadt - Saison 2016/

2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden.

Neues Schiedsrichter Konzept. Handball attraktiv, erfolgreich, teamorientiert!

Durchführungsbestimmungen für A- bis G-Junioren innen der Kreisligen und Kreisklassen im Spieljahr 2016/2017

Durchführungsbestimmungen

Handballverband Westfalen

Transkript:

Handball attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Durchführungsbestimmungen 2013/2014 Teil II: Sonderbestimmungen für die Bayernligen und Landesligen der Männer und Frauen im Spieljahr 2013/2014 A. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.): 1.1 Männer Bayernliga Landesligen Klaus-Dieter Sahrmann Amselweg 22a 90542 Eckental Tel.: 09126/7394 Fax: 09126/284253 E-Mail: klaus-dieter.sahrmann@bhvonline.de 1.2 Frauen Bayernliga Landesligen Lisa Hopf Am Röthelheim 52 91052 Erlangen mobil: 0170-2029347 E-Mail: lisa.hopf@bhv-online.de Bayerischer Handball-Verband e.v. Postanschrift: Postfach 50 01 20, 80971 München Sparkasse Erlangen BLZ 763 500 00 Konto: 600 266 46 Finanzamt München Steuernummer: 143/211/20149 Präsidium: Gerd Tschochohei (Präsident), Michael Geis, Dr. Markus Sikora, Georg Clarke, Ernst Werner, Daniel Bauer, Ingrid Schuhbauer, Brunhilde Bieswanger Registergericht München: VR 4699

- 2-2. Schiedsrichtereinteiler Bayernliga Männer Frauen männliche Jugend A, B und C weibliche Jugend A, B und C Landesliga Männer Nord/Süd Frauen Nord/Süd Pokalspiele Männer/Frauen Helmut Werner Klötzlmüllerstr. 163 84034 Landshut Tel.: 0871/9751182 E-Mail: helmut.werner@bhv-online.de Manfred Ott Platanenweg 18 90765 Fürth Tel.: 0911-7670356 E-Mail: manfred.ott@bhv-online.de 3. Der Original-Spielbericht geht an die Spielleitenden Stellen. Der erste Durchschlag geht an die im Folgenden aufgeführten Personen: Bayernliga Männer Frauen männliche Jugend A, B und C weibliche Jugend A, B und C Landesliga Männer Nord/Süd Frauen Nord/Süd Pokalspiele Männer/Frauen Helmut Werner Klötzlmüllerstr. 163 84034 Landshut Manfred Ott Platanenweg 18 90765 Fürth 4. Im Spielprotokoll sind die Spieler in aufsteigender Nummerierung einzutragen und die Offiziellen entsprechend den Buchstaben A D gekennzeichnet. Die Pässe sind entsprechend sortiert spätestens bei der Technischen Besprechung zu übergeben. Die Offiziellen haben Betreuerkarten (sind vom Betreuer selbst mitzuführen) analog der Auflistung A D wie im Spielprotokoll aufgeführt deutlich sichtbar zu tragen. (Muster Betreuerkarten siehe Downloadbereich www.bhv-online.de Service. 5. Spielverlegungen aller vom BHV geleiteten Spielklassen sind ausschließlich über den Spielverlegungsprozess in nuliga zu führen. 6. Gebühren für Anträge auf Spielverlegungen, für fehlende Spielausweise aller vom BHV (oder dessen Beauftragten) geleiteten Ligen, für das Fehlen einer geschulten Person (mit gültigem Ausweis, auch eines anderen Landesverbandes, für die Saison 2013/2014; Ausweise für die Saison 2012/2013 gelten auch noch für die Saison 2013/2014) oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in den Spielklassen auf BHV-Ebene und für die Nichtmeldung von Spielergebnissen:

- 3 - Für eine Spielverlegung ist vom Antragsteller eine Gebühr von 50,00, bei ausschließlicher Hallenänderung mit unverändertem Spieltag und unveränderter Anwurfzeit eine Gebühr von 25,00 zu entrichten. Die Geldbußen für fehlende Spielausweise betragen pro Spielausweis: Männer 25,00 Frauen 25,00 Die Geldbuße für das Fehlen einer geschulten Person (mit gültigem Ausweis, auch eines anderen Landesverbandes, für die Saison 2013/2014) oder eines SR als Zeitnehmer/Sekretär in Bayern- und Landesligen der gültigen Bestätigung bzw. des SR- Ausweises zum Spiel beträgt 25,00. Die Geldbußen für nicht gemeldete Spielergebnisse betragen zwischen 10,00 und 50,00. Die Gebühr für die Überprüfung des Festspielens beträgt 10,00. Der Nachweis der Einzahlung ist dem Antrag auf Überprüfung des Festspielens beizufügen.

- 4 - B. Austragungsmodus 1. Männer 1.1 Bayernliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2013/2014 14 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die 3. Liga Der Aufsteiger in die 3. Liga wird vom Spielausschuss benannt. Im Regelfall steigt der bayerische Meister direkt in die 3. Liga auf. c) Abstiegsregelung Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bayernliga 12/13 14 14 14 14 14 14 14 Absteiger aus der 3. Liga* 0 1 2 3 4 5 6 Aufsteiger in die 3. Liga 1 1 1 1 1 1 1 Aufsteiger aus der Landesliga 3 3 3 3 3 3 3 Absteiger in die Landesliga 2 3 4 5 6 6 6 Bayernliga 13/14 14 14 14 14 14 15 16 * einschl. aus anderen Gründen in die Bayernliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. 1.2 Landesliga a) Mannschaftszahl Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Landesliga in der Saison 2013/2014 beträgt 28 Mannschaften in zwei gleichwertigen Gruppen, die nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Bayernliga Bayernliga 12/13 14 14 14 14 14 14 14 Absteiger aus der 3. Liga* 0 1 2 3 4 5 6 Aufsteiger in die 3. Liga 1 1 1 1 1 1 1 Aufsteiger aus der Landesliga 3 3 3 3 3 3 3 Absteiger in die Landesliga 2 3 4 5 6 6 6 Bayernliga 13/14 14 14 14 14 14 15 16 * einschl. aus anderen Gründen in die Bayernliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga Der Meister der Gruppe Nord und der Meister der Gruppe Süd steigen

- 5 - direkt in die Bayernliga auf. Der dritte Aufsteiger in die Bayernliga wird in Relegationsspielen der Tabellenzweiten der Gruppen Nord und Süd ermittelt (Hin- und Rückspiel): 17./18.05.2014 2. Gruppe Nord - 2. Gruppe Süd 24./25.05.2014 2. Gruppe Süd - 2. Gruppe Nord c) Abstiegsregelung Landesliga 12/13 28 28 28 28 28 Absteiger aus der Bayernliga 2 3 4 5 6 Aufsteiger in die Bayernliga 3 3 3 3 3 Aufsteiger aus der Bezirksoberliga 8 8 8 8 8 Absteiger in die Bezirksoberliga 7 8 9 10 11 Landesliga 13/14 28 28 28 28 28 Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger durch 2 teilbar, steigen die jeweils gleich platzierten Mannschaften der beiden Gruppen Nord und Süd in die Bezirksoberliga ab, hierbei ist ggf. Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 9 zu 38 SpO zu beachten. Erläuterungen hierzu siehe Downloadbereich www.bhv-online.de Service. Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger nicht durch 2 teilbar, werden Entscheidungsspiele zur Ermittlung der weiteren Absteiger wie folgt ausgetragen (Hin- und Rückspiel; Wertung gemäß 44 Abs. 1 SpO): 17./18.05.2014 Relegationsplatz Nord - Relegationsplatz Süd 24./25.05.2014 Relegationsplatz Süd - Relegationsplatz Nord d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. e) Technischer Delegierter Der Spielausschuss (SpA) behält sich vor, bei Spielen unter 1.2 b) und c) eine amtliche Aufsicht/technischen Delegierten gemäß SpO 80a einzusetzen. Die endgültige Bekanntgabe erfolgt mit der Ansetzung der Spiele.

- 6-2. Frauen 2.1 Bayernliga a) Mannschaftszahl Die Regelmannschaftszahl beträgt in der Saison 2013/2014 14 Mannschaften. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die 3. Liga Der Aufsteiger in die 3. Liga wird vom Spielausschuss benannt. Im Regelfall steigt der bayerische Meister direkt in die 3. Liga auf. c) Abstiegsregelung Hierzu hat der Spielausschuss Folgendes festgelegt: Bayernliga 12/13 14 14 14 14 Absteiger aus der 3. Liga* 0 1 2 3 Aufsteiger in die 3. Liga 1 1 1 1 Aufsteiger aus der Landesliga 3 3 3 3 Absteiger in die Landesliga 2 3 4 5 Bayernliga 13/14 14 14 14 14 * einschl. aus anderen Gründen in die Bayernliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. 2.2 Landesliga a) Mannschaftszahl Die festgelegte Regelmannschaftszahl der Landesliga in der Saison 2013/2014 beträgt 28 Mannschaften in zwei gleichwertigen Gruppen, die nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt werden. Diese wird durch die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des BHV zu 38 SpO (Anhang II) erreicht. b) Aufstieg in die Bayernliga Bayernliga 12/13 14 14 14 14 Absteiger aus der 3. Liga* 0 1 2 3 Aufsteiger in die 3. Liga 1 1 1 1 Aufsteiger aus der Landesliga 3 3 3 3 Absteiger in die Landesliga 2 3 4 5 Bayernliga 13/14 14 14 14 14 * einschl. aus anderen Gründen in die Bayernliga einzureihender Mannschaften der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga Der Meister der Gruppe Nord und der Meister der Gruppe Süd steigen direkt in die Bayernliga auf. Der dritte Aufsteiger in die Bayernliga wird

- 7 - in Relegationsspielen der Tabellenzweiten der Gruppen Nord und Süd ermittelt (Hin- und Rückspiel): 17./18.05.2014 2. Gruppe Nord - 2. Gruppe Süd 24./25.05.2014 2. Gruppe Süd - 2. Gruppe Nord c) Abstiegsregelung Landesliga 12/13 28 28 28 28 Absteiger aus der Bayernliga 2 3 4 5 Aufsteiger in die Bayernliga 3 3 3 3 Aufsteiger aus der Bezirksoberliga 8 8 8 8 Absteiger in die Bezirksoberliga 7 8 9 10 Landesliga 13/14 28 28 28 28 Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger durch 2 teilbar, steigen die jeweils gleich platzierten Mannschaften der beiden Gruppen Nord und Süd in die Bezirksoberliga ab, hierbei ist ggf. Anhang II Abschnitt VIII Ziffer 9 zu 38 SpO. Erläuterungen hierzu siehe Downloadbereich www.bhv-online.de Service. Ist die Zahl der erforderlichen Absteiger nicht durch 2 teilbar, werden Entscheidungsspiele zur Ermittlung der weiteren Absteiger wie folgt ausgetragen (Hin- und Rückspiel; Wertung gemäß 44 Abs. 1 SpO): 17./18.05.2014 Relegationsplatz Nord - Relegationsplatz Süd 24./25.05.2014 Relegationsplatz Süd - Relegationsplatz Nord d) Schiedsrichterzahl Die Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. e) Technischer Delegierter Der Spielausschuss (SpA) behält sich vor, bei Spielen unter 2.2 b) und c) eine amtliche Aufsicht/technischen Delegierten gemäß SpO 80a einzusetzen. Die endgültige Bekanntgabe erfolgt mit der Ansetzung der Spiele. 3.1 Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Spielausschuss oder den Jugendspielausschuss unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden.

- 8 - C. Wirtschaftliche Bestimmungen 1. Das Vereinskonto wird zum Fälligkeitsdatum mit dem Spielbeitrag laut nachstehender Auflistung belastet. Bayernligen Männer und Frauen 300,00 Landesligen Männer und Frauen 250,00 2. Zusätzlich zum Spielbeitrag wird eine Pauschale pro Mannschaft für die Kosten der neutralen Schiedsrichterbeobachtung erhoben. Diese beträgt: Bayernligen Männer und Frauen 100,00 Landesligen Männer und Frauen 75,00 3. Der Schiedsrichterkostenausgleich wird innerhalb jeder Klasse wie folgt durchgeführt: Bayernliga Männer Bayernliga Frauen Landesliga Männer: beide Gruppen zusammengefasst Landesliga Frauen: beide Gruppen zusammengefasst Diese Sonderbestimmungen treten am 01.07.2013 in Kraft und wurden vom Spielausschuss erlassen. Freising, den 01.07.2013 gez. Ingrid Schuhbauer BHV-Vizepräsidentin Spielbetrieb