Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln

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Transkript:

Einsatz- und Übungsdienst Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln 10.98 Elektrische Betriebsmittel werden an Einsatzstellen besonders beansprucht. Nachteilig für den sicheren Umgang wirken sich dabei insbesondere Einflüsse durch Feuchtigkeit, Wasser, Hitze und mechanische Beanspruchungen aus. Für elektrische Betriebsmittel an Einsatzstellen gelten deshalb besondere Anforderungen. Gefährdungen durch elektrischen Strom werden dadurch vermieden. 1 C 21

Elektrounfälle: Im Falle eines Elektrounfalles ist der Mensch der elektrische Leiter. Stromstärke und Einwirkdauer bestimmen die Größe der Gefahr. Beispiel: Bei einer Berührungsspannung von 220 Volt und einem mittleren Körperwiderstand von 750 Ohm errechnet sich nach dem ohmschen Gesetz (I = U/R) ein Strom von 0,24 Ampere, entsprechend 240 ma. Die Wirkung des Stromes auf den menschlichen Körper unterliegt weiteren Faktoren, z.b. Körperbau, Konstitution, Körpergewicht. Stromstärke 0... 1 ma 1... 10 ma 10... 80 ma ab 80 ma Wirkung auf den Menschen Strom nicht oder nur gerade wahrnehmbar Strom wahrnehmbar, Muskelreizungen, ggf. Muskelkrampf in Armen und Beinen Loslassen des Kontaktes nicht mehr möglich, schmerzhafte Muskelkrämpfe, ggf. Bewusstlosigkeit, ab 30 ma Gefahr von Herzkammerflimmern Herzkammerflimmern ist wahrscheinlich, bei größeren Strömen (mehrere Ampere) ggf. auch Herzstillstand Gefahren: Durch elektrischen Strom verletzt werden, z.b. durch: direkte Berührung aktiver, d.h. unter Spannung stehender Teile, Berührung von Teilen, die nur im Fehlerfall unter Spannung stehen, so genanntes indirektes Berühren. Ursachen für Elektrounfälle: Verwendung defekter elektrischer Betriebsmittel. Zu hohe Beanspruchung elektrischer Betriebsmittel. Isolationsschäden. Betriebliche Einwirkung, z.b. bei Beschädigung elektrischer Betriebsmittel. Unzureichende Instandhaltung oder Instandhaltungsfehler. Schutzleiterunterbrechungen oder -vertauschungen. Schutzziel: Es dürfen nur solche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel eingesetzt werden, die entsprechend den zu erwartenden Einsatzbedingungen ausgelegt sind.

Elektrische Schutzmaßnahmen Gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile schützen: Schutzkleinspannung, Schutztrennung, Schutzisolierung, Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661 mit einem Nennfehlerstrom von 30 ma. Hinweise: Betriebsmittel dürfen eingesetzt werden, wenn sie DIN VDE 0100 Teil 704 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt; Baustellen entsprechen. Elektrische Betriebsmittel, die nach den speziellen Normen des Feuerwehrwesens beschafft werden, entsprechen diesen Anforderungen. Sicherheitshinweise: Elektrische Betriebsmittel sollten an Einsatzstellen nur netzunabhängig über mitgebrachte, d.h. eingebaute oder tragbare Stromerzeuger betrieben werden. Müssen Betriebsmittel im Einzelfall im Einsatz an fremde Installationen angeschlossen werden, sind besondere Schutzschaltgeräte zwischen Steckdose und Verbraucher zu schalten. Geeignet sind Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661, die für raue Beanspruchung geeignet, d.h. stoßgeschützt sind und der Schutzart IP 54 entsprechen. Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661 Tragbare Stromerzeuger mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung mit Potenzialausgleich müssen nicht geerdet werden. Leitungstrommeln sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln. Die Gesamtleitungslänge der an einen Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten, entspricht zwei Leitungstrommeln DIN 14 680. Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung vom Gehäuse ganz abzuwickeln. 2

Schutzarten: Die Schutzart elektrischer Betriebsmittel wird nach DIN 40 050 durch ein Kurzzeichen angegeben. Beispiel: Schutzart IP 54 für Flutlichtstrahler 1000 Watt. Soweit erhältlich, sollten nur schutzisolierte, elektrische Werkzeuge und Geräte beschafft und eingesetzt werden. Als Steckverbindungen für Drehstromanschlüsse dürfen nur CEE-Steckvorrichtungen verwendet werden. Die Benutzung flacher Kragensteckvorrichtungen ist unzulässig. IP-Schutzarten nach DIN 40 050 mit grafischer Kennzeichnung: Staubgeschützt (IP 5x) Staubdicht (IP 6x) Regengeschützt (IP x3) Das Kurzzeichen setzt sich aus den Kennbuchstaben IP und zwei Kennziffern zusammen: Die 1. Kennziffer steht für den Berührungs- und Fremdkörperschutz, Schutzgrad von 0 6. Die 2. Kennziffer steht für den Schutz gegen Wasser (Wasserschutz), Schutzgrad von 0 8. Für bestimmte Schutzarten gibt es grafische Kennzeichnungen. Spritzwassergeschützt (IP x4) Strahlwassergeschützt (IP x5) Wasserdicht (IP x7) Druckwasserdicht (IP x8)... bar Bedeutung sonstiger Symbole: Schutzisolierung (Schutzklasse II) Für raue Beanspruchung Explosionsgeschützt Weitere Informationen: UVV Feuerwehren, GUV 7.13 UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, GUV 2.10 Merkblatt Prüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel, GUV 22.1 DIN VDE 0100 Teil 704 Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V; Baustellen

Prüfungen: Sichtprüfungen: Betriebsmittel müssen nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung, d.h. einer Kontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel unterzogen werden. Die Zuhilfenahme von Prüfgeräten ist deshalb nicht erforderlich. Wiederholungsprüfungen: Betriebsmittel, die bei Übung und Einsatz benutzt werden, müssen mindestens alle 12 Monate einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden. Wiederholungsprüfungen umfassen: Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolations-Widerstandsprüfung, Funktionsprüfung. Die Prüfungen können z.b. vom Gerätewart durchgeführt werden, wenn er durch eine Elektrofachkraft elektrotechnisch unterwiesen wurde und über ein für die Prüfungen geeignetes Prüfgerät verfügt. Über Wiederholungsprüfungen sind Prüfnachweise zu führen. Weitere Hinweise können dem Merkblatt Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (GUV 22.1) entnommen werden. 3