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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8017 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 16.02.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsmonitoring Wie ist die Situation Ende Januar 2017? (II) Bei der Beantwortung der Drs. 21/7828 lagen noch nicht alle Informationen vom Ausländerzentralregister vor. Daher fragen wir den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Januar 2017 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 24.257 nach 22 Satz 1 AufenthG 31 nach 22 Satz 2 AufenthG 85 nach 23 Abs. 1 AufenthG 1.530 nach 23 Abs. 2 AufenthG 445 nach 23 Abs. 4 AufenthG 45 nach 23a AufenthG 166 nach 24 AufenthG 2 nach 25 Abs. 1 AufenthG 254 nach 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 10.794 nach 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 2.438 nach 25 Abs. 3 AufenthG 3.044 nach 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.015 nach 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 547 nach 25 Abs. 5 AufenthG 3.616 nach 25a Abs. 1 AufenthG 183 nach 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 20 nach 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 nach 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG 1 nach 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 21

Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 24.257 nach 25b Abs. 4 AufenthG 3 Niederlassungserlaubnis 7.539 nach 26 Abs. 3 AufenthG 3.630 nach 26 Abs. 4 AufenthG 3.909 Aufenthaltsgestattung 14.273 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.021 Summe der Flüchtlinge 51.090 Die, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Syrien 8.449 Afghanistan 5.260 Iran 1.215 Eritrea 1.213 Irak 1.376 Serbien 598 Ghana 518 Russische Föderation 507 Türkei 427 Montenegro 309 Die, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Afghanistan 2.101 Iran 1.362 Türkei 734 Bosnien und Herzegowina 481 Serbien 310 Togo 242 Kosovo 234 Irak 206 Russische Föderation 188 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 134 Die, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Afghanistan 6.949 Irak 1.707 Iran 1.437 Syrien 1.104 Russische Föderation 697 Eritrea 469 Somalia 367 Ägypten 205 Albanien 181 Serbien 68 Türkei 71 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/8017 Die ausreisepflichtigen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Ghana 389 Russische Föderation 383 Afghanistan 377 Serbien 373 Ägypten 334 Montenegro 257 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 223 Kosovo 220 Aserbaidschan 203 Albanien 197 Türkei 117 Die als ausreisepflichtig erfassten, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Türkei 117 Polen* 108 Serbien 105 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 88 Albanien 79 Afghanistan 74 Ghana 53 Iran 52 Bulgarien* 50 Rumänien* 47 Russische Föderation 44 Montenegro 35 Bosnien und Herzegowina 33 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.01.2017. * Bei den als ausreisepflichtig erfassten aus den EU-Beitrittsstaaten dürfte es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU- Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte handeln. Im Übrigen siehe Drs. 21/7420. 2. Wie viele aus welchen Herkunftsländern stellten im Januar 2017 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Januar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge Albanien 26 11 15 Montenegro 2-2 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 6 6 - Kosovo 10 1 9 Russische Föderation 21 15 6 Türkei 3 3 - Serbien 16-16 Europa 84 36 48 Algerien 6 5 1 Eritrea 21 21 - davon Folgeanträge 3

Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Herkunftsstaaten Hamburg Januar 2017 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge Marokko 3 2 1 Mosambik 1 1 - Burkina-Faso 1 1 - Guinea 2 2 - Sierra Leone 1 1 - Somalia 17 14 3 Tunesien 1-1 Ägypten 9 9 - sonst. afrik. Staatsangeh. 2 1 1 Afrika 64 57 7 Amerika - - - Armenien 5 5 - Afghanistan 98 80 18 Irak 39 38 1 Iran, Islamische Republik 50 46 4 Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 1 1 - Syrien, Arabische Republik 87 87 - sonst. asiat. Staatsangeh. 4 4 - Asien 284 261 23 Australien - - - Staatenlos 4 4 - Ungeklärt 1 1 - Unbekannt 5 5 - Herkunftsländer gesamt 437 359 78 davon Folgeanträge (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.01.2017 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Januar 2017 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Januar 2017 wurden 2.408 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 5 Anerkennungen als Flüchtling gemäß 3 Absatz 1 AsylG 597 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß 4 Absatz 1 AsylG 204 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß 60 Absatz 5 und 7 271 AufenthG Ablehnungen 1.066 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 265 Quelle: BAMF, Stand: 31.01.2017 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Januar 2017? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 44,73 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Januar 2017 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation ( volljährige weibliche beziehungsweise männliche ) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/8017 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.a. Aufenthaltserlaubnis aus 14.822 9.393 42 5.667 18.589 1 völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Niederlassungserlaubnis 4.579 2.959 1 480 7.059 - Aufenthaltsgestattung 9.639 4.603 31 4.502 9.769 2 Duldung 3.226 1.783 12 1.623 3.398 - (Quelle: AZR, Stand: 31.01.2017) Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige hielten sich im Januar 2017 in Hamburg auf? Die Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Januar 2017 auf 5.021 mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.160 aus Drittstaaten sind im AZR als ausreisepflichtig ohne Duldung registriert, da 325 aus EU-Mitgliedstaaten kommen, bei denen es sich überwiegend um bislang im AZR nicht bereinigte Fehlerfassungen von Altfällen vor dem EU-Beitritt und damit um freizügigkeitsberechtigte handeln dürfte. Trotz des Begriffes ausreisepflichtig verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten, siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser aus welchem wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der sonstigen Gründe aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. Januar 2017 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG gesamt Ghana Russische Föderation Afghanistan Serbien Ägypten Montenegro Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) Kosovo Duldung nach 60a (alt) 23 3-2 1 1 - - - - - Duldung nach 60a Abs. 1 6 2 - - - - - - - 1 - (gültig bis 05.09.2013) 13 - - - 1-1 - - - - (aus sonstigen Gründen) 2.958 234 267 306 282 110 165 178 186 48 181 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern) 311 82 21 1 42 12 21 23 8 8 11 (wegen fehlender Reisedokumente) (aus medizinischen Gründen) Aserbaidschan 1.599 44 92 53 45 209 66 8 25 146-69 23-4 2-4 13 1-2 Albanien 5

Drucksache 21/8017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Duldungssachverhalte nach AufenthG gesamt Ghana Russische Föderation Afghanistan Serbien Ägypten Montenegro Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) Kosovo Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 2 7 - - 1 - - - - - - - Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 3 31 1 1 8-2 - 1 - - 3 Duldung nach 60a Abs. 2b 4-2 2 - - - - - - - Gesamt 5.021 389 383 377 373 334 257 223 220 203 197 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.01.2017) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen, ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 276 197 Bosnien und Herzegowina 133 100 Ghana 442 389 Kosovo 248 220 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 311 223 Montenegro 292 257 Senegal 16 5 Serbien 478 373 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.01.2017) Aserbaidschan Albanien 6