Wirtschaft und Recht. Transnational Law (Hanse Law School) Master



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Transkript:

Wirtschaft und Recht Transnational Law (Hanse Law School) Master

Beschreibung des Faches... 3 Studienvoraussetzungen... 4 Studienaufbau und Studieninhalte... 5 Studienverlaufsplan A (Dualer Abschluss)... 5 Studienverlaufsplan B... 7 Typische Lehrveranstaltungsformen... 11 Unterrichtssprache... 11 Auslandssemester... 11 Forschungs-Kooperationen... 11 Studienbeginn und dauer... 12 Abschluss/Abschlüsse... 12 Lehrende (Auszug)... 13 Studierende im ersten Semester... 13 Kosten und Wohnen... 14 Informationen zu Uni-Servicestellen, zur Stadt und zum Wohnangebot... 14 Bewerbung und Einschreibung... 15 Bewerbungsfrist... 15 Antragstellung online über www.uni-bremen.de/master... 15 Sekretariat für Studierende-International (Immatrikulationsamt)... 15 Kontakt... 16 Internetadresse des Studiengangs... 16 Direktion... 16 Koordination... 17 Studentische Interessenvertretung... 18 Allgemeiner StudentInnenausschuss (AStA)... 18 2

Beschreibung des Faches Ziel des neu konzipierten Masterstudiengangs zum transnationalen Recht ist die Vertiefung der im grundständigen Bachelor-Studium vermittelten Kenntnisse der nationalen Rechte in Orientierung auf das Recht der Europäischen Union und das Völkerrecht. Der Hanse Law School-Master "Transnational Law" wird den Fokus über diese Materien hinaus erweitern und die Verbindungslinien zwischen den Rechtsebenen und zwischen privaten und öffentlichen Regulierungsräumen in den Blick nehmen. Der Begriff des transnationalen Rechts erlaubt es, die Gemengelagen weltgesellschaftlicher Regulierungsverhältnisse in privat- wie öffentlichrechtlicher Hinsicht zu thematisieren und neuartige Rechtsordnungsmuster zu analysieren. Die Orientierung zum transnationalen Recht baut unmittelbar auf die europäisch-rechtsvergleichende Orientierung des Bachelors der Hanse Law School auf und schließt an die aktuelle Forschungsrichtung der das Programm tragenden Universitäten in Oldenburg, Bremen und Groningen an. Aber auch für neu hinzustoßende Studierende aus anderen juristischen Bachelorstudiengängen oder Staatsexamensstudiengängen sowie Absolventen aus dem Ausland bietet dieser Zuschnitt des Masters eine sowohl berufsqualifizierende als auch forschungsbegleitende Perspektive. 3

Studienvoraussetzungen Der Studiengang ist auf 35 Studierende pro Durchgang zulassungsbeschränkt und hat folgende Aufnahmevoraussetzungen: a) ein erster Hochschulabschluss in einem juristischem Studium oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 240 Leistungspunkten (4 Jahre) oder äquivalenten Leistungen; b) Englischkenntnisse auf B2 Niveau 1 c) Deutschkenntnisse auf B2 Niveau 1 d) Motivationsschreiben (max. 2000 Wörter, bevorzugt 1 Seite) e) Um sich für die Masterarbeit anzumelden, muss ein mindestens fünfmonatiger Auslandsaufenthalt durch eine Bescheinigung der Hochschule, an der der Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde, nachgewiesen werden. Für Bewerber, die diesen Auslandsaufenthalt nicht schon im Rahmen eines ersten Hochschulabschlusses erbracht haben, müssen zwangsweise den Studienverlauf A studieren, um in der Regelstudienzeit zu bleiben. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich sind nur die Voraussetzungen gemäß Aufnahmeordnung in aktueller Fassung unter www.uni-bremen.de/master/master-of-arts-laws.html 1 Eine Übersicht über die akzeptierten Sprachnachweise finden Sie unter www.fremdsprachenzentrum-bremen.de/vergleichstabelle. 4

Studienaufbau und Studieninhalte Der Master gliedert sich in zwei Studienverlaufspläne, wobei Studienverlaufsplan A im ersten Semester einen Auslandsaufenthalt (z.b. an der Kooperationsuniversität in Groningen mit der Möglichkeit auf Erwerb eines Doppelabschluss und, bei Belegung entsprechender Kurse im Hanse Law School-Bachelor, auf zusätzlichen Erwerb des Civiel Effect) und Studienverlaufsplan B ein rein innerdeutsches Studium an den Universitäten Bremen und Oldenburg mit größerem Schwerpunkt auf das Transnationale Recht beinhaltet. Studienverlaufsplan A (Dualer Abschluss) Nach Studienverlauf A wird das erste Semester im Umfang von 30 CP im Ausland an einer juristischen Fakultät verbracht, es besteht die Möglichkeit einen zweiten Masterabschluss der ausländischen Universität zu erlangen. Das Studium findet z.b. an der kooperierenden Rijksuniversiteit Groningen in englischer Sprache statt. Hierfür findet eine Immatrikulation in Groningen in den Studiengang European Law School statt, wobei keine eigenständige Bewerbung stattfinden muss. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli, muss der Studierende dem Koordinator der Hanse Law School (hls@uni-bremen.de und hls@uni-oldenburg.de) jedoch mitteilen, ob er/sie im Studienverlaufsplan A nach Groningen gehen möchte. Dadurch fallen dort Studiengebühren in Höhe von ca. 1850 an (für nicht EU-Bürger mehr). Nach erfolgreichem Studienabschluss erstattet die Rijksuniversiteit Groningen jedoch auf Antrag und mit Bescheinigung des Koordinators der Hanse Law School den in Bremen ebenfalls zu zahlenden Semesterbetrag von ca. 260 pro Semester zurück, so dass effektiv nur die Gebühren in Groningen anfallen. Das Studium in Groningen beginnt bereits am 1. September und beinhaltet folgende fünf Fächer mit je 6 CP: 6 CP TAM Company Law (GRO) 6 CP TAM International Contract Laws (GRO) 6 CP TAM Competition Law (GRO) 6 CP TAM European Labour Law (GRO) 6 CP TAM Seminar European Law School (GRO) 5

Das erste Semester in Groningen endet am 1. Februar. Die im Ausland erbrachten Leistungen müssen auf Antrag im Modul TAM Auslandsbereich angerechnet werden. Das zweite Semester wird in Oldenburg und Bremen verbracht. Es gestaltet sich wie folgt: 12 CP TWPM Wahlpflichtbereich (HB und/oder OL) 1 CP TMAM Begleitseminar zur Masterarbeit (HB) 15 CP TMAM Masterarbeit (HB und/oder OL) 2 CP TMAM Kolloquium zur Masterarbeit (HB und/oder OL) Die Masterarbeit ist einschließlich des Kolloquiums bis Mitte August abzuschließen, da das zweite Semester in Groningen bereits am 31. August endet und ansonsten Studiengebühren für ein weiteres Jahr in Groningen gezahlt werden müssen, die allerdings nach Vollenden des Masters teilweise zurückerstattet werden. Am Ende verleihen die Universitäten Bremen und Oldenburg zusammen den Master of Laws (LL.M.) in Transnational Law (Hanse Law School) und die Rijksuniversiteit Groningen verleiht den Master of Laws (LL.M.) / Meester in de Rechten (mr.) in European Law School. Der Civiel Effect, der den Zugang zum praktischen Teil der niederländischen Anwaltsausbildung und damit die Erlangung der Niederländischen und Europäischen Anwartschaft ermöglicht, wird nur verliehen, wenn zuvor im Hanse Law School-Bachelor das Auslandsjahr in Groningen verbracht und währenddessen die Civiel Effect-Kurse belegt wurden. 6

Studienverlaufsplan B Studienverlauf B sieht kein Auslandssemester vor und ist inhaltlich stärker auf das Phänomen der Transnationalisierung des Rechts fokussiert. Es ist zu beachten, dass für die Zulassung zur Masterarbeit ein mindestens fünfmonatiger Auslandsaufenthalt durch ein Praktikum oder ein Auslandsstudium nachzuweisen ist falls dies sich also noch nicht aus der bisherigen Biografie ergibt, ist ein Studium im Studienverlaufsplan A verpflichtend, um in der Regelstudienzeit abzuschließen. Das erste Semester gestaltet sich wie folgt: 6 CP TL1 Methoden trans. Rechtswissenschaft (HB) 6 CP TL2 Transnationales Recht I (HB) 6 CP TL3 Transnationales Recht II (OL) 12 CP TWPM Wahlpflichtbereich (HB und/oder OL) Das zweite Semester wird in Oldenburg und Bremen verbracht. Es gestaltet sich wie folgt: 12 CP TWPM Wahlpflichtbereich (HB und/oder OL) 1 CP TMAM Begleitseminar zur Masterarbeit (HB) 15 CP TMAM Masterarbeit (HB und/oder OL) 2 CP TMAM Kolloquium zur Masterarbeit (HB und/oder OL) Die Masterarbeit ist einschließlich des Kolloquiums bis Mitte September abzuschließen, um den Abschluss in der Regelstudienzeit zu gewährleisten. Am Ende verleihen die Universitäten Bremen und Oldenburg zusammen den Master of Laws (LL.M.) in Transnational Law (Hanse Law School). 7

Kombination von Studienverlaufsplan A und B Es ist möglich durch eine freiwillige Studienverlängerung die Studienverlaufspläne A und B zu kombinieren, so dass das 1. und 2. Semester gemäß Studienverlaufsplan B in Bremen und Oldenburg und anschließend ein 3. Semester gemäß 1. Semester im Studienverlaufsplan A, z.b. an der Rijksuniversiteit Groningen, stattfindet. Dadurch kann sowohl das 1. Semester mit Schwerpunkt auf Transnationales Recht in Bremen und Oldenburg studiert, als auch der Doppelabschluss mit Groningen erlangt werden. Außerdem muss die Wahl des Auslandsaufenthaltes so nicht bereits im Vorfeld des Studienbeginns getroffen werden. Das 3. Semester würde im Fall von Groningen dann im Januar abgeschlossen sein, so dass 50% der an die Rijkuniversiteit Groningen zu zahlenden Studiengebühren zurückerstattet werden könnten. Aus Sicht der Studiengebühren fielen damit durch die Verlängerung um 1 Semester keine höheren Kosten im Vergleich zum regulären Studienverlaufsplan A in Groningen an. 8

Wahlpflichtbereich (Studienverlaufsplan A und B) Es können generell verschiedenste Lehrveranstaltungen aus dem Kursangebot in Bremen und Oldenburg gewählt werden, in jedem Modul können jedoch nur 6 CP, also nur eine 2 SWS Vorlesung bzw. ein Seminar in Bremen oder eine 4 SWS Vorlesung bzw. eine 2 SWS Vorlesung und ein Seminar in Oldenburg angerechnet werden, daher ist es ratsam mehrere Module zu sinnvollen Bereichen zu kombinieren, z.b.: a) Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext TWPM-1: Transnationales Gender Law (HB) TWPM-7: Transnationales Sozialrecht (HB) TWPM-10: Transnationales Migrationsrecht (HB) TWPM-15: Transnationales Arbeitsrecht (OL) b) Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht TWPM-2: Transnationales Wirtschaftsrecht (HB) TWPM-4: Transnationales Handelsrecht (HB) TWPM-14: Transnationales Unternehmensrecht (HB) TWPM-23: Transnationale Schiedsgerichtsbarkeit (HB) c) Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht TWPM-5: Transnationales Gesundheitsrecht (OL) TWPM-11: Transnationales Recht des geistigen Eigentums (OL) TWPM-13: Transnationales Informationsrecht (OL) d) Transnationalisierung des Öffentlichen Rechts TWPM-6: Transnationales Verwaltungsrecht (HB) TWPM-9: Transnationaler Menschenrechtsschutz (HB) TWPM-16: Transnationales Umweltrecht (HB) TWPM-24: Transnationale Bezüge im Europarecht (HB) 9

e) Transnationalisierung des Straf- und Sicherheitsrechts TWPM-8: Transnationales Sicherheitsrecht (HB) TWPM-21: Transnationales Strafrecht (HB) f) Transnationales See- und Meeresrecht TWPM-3: Lex maritima (HB) TWPM-12: Internationales Seerecht (OL) TWPM-17: Transnationales Meeresumweltrecht (HB) g) Transnationalisierung des Privatrecht s TWPM-18: Transnationales Mietrecht (HB) TWPM-19: Internationales Privatrecht (HB) TWPM-20: Rechtsvergleichung (HB) 10

Typische Lehrveranstaltungsformen Alle Lehrveranstaltungen finden typischerweise in kleineren Gruppen mit maximal 35 Teilnehmern statt. Durch das breite Spektrum an Wahlpflichtkursen entsteht in der vorherrschenden Veranstaltungsform des Seminars mit 10-15 Teilnehmern ein gutes Diskussionsklima und das Wissen kann dialogisch vermittelt werden. Unterrichtssprache Das Studium im Studienverlaufsplan A findet zur Hälfte in einer Fremdsprache statt, z.b. auf Englisch, wenn das erste Semester an der Rijksuniversiteit Groningen verbracht wird (Dualer Abschluss). Im Wahlpflichtbereich im Studienverlaufsplan A und B in Bremen und Oldenburg werden 2-3 Module pro Semester auf Englisch angeboten. Auslandssemester Im Studienverlaufsplan A findet das erste Semester an einer ausländischen Universität statt. Forschungs-Kooperationen Der Studiengang ist verknüpft mit ZenTra (Zentrum für Transnationale Studien), ein interdisziplinärer Forschungsverbund von Wissenschaftlern der Universitäten Bremen und Oldenburg aus den Bereichen Volks- und Betriebswirtschaft, Soziologie, Rechts- und Politikwissenschaften, an dem auch viele der Lehrenden im Studiengang mitwirken. 11

Studienbeginn und dauer Studienbeginn: jeweils im Wintersemester im Studienverlaufsplan A beginnt das Studium auslandsbedingt geg. bereits früher, in Groningen z.b. am 1. September Regelstudienzeit: 2 Semester Nach dieser Regelstudienzeit richtet sich die BAföG-Förderung. Abschluss/Abschlüsse 1. Master of Laws (LL.M.) in Transnational Law (Hanse Law School) gemeinsam verliehen durch die Universität Bremen und die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2. Master of Laws (LL.M.) In European Law School zusätzlich verliehen durch die Rijksuniversiteit Groningen, wenn das 1. Semester im Studienverlauf A dort verbracht wird. 12

Lehrende (Auszug) A. Bremen Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess (Internationales Privatrecht, Handelsrecht, Rechtstheorie) Dr. Till Markus (Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht) Prof. Dr. Moritz Renner (Konzernrecht, Bankrecht, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) Prof. Dr. Ingeborg Zerbes (Transnationale Sicherheitsarchitektur, Wirtschaftsstrafrecht) B. Oldenburg Prof. Dr. Christine Godt (Geistiges Eigentum, Welthandelsrecht, Theorie der Regulierung) Prof. Dr. Jürgen Taeger (Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsinformatik) C. Groningen Prof. Dr. Hans Vedder (European Competition Law, European Environmental Law) Prof. Dr. Olha Cherednychenko (European Private Law and Comparative Law) Dr. Schutte-Veenstra (European Company Law) Studierende im ersten Semester 15 (Stand WiSe 13/14) 13

Kosten und Wohnen Pro Semester müssen Studierende Beiträge in Höhe von aktuell 261,10 (Stand: WiSe 13/14) an die Universität Bremen zahlen. Darin enthalten ist ein Semesterticket für den öffentlichen Bahn- und Busverkehr, das auch zwischen Bremen und Oldenburg gilt. Ab dem 15. Hochschulsemester und ab dem 55. Lebensjahr fallen zusätzlich 500 Studiengebühren an. Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie unter www.uni-bremen.de/semesterbeitrag und zu den Studiengebühren unter www.uni-bremen.de/studiengebuehren. Auf www.bremen.de wird die Stadt und das Land Bremen vorgestellt. Dort und unter www.studentenwerk.bremen.de werden Wohnungsangebote veröffentlicht. Studierende, die ihren Erstwohnsitz nach Bremen verlegen, erhalten ein Begrüßungsgeld 150. Auf www.oldenburg.de wird die Stadt Oldenburg vorgestellt. Unter www.studentenwerk-oldenburg.de/wohnen/oldenburg.html werden Wohnungsangebote für Studierende veröffentlicht. Im Studienverlaufsplan A fallen auslandsbedingt geg. zusätzliche Studiengebühren und höhere Lebensunterhaltskosten an. Informationen hierzu sind den jeweiligen Webseiten der ausländischen Universitäten zu entnehmen. Für die Rijksuniversiteit Groningen bietet sich gute Übersicht auf der universitätseigenen Webseite www.rug.nl/education/international-students/financial-matters/living-expenses Informationen zu Uni-Servicestellen, zur Stadt und zum Wohnangebot www.uni-bremen.de/studium/beratung-service 14

Bewerbung und Einschreibung Bewerbungsfrist Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich, Frist: 31. Mai Antragstellung online über www.uni-bremen.de/master Die Bewerbung und Immatrikulation erfolgt an der Universität Bremen. Die Antragstellung erfolgt online über das Masterportal des Sekretariats für Studierende www.uni-bremen.de/master. Daneben bitte nur die von der Universität zur Verfügung gestellten Formulare nutzen. Sekretariat für Studierende-International (Immatrikulationsamt) Zulassung und Einschreibung für Masterstudiengänge Besuchsadresse: Bibliothekstraße 1, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Eingangsbereich Postadresse: Universität Bremen, SfS-International, Postfach 330 440, 28334 Bremen Email: master@uni-bremen.de Internet: www.uni-bremen.de/master Telefon (0421) 218-61002 Fax: (0421) 218-61125 Beratungszeiten: Mo, Di, Do 9:00 12:00 Uhr, Mi 14:00 16:00 Uhr (ohne Voranmeldung) 15

Kontakt Internetadresse des Studiengangs www.hanse-law-school.de Direktion Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess HLS Bremen Sekretariat: Petra Schreiber Universität Bremen Wiener Straße 28359 Bremen Raum GW1 A 2100 Tel.: +49 (0)421 218-66208 Fax: +49 (0)421 218-66212 E-Mail: pschreiber@uni-bremen.de Prof. Dr. Christine Godt HLS Oldenburg Sekretariat: Sabine Pettan Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstr. 114-118 26129 Oldenburg Raum: A5 1-175 Tel.: 0441-798-4150 Fax: 0441-798-4151 E-Mail: sabine.pettan@uni-oldenburg.de 16

Koordination Informationen und Informationsmaterial über den Studiengang; Beratung bei Fragen zu Studiengestaltung, Prüfungen sowie Prüfungsordnungen und mögliche Schwerpunktsetzung im Studium; Beratung und Unterstützung für Studierende bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Praktika sowie bei der beruflichen Orientierung. mr. Daniel Hahn, LL.M. HLS Bremen Universität Bremen Wiener Straße 28359 Bremen Raum: GW1 B1180 Tel.: +49 (0) 421 218-66141 Fax: +49 (0) 421 218-66031 E-Mail: hls@uni-bremen.de mr. Anja Schröder, LL.M. HLS Oldenburg Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstr. 114-118 26129 Oldenburg Raum: A5 1-166 Tel.: +49 (0) 441 798-4198 Fax: +49 (0) 441 798-4153 E-Mail: hls@uni-oldenburg.de 17

Studentische Interessenvertretung StugA Hanse Law School Studentische Vertretung im Studiengang (Bachelor und Master): stuga.hls@uni-bremen.de Allgemeiner StudentInnenausschuss (AStA) Studentische Vertretung für die gesamte Universität Serviceangebote: BAföG- und Sozialberatung, Kinderbetreuung AStA-Etage, Studentenhaus (StH) www.asta.uni-bremen.de Stand: November 2013 (ma) 18

KONTAKT Zentrale Studienberatung Besuchadresse: Bibliothekstr. 1, Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Eingangsbereich Postadresse: Universität Bremen, ZSB, Postfach 330440, 28334 Bremen Elektronisch: E-Mail: zsb@uni-bremen.de Internet: www.zsb.uni-bremen.de Telefon / Fax: Tel.: (0421) 218-61160 Fax: (0421) 218-9861154 Beratungszeiten (ohne Voranmeldung): Mo, Di, Do 9.00 12.00 Uhr Mi 14.00 16.00 Uhr Zusätzliche Termine für Berufstätige und Auswärtige nach Vereinbarung Stand: November 2013