Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis

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Transkript:

Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis FA Finanz- R

FA Finanz- R

Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis Inhalt 1. Berufsbild... 2 2. Ziele der Ausbildung... 3 2.1. Zielgruppe... 3 2.2. Positionierung der Ausbildung... 3 2.3. Dauer und Inhalte des Lehrganges... 4 3. Stoffinhalte... 5 4. Unterrichtskonzept und Methoden... 6 5. Eidgenössische Berufsprüfung / Prüfungsdauer... 7 5.1. Prüfungsfächer... 7 5.2. Anforderungen für die Prüfungszulassung... 7 5.3. Promotionsordnung... 8 6. Organisation... 9 6.1. Kursorganisation... 9 6.2. Schulabkommen und interkantonale Fachschulvereinbarung... 10 Ausgabe Mai 2014 FA Finanz- R1

1. Berufsbild Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen übernehmen Leitungsfunktionen in Kleinund Mittelbetrieben. Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen, organisieren und überwachen die Finanzbuchhaltung und Personaladministration. Die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten von Fachleuten im Finanz- und Rechnungswesen variieren je nach Grösse des Betriebes. Während sie in Grossbetrieben Bindeglied zur Leitung Rechnungslegung und Controlling sind und Führungsfunktionen übernehmen, tragen sie in KMU-Betrieben die gesamte Verantwortung für das Finanz- und Rechnungswesen. Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen führen im Rechnungswesen die laufenden Geschäfte der Betriebs- und Finanzbuchhaltung. organisieren und überwachen die Debitoren und Kreditoren. erstellen Monats- und Quartalsberichte, die Jahresrechnung sowie die Bilanz und Erfolgsrechnung nach den Richtlinien des International Financial Reporting Standards (IFRS). sind für den Kontenplan und die Kontierungsrichtlinien verantwortlich. erledigen die operative Planung und Budgetierung, ermitteln und visualisieren Kennzahlen, erstellen Statistiken und Sonderrechnungen. behalten die Übersicht über die Finanzierung des Unternehmens, d.h. das Eigen- und Fremdkapital sowie das Cash Management. Zudem beurteilen und prüfen sie Investitionen und deren finanzielle Auswirkungen. Täglich orientieren sie sich an den Finanzmärkten und unterstützen die Unternehmensleitung bei wichtigen Entscheiden. Je nach Betrieb bearbeiten sie auch Bereiche wie Leasing, Exportfinanzierung oder ergreifen Massnahmen zur Konsolidierung. Im betrieblichen Rechnungswesen sind Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen verantwortlich für das Kostenrechnungssystem. Sie erstellen Vor- und Nachkalkulationen und liefern Kosteninformationen zu Produkten, Dienstleistungen und Kunden. Fachleute des Finanz- und Rechnungswesens erarbeiten für ihren Betrieb die Steuererklärung, formulieren Einsprachen und Rekurse. Neben umfangreichem Wissen im Steuerwesen kennen sie sich in den Vorschriften zum Obligationenrecht, zu Schuldbetreibung und Konkursverfahren aus. Sie führen die Saläradministration, erstellen die Salärabrechnung und wissen daher auch Bescheid über Personal- und Sozialversicherungen, Arbeitsrecht u.a. FA Finanz- R2

2. Ziele der Ausbildung Der Lehrgang für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen bereitet die Teilnehmenden mit der Vermittlung von gründlichen Kenntnissen in Theorie und Praxis des Finanz- und Rechnungswesens auf ihre Berufsprüfung vor. Mit dem eidgenössischen Fachausweis erwerben die Kursteilnehmenden ein Diplom, das gesamtschweizerisch anerkannt ist und damit auch einen hohen Standard für Wirtschaft und Verwaltung darstellt. 2.1. Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche während mindestens dreier Jahre Berufspraxis in einem Teilbereich des Finanz- und Rechnungswesen praktische Erfahrungen sammeln konnten, ihr Wissen vertiefen möchten und damit ihr berufliches Weiterkommen aktiv steuern wollen. 2.2. Positionierung der Ausbildung FA Finanz- R3

2.3. Dauer und Inhalte des Lehrganges Der Lehrgang dauert fünf Semester,wobei in den ersten vier Semestern die Stoffvermittlung erfolgt und das fünfte Semester der Repetition und der Prüfungsvorbereitung dient. Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Klassen am Dienstag- und Donnerstagabend sowie an einzelnen Samstagen statt. Diese gemeinsamen Zeitfenster ermöglichen den Austausch zwischen den Teilnehmenden über verschiedene Lehrgänge hinweg. Stoffinhalte 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. Finanzielles Rechnungswesen Sozialversicherung Recht Kostenrechnung Organisation des Rechnungs- wesens Planungsrechnung Steuern Konzernrechnung Verrechnungssteuer/ Doppelbesteuerungsabkommen Investitionsrechnung Lohnadministration Swiss GAAP FER Mehrwertsteuer Finanzmanagement Abschlüsse (ER/Bilanz/Mittelfluss) Prüfungsvorbereitung Fallstudie Der Präsenzunterricht findet in den 1.4. Semestern in der Regel in 8 Lektionen pro Woche statt, im 5. Semester während der Repetition sind 8 bis 12 Lektionen geplant. Zusätzlich zum Präsenzunterricht ist mit Hausaufgaben im Umfang von mehreren Stunden je Woche zu rechnen. FA Finanz- R4

3. Stoffinhalte Die detaillierten Stoffinhalte orientieren sich an der Wegleitung «Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen», welche unter www.examen.ch/rc/de/pruefungsordnung heruntergeladen werden kann. Rechnungswesen Allgemeines Erfassung und Bewertung von Buchungstatbeständen Abschlüsse Finanzmanagement Kostenrechnung Planungsrechnung Konzernrechnung Buchführung in besonderen Fällen Organisation des Rechnungswesens Steuern Grundlagen Mehrwertsteuer Direkte Steuern Verrechnungssteuer Übrige Steuern Löhne und Versicherungen Sozialversicherungen Lohnadministration Recht Personenrecht Familien- und Erbrecht Allgemeiner Teil Obligationenrecht Einzelne Vertragsverhältnisse Einzelfirma und Gesellschaften Schuldbetreibung und Konkurs Strafrecht Fallstudie Fächerübergreifende Fallstudie FA Finanz- R5

4. Unterrichtskonzept und Methoden Ihr Erfolg ist unser Ansporn. Die engagierten und fachlich bestens ausgewiesenen Referentinnen und Referenten unterstützen Sie bei Ihren Vorbereitungen auf die internen und externen Prüfungen. Referentinnen und Referenten sind in der Praxis verankert und verfügen über reiche Ausbildungserfahrung auf der entsprechenden Weiterbildungsstufe. Präsenzunterricht in den modern eingerichteten Unterrichtsräumen ist uns wichtig. Nur so kann ein reger Austausch innerhalb der Gruppe und zwischen Ihnen und den Referentinnen/Referenten stattfinden. Die Stoffinhalte vermitteln wir strukturiert, zielgerichtet und praxisnah mit aktuellen Beispielen. Der Unterricht berücksichtigt stets den Stand des Lernens: theoretische Grundlagen im Frontalunterricht Anwendungen mit einfachen Beispielen Vertiefen anhand von anspruchsvolleren Aufgaben in Gruppenarbeiten Einüben von Arbeitstechniken in Rollenspielen Repetition anhand von verknüpften Aufgaben regelmässige Durchführung von Lernerfolgskontrollen Unsere situationsgerechtenmethoden orientieren sich an langjähriger Erfahrung und an den neuesten Erkenntnissen aus der Lernforschung: Lehrvorträge/Gespräche Einzel- und Partnerarbeit Fallbeispiele in Gruppenarbeit mit Präsentation und Diskussion im Plenum Die optimale Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten führt zu Ihrem Prüfungserfolg. FA Finanz- R6

5. Eidgenössische Berufsprüfung / Prüfungsdauer Die Berufsprüfung findet in der Regel jedes Jahr im Frühling (März/April) statt und wird gesamtschweizerisch durchgeführt. Die Prüfung umfasst die nachfolgenden Fächer: 5.1. Prüfungsfächer Prüfungsart Dauer Gewichtung Rechnungswesen schriftlich 7 Std. 4 Steuern schriftlich 3 Std. 2 Sozialversicherungen schriftlich 1 Std. 1 Recht schriftlich 1 Std. 1 Fallstudie schriftlich 2 Std. 2 Total schriftlich 14 Std. 10 5.2. Anforderungen für die Prüfungszulassung Zur Berufsprüfung wird zugelassen, wer 1. a. über einen der nachstehenden Ausweise verfügt: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Berufes oder einer vom BBT anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis; Sachbearbeiter/-in Rechnungswesen mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer; Fachausweis einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfung; Abschluss einer höheren Fachschule, einer Hochschule oder einer Fachhochschule; b. eine Fachpraxis von 3 Jahren nachweist Als Fachpraxis im Sinne der Prüfungsordnung gilt eine Tätigkeit als Fachperson in einem oder mehreren Bereichen des Rechnungswesens, des Treuhandwesens oder der Steuern. Stichtag für den Nachweis der Fachpraxis ist das Datum des Prüfungsbeginns. c. keinen Eintrag im Zentralstrafregister besitzt, der dem Zweck der Prüfung widerspricht. 2. Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT. 3. Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung. FA Finanz- R7

5.3. Promotionsordnung Im Sinne eines zielgerichteten Unterrichts und zur Information der Kursteilnehmenden, werden in den Vorbereitungskursen zur Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann Finanz- und Rechnungswesen in allen Kursen, die mehr als 20 Lektionen umfassen, Tests durchgeführt. Grundsätzlich wird promoviert, wer im Durchschnitt aller Kurse mindestens eine Note von 4,0 erzielt. Besteht eine Kandidatin/ein Kandidat der Wirtschaftsschule Thun die Berufsprüfung nicht, kann der Unterricht des Repetitionssemesterszum ermässigten Preis von 50 % der Semesterkosten wiederholt werden. (Prüfungsgebühren, Lehrmittelund Materialkosten sind von dieser Regelung ausgenommen.) Es gelten die offiziellen Prüfungsordnungen und Wegleitungen des KV Schweiz examen.ch (siehe auch Kursorganisation). FA Finanz- R8

6. Organisation 6.1. Kursorganisation Stefan Zbinden Leiter Weiterbildung stefan.zbinden@wst.ch 033 225 26 34 Stefan Zbinden Lehrgangsleitung stefan.zbinden@wst.ch 033 225 26 34 Reglemente Prüfungsordnungen und Wegleitungen können am Informationsabend bezogen oder direkt auf der Website des Schweizerischen Kaufmännischen Verbands in Zürich heruntergeladen werden. Verein für höhere Prüfungen Rechnungswesen und Controlling KV Schweiz Hans-Huber-Strasse 4 Postfach 1853 8027 Zürich T 044 283 45 46 F 044 283 45 50 info@kvschweiz.ch examen.ch Schuladresse Wirtschaftsschule Thun Weiterbildung Mönchstrasse 30A 3600 Thun T 033 225 26 26 F 033 225 26 39 weiterbildung@wst.ch wst.ch/weiterbildung FA Finanz- R9

6.2. Schulabkommen und interkantonale Fachschulvereinbarung Bei ausserkantonalen Teilnehmenden wird die Verrechnung von Schulgeld- bzw. Kantonsbeiträgen durch das Schulabkommen (SA) und die interkantonale Fachschulvereinbarung(FSV) geregelt. (Siehe auchwww.edk.ch/dyn/14346.php und www.ag.ch/nwedk/de/pub/regionales_schulabkommen.php) Den Kantonen steht es frei, für welche Schulen oder Ausbildungslehrgänge sie die Beiträge übernehmen oder nicht. An Schulen und bei Bildungsgängen wird von allen ausserkantonalen Teilnehmenden ein Zuschlag erhoben. Für Teilnehmende, die nicht während zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Bern Wohnsitz haben, müssen wir deshalb einen ausserordentlichen Betrag abrechnen. Aus diesem Grund muss jeder Teilnehmende bei der Anmeldung zum Lehrgang seinen stipendienberechtigten Wohnsitz nachweisen. Der ausserkantonale Zuschlag wird je nach Abkommen direkt dem jeweiligen Kanton oder dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt, sofern der Kanton eine Beteiligung ablehnt. Anmeldung Anmeldungen bitte schriftlich mit dem beiliegenden Formular. Legen Sie eine Wohnsitzbescheinigung (nicht Niederlassungsbewilligung) Ihrer Wohngemeinde mit Zuzugs- und Wegzugdatum bei. Entscheidend sind zwei Jahre Steuerdomizil ohne Unterbruch im gleichen Kanton. Sie erhalten die Wohnsitzbescheinigung bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. FA Finanz- R10

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