Mitteilungsblatt September 2015 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Telefon: 062 299 12 62 Hauptstrasse 18 Fax: 062 299 00 14 4458 Eptingen E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch Öffnungszeiten Mo.: 07.00 11.30 Uhr Di.: 14.00 18.00 Uhr Do.: 14.00 17.15 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E p t i n g e n
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 1 Inhaltsverzeichnis Abfallentsorgung... 2 Grünabfuhr... 2 Änderungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung... 2 Infoveranstaltung - Resultate der Vorstudie Melioration... 3 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung... 3 Feuern im Freien: Was ist erlaubt und was nicht?... 3 Fälligkeit Gemeindesteuer... 4 Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken... 5 Mutationen Einwohnerkontrolle... 6 Wegzüge... 6 Todesfälle... 6 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt... 6 Baugesuche... 6 Veranstaltungskalender September / Oktober 2015... 6 Sudoku... 7 Notfallnummern... 9 Impressum... 9 Redaktionsschluss... 9 Auflage... 9 Druckvorlagen... 9 Inseratekosten... 9 Jahresabo... 9 Gratispublikationen... 9
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 2 Abfallentsorgung Grünabfuhr Die nächste Grünabfuhr findet am Montag, 28. September statt. Änderungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung Nach der Übernahme der Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG (AGSE) durch die Eggenschwiler Transporte AG und der Konzentration auf die Abfallentsorgung bietet die AGSE auf ihrem Betriebsgelände einen eigenen Entsorgungsplatz an. Papier, Karton, PET, Alteisen, Glas, Batterien, Weissblech/Aluminium, Altöl, Korken, Kleider und Schuhe wie auch Nesspresso-Kapseln können werktags 06.00 Uhr 22.00 Uhr entsorgt werden. Daneben besteht die Möglichkeit kostenpflichtige Materialien wie auch Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Sparlampen, Kühl- und Grossgeräte (gratis) montags 13.00 Uhr 18.00 Uhr und samstags 08.00 Uhr 12.00 Uhr abzugeben. Die Sammelstelle wird von der Bevölkerung bereits rege genutzt. Bei den Papiersammlungen sind die Mengen in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr stark zurückgegangen - Januar 14: 5 820kg, Januar 15: 2 780kg, Mai 14: 4 860kg, Mai 2015: 3 960kg. Mit dem Rückgang um 60% macht es weder wirtschaftlich noch umwelttechnisch Sinn, in Zukunft halbleere Container zwischen Eptingen und Utzenstorf herumzufahren. Wir haben deshalb den Vertrag mit der Papierfabrik Utzenstorf gekündet. Einen Ertrag kann die Gemeinde aus den Sammlungen nicht generieren. Für die Papiersammlung vom 30. September wird das Papier von all jenen Einwohnerinnen und Einwohnern welche das Papier nicht selber bei der AGSE entsorgen können wie bisher durch die Gemeinde eingesammelt. Bitte die Bündel gut verschnürt am Sammeltag bis 08.00 Uhr an die Strasse stellen. Bei Regen die Bündel bitte decken. Das eingesammelte Papier wird dann bei der AGSE entsorgt es steht kein Container mehr bei der Mehrzweckhalle! Auf die am 31. Oktober geplanten Sammlungen für Karton und Alteisen wird verzichtet, da diese Materialien jederzeit bei der AGSE entsorgt werden können. Ebenfalls ist vorgesehen, den Sammelplatz hinter dem Milchhüsli (Altkleider, Altglas, Altöl und Kaffeekapseln) per Ende Jahr aufzuheben,
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 3 da zwei Sammelplätze in einer so kleinen Gemeinde keinen Sinn machen und bei der Autogesellschaft die ganze Palette von Altstoffen an einer Stelle entsorgt werden kann. Infoveranstaltung - Resultate der Vorstudie Melioration Entwicklungskonzept Landwirtschaft und Landschaft Wie bereits an der letzten Gemeindeversammlung und im Juli- Mitteilungsblatt vorangekündet, wird die Infoveranstaltung zu den Resultaten der Vorstudie Entwicklungskonzept Landwirtschaft + Landschaft am Mittwoch, 16. September 2015 um 19.30 Uhr im Friedheim stattfinden. An der Veranstaltung werden der IST-Zustand und die bestehenden Probleme aufgezeigt. Sie haben die Möglichkeit alle Dokumente und den kompletten Bericht auf der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache einzusehen. Ebenso finden Sie alle Unterlagen auf der Gemeindehomepage www.eptingen.ch unter Mitteilungen/Aktuell. Fragen zum Bericht können bis Ende August an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden (gemeinde@eptingen.ch). Eine separate Einladung wird Ihnen vor der Veranstaltung noch per Post zugestellt. Der Gemeinderat freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Am Donnerstag, 17. September bleibt die Verwaltung ausnahmsweise wegen Terminkollisionen geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. Feuern im Freien: Was ist erlaubt und was nicht? Auch ohne die durch die Trockenheit verfügten Einschränkungen gelten beim Feuern im Freien gewisse Vorschriften welche einzuhalten sind.
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 4 Innerhalb Siedlungsgebiet Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen (und selbstverständlich aller anderen Abfälle) generell verboten. Gartenabfälle lassen sich meist sinnvoll verwerten (Häckseldienst, Kompostierung im Garten oder auf grösseren Anlagen, etc.). Bei Krankheitsbefall oder für lästige Unkräuter ist die Kehricht- oder Sperrgutabfuhr die richtige Alternative. Für Grillfeuer darf lediglich naturbelassenes, trockenes Holz oder Holzkohle verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen Abfallholz oder andere Abfälle verbrannt werden, da dadurch teilweise hochgiftige Stoffe freigesetzt werden können (z.b. Dioxine). Ausserhalb Siedlungsgebiet Ausserhalb des Siedlungsgebietes dürfen die am Ort anfallenden natürlichen organischen Abfälle (z.b. Baumschnitt) im trockenen Zustand verbrannt werden. Verboten ist auch hier das Mitverbrennen von anderen Abfällen (Altholz, Papier- oder Plastiksäcke, Kehricht, usw.) oder von Grünmaterial aus dem Siedlungsgebiet. Zudem muss sichergestellt sein, dass keine übermässigen Immissionen (Rauch, Ascheflug) entstehen. Das Verbrennen von Abfällen in privaten Feuerungen oder Gartenfeuern ist strafbar. Beratung Informationen und Beratung bezüglich Kompostierung etc. erhalten Sie bei der kantonalen Umweltberatung (Tel. 061 / 925 55 55, 9-12 Uhr). Fälligkeit Gemeindesteuer Die Zahlungsfrist der Gemeindesteuern für das Jahr 2015 läuft am 30. September 2015 ab. Dies gilt auch, wenn aus irgendeinem Grund noch keine provisorische Rechnung erstellt werden konnte. Auf verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 6% erhoben. Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2015 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2016 einzureichenden Steuererklärung 2015 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen, mindestens den mit der Vorausrechnung vom Januar 2015 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen. Die Gemeindesteuern werden zusammen mit der Staatssteuer von der kantonalen Steuerverwaltung eingezogen. Die Steuern sind der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal, Postkonto 40-4491-4, unter Angabe der Registernummer und des Steuerjahres zu überweisen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 5 Sie sich bitte direkt an die veranlagende Person der Steuerverwaltung. Sie finden die Telefonnummer auf Ihrer Steuerrechnung. Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer. Insbesondere ist auf eine möglichst freie Sicht bei Aus-/Einfahrten, Kreuzungen, Verzweigungen, etc. zu achten. Die Grundeigentümer werden gebeten, die Sträucher und Hecken, die das Strassenareal überragen, periodisch zurückzuschneiden. Äste von Bäumen und Sträucher dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4.50m, das Trottoir ab mindestens 2.50m Höhe überragen. Obige Vorschriften gelten sowohl für öffentliche Strassen wie auch für Privatstrassen und zwar nicht nur im Siedlungsgebiet sondern auch ausserhalb des Siedlungsgebietes (z.b. Hofzufahrten). Nachfolgend eine Skizze, wann und wie Sie vorgehen müssen.
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 6 Mutationen Einwohnerkontrolle Wegzüge Ritter Simon, Unter Weier 126 31.07.2015 Wiesner Rolf und Claudia mit Roman und Silvan, Obertlochweg 12 31.07.2015 Ruttloh André, Ober Bölchen 109a 31.07.2015 Todesfälle Rüdlinger-Ritter Lilly, Bielweg 1 22.08.2015 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt Baugesuche Eptingen Nr. 1260/2015. Bauherrschaft: Martin Speiser AG, Hauptstrasse 5, 4458 Eptingen. Projekt: Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlage, Parzelle Nr. 1257, Hauptstrasse 5. Projektverantwortliche Person: e4 AG dipl. Arch. ETH/SIA, Weidentalweg 9, 4436 Oberdorf BL. Nr. 1296/2015. Bauherrschaft: Schmutz Christoph, Nieder Bölchen 111, 4458 Eptingen. Projekt: Erweiterung Mistplatte, Neugestaltung Sitz- und Vorplatz mit Vordach, Parzelle Nr. 1422, Nieder Bölchen 111. Projektverantwortliche Person: SAB Technische Abteilung, Laurstrasse 10, 5201 Brugg AG. Das Bauvorhaben liegt ausserhalb der Bauzonen und / oder bedarf einer Rodungsbewilligung Veranstaltungskalender September / Oktober 2015 September Samstag 05.09.2015 Bezirkswettschiessen Schützenhaus Schützengesellschaft Sonntag 06.09.2015 Bezirkswettschiessen Schützenhaus Schützengesellschaft Samstag 12.09.2015 Konzert Gemischtenchor Kirche Eptingen Gemischter Chor Sonntag 13.09.2015 Konzert Gemischtenchor ref. Kirche Gelterkinden Gemischter Chor Donnerstag 17.09.2015 Mittagstisch MZH Frauenverein Samstag 26.09.2015 Wildessen Skylla Skiclub Skylla
Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 7 Sonntag 27.09.2015 Wildessen Skylla Skiclub Skylla Montag 28.09.2015 Grünabfuhr Gemeinde Mittwoch 30.09.2015 Papiersammlung Gemeinde Oktober Sonntag 18.10.2015 NR + Ständeratswahl Gemeindehaus Gemeinde Donnerstag 22.10.2015 Mittagstisch MZH Frauenverein Samstag 24.10.2015 Racletteabend MZH Gemischter Chor Samstag 24.10.2015 Naturschutztag Naturschutz- und Verschönerungsverein Samstag 24.10.2015 Herbstversamml.+Arbeitstag Skylla Skiclub Skylla Montag 26.10.2015 Grünabfuhr Gemeinde Samstag 31.10.2015 Alteisensammlung Milchhüsli Gemeinde Samstag 31.10.2015 Kartonsammlung Milchhüsli Gemeinde Sudoku
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Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 9 Notfallnummern Es ist immer zuerst der Hausarzt/die Hausärztin anzurufen. Falls er/sie nicht erreichbar sein sollte, die Medizinische Notrufzentrale Basel, Tel. 061 261 15 15. Bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel wird an 24 Stunden am Tag während 7 Tagen in der Woche der Anruf von einer Krankenschwester entgegengenommen, welche zusätzlich zur kompetenten Beratung auch die Möglichkeit hat, den Anrufer direkt mit dem diensttuenden Arzt zu verbinden. Über die Medizinische Notrufzentrale Basel kann auch der Notfall-Zahnarzt und die diensttuende Apotheke erfragt werden. Bei einem Vergiftungsunfall wählen Sie 145. Impressum Redaktionsschluss Jeweils am 25. des Monats, 11.00 Uhr. Fällt der 25. auf einen Sonnoder Feiertag, wird der Redaktionsschluss auf den letztmöglichen Werktag vorverlegt. Auflage 280 Exemplare, Ausgabe erscheint monatlich per Anfang Monat. Druckvorlagen Berichte, Fotos, Texte und Inserate bitte wenn immer möglich in elektronischer Form liefern. Die zu publizierenden Texte/Inserate müssen spätestens bei Redaktionsschluss der Gemeindeverwaltung vorliegen. Später eintreffende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Beitrage können von der Redaktion gekürzt werden. Inseratekosten Ortsansässige Auswärtige Ganze Seite (A5) 50.- Fr. 70.- Fr. Halbe Seite (A6) und kleiner 25.- Fr. 35.- Fr. Jahresabo Haushaltsversand an Ortsansässige gratis, CHF 20.00 für auswärtige Privatpersonen, per E-Mail gratis. Gratispublikationen Für ortsansässige Vereine und gemeinnützige Institutionen sind die Publikationen im Mitteilungsblatt kostenlos.
Waldwirtschaft Nutzungsperiode 2015/2016 (BL) Liestal, 21. August 2015 / meu/brj Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kwag, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss 20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröffentlichen. Amt für Wald beider Basel (Publikation im Amtsblatt Nr. 35 vom 27. August 2015) Amt für Wald beider Basel Tel. +41 61 552 56 59 Rufsteinweg 4 Fax. +41 61 552 69 88 CH 4410 Liestal www.wald-basel.ch afw@bl.ch Das Amt für Wald beider Basel gehört zur Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft sowie zum Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt.
Herzlich willkommen zum alljährlichen Grillabend im Pfarrgarten am Freitag, 28. August 2015 ab 18.30 Uhr Ganz herzlich laden wir Sie zu einem gemütlichen Abend ein. Salatbuffet, Bratwurst und Chlöpfer, Getränke und eine Auswahl an Desserts stellt die Kirchenpflege bereit. Bei schlechtem Wetter findet der Anlass im Pfarrsaal statt. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Gästeschar! Kirchenpflege und Pfarramt
Einladung zum Referat: Wechseljahre Der hormonelle Wechsel bedeutet im Leben vieler Frauen eine Belastung. Oft fällt diese Zeit mit familiären und beruflichen Umbrüchen und Belastungen zusammen. Agathe Bohny zeigt Ihnen, wie Sie diese Zeit mit Heilpflanzen, Schüssler Salzen und anderen Hilfen aus dem Schatz der Naturheilkunde gut bewältigen können. Referentin: Wann: Frau Agnes Bohny, Naturheilärztin aus Läufelfingen Mittwoch, 9. Sept. 2015, 19.30 Uhr Kulturraum im alten Schulhaus, Diegten Kosten: Unkostenbeitrag für FV-Mitglieder: Fr. 10. für Nichtmitglieder : Fr. 12. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und interessante Gespräche beim anschliessenden Apéro. -------------------------------------------------- Anmeldung bis Montag, 7. Sept. 15 an: Jacqueline Schnidrig-Marti, Rotacher 25, 4457 Diegten, Tel 061 971 64 07 oder jacqueline@schnidrig-family.ch Name...Vorname... Adresse...Tel... Anzahl Personen...
Gemischter Chor Eptingen Toggenburger Messe von Peter Roth Motetten von Karl Jenkins Samstag, 12. September 20.00 Uhr, Kirche Eptingen Sonntag, 13. September 11.15 Uhr, ref. Kirche Gelterkinden Musikalische Leitung: Markus Stolz Verena Heid-Ulmer, Sopran Véronique Travella, Klarinette Roberto Travella, Klarinette Richard Stohler, Hackbrett Graziella Isler, Kontrabass Jörg Tschopp, Orgel Am Samstag ab 18.00 Uhr, lädt im Friedheim Eptingen unsere Apérobar zum gemütlichen Beisammensein ein Eintritt, Abendkasse : Fr. 20.-, Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gratis
Mittagstisch Eptingen Am Donnerstag, 17. September kocht das Mittagstischteam vom Frauenverein für Gross und Klein Jung und Alt - Nutzen Sie die Gelegenheit Klare Gemüsesuppe oder Salat *** Kalbsbratwurst Rösti Saisongemüse *** Süssmostcreme Preise inkl. Mineral + Kaffee: Erwachsene 14.--, Schüler 7.--, Kindergärtner 5.--, Kleinkinder gratis Die Mehrzweckhalle ist ab 12:00 Uhr geöffnet, das Essen beginnt um 12:30 Uhr Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis spätestens am Dienstag, 15. September 10.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung entgegen. (Tel. 062 299 12 62, Mail: gemeinde@eptingen.ch oder durch Einwurf des Anmeldetalons in den Gemeindebriefkasten) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldung Mittagstisch vom Donnerstag, 17.09. 2015 (Abgabetermin 15.09.2015 10.00 Uhr Gemeindeverwaltung) Name: Vorname: Anzahl Erwachsene: Mit Suppe oder Salat? Schüler: Kindergärtner: Kleinkinder: _ Person mit Suppe Bemerkungen: Person mit Salat