E p t i n g e n. Mitteilungsblatt September Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen. Redaktion:

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1 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse Eptingen Telefon: Fax: Internet: Öffnungszeiten Mo.: Uhr Di.: Uhr Do.: Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E p t i n g e n Mitteilungsblatt September

2 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 1 Inhaltsverzeichnis Abfallentsorgung... 2 Grünabfuhr... 2 Papiersammlung... 2 Neuer Rastplatz Bölchen... 2 Fälligkeit Gemeindesteuer... 2 Ölfeuerungskontrolle 2013/ Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken... 4 Abstimmungen vom 22. September Mutationen Einwohnerkontrolle... 5 Zuzüge... 5 Wegzüge... 5 Geburten... 5 Trauungen... 6 Todesfälle... 6 Geschwindigkeitskontrolle... 6 Veranstaltungskalender September / Oktober Sudoku... 7 Notfallnummern... 8 Impressum... 8 Redaktionsschluss... 8 Auflage... 8 Druckvorlagen... 8 Inseratekosten... 8 Jahresabo... 8 Gratispublikationen... 8

3 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 2 Abfallentsorgung Grünabfuhr Die nächste Grünabfuhr findet am Montag, 30. September statt. Papiersammlung Die nächste Altpapiersammlung findet am Mittwoch, 25. September 2013 statt. Wir bitten Sie, das Sammelgut mit Schnüren zu bündeln. Papier in Schachteln, Taschen, Futtersäcken etc. wird nicht eingesammelt. Leere Futtermittelsäcke gehören in die Kartonsammlung, nicht ins Altpapier. Das Altpapier wird durch die Abfallkommission eingesammelt. Bitte die Bündel gut verschnürt am Sammeltag bis Uhr an die Strasse stellen. Bei Regen die Bündel bitte decken. Neuer Rastplatz Bölchen Der Holzschopf im Staatswald war baufällig und musste abgerissen werden. Das Amt für Wald beider Basel hat an Stelle des Schopfes ein attraktiver Rastplatz mit zwei Grillstellen, Sitzstellen und einem Brunnen erstellt. Eine Infotafel informiert über die Entstehungsgeschichte vom Staatswald am Bölchen. Der Rastplatz steht ca. 500m nach dem Berghaus Oberbölchen, beim Waldeingang zur Nordstrasse (Jagdhütte), direkt am Weg zur Bölchenfluh. Fälligkeit Gemeindesteuer Die Zahlungsfrist der Gemeindesteuern für das Jahr 2013 läuft am 30. September 2013 ab. Dies gilt auch, wenn aus irgendeinem Grund noch keine provisorische Rechnung erstellt werden konnte. Auf verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5% erhoben. Die definitiv geschuldete Gemeindesteuer 2013 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2014 einzureichenden

4 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 3 Steuererklärung 2013 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen, mindestens den mit der Vorausrechnung vom Januar 2013 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen. Die Gemeindesteuern werden zusammen mit der Staatssteuer von der kantonalen Steuerverwaltung eingezogen. Die Steuern sind der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Liestal, Postkonto , unter Angabe der Registernummer und des Steuerjahres zu überweisen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die veranlagende Person der Steuerverwaltung. Sie finden die Telefonnummer auf Ihrer Steuerrechnung. Ölfeuerungskontrolle 2013/2014 In der kommenden Heizperiode müssen in unserer Gemeinde wieder die Ölfeuerungskontrollen durchgeführt werden. Als Feuerungskontrolleur ist in unserer Gemeinde Kurt Heiniger, Läufelfingen ( ) tätig. Sie haben auch die Möglichkeit, die Kontrollmessung durch Ihre Servicefirma durchführen zu lassen. Akzeptiert werden Messungen vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni Führt Ihre Servicefirma die Kontrollmessung durch, können Sie die erforderlichen Unterlagen zwischen dem 16. September und Ende Oktober auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Die Gebühr von Fr. 20.-, für die administrativen Aufwendungen (Datenerfassung in der kantonalen Feuerungsdatenbank), ist beim Bezug des Rapportformulars durch den Liegenschaftsbesitzer, die Hausverwaltung oder die Servicefirma in bar zu bezahlen. Die Resultate der Kontrollmessung (Messstreifen, Russfilter) sind zusammen mit dem ausgefüllten und vom Heizungsfachmann unterschriebenen Kontrollrapport bis spätestens am 15. Juni 2014 an den Gemeindekontrolleur Kurt Heiniger zu senden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, führt Herr Heiniger die Messung ohne weitere Anmeldung durch ( 4 Abs. 4). Ende Oktober werden die nicht bezogenen Formulare unserem Kontrolleur Kurt Heiniger zugestellt damit er die Messungen vornehmen kann. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Tel ) oder der Feuerungskontrolleur Kurt Heiniger gerne zur Verfügung.

5 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 4 Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer. Insbesondere ist auf eine möglichst freie Sicht bei Aus-/Einfahrten, Kreuzungen, Verzweigungen, etc. zu achten. Die Grundeigentümer werden gebeten, die Sträucher und Hecken, die das Strassenareal überragen, periodisch zurückzuschneiden. Äste von Bäumen und Sträucher dürfen die Fahrbahn nur ab mindestens 4.50m, das Trottoir ab mindestens 2.50m Höhe überragen. Obige Vorschriften gelten sowohl für öffentliche Strassen wie auch für Privatstrassen und zwar nicht nur im Siedlungsgebiet sondern auch ausserhalb des Siedlungsgebietes (z.b. Hofzufahrten). Nachfolgend eine Skizze, wann und wie Sie vorgehen müssen.

6 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 5 Abstimmungen vom 22. September 2013 Am Wochenende vom 22. September finden verschiedene eidg. und eine kantonale Abstimmung statt. Eidgenössische Vorlagen: 1 Volksinitiative vom 5. Januar 2012 "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" 2 Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) 3 Änderung vom 14. Dezember 2012 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG; Öffnungszeiten der Tankstellenshops) Kantonale Vorlagen: 4 Gesetz vom 16. Mai 2013 über die Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK-Reform) Mutationen Einwohnerkontrolle Zuzüge Strähl Patrick, Läufelfingerstrasse Wegzüge Geburten Riedel Markus, Oberdorfstrasse Thommen Caroline, Bielweg Hug Leni, Dellenweg Hirschi Kilian, Sohn des Hirschi Pascal und der Hirschi Daniela

7 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 6 Trauungen Kamber Sascha und Plüss Sarah Schulstrasse Todesfälle Althaus-Künzi Johanna Stock Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse V max. km/h Hauptstrasse Richtung Diegten Kontrollzeit Anz. Übertretungen von bis Fz Anzahl in % 50 15:18-16: % Veranstaltungskalender September / Oktober 2013

8 Sudoku Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 7

9 Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 8 Notfallnummern Es ist immer zuerst der Hausarzt/die Hausärztin anzurufen. Falls er/sie nicht erreichbar sein sollte, die Medizinische Notrufzentrale Basel, Tel Bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel wird an 24 Stunden am Tag während 7 Tagen in der Woche der Anruf von einer Krankenschwester entgegengenommen, welche zusätzlich zur kompetenten Beratung auch die Möglichkeit hat, den Anrufer direkt mit dem diensttuenden Arzt zu verbinden. Über die Medizinische Notrufzentrale Basel kann auch der Notfall-Zahnarzt und die diensttuende Apotheke erfragt werden. Bei einem Vergiftungsunfall wählen Sie 145. Impressum Redaktionsschluss Jeweils am 25. des Monats, Uhr. Fällt der 25. auf einen Sonnoder Feiertag, wird der Redaktionsschluss auf den letztmöglichen Werktag vorverlegt. Auflage 280 Exemplare, Ausgabe erscheint monatlich per Anfang Monat. Druckvorlagen Berichte, Fotos, Texte und Inserate bitte wenn immer möglich in elektronischer Form liefern. Die zu publizierenden Texte/Inserate müssen spätestens bei Redaktionsschluss der Gemeindeverwaltung vorliegen. Später eintreffende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Beitrage können von der Redaktion gekürzt werden. Inseratekosten Ortsansässige Auswärtige Ganze Seite (A5) 50.- Fr Fr. Halbe Seite (A6) und kleiner 25.- Fr Fr. Jahresabo Haushaltsversand an Ortsansässige gratis, CHF für auswärtige Privatpersonen, per gratis. Gratispublikationen Für ortsansässige Vereine und gemeinnützige Institutionen sind die Publikationen im Mitteilungsblatt kostenlos.

10 Liebe Besucherinnen und Besucher Schön, dass Sie bei uns waren und unseren Anlass unterstützt haben!!! Es war ein wunderbarer Abend mit einem prächtigen Sonnenuntergang, sodass man auch gemütlich draussen sein konnte. Ebenfalls vielen Dank der Familie Oberli für die Benutzung des Schopfes sowie der Rock-Band "Fire Rose" für den fetzigen Auftritt in der "Heimat"! Nicht zu vergessen sind einige andere Beiträge, die zum Gelingen dieses Anlasses beigetragen haben! Nochmals besten Dank für Ihren Besuch! Rockige Grüsse IG Bärg-Rock

11 RUFSTEINWEG 4, POSTFACH 307 CH-4410 LIESTAL TEL: FAX: WWW:WALD-BASEL.CH Liestal Amt für Wald beider Basel 20. August 2013 Waldwirtschaft Nutzungsperiode 2013/2014 (BL) Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kwag, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss 20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröffentlichen. Amt für Wald beider Basel (Publikation im Amtsblatt Nr. 35 vom 29. August 2013) Das Amt für Wald beider Basel ist ein gemeinsames Amt des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt BS und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL

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14 GÜLTIG: 13. SEPT BIS 13. NOV 2013 Sie sparen CHF 200.

15 Datum Dienstag, 10. September 2013 Abfahrt Wichtig Route Uhr, Gemeindeplatz Eptingen Euro und ID nicht vergessen! Eptingen, Rheinfelden, Waldshut durch den Hotzenwald, Höchenschwand, Titisee, Feldberg, Todtnau, Wiesental, Rheinfelden, Eptingen Stroh- ca Ankunft in Höchenschwand, Besuch Strohskulpturen/Bauernmarkt, skulpturen kein Eintritt (freiwillige Spende), ca Abfahrt nach Grafenhausen Mittagessen Restaurant Mettmatal in D-Grafenhausen Menu 1 Menu 2 Schwarzwaldschinken/Melone kleiner gemischter Salat Schweinefilet Calvadossauce Zanderfilet auf Blattspinat Kroketten und Kaisergemüse Zitronendillsauce und Butterreis Eisvariation Himbeerzauber Euro Euro Titisee ca Weiterfahrt zum Titisee, freier Aufenthalt. Rückreise Abfahrt beim Titisee ca , Ankunft in Eptingen ca Carfahrt Kosten für die Carfahrt CHF (Auch Nichtmitglieder sind -lich willkommen!) Anmeldung bis Dienstag, 3. September 2013 Dorli Beer Barbara Gerber Yvonne Spiess Eva Waser wasereva@bluewin.ch Wir freuen uns auf eine gemütliche Reise mit Euch! Herzliche Grüsse Frauenverein Eptingen

16 Benefizkonzert Zugunsten der Kirchenrenovation Eptingen Sonntag, 15. September Uhr In der Kirche Eptingen Gerne möchten wir Sie an diesem Abend mit verschiedenen Liedern überraschen. Unterstützt werden wir von der Solistin Verena Heid und einem Instrumental-Ensemble. Herzlich laden ein Gem. Chor Eptingen und Gem. Chor Diegten Eintritt frei Kollekte

17 Mittagstisch Eptingen Am Donnerstag, 19. September 2013 kocht das Mittagstischteam vom Frauenverein für Gross und Klein Jung und Alt - Nutzen Sie die Gelegenheit Suppe oder Salat *** Kalbsbratwurst mit Zwiebelsauce Rösti, Gemüse *** Zwetschgendessert Preise ink. Mineral + Kaffee: Erwachsene 14.--, Schüler 7.--, Kindergärtner 5.--, Kleinkinder gratis Die Mehrzweckhalle ist ab 12:00 Uhr geöffnet, das Essen beginnt um 12:30 Uhr Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis spätestens am Dienstag, 17. September Uhr auf der Gemeindeverwaltung entgegen. (Tel , Mail: gemeinde@eptingen.ch oder durch Einwurf des Anmeldetalons in den Gemeindebriefkasten) Anmeldung Mittagstisch vom Donnerstag, (Abgabetermin Uhr Gemeindeverwaltung) Name: Vorname: Anzahl Erwachsene: Mit Suppe oder Salat? Schüler: Kindergärtner: Personen mit Suppe Kleinkinder: Personen mit Salat Bemerkungen:

18 Zentrum für Pflege und Betreuung

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20 Leben heisst atmen. Besten Dank für Ihre Spende. Spendenkonto , IBAN CH Diese Publikation wurde durch diese Zeitung ermöglicht. Leben heisst atmen

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