Schulgeldordnung. Montessori Projekt Wedemark e.v.

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Transkript:

Schulgeldordnung Montessori Projekt Wedemark e.v. Stand Dezember 2017 1. Einordnung Die Schulgeldordnung ist der Schulordnung untergeordnet und ergänzt diese. Die Schulgeldordnung wird vom Vorstand des Trägervereins beschlossen und kann von diesem bei Bedarf angepasst werden. Die Montessori Wedemark Grundschule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in privater Trägerschaft. Als solche erhält die Schule Fördermittel von Land und Gemeinde. Diese reichen jedoch bei weitem nicht für den wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb der Schule aus. Entsprechend wird für den Besuch der Schule ein Schulgeld erhoben, das im Einklang mit den Anforderungen des Niedersächsischen Landesschulgesetzes, sowie allen weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Grundgesetz) steht und sich aus den Komponenten Monatliches Schulgeld Aufnahmegebühr Bürgschaftserklärung bei der GLS Bank Elternmitarbeit zusammensetzt. Wir freuen uns, im Rahmen einer mehrstufigen Schulgeldordnung, den Zugang zu unserer Montessori-Grundschule für Kinder aller sozialen Schichten ermöglichen zu können.

2. Das Stufenmodell nach Einkommensstaffel und Haushaltsgröße Wir haben die Höhe der Gebühren im Rahmen unserer Schulgeldordnung in 4 Stufen unterteilt, wobei die Stufe 1 das Regelschulgeld darstellt und die Stufe 4 den gebührenfreien Schulbesuch ermöglicht. Die Anwendbarkeit der 4 Stufen richtet sich nach dem verfügbaren Jahres-Haushaltseinkommen der Familie, sowie der Anzahl der im selben Haushalt lebenden Kinder. Das zugrunde gelegte Jahres-Haushaltseinkommen bezieht sich auf den Wert Brutto-Haushaltsein-kommen aller Familienmitglieder kumuliert pro Jahr inkl. aller Zuwendungen wie Kindergeld, Rente, Wohngeld etc.. Die Angabe des Brutto-Jahres-Haushaltseinkommens erfolgt per wahrheitsgemäßer Selbstauskunft und ist in jährlichen Abständen zu aktualisieren. Der Vorstand des Trägervereins entscheidet auf Basis eines entsprechenden Antrages und einer vorliegenden Selbstauskunft über die Gewährung eines reduzierten Schulgeldes. * Wert Brutto-Haushaltseinkommen aller Familienmitglieder kumuliert pro Jahr inkl. aller Zuwendungen wie Kindergeld, Rente, Wohngeld etc.

2. Das monatliche Schulgeld Die Schulgeldordnung sieht für das monatliche bzw. (zur Information) jährliche Schulgeld die entsprechende Differenzierung in 4 Stufen vor. Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 20% auf das Schulgeld des Erstkindes in der jeweiligen Stufe. 3. Die Aufnahmegebühr Zusätzlich zum monatlichen Schulgeld fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Die Aufnahmegebühr ist unabhängig von der Verweildauer an der Schule. Sie ist einkommensabhängig in Stufen 1 bis 4 in ihrer Höhe gestaffelt. Sie kann auf Wunsch auf Jahresraten gemäß dem Stundungsplan (s.u.) gestundet werden. Mit der Aufnahmegebühr werden Erstinvestitionen bei Schuleintritt und in den folgenden Schuljahren gedeckt. Aufnahmegebühr und Stundungsplan nach Stufen bei 4 Schuljahren bei 3 Schuljahren bei 2 Schuljahren Gesamt 1. Schuljahr 2.-4. Schuljahr 1. Schuljahr 2.-3. Schuljahr 1. und 2. Schuljahr Stufe 1 2.500,00 1.000,00 500,00 p.a. 1.000,00 750,00 p.a. 1.250,00 p.a. Stufe 2 1.700,00 800,00 300,00 p.a. 800,00 450,00 p.a. 850,00 p.a. Stufe 3 1.000,00 550,00 150,00 p.a. 550,00 225,00 p.a. 500,00 p.a. Stufe 4 0,00 0,00 0,00 p.a. 0,00 0,00 p.a. 0,00 p.a.

Zusammenfassung Schulgebühren Übersicht aller Bestandteile der Kosten des Schulbesuches monatliches Schulgeld Aufnahmegebühr Einmalzahlung alternativ gem. Stundungsplan Erstkind Geschwister Schulbeginn 1. Schuljahr 2. - 4. Schuljahr Stufe 1 300,00 240,00 p.a. 2.500,00 1.000,00 p.a. 500,00 p.a. Stufe 2 200,00 160,00 p.a. 1.700,00 800,00 p.a. 300,00 p.a. Stufe 3 100,00 80,00 p.a. 1.000,00 550,00 p.a. 150,00 p.a. Stufe 4 0,00 0,00 p.a. 0,00 0,00 p.a. 0,00 p.a. 4. Die Quotenregelung für ermäßigtes Schulgeld Mit dem Ziel des verantwortlichen, nachhaltig wirtschaftlichen Betriebes der Schule gilt für die Gewährung von reduzierten Schulgebühren die nachfolgende Quotenregelung: Bis zu 20% aller Kinder, die unsere Montessori-Grundschule besuchen, können wir ein reduziertes Schulgeld gewähren. Zusätzlich bemühen wir uns regelmäßig, Institutionen oder Stiftungen zu finden, die interessiert sind, Stipendien für Kinder, die der Montessori Pädagogik folgend beschult werden sollen, zu übernehmen. 5. Die Bürgschaft Die Übernahme einer kostenlosen Bankbürgschaft durch die Eltern unserer Schulkinder in Höhe von 3.000 ermöglicht dem Trägerverein im Bedarfsfall die Aufnahme eines zinsgünstigen Kredites bei der GLS Bank. Die Bürgschaft ist unabhängig vom Schulvertrag. Sie liegt nicht im Rechtsbereich der Schule. Die Bankbürgschaft gilt für die Laufzeit des Kredites, der aufgrund dieser Bürgschaft aufgenommen wurde.

6. Elternmitarbeit Die aktive Mitarbeit der Eltern ist ein integraler Bestandteil des Schulbetriebes und des -konzeptes. Alle Eltern verpflichten sich, Arbeitsstunden im Umfang von insgesamt 6 Stunden pro Familie, pro Quartal zu leisten (z.b. Materialerstellung, Gartenpflege, Reparaturen, Sonderreinigungen, Projektbetreuung etc.). Die Elternarbeit fällt nicht kontinuierlich an. Sie wird den Gegebenheiten der Eltern, soweit es möglich ist, angepasst. Eltern mit Geschwisterkindern haben keine Mehrstunden zu leisten, es gilt die Stundenzahl wie bei einem Kind. Elternstunden werden mit dem Beginn eines Schuljahres dokumentiert und jeweils zum Halbjahresende abgeglichen. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,-- pro Stunde berechnet und auf einem Sonderkonto für Schulprojekte gebucht. 6. Abschlussbestimmungen Diese Ordnung tritt mit Beschluss des Vorstandes des Montessori Projekt Wedemark e.v." vom 30.11.2017 zum 01.12.2017 in Kraft.