8. Special Olympics / Thüringer Ski Langlauftage

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Transkript:

8. Special Olympics / Thüringer Ski Langlauftage 19.-23. Januar 2015 in Oberhof - Ausschreibung - SPECIAL OLYPMICS INTERNATONAL ist weltweit die größte vom IOC offiziell anerkannte Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die 1968 in den USA durch die Familie Kennedy gegründet wurde. Die Philosophie von SPECIAL OLYMPICS ist es, mit dem Mittel Sport die Akzeptanz von Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesellschaft zu verbessern. Für circa 160 Athleten, rund 60 Betreuer aus ganz Deutschland und aus europäischen Nachbarländern sowie den 100 freiwilligen Helfern sollen die 8. Special Olympics / Thüringer Ski Langlauftage ein Fest der Begegnung und zum unvergessliche Erlebnis werden. Eingeladen sind Sportlerinnen und Sportler aller Leistungsniveaus, die regelmäßig trainieren. Veranstalter/Ausrichter: Special Olympics Deutschland in Thüringen e. V. Kooperationspartner: Thüringer Skiverband SC Motor Zella-Mehlis JENOPTIK AG Thüringer Wintersportzentrum Olympiastützpunkt Oberhof Stadt Oberhof Aparthotel Oberhof Bergwacht Zella-Mehlis Coca Cola Erfrischungsgetränke Mitteldeutschland in Weimar Special Olympics Deutschland GOBI - Gothaer Bildungsinstitut WIGU Sport und Freizeitbekleidung Dingelstädt Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Rennsteigwerkstätten Neuhaus Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt Bodelschwingh-Hof Mechterstädt Stiftung REHA Thüringer Wald Schleusingen

Seite 2 Schirmherr: N.N. Zielgruppe/Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme an Special Olympics Trainings- und Wettbewerbsangeboten steht allen Menschen mit geistiger Behinderung, unabhängig von der Art oder des Grads der Behinderung offen. Voraussetzung ist jedoch, die Altersbedingungen zu erfüllen und dass sich die teilnehmende Person bereit erklärt, gemäß den Bestimmungen der GENERAL RULES an Special Olympics teilzunehmen. An den Thüringer Ski Langlauftagen 2015 sind Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung und Unified-Partner ab dem 8. Lebensjahr startberechtigt, die ein regelmäßiges Training absolviert haben. Stichtag für das Alter der Athleten und Partner ist der 20.01.2015. Die geistige Behinderung muss von einer offiziell anerkannten Stelle bestätigt sei (vgl. offizielle SO Sportregel, Artikel 1). Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind als Unified-Partner startberechtigt. Sportliche Leitung: Reinhard Morys: Nationaler Koordinator Skilanglauf SOD Carsten Schenk: Sportkoordinator SO Bayern Nicki Vincenz: Geschäftsstelle SODT Rennleitung: SC Motor Zella-Mehlis Europäische Gäste: Ebenfalls ganz herzlich eingeladen sind Sportlerinnen und Sportler mit geistiger und mehrfacher Behinderung ab dem 8. Lebensjahr aus europäischen Special Olympics Nachbarländern. (max. 6 Athleten + 3 Betreuer) Teilnehmerzahlen: ca. 160 Sportlerinnen und Sportler mit und ohne (Unified) geistiger Behinderung 60 Betreuer 100 Helfer / Volunteers Sportstätte: DKB - Arena in Oberhof

Seite 3 Rahmenprogramm: Eröffnungsfeier mit kleinem Showprogramm Athletendisco Gesundheitsprogramm Bowlingabend Abschlussfeier Wettbewerbsfr. Angebot: Neben den Wettbewerben gibt es für Teilnehmer mit stärkerer Behinderung, die den Wettbewerb nicht verstehen bzw. noch nicht ausreichend beherrschen, wettbewerbsfreie Angebote innerhalb eines Bewegungsparcours. Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Laufkarte, auf welcher erfolgreich absolvierte Stationen eingetragen werden. Ist eine Mindestanzahl an Stationen erfolgreich absolviert, erhalten diese Teilnehmer eine Schleife. Gesunheitspr.: Die Entscheidung über das Angebot des Gesundheitsprogramms wird voraussichtlich bis Ende November fallen. Wir werden alle angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig informieren. Versicherung: Das Vorliegen eines sportärztlichen Attests muss durch die entsendende Institution bestätigt werden. Für jeden Teilnehmer ist eine Unfall- und Krankenversicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung! Delegationsgr.: Die Delegationsgröße pro Einrichtung / Verein ist offen. Ein Betreuer/Athleten-Verhältnis von 1:3 ist empfohlen, ein Verhältnis von 1:4 ist Pflicht. Es ist darauf zu achten, dass trotz der räumlichen Trennung der Sportarten eine Betreuung aller Teilnehmer gewährleistet ist. Transport: Die Anreise im eigenen Fahrzeug ist empfehlenswert, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur eingeschränkt möglich. Für einen Transport Vorort in Oberhof kann seitens des Veranstalters nicht gesorgt werden.

Seite 4 Vorläufiger Zeitplan der Skilanglaufwettbewerbe in der DKB Ski ARENA in Oberhof Sonntag, 18.01.2015 Bis 18:00 Uhr Anreise und Akkreditierung der ausländischen Teams Montag, 19.01.2015 bis 15:30 Uhr Oberhof) Anreise und Akkreditierung der Teams (Aparthotel 16:00 Uhr Trainermeeting (Aparthotel Oberhof) 18:30 Uhr Eröffnungsfeier (DKB Arena) Dienstag, 20.01.2015 09.00 Uhr (Ausgabe Startnummern DKB Arena) ab 09.30 Uhr Einlaufen der Sportler 10:00 Uhr 15:00 Uhr Klassifizierungswettbewerbe 11:00 Uhr 15:00 Uhr Wettbewerbsfreies Angebot (Innenraum DKB Arena) ab 18:00 Uhr Mittwoch, 21.01.2015 Bowlingabend CCS Suhl (für angemeldete Teams) 09.00 Uhr (Ausgabe Startnummern DKB Arena) ab 09:30 Uhr Einlaufen der Sportler 10:00 Uhr 15:00 Uhr Finals und Siegerehrungen 11:00 Uhr 15:00 Uhr Wettbewerbsfreies Angebot (Innenraum DKB Arena) 11:00 Uhr 17:00 Uhr Gesundheitsprogramm (Funktionsgebäude DKB Arena 18.30 Uhr Athleten- und Helferdisco (DKB Arena) Donnerstag, 22.01.2015 09.00 Uhr (Ausgabe Startnummern DKB Arena) ab 09:30 Uhr Einlaufen der Sportler 10:00 Uhr 15:00 Uhr Finals und Siegerehrungen 11:00 Uhr 14:00 Uhr Wettbewerbsfreies Angebot (Innenraum DKB Arena) 11:00 Uhr 16:00 Uhr Gesundheitsprogramm (Funktionsgebäude DKB Arena) 16:00 Uhr Abschlusszeremonie Freitag, 23.01.2015 08:00 Uhr 10:00 Uhr Frühstück (Aparthotel Oberhof) - Abreise der Teams

Seite 5 SPORTPROGRAMM Vorbemerkungen Bei allen Wettbewerben gelten die aktuellen internationalen Special Olympics Wettbewerbsregeln. Das aktuelle Regelwerk finden Sie unter http://specialolympics.de/sport-angebote/sport/sportarten/ Wir erwarten von allen teilnehmenden Delegationen eine langfristige und fachgerechte Vorbereitung ihrer Athleten und Trainer. Es ist Grundvoraussetzung, dass alle Trainer und Betreuer Kenntnis über die allgemeinen Sportrichtlinien (Artikel I des Regelwerks) besitzen und das Regelwerk der Sportart Ski Langlauf beherrschen und akzeptieren. Alle Athleten müssen in der Lage sein, ohne den persönlichen Trainer und unter Einhaltung der geltenden Regeln den Wettbewerb zu absolvieren. Eine gute Vorbereitung der Teams ist also unbedingte Voraussetzung für einen ungestörten organisatorischen Ablauf! Es sollen keine Athleten von der Teilnahme ausgeschlossen werden; wer allerdings noch nicht über Kenntnisse und die sportlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbe verfügt, sollte sinnvollerweise zum Wettbewerbsfreien Angebot angemeldet werden. Ziel ist, jedem Teilnehmer entsprechend seines aktuellen und individuellen Vermögens eine erfolgreiche und freudvolle Teilnahme an den Thüringer Ski Langlauftagen zu ermöglichen. Klassifizierung Das Klassifizierungssystem von Special Olympics (SO) ist der fundamentale Unterschied zu allen anderen Sportorganisationen. Das Special Olympics Konzept ermöglicht Athleten aller Leistungsstufen faire und spannende Wettbewerbe. Es gibt keine Ausscheidungswettbewerbe, sondern Wettbewerbe in verschiedenen Leistungsgruppen. Die Wettbewerbe bei SO sind so strukturiert, dass die Athleten in einer homogenen Leistungsgruppe gegen Athleten mit einem vergleichbaren Leistungsniveau antreten. Die Zusammenstellung der Leistungsgruppen (Klassifizierung) erfolgt anhand der vor Ort erbrachten Vorleistungen, welche jeweils am ersten Wettbewerbstag der Sportarten überprüft werden. Sieger und Platzierungen werden für jede einzelne Leistungsgruppe ermittelt. Der Leistungsunterschied innerhalb der Gruppe soll nicht mehr als 15% (Richtwert) betragen. Die homogenen Leistungsgruppen sollten mindestens drei, maximal acht Athleten umfassen.

Seite 6 Einteilungskriterien: aktuelles Leistungsvermögen (entscheidendes Kriterium hat Vorrang), Vorortüberprüfung in der Klassifizierung, 10 15 % Richtlinie, Vormeldungen Geschlecht Alter, Stichtag ist der 20.01.2015 Wir fordern alle Athleten und Trainer auf, sowohl bei der Meldung der Bestleistungen, als auch bei der Klassifizierung das wahre Leistungsvermögen anzugeben und zu zeigen. Nicht das Gewinnen, sondern ein faires und gemeinschaftliches Miteinander steht im Vordergrund! Weichen die Leistungen im Finale von der gemeldeten Zeit und den Klassifizierungsergebnissen stark ab und wird durch den Sportler, Betreuer oder Trainer keine Meldung zu den Gründen der deutlichen Leistungsschwankung abgegeben (Leistungsverbesserungsformular), wird der Athlet, entsprechend der Vorgaben des Regelwerks, disqualifiziert. Wettbewerbe Die Wettbewerbe Damen und Herren werden getrennt durchgeführt und auch getrennt gewertet (auch Staffeln). Teams mit weniger als 4 vorgesehenen Staffelteilnehmern können sich nicht! mit anderen Einrichtungen zusammenschließen. Für die Staffeln (4 x 1 km Freistil und 4 x 1 km Unified Freistil) können nur Sportlerinnen aus Kategorie A, B, C gemeldet werden. Siegerehrung Entsprechend des Special Olympics Konzeptes werden alle Sportler in ihrer jeweiligen Leistungsgruppe (1.-8. Platz) geehrt. Die Unified Staffeln erhalten eine extra Wertung. Unified Programm Durch das Unified Sports Programm, das gemeinsames Training und Teilnahme an Wettbewerben von Menschen mit und ohne geistiger Behinderung beinhaltet, soll die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe gefördert werden. Dabei soll die Zusammensetzung der Mannschaften so gestaltet sein, dass die Athleten mit Behinderung und die Partner etwa gleich alt sind, ein ähnliches sportliches Leistungsniveau haben und sich über regelmäßiges gemeinsames Training kennen. Es ist nicht möglich, dass Trainer/Betreuer gleichzeitig Partner sind.

Seite 7 Sportkleidung Regelungen zur Wettbewerbskleidung finden Sie zum größten Teil in den Regelwerken der Sportarten. Ansonsten gelten die Richtlinien des jeweiligen deutschen Fachverbandes der jeweiligen Sportart. Wir bitten um den Verzicht einfacher, meist unbequemer Freizeitkleidung und setzen das Tragen von Sportkleidung generell voraus. Allgemeines Es wird erwartet, dass alle Athleten gut vorbereitet sind, so dass die Leistungen zwischen Klassifizierungs- und Finalwettbewerben konstant sind. Seltenes Training wird als Begründung für Leistungsschwankungen nicht anerkannt. Leistungssteigerungen des Athleten sind vor dem Wettbewerb oder spätestens im Trainermeeting anzugeben. Für jede Delegation ist ein Sport-Verantwortlicher (Headcoach) zu benennen. Nur dem Sportverantwortlichen ist es möglich, mit der Wettbewerbsleitung Kontakt aufzunehmen. Der Sportverantwortliche nimmt an den Trainermeetings teil und leitet die Informationen an die anderen Betreuer seiner Mannschaft weiter. Der Sportverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die angegebenen und gezeigten Leistungen dem tatsächlichen Leistungsvermögen entsprechen. Wettbewerbsprogramm Damen und Herren, bis zu zwei Starts pro Person plus Staffel (Staffel: traditional und unified) Kategorie 1: Gleitwettbewerb: 50 m und 100 m (nur für Anfänger) Kategorie 2: 500 m und 1 km (weitgehend flache Strecke) Kategorie 3: 1 km und 3 km (3 km-strecke mit Anstiegen und Abfahrten, Spurwechsel und gute Kurventechnik sowie Fähigkeit abzubremsen notwendig!) Kategorie 4: 3 km und 5 k m (mit deutlichen Anstiegen und Abfahrten, sehr gute technische Fähigkeiten notwendig!, für Fortgeschrittene) Staffelrennen über 4 x 1 km traditional (4 Athleten mit Behinderung) Staffelrennen über 4 x 1 km unified (2 Athleten mit, 2 Partner ohne Behinderung) Die Strecken über 3 km und 5 km können im Freistil (Skating) absolviert werden, wenn mindestens 5 Athleten für die Skating- Technik melden. Wir bitten Sie, dies im Meldebogen zu vermerken. Für die Unified-Staffel-Wettbewerbe gilt: 2 Athleten und 2 Partner keine Trainer!

Seite 8 Kostenregelung Die Versorgungspauschale (Mittagsverpflegung, Kuchen, Kaffee, Getränke, Rahmenprogramm usw.) beträgt 45-, Euro pro Person (Athleten, Unified Partner und Trainer). Der Betrag ist bitte bei Anreise der Einrichtungen bei der Akkreditierung gegen Quittungsbeleg zu entrichten. Für Einrichtungen oder Vereine, die kein Mitglied von Special Olympics Thüringen oder einem anderen Landesverband sind, erhöht sich die Pauschale um 20-, auf 65-, Euro pro Person. Bei kurzfristigen Absagen (4 Wochen und kürzer) werden Stornogebühren in Höhe der entstandenen Ausfallkosten erhoben. Alle Nichtmitglieder können bei einer Mitgliedschaft bis zum 12. Dezember 2014 (Anmeldeschluss) ebenfalls noch von der geringeren Versorgungspauschale profitieren. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Nicki Vincenz: nicole.vincenz@thueringen.specialolympics.de, 030 44 70 53 37 oder 0176 64 13 82 88 Unterbringung/Verpflegung Nach Eingang der Formulare werden wir mit den Verantwortlichen des Aparthotels, Herr Siegling und Frau Richter die Einteilung für die einzelnen Teams vornehmen. Wenn es von eurer Seite besondere Wünsche gibt (Zimmerbelegung Wer mit Wem), dieses mir bitte ebenfalls bei der Hauptmeldung mitteilen. Frau Hansch wird versuchen dies zu realisieren. Sollte es weiterhin Teilnehmer geben, die hinsichtlich des Essens eine besondere Diät benötigen oder vegetarisches Essen bevorzugen, dies bitte ebenfalls mitteilen. Übernachtung/Halbpension für alle angemeldeten Special Olympics Teilnehmer sind reserviert im: Aparthotel Oberhof Eckardtskopf 1 und 3 98559 Oberhof Tel.: 03 68 42 28 50 Fax: 03 68 42 2 11 63 E-Mail: info@aparthotel.de Weitere Infos unter: www.aparthotel-oberhof.de Ansprechpartner: Herr Till Siegling, Frau Richter

Seite 9 Informationen für Teams/Einrichtungen mit Übernachtungen im Aparthotel Oberhof Einnahme der Verpflegung Teilnehmer mit Übernachtung/Halbpension im Aparthotel Oberhof werden aufgrund der hohen TN-Anzahl das Frühstück und die Abendverpflegung in jeweils 2 Durchgängen einnehmen. Die genaue Einteilung der Gruppen wird Ihnen bei der Akkreditierung vor Ort mitgeteilt. Die Kosten für Übernachtung und Halbpension im Aparthotel Oberhof belaufen sich auf 40,50 Euro pro Person und sind von den Einrichtungen vor Ort (EC Karten oder in Bar möglich) zu bezahlen. Registrierung/Formulare Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die im Anhang beigelegten Meldeformulare. Bitte die Formulare zur Registrierung komplett und leserlich ausgefüllt (Druckbuchstaben oder Maschine) zurücksenden. Nur komplett ausgefüllte und unterzeichnete Registrierungsunterlagen werden anerkannt. Die geforderten Meldeunterlagen bitte bis zum 12. Dezember 2014 senden an: Postadresse: Special Olympics in Thüringen e. V. Reinhard Morys Gleicher Weg 1-10 99880 Hörsel OT Mechterstädt E- Mail: reinhard.morys@specialolympics.de Anmeldedaten Mit der Teilnahme an Special Olympics Veranstaltungen erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung in die hier beschriebene Datenverarbeitung. Von jedem Teilnehmer werden unter anderem folgende Daten erhoben und gespeichert: Vor- und Nachname Firma, Verein, Institution, Behörde oder Organisation Geschlecht und Geburtsdatum Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mailadresse und Mobilnummer Special Olympics erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Durchführung der Veranstaltung und zur Information der Teilnehmer über die Veranstaltung.

Seite 10 Teilnehmerlisten werden im Internet und ggf. über die Presse veröffentlicht. Zu den Anmeldedaten werden auch die Ergebnisse gespeichert, die der Athlet in seiner Sportart erreicht hat. Ergebnislisten werden von Special Olympics im Internet und ggf. in der Presse veröffentlicht. Medizinische Einverständniserklärung Mit der Anmeldung bestätigen wir, dass eine Einverständniserklärung der Eltern/Betreuer aller Teilnehmer/innen, die zu den Landesschwimmwettbewerben gemeldet wurden, vorliegt. Des Weiteren bestätigen wir, dass für jeden einzelnen unserer Teilnehmer/innen eine ärztliche Sporteignungserklärung vorliegt. Wir bestätigen, dass bei allen gemeldeten Athleten/innen eine geistige Behinderung diagnostiziert ist und dass für Athleten/innen mit atlanto-axialer Instabilität für die Teilnahme an nicht erlaubten Sportarten und Disziplinen ein schriftlicher Antrag beim Veranstalter eingereicht und bestätigt worden ist. Ein Impfpass (insbesondere Schutz gegen Tetanus/Hepatitis) sowie die (Notfall-) Medikation sollte mitgeführt werden. Wir bestätigen weiterhin, dass ein Versicherungsschutz aller Teilnehmer/innen, die zu den Landesschwimmwettbewerben gemeldet wurden, besteht. EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG und RECHTEEINRÄUMUNG für Film- und Fotoaufnahmen Wir erklären mit der Anmeldung unser Einverständnis mit nachfolgend aufgeführten Rechten: SO Thüringen (SOT) darf Filmaufnahmen, Fotos und Interviews für Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen, die im Rahmen der Landesschwimmwettbewerbe produziert werden und auf denen Teilnehmer/-innen erkennbar sind (nachfolgend 'Aufnahmen'). Eine veränderte Aufnahme darf SOT nur nach Rücksprache und Freigabe mit der Einrichtung und/oder dem/der Teilnehmer/in bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in wie vorgenannt veröffentlichen. Wir sind mit der Erkennbarkeit der Teilnehmer/-innen auf den Aufnahmen ebenso ausdrücklich einverstanden wie mit der Ausstrahlung und Erkennbarkeit der Stimmen mit/ohne Namensnennung in Audio- und/oder audio-visuellen Medien (insbesondere im Internet). Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.

Seite 11 SOT erhält zum Zwecke der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verwendung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien (z. B. Internet). Jede werbewirksame Verwendung (z. B. als Teil einer Kampagne oder als Titelmotiv von Drucksachen mit einzelnen Teilnehmern) ist SOT nur nach Rücksprache mit der Einrichtung und/oder dem/der Teilnehmer/in bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in gestattet. Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht. Jegliche Ansprüche gegen SOT und/oder gegen Dritte im Zusammenhang mit dieser Einwilligung und Rechteübertragung bestehen nicht. Wir bestätigen mit der Anmeldung, dass eine Einverständniserklärung der Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmer/-innen, die zu den Landesschwimmwettbewerben gemeldet wurden, vorliegt. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Reinhard Morys Nationaler Koordinator Skilanglauf Special Olympics Deutschland Tel.: 036841/ 26105 Fax.: 036841/ 26260 Mobil: 0174/ 3260446 E- Mail: reinhard.morys@specialolympics.de Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten! Anlagen: Hauptmeldung Meldebogen Sportler Staffelmeldungen Einladung Wettbewerbsfreies Angbot Anmeldung Wettbewerbsfreies Angebot