Allgemeine Geschäftsbedingungen des. CAD Zeichenbüro Göksu. 1 Geltungsbereich

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen des CAD Zeichenbüro Göksu 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des 310 Abs. 1 BGB. Sofern es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen/einen Unternehmer/ eine Unternehmerin handelt wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers nur dann von dem CAD Zeichenbüro Göksu als anerkennt anzusehen sind wenn dieses ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit diesen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 2 Angebot und Vertragsabschluss Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist als bindendes Angebot im Sinne von 145 BGB anzusehen. Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang obliegt es dem CAD Zeichenbüro Göksu dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme des Angebots erfolgt in Schriftform. 3 Leistungsgegenstand und umfang Sowohl der Leistungsgegenstand als auch der Leistungsumfang richten sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung durch das CAD Zeichenbüro Göksu. Insbesondere maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften. Basis der Auftragsausführung sind die vom Besteller überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte und sonstigen Vorgaben des Bestellers. Bereits vor und auch während der Auftragsbearbeitung durch Mitarbeiter des CAD Zeichenbüro Göksu hat der Besteller auf für ihn erkennbare Probleme und Schwierigkeiten der Auftragsdurchführung hinzuweisen, Zwischenergebnisse zu überprüfen, ob diese etwaig gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter verstoßen könnten. Sollte dies der Fall sein ist der Besteller verpflichtet, das CAD Zeichenbüro Göksu umgehend schriftlich zu informieren.

Stellt das CAD Zeichenbüro Göksu nach der Auftragsbestätigung fest, dass die Leistungen nach den Vorgaben des Bestellers nicht in der vereinbarten Art und Weise ausgeführt werden können, informiert das CAD Zeichenbüro Göksu den Besteller umgehend. Notwendige Änderungen des Leistungsgegenstandes und des umfangs erfolgen zwischen dem Besteller und dem CAD Zeichenbüro Göksu durch schriftliche Anpassung der Auftragsbestätigung und eventueller berechtigter Anpassung der bisher vereinbarten Vergütung. Für diesen Fall ist die geänderte Auftragsbestätigung von dem Besteller schriftlich zu bestätigen. 4 Weisungsrecht Setzt das CAD Zeichenbüro Göksu einen eigenen Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung in den Räumlichkeiten des Bestellers ein, so verbleibt das Weisungsrecht betreffend diesen Mitarbeiter ausschließlich bei dem CAD Zeichenbüro Göksu. Dies gilt nicht für Weisungen, welche im Rahmen von reinen Dienstleistungsaufträgen technische oder sonstige fachliche Weisungen im Hinblick auf die Auftragsbearbeitung betreffen. 5 Überlassene Unterlagen An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.b. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich das CAD Zeichenbüro Göksu das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, das CAD Zeichenbüro Göksu erteilt dem Besteller seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit seitens des CAD Zeichenbüro Göksu das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der in 2 genannten Frist annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich an das dieses zurückzusenden. 6 Preise und Zahlung Preisangebote erfolgen ausschließlich in Schriftform und haben nach Auftragsbestätigung eine Gültigkeit von drei Monaten. Danach ist das CAD Zeichenbüro Göksu berechtigt, die Preise entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Im Fall von Preiserhöhungen seitens des CAD Zeichenbüro Göksu ist der Besteller berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung den Auftrag zu kündigen. In den Preisen des CAD Zeichenbüro Göksu ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% enthalten, wird jedoch in Rechnungen nochmals explizit ausgewiesen. Sonstige Kosten wie Liefer- und Versandkosten, Fahrtkosten etc. sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. und gegenüber Unternehmerin in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass das CAD Zeichenbüro Göksu einen höheren Verzugsschaden geltend macht hat der Besteller die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedriger Höhe angefallen ist. 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des CAD Zeichenbüro Göksu ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Auftragsverhältnis geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 8 Lieferzeit Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen des CAD Zeichenbüro Göksu ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von dem CAD Zeichenbüro Göksu angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist das CAD Zeichenbüro Göksu berechtigt, den ihm insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines/einer unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist das CAD Zeichenbüro Göksu schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte das CAD Zeichenbüro Göksu einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist nicht einhalten oder aus sonstigem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn das CAD Zeichenbüro Göksu die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch, wenn das CAD Zeichenbüro Göksu aufgrund von Umständen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.b. höhere Gewalt, Streiks, Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung durch nachträgliche Änderungen aufgrund von Vorgaben des Bestellers, die Leistung nicht termingerecht erbringen kann. Die Fristverlängerung ist der Dauer und Auswirkung der Verhinderung anzupassen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt. 9 Eigentumsvorbehalt Das CAD Zeichenbüro Göksu behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus Vertragsverhältnis vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen an Unternehmen, auch wenn das CAD Zeichenbüro Göksu sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. 10 Leistungserfüllung/Gewährleistung und Mängelrüge Mit Übergabe/Versand der Zeichnungen/Dateien an den Besteller hat das CAD Zeichenbüro Göksu seine vertragsgemäße Leistung erfüllt. Der Empfang der Zeichnungen/Dateien ist von dem Besteller umgehend nach Erhalt schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel hat der Besteller umgehend nach Erhalt der Leistung, jedoch spätestens zehn Tage nach Empfang der Leistung, schriftlich dem CAD Zeichenbüro mitzuteilen. Anderenfalls sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer handelt wird ergänzend auf die Regelungen in dem 377 HGB verwiesen.

11 Datenschutz etc Die Abwicklung des Auftragsverhältnisses erfolgt unter Wahrung der Geheimhaltung der Betriebsund Geschäftsgeheimnisse des Bestellers und gilt auch über die Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Ebenso verpflichtet sich der Besteller zur Geheimhaltung sämtlicher ihm bekannt werdenden Informationen im Rahmen des Auftragsverhältnisses betreffend das CAD Zeichenbüro Göksu sowohl während des Bestehens des Auftragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung. Sofern bei der Abwicklung des Auftragsverhältnisses Schutzrechte Dritter verletzt werden stellt der Besteller das CAD Zeichenbüro Göksu von der Haftung gegenüber den Dritten frei. 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem CAD Zeichenbüro Göksu und dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist 40764 Langenfeld (Rheinland). Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des CAD Zeichenbüro Göksu, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, maßgeblich. 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden so berührt dies die Geltung derselben im Übrigen nicht Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. 14 Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung Das CAD Zeichenbüro Göksu weist gemäß 36 VSBG darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.