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Transkript:

R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERMIETUNG DER GESCHIRRMOBILE DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Mietbedingungen 2. Haftung 3. Mietpreise 4. Inkrafttreten 2

R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERMIETUNG DER GESCHIRRMOBILE DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF Zur Verringerung von Abfällen bei Veranstaltungen im Stadtgebiet können von der Stadt Mörfelden-Walldorf die Geschirrmobile gemietet werden. Die Geschirrmobile werden auf Antrag an Vereine, Organisationen, Einwohner/ innen und Firmen aus Mörfelden-Walldorf zur nichtgewerblichen Nutzung vermietet. Über eine gewerbliche Nutzung wird auf Antrag im Einzelfall entschieden. Die Reservierung erfolgt auf schriftliche, telefonische oder mündliche Anfrage beim Sport- und Kulturamt im Rathaus Walldorf. Der Antragsteller erhält daraufhin einen Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung, der erst nach erfolgter Unterschrift und Rückgabe -einfach- seine Gültigkeit erlangt. Mit der Unterzeichnung und Rückgabe erkennt der Mieter/die Mieterin die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen an. Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Mietbedingungen 1.1 Die Stadt Mörfelden-Walldorf vermietet die Geschirrmobile ausschließlich für Veranstaltungen in Mörfelden-Walldorf. 1.2 Geschirrteile aus dem Bestand der Geschirrmobile können nur kurzfristig - eine Woche vor dem Veranstaltungstermin- gemietet werden, wenn für diesen Termin keine Reservierungen vorliegen. 1.3 Die eingehenden Reservierungswünsche/Anträge werden vom Sport- und Kulturamt der Stadt Mörfelden-Walldorf koordiniert. Liegen für einen Termin mehrere Anträge vor, so wird der zuerst eingegangene Antrag berücksichtigt. Vereine und Organisationen haben Vorrang vor privaten Nutzern. 1.4 Die Geschirrmobile werden von einem Beauftragten der Stadt Mörfelden- Walldorf an dem gewünschten Standort im Stadtgebiet aufgestellt, übergeben und die Mieter in deren Handhabung eingewiesen. Die Rückgabe und Kontrolle erfolgt am Tage nach der Veranstaltung. Die Termine für Anfahrt und Rückführungen müssen mit dem Sport- und Kulturamt abgestimmt werden. 3

1.5 Der Mieter quittiert mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll die ordnungsgemäße und vollständige Übergabe des Geschirrmobils. Evtl. Fehlbestände bzw. Beanstandungen sind auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. 1.6 Das Geschirrmobil und die sonstigen Ausstattungsgegenstände sind mittelbar nach der Benutzung zu reinigen und gemeinsam mit dem gespülten Geschirr in ordnungsgemäßem Zustand wieder an den Beauftragten der Stadt Mörfelden-Walldorf zu übergeben. Im Falle einer ungenügenden Reinigung erfolgt die Nachreinigung zu Lasten des Mieters. Die Kostenberechnung erfolgt nach Aufwand. Außerdem behält sich die Stadt vor, ggf. eine erneute Vermietung nicht mehr vorzunehmen. 2. Haftung 2.1 Der Mieter stellt die Stadt Mörfelden-Walldorf von jeglichen Haftpflichtansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Geschirrmobils, auch gegenüber Dritten, entstehen. Der Mieter verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt Mörfelden-Walldorf und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt Mörfelden- Walldorf und deren Mitarbeiter oder Beauftragten. 2.2 Der Mieter hat für das Geschirrmobil die Verkehrssicherungspflicht. 2.3 Der Mieter haftet für alle Schäden, die an dem überlassenen Geschirrmobil entstehen. Für das stationäre Risiko besteht eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von mindestens 255,00 pro Schadensfall. Versicherungsschutz besteht während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wenn das verschlossene Fahrzeug in einer Garage, auf einem bewachten Parkplatz oder auf einem verschlossenen Grundstück bzw. Hofraum abgestellt ist. Bei einem Schadensfall ist dieser Betrag vom Mieter zu zahlen. 2.4 Für Beschädigungen aus unsachgemäßem Gebrauch oder Fahrlässigkeit und für fehlende oder beschädigte Geschirrteile haftet der Mieter. 2.5 Jeder am Geschirrmobil entstandene Schaden ist unverzüglich dem Sportund Kulturamt der Stadt Mörfelden-Walldorf bzw. deren Mitarbeiter oder Beauftragten zu melden. 3. Mietpreise 3.1 Für die Anmietung des Geschirrmobils wird ein Mietpreis erhoben. 4

3.2 Die Miete richtet sich nach der Anzahl der Einsatztage und staffelt sich wie folgt, unter der Voraussetzung, daß das Geschirrmobil am gleichen Standort verbleibt: a) nichtgewerbliche Nutzung b) gewerbliche Nutzung 1. Tag 50,00 jeder weitere Tag 38,50 1. Tag 100,00 jeder weitere Tag 75,00 c) Geschirrteile - pro 50 Gedecke - 1. Tag 5,00 jeder weitere Tag 2,60 In dem Mietpreis zu a) und b) sind die Kosten der Aufstellung sowie die anteilige Versicherungsprämie enthalten. 3.3 Die Stadt Mörfelden-Walldorf erhebt für den Mietzeitraum eine Kaution in Höhe von 255,00. Die Kaution ist vor dem Übergabetermin in Form eines Verrechnungsschecks beim Sport- und Kulturamt im Rathaus Walldorf zu hinterlegen. Der Verrechnungsscheck wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Geschirrmobils zurückgegeben, soweit keine Verluste oder Beschädigungen am Geschirrmobil bzw. Inventar festgestellt worden sind. 4. Die Richtlinien treten am 15.05.1992 in Kraft. Mörfelden-Walldorf, den 11. Mai 1992 DER MAGISTRAT Brehl Bürgermeister Der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis. 5