Satzung Fassung vom VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" Name, Sitz. Zweck

Ähnliche Dokumente
SATZUNG. des Vereins Kirchenmusik St. Petri Hüsten e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

3. Der Verein wurde am in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein des Gymnasiums Norf e. V. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss eingetragen.

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

SATZUNG. Zweck des Vereins. b) Forderung von Schulsport, Schulmdemngen und Studienfahrten, c) Förderung von sonstigen Veranstaltungen der Schule,

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Neue Schule Wolfsburg

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung des Fördervereins des Musikzugs der Freiwilligen Feuerwehr Radevormwald

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v.

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung. Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Förderkreis Sebastian-Kneipp- Museum e. V. Bad Wörishofen. Satzung

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport.,,Pavarësi

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.

Satzung des Elternvereins des Christian-von-Gymnasiums e.v.

Freunde und Förderer der Freiherr-vom-Stein-Schule in Hünfelden-Dauborn. Vereinssatzung

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Satzung des Vereins der Eltern, Freunde, Förderer und ehemaligen Schüler des Gymnasiums im Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum Lütjenburg e.v.

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins der Till-Eulenspiegel-Grundschule e.v. in der Fassung vom 2. Juli 2012

Satzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder

Gymnasium in Herrsching

Kunstverein Tölzer Land e. V.

SatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

S A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Satzung des Fördervereins der Theodor-Heuss-Realschule Hameln e.v.

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Freundeskreis der Stadtbibliothek Friedberg (Hessen) e.v.

b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

VEREINS SATZUNG Gültig ab dem

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Satzung des Fördervereins der Grundschule Dalhausen

Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe

S A T Z U N G. des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 2 (Zweck des Vereins und Verwendung der finanziellen Mittel)

des Vereins Verein zur Förderung und zum Erhalt des Pestalozzi- Gymnasiums Unna e.v. zu Unna

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

Satzung. 2 Zweck des Vereins

Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien

1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Waldorfpädagogik Herrenberg.

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG

Satzung des Fördervereins Kath. Kindergarten St. Martin e.v.

Gesellschaft zur Förderung des Planetariums Stuttgart und der Sternwarte Welzheim e.v.

Förderverein. Wendepunkt e.v. Satzung

Satzung des. Vereins der Absolventen. der Hochschule Ravensburg Weingarten e.v.

FÖRDERGESELLSCHAFT. DER FACHHOCHSCHULE LÜBECK e. V. SATZUNG. in der Fassung vom

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

David-Würth-Kolleg, VS-Schwenningen e.v., Förderverein der David-Würth-Schule Villingen-Schwenningen. Satzung

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung. Name und Sitz

DAAD-Freundeskreis e.v.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker

Freundeskreis der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig vom in der Fassung vom

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Transkript:

Satzung Fassung vom 28.01.2014 VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DES GYMNASIUMS "ST. MICHAEL" 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums St. Michael". Der Verein hat seinen Sitz in Ahlen und ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ahlen unter VR 678. 2 Zweck 1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Förderung der durch den Schulträger und die Schulkonferenz festgelegten Ziele und Bestrebungen des Gymnasiums St. Michael in Ahlen, insbesondere durch a.) Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung von wissenschaftlichen und künstlerischen Lehr- und Lernmitteln, b.) Förderung der Schulkultur (z.b. Exkursionen, Klassen- und Studienfahrten, Tage religiöser Orientierung, Bereich der Arbeitsgemeinschaften, Musikprojekte, Veranstaltungen des Schulsports, Übermittagsbetreuung, Freizeitbereich, Schulhofgestaltung) c.) Unterstützung bedürftiger Schüler, d.) Unterstützung der Tätigkeit der Schülermitverwaltung, e.) Pflege der Beziehungen zum Schulträger und Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit. 2.) Die Aufgaben gemäß Ziffer 1.) können durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es einer Satzungsänderung bedarf. 3.) Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft und der Schulleitung. 4.) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen. 1

3 Mitgliedschaft 1.) Mitglied kann jeder werden, der bereit ist, den im 2 beschriebenen Zweck des Vereins zu fördern. 2.) Die Mitgliedschaft wird erworben: a.) b.) durch einen Aufnahmeantrag und der Annahme des Antrages durch den Vorstand, durch Zahlung eines Beitrages an den Verein ohne förmliche Aufnahme. 3.) Die Mitgliedschaft endet: a.) bei förmlicher Aufnahme durch schriftliche Kündigungserklärung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, b.) bei Beitragszahlung ohne förmliche Aufnahme 1 Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem zuletzt Beiträge entrichtet worden sind. In diesem Fall ist eine besondere Kündigung nicht erforderlich. 4.) Die Mitglieder des Vereins haben das aktive und passive Wahlrecht bei der Besetzung der Vereinsämter und das Stimmrecht und das Recht der Antragstellung in den Mitgliederversammlungen. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge pünktlich zu zahlen und zur Verwirklichung der Vereinsziele beizutragen. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern ist auf der Grundlage eines einstimmigen Vorschlages des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung möglich. 5.) Mitglieder des Vereins, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder in sonstiger Weise den Vereinsinteressen zuwiderhandeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. 4 Geschäftsjahr, Beiträge, Spenden 1.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2.) Die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge bestimmt die Mitgliederversammlung, Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorstand ist berechtigt, im Einzelfall die Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zu erlassen. 3. ) Der Verein nimmt Spenden entgegen und erteilt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Spendenquittungen. 2

5 Organe des Vorstandes Organe des Vorstandes sind: 1.) der Vorstand, 2.) der Beirat, 3.) die Mitgliederversammlung. 6 Vorstand 1.) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. 2.) Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer bilden den engeren Vorstand Vorstand im Sinne des 26 BGB). Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins genügt die Vertretung durch 2 Mitglieder des engeren Vorstandes. 3.) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. 4.) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. 5.) Der Vorstand vereinnahmt, verwaltet und verwendet entsprechend dem Zweck des Vereins ( 2) die dem Verein zufließenden Mitgliedsbeiträge und sonstigen Beiträge, insbesondere Spenden. 6.) Unterschriftsberechtigt bei den Kreditinstituten sind der 1. und 2. Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister. 7.) Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu Sitzungen ein. Der Vorsitzende muss den Vorstand einberufen, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder dies fordern. 8.) Der Vorsitzende kann nach seinem Ermessen in besonderen Fällen Sachkundige zur Sitzung des Vorstandes mit beratender Stimme hinzuziehen. 9.) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Seine Entscheidung trifft er durch Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 10.) Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. 7 Beirat 1.) Der Beirat besteht aus höchstens 6 Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung wählt 3 Mitglieder des Beirates, der Vorstand kann darüber hinaus 3

bis zu 3 weitere Beiratsmitglieder berufen. 2.) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in der Führung der laufenden Geschäfte zu unterstützen. 3.) Der Beirat ist zu allen Sitzungen des Vorstandes durch den Vorsitzenden einzuladen. 8 Mitgliederversammlung 1.) Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle 2 Jahre vom Vorsitzenden des Vorstandes einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn mindestens der Mitglieder dies durch einen schriftlich begründeten Antrag verlangt. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens innerhalb von 8 Wochen erfolgen. 2.) Alle Mitgliederversammlungen werden mindestens 14 Tage vor der Versammlung einberufen. Die Einladung erfolgt per Email oder schriftlich per Brief. 3.) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 4.) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, mit Ausnahme von Beschlüssen über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins. Für diese Beschlüsse ist eine Mehrheit von :X der Stimmen erforderlich. 5.) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Über ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat die Aufgabe: 1.) den Bericht des 1. Vorsitzenden und die Abrechnung des Schatzmeisters für das vergangene Geschäftsjahr, sowie den Bericht des Kassenprüfers entgegenzunehmen: 2.) den Vorstand zu entlasten, 3.) für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung den Vorstand und den Beirat, sowie einen oder mehrere Kassenprüfer zu wählen, 4.) den Jahresbeitrag der Mitglieder festzusetzen, 5.) über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins zu beschließen, 6.) über Anträge des Vorstandes oder einzelner anwesender Mitglieder zu entscheiden. 10 Verwendung der Mittel des Vereins 1.) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben auch bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Ansprüche an oder auf das Vereinsvermögen. 4

2.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen, begünstigt werden. 3.) Durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, darf niemand begünstigt werden. 11 Auflösung 1.) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Für die Einberufung der Mitgliederversammlung gelten die allgemeinen Regeln über die Einberufung der Mitgliederversammlung. Zwischen der Einberufung und der Versammlung muss eine Frist von mindestens 1 Monat liegen. 2.) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das gesamte Vermögen an den Schulträger des Gymnasiums St. Michael in Ahlen, das Bischöfliche Generalvikariat in Münster, das das Vermögen dem Gymnasium St. Michael für die satzungsgemäßen Zwecke gemäß 2 zur Verfügung zu stellen hat. 5